Hallo zusammen,
folgender Fall: Angenommen, das Ehepaar A bucht über einen Hotelvermittler ein Hotel in Wien, auf dessen Internetseiten auch ein kleiner Wellnessbereich (Schwimmbad, Sauna) angepriesen wird. Nach Anreise stellt sich heraus, dass dieser Wellnessbereich aufgrund von Umbauarbeiten auf weiteres geschlossen ist. Das Ehepaar A genießt zwar den Aufenthalt in Wien, ist aber enttäuscht darüber, dass der Wellnessbereich nicht genutzt werden kann.
Hätte das Ehepaar A Anspruch auf Reisepreisminderung, da trotz Anpreisung eines Wellnessbereichs dieser nicht zur Verfügung steht? Wieviel Reisepreisminderung wäre realistisch, und wie ist hier vorzugehen? Muss die Reisepreisminderung beim Hotelvermittler eingereicht werden?
Ich freue mich über Informationen!
Gruß
David