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Reisebüro will nur 50% des neugekauften Rücktickets zahlen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • soedergrenS Offline
    soedergrenS Offline
    soedergren
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Da hast du aber einen Ausnahme-Anwalt, eigentlich gibt's auch für 'ne Erstberatung ein Honorar.

    Der Schaden ist - nach geltendem Recht - nicht durch die (angeblich) nicht vollständige Beratung entstanden, sondern durch die eigene Nicht-Information. Die Extra-Beratung, so wünschenswert sie ggf. gewesen wäre, ist nicht Teil der geschuldeten Leistung.

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      zu A) Dein Anwalt ist also Gutmensch und Philanthrop, Geld spielt für ihn keine Rolle. Er hat ja bestimmt schon genug davon. Glückwunsch!

      zu B) Woher weißt Du das. Mir scheint anhand der Schilderung des TE mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die "Schuld" bei TE zu liegen. Er hat es versäumt sich kundig zu machen, er muss mit den Konsequenzen seines handelns leben.

      zu C) Doch hat er!

      CaptainJarek wrote:
      Der Flug wurde ordnungsgemäß gebucht, das Ticket ausgestellt, die Plätze in den Flugzeugen waren für den TE reserviert usw.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        @ carlosCB:

        du hast so ein schönes Motto auf deinen Beitragsseiten. Aber, vielleicht prüfst du mal ob eventuell du im Moment auf der falschen Autobahnseite bist ?

        Denn die Frage des TE ist beantwortet, ob die Antwort dich nun zufrieden stellt oder nicht ( mich übrigens nicht ! ). Aber im Moment ist nichts mehr zu machen.

        Ein Rat, wenn ich ihn aussprechen darf: steigere dich hier nicht in emotionale Diskussionen rein, du wirst nur noch provozierendere Antworten erhalten.

        Gruss Gabriela

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • UteEberhardU Offline
          UteEberhardU Offline
          UteEberhard
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Diesen Beitrag von @carlosCB sollte man,

          a.) ausdrucken

          b.) ausschneiden

          c.) einrahmen

          und an einem stark frequentierten Standort aufhängen. Vielleicht in der juristischen Fakultät der Universität zu Köln.

          Oder ganz einfach ausrufen, "@carlosCB hör doch bitte auf. Ein Eigentor folgt dem nächsten Eigentor".

          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Felixxx87F Offline
            Felixxx87F Offline
            Felixxx87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            ich sehe den Fall hier etwas anderes.

            Meiner Meinung nach muss man beachten, dass es hiernicht um das Visum für das Zielland (sprich Indonesien) geht, für was der Reisende selbst verantwortlich ist.

            Ich habe es aber so verstanden, dass er zum Reisebüro gekommen ist und einen Flug von Deutschland nach Indonesien (ohne irgendwelche Zwischenaufenthalte, sondern reine Umsteigeverbindung) wollte.

            Das Reisebüro hat ihm aber einen Flug mit Zwischenaufenthalt (nicht nur Transit, sondern länger als ein tag) verkauft, alse einen Flug Deutschland - Qatar - Indonesien.

            Deshalb ist dies m.M. nach nicht mit üblichen Visum-Entscheidungen, bei denen es um das Zielland geht, das sich der Reisende ausgesucht hat und dessen Visumpflicht er sich bewusst sein sollte, zu vergleichen. Deshalb sehe ich das Reisebüro hier schon in der Pflicht, da es ohne Wunsch und Wissen des Kunden diesen durch diese Flugwahl in die Visumspflicht gebracht hat, was der Kunde gar nicht wollte.

            (grundätzlich ist es außerdem von Reisebüros ja wohl nicht zuviel verlagt, bei jeder Reise dem Gast zu sagen: "Erkundigen Sie sich, ob Sie ein Visum brauchen?")

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hi Felix, es ist leider vollkommen unerheblich, um welche Art von Visum es sich handelt.

              Der Grundsatz lautet: "Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. ". Dazu gehört auch ein Transitvisum.

              Dass das RB, ohne dazu vepflichtet gewesen zu sein, ihn evtl. hätte besser beraten können (und sollen), steht auf einem anderen Blatt, begründet aber hier keine Schadensersatzpflicht.

              Gruß,

              soedergren

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Eigentlich wollte ich mich hier schon lange ausklinken. Aber mit Nachdenken ist mir eine Sache nicht ganz klar:

                warum ist das betreffende Reisebüro ( nach Aussage TE ) bereit, nach Rücksprache mit dem eigenen Anwalt 50% des Reisepreises zu bezahlen ?

                Die Wucht der hier getätigten Aussagen spricht doch eindeutig dagegen. Hat er oder hat er nicht Rücksprache mit dem Anwalt gehalten ?

                Oder jetzt kommt es: hat der TE vielleicht nach Problemen gefragt ( quod erat dmonstrandum ), die es dabei geben könnte. Und das Reisebüro hat das u.U. verneint. Oder ist es deswegen ein Angebot wegen eines schlechten Gewissens ?

                Wäre schön, wenn der TE sich dazu noch einmal äussern würde.

                Gruss Gabriela

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • CaptainJarekC Offline
                  CaptainJarekC Offline
                  CaptainJarek
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Das ist in der Tat eine interessante Frage. Den uns bekannten Fakten zu Folge ist die Sache glasklar, vielleicht wissen wir aber auch ( noch ) nicht alles.

                  Ich hatte es ja schon ganz am Anfang des Threads gesagt:

                  CaptainJarek wrote:
                  ... nach der aktuellen Schilderung der Dinge ist das mit den 50% überaus kulant vom Reisebüro ( ich würde es nicht machen ) ... natürlich vorausgesetzt, dass Du den Mann im Reisebüro nicht:

                  a) ausdrücklich darüber informiert hast, dass Du indonesischer Staatsbürger bist
                  b) nicht ausdrücklich darum gebeten hast eine auf Deine spezielle Situation zugeschnittenen Flugroute zu wählen, die diese Visa-Problematik löst und er
                  c) nicht explizit gesagt hat, dass Du als Indonesier so fliegen kannst und nicht etwa "Sie sind für Einreise- und Visafragen selbst zuständig".

                  Viele Grüße.

                  Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Na ja, die bisherigen Ausführungen basieren natürlich auf den bislang zur Verfügung stehenden Fakten. Dass bei anderer Sachlage die Sache anders aussehen könnte, ist klar. Ohne weitere Fakten zu kennen, könnten wir hier darüber sicherlich seitenweise spekulieren... 😉

                    Allerdings hat klingel01 auch in seinem zweiten Posting nicht erwähnt, dass er explizit nach Problemen oder Einreisebstimmungen gefragt hätte... mal abwarten, vielleicht bekommen wir da ja noch ein paar Infos.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @felix
                      Waas du da schreibst nennt man üblicherweise sachverhaltsverdrehung. Von all deinen "Annahmen" hat der Te überhaupt nichts geschrieben, sondern ausdrücklich festgehalten:

                      Ich weiss,... dass der Transit in Doha über 24 Stunde liegt, ...habe gedacht, für Transit bräuchte man kein Visum

                      Die ganze Zeit wollte ich aber schon was anderes fragen: Hier sind doch Flugtickets verfallen, kann es nicht sein, dass die 500€ der Betrag ist (Steuern etc.), der dafür erstattet wurde? Oder lieg ich da total falsch?
                      Etwa so falsch wie CJ mit seiner Bemerkung über den Prüfstand durch den BGH. Der BGH hat geprüft, ob im Rahmen des geltenden Rechts für das RB irgendwelche Pflichten bestehen. Was aber Gabriela und andere fordern, ist ja gerade dass das bestehende Recht auf den Prüfstand kommt.
                      Vielleicht wäre es ganz gut, wenn dieser thread geschlossen würde, am Ende kommen noch Beiträge von carlos die CJ "für das mit Abstand bekloppteste Posting aller Zeiten" nominiert.
                      Ich glaube zur Frage ist doch alles gesagt

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • PinguinellaP Offline
                        PinguinellaP Offline
                        Pinguinella
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        So, ich habe mir das jetzt durchgelesen, und ich weiss nicht warum, aber meine Kunden fragen da immer von alleine nach, wenn sie andere Nationalitäten haben, was zu beachten ist.
                        Aber sollte ich mal einen Kunden haben der dies nicht tut, den werde ich selbstverständlich an das zuständige Konsulat verweisen, da RB-MA's NICHT befugt sind, Aussagen zu Einreisebestimmungen zu treffen, da eine Falschauskunft (durch z.B. Bestimmungsänderungen die nicht bekannt waren) extrem teuer werden kann.
                        Wie man auch an diesem Fall sieht.
                        Weil der Kollege das aber uU. vesäumt hat, braucht man ihn hier nicht gleich an den pranger stellen, schliesslich hat er 50% angeboten, was wirklich sehr kulant ist.
                        Das ist zudem ein Teilschuldeingeständnis, denn wer reinen Gewissens ist, öffnet nicht so bereitwillig und großzügig den Geldbeutel. 😉

                        Lieber TE, lass es dabei bewenden, verbuche es als Lehrgeld und suche dir ein RB dass dir die richtigen Tipps und Hilfestellungen gibt.

                        und @carlosCB zu dir fällt mir mal überhaupt nichts mehr ein. Ich weiss nicht warum die RB Fraktion sich hier permanent über Erträge äussert, aber ich sag nur soviel. Für DIE Erträge die wir erwirschaften, würdest DU morgens nicht mal aufstehen.
                        Und dass wir uns für diesen "Hungerlohn" auch noch beleidigen und verleumden lassen müssen, schlägt dem Fass den Boden aus. Du kannst hoffen, dass der Kollege hier nicht mitliest. Würde ich sowas über mein Büro lesen hätte ich dich schon längst verklagt.

                        btw. jeder macht ml Fehler
                        So long...

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                        • TraumzeitT Offline
                          TraumzeitT Offline
                          Traumzeit
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Hallo ich bin nur ein einfacher Touri, der mal hier, mal da in den Urlaub fliegt. Also kann ich rein rechtlich nichts dazu sagen. Aber so auf ein Reisebüro eindreschen und ihm eine alleinige Schuld zuweißen...-
                          Nur soviel ein Reisebüro ist ja mehr oder weniger Vermittler mit Beratungsfunktion, und der kann nicht alle Visumsvorschriften kennnen.Und auch nicht ob ein Ausländischer Bürger ein Visum bei der Einreise oder Durchreise braucht.
                          Der Veranstallter oder die Fluggeselschaft sollte (und Muß ?) einen Hinweiß dazu geben. Und das tun sie mit dem Anschreiben und in dem Flugticket.
                          Als ahnungloser Touri verlasse ich mich nur auf das Reisebüro. Sondern lese genau meine Unterlagen durch. Und wenn ich was nicht weiß oder verstehe frage ich nach.
                          Nur ein einfacher Touri 😉
                          LG Traumzeit

                          Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
                          Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Felixxx87F Offline
                            Felixxx87F Offline
                            Felixxx87
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            weil hier immer darauf hingewiesen wird, dass der Passagier wusste, dass es Transit von über 24h sei:

                            für Transit im eigentlichen Sinne braucht man auch kein Visum (s. Definition Transit= ohne Einreisekontrolle etc.).
                            In diesem Fall läuft der Aufenthalt bei über 24h (in Katar übrigends bei über 8h) eben als Einreise.
                            Und das nehme ich an, wusste der RB Mitarbeiter selbst nicht.

                            Ansonsten denke ich auch, dass wenn der Flug als ganzen gebucht wird, doch eigentlich ein Hinweis zumindest seitens der Airline erfolgen muss, dass die Umsteigeverbindung rechtlich gesehen mit einer Einreise zusammenhängt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Erika1E Offline
                              Erika1E Offline
                              Erika1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              chepri wrote:
                              Der Hinweis mit der Versicherung bringt aber doch auch nichts. Selbst wenn eine vorhanden sein sollte, ich denke kaum, dass die hier einspringen würde. Warum auch? Das RB hat "korrekt" gehandelt und dem Kunden keinen Schaden zugefügt. Leider meinen ja viele, eine Versicherung sei ein Selbstbedienungsladen. Dass dadurch aber auch die Prämien steigen müßte auch klar sein.

                              Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur - sie wehrt auch unbegründete Ansprüche ab, ohne Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

                              Ein Versicherungsunternehmen ist kein Selbstbedienungsladen, da wissen sich die VU durchaus zu wehren. Deine Bemerkung impliziert Versicherungsbetrug. Ein Versicherter, der seine Beiträge bezahlt, erwartet zu Recht die Regulierung seines Schadens.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TraumzeitT Offline
                                TraumzeitT Offline
                                Traumzeit
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Traumzeit wrote:
                                Hallo...
                                Als ahnungloser Touri verlasse ich michnicht nur auf das Reisebüro. ......LG Traumzeit

                                Hatte das wichtige Wort vergessen.

                                Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
                                Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
                                  chepriC Offline
                                  chepri
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  "Erika1" wrote:
                                  Deine Bemerkung impliziert Versicherungsbetrug.
                                  Das verstehe ich jetzt aber nicht, denn nichts anderes als Du wollte ich ausdrücken.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • klingel01K Offline
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                                    klingel01
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    CaptainJarek wrote:
                                    Ich hatte es ja schon ganz am Anfang des Threads gesagt:

                                    ... nach der aktuellen Schilderung der Dinge ist das mit den 50% überaus kulant vom Reisebüro ( ich würde es nicht machen ) ... natürlich vorausgesetzt, dass Du den Mann im Reisebüro nicht:

                                    a) ausdrücklich darüber informiert hast, dass Du indonesischer Staatsbürger bist
                                    b) nicht ausdrücklich darum gebeten hast eine auf Deine spezielle Situation zugeschnittenen Flugroute zu wählen, die diese Visa-Problematik löst und er
                                    c) nicht explizit gesagt hat, dass Du als Indonesier so fliegen kannst und nicht etwa "Sie sind für Einreise- und Visafragen selbst zuständig".

                                    Viele Grüße.

                                    zu a) Auch ohne ausdrücklich darüber informiert zu habenm er weisst, dass ich ein indonesier bin, weil sein RB irgendwie schon stammkunden der Indonesier ist, und er mich in indonesisch begrüßt hat
                                    zu b) Darum habe ich nicht gebeten. Auch habe ich nicht gebeten, mir eine Flugroute anzubieten, die Visa benötigt.
                                    zu c) Das hat er nicht gesagt.

                                    soedergren wrote:
                                    Allerdings hat klingel01 auch in seinem zweiten Posting nicht erwähnt, dass er explizit nach Problemen oder Einreisebstimmungen gefragt hätte... mal abwarten, vielleicht bekommen wir da ja noch ein paar Infos.

                                    Ich habe nicht explizit danach gefragt, weil ich denke, dass es kein problem ist. Denn es gab eine Bekannte Indonesier von mir, der auch über Doha geflogen ist. Dort musste er 8 Std. Transit machen, er brauchte kein Visum. Und noch was, er hat sogar eine kostenlose Hotel-Ubernachtung in Doha von Qatar-Airlines angeboten.

                                    Felixxx87 wrote:
                                    für Transit im eigentlichen Sinne braucht man auch kein Visum (s. Definition Transit= ohne Einreisekontrolle etc.).
                                    In diesem Fall läuft der Aufenthalt bei über 24h (in Katar übrigends bei über 8h) eben als Einreise.
                                    Und das nehme ich an, wusste der RB Mitarbeiter selbst nicht.

                                    Das ist nicht wahr ( 8 std.) Siehe oben.

                                    Warum der RB-Chef (Dort arbeitet nur er als Chef) mir 50% zurückzahlen will, weiss ich nicht. Er hat mir nur begründet, dass er auch die Hälfte der Schuld trägt, und ich die anderen Schuld. Ich habe vergessen zu erwähnen. Als ich in Singapore war, habe ich ihn angerufen, er hat mir gesagt, ich soll ein Tag warten und morgen sagt er mir Bescheid, wie es weitergehen soll. (Zum Glück habe ich nicht länger gewartet, wenn ich am Ende doch derjeniege der schuld habe)
                                    Und dann als ich in Frankfurt ankam, habe ich ihn wieder angerufen, er hat mir sowas gesagt "Warum haben Sie nicht ein Tag gewartet, ich habe schon fast alles erledigt und Sie könnten auch die Kosten vom Hotel in Singapore zurückbekommen). Ich habe ja gar nicht in Hotel übernachtet. Das traue ich mich ja nicht. Wenn ich später wieder die Kosten selber tragen muss.

                                    Und auf jeden Fall hat er mir in Berlin gesagt, ich trage 50% Schuld, und er hat auch 50% Schuld, das hat er explizit gesagt.

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                                      #58

                                      Wie ich es sehe ist damit seine eigene Frage beantwortet. Auch für mich ist ersichtlich, dass keiner von Schuld sprechen kann. Nur von Fehlern und Missverständnisen beiderseits. Und man sollte sich einvernehmlich und kulanterweise auf die 50% einigen.

                                      Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
                                      Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

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                                      • LouboutinL Offline
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                                        Louboutin
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                                        #59

                                        carlosCB wrote:
                                        A) hat mein Anwalt mir noch nie Geld abgenommen, wenn ich zu Ihm gekommen bin und Ihn gefragt habe, ob er da etwas machen kann.

                                        Zeig´mir den Anwalt, der unendgeltlich arbeitet...... ❓

                                        carlosCB wrote:
                                        B) Weil, zu 90% der Schaden durch das nicht vollständige und korrekte Beraten des RB-MA entstanden ist.

                                        ....sich hier ein pauschales Urteil über einen RB-Mitarbeiter zu erlauben, finde ich ganz schön mutig. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass ein Missgeschick passiert, bei dem ein Urlauber Schaden erleidet. Doch liegt es im aufgezeigten Fall wohl eher an Kommunikationsproblemen, für die der RB-Mitarbeiter nicht in die Haftung genommen werden darf, weil er/sie schließlich auch nicht alles wissen kann und muß!!! 😉

                                        carlosCB wrote:
                                        C) doch schon ,indem er für das erhaltene Geld nicht die Leistung erbracht und die Arbeit gemacht hat, die er hätte für eine ehrliche Abwichkung erbringen müsse

                                        .....jeder arbeitet doch sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen. :?
                                        Ich weiß nicht, was Du beruflich machst und ob Dir noch nie ein Fehler unterlaufen ist? Wenn ja, musstest Du anschließend, für die falsch abgelieferte Arbeit, dann auch einen Teil Deines Lohnes wieder abgeben? Wenn nein, dann weiß ich nicht, warum Du Dir hier anmaßt jemanden als unehrlich und unkorrekt arbeitend hinzustellen, zumal der RB-Mitarbeiter nicht unbedingt in den Genuß der Prämie kommt.

                                        Ich denke, Juju sollte sich über das Angebot der 50% freuen und den Vorfall, wie schon vorher erwähnt, unter " dumm gelaufen " abhaken. 😘

                                        Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

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                                          #60

                                          Ich bin mir nicht sicher, ob das hier angeführte BGH-Urteil überhaupt auf den Fall passt. Denn da ging es um eine bei einem Reiseveranstalter über ein Reisebüro gebuchte Pauschalreise. Und da war, so der BGH, nur der Veranstalter auf die Einreisebestimmungen hinweispflichtig. Eine doppelte Pflicht, nämlich zusätzlich die des Reisebüros als Vermittler, bestehe nicht.

                                          Hier wurde aber nur ein Flug gebucht. Die Frage ist, ob hier die Airline oder nicht doch auch das Reisebüro in der Pflicht gewesen ist, die Visabestimmungen zu erläutern. Ich weiß das nicht, bin kein Reiserechtsexperte. Mir fällt halt auch auf, dass das Reisebüro 50 Prozent bezahlt.

                                          Das Urteil im Wortlaut: >>hier<<

                                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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