Solde der RV den Flug umbuchen so fällt dieses unter unfreiwillige Änderung und somit erstattungsfähig. 

Solde der RV den Flug umbuchen so fällt dieses unter unfreiwillige Änderung und somit erstattungsfähig. 

@mama maria
Wenn ein Flug ohne dein Zutun umgebucht wird und du deshalb die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst besteht ein Anspruch auf Erstattung.
Edit: 2 Doofe - ein Gedanke! 
Danke für eure Antworten, jetzt habe ich das Prinzip verstanden, und es deckt sich auch mit der persönlichen Erfahrung von @Gute.Fee207.
Vielen Dank!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!