Auf jeden Fall eine zusätzliche Vollmacht, die Deiner Schwägerin bestätigt, dass sie das vorübergehende Erziehungsrecht besitzt.
Ich will den ****** nicht an die Wand malen, aber gesetzt den Fall, dass Deine Tochter in eine scharfe Muschel tritt und sich verletzt (nur ein Beispiel), sollte Deine Schwägerin entscheiden dürfen, ob und zu welchem Arzt und wie behandelt wird.
Dazu noch ein kleiner Tipp:
Vergiss die Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein für Mallorca; schließe eine kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherung ab (ca. 50 Cent pro Tag), damit würde Dein Kind als Privatpatientin behandelt.
Eine Vollmacht erleichtert auch das Einchecken im Hotel, falls es keine Namensgleichheit gibt.
Es muss nichts passieren, sollte auch nicht, aber falls doch, erleichtert die Vollmacht vieles.