Verträge sind einzuhalten
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Na, das wär doch mal was

Ich befürchte nur, das der Preisdruck dann weniger zur Qualität beitragen würde

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chepri wrote:
Ein Portal, wo Urlauber ihre Vorstellungen (Flugzeiten etc.) beschreiben und die RV "dürfen" Angebote machen. Der günstigste bekommt den Zuschlag. Gibt es doch bei Handwerkerleistungen auch, und sogar bei Zahnersatz soll es möglich sein (hab ich mal gelesen). Dann hätte auch der Kunde die Möglichkeit, die AGB´s festzulegen. Nun überleg ich mir, ob ich diese Idee nicht sofort beim Europäischen Patentamt anmelde.Na, das biste aber ein bißchen spät dran mit dem anmelden.
Solche Portale ( ja, Mehrzahl ) gibt´s auf dem deutschsprachigen Markt schon längst. Allerdings werden die Vorstellungen der Urlauber dort von kreativen und kompetenten Reisebüros und nicht von Veranstaltern "in Form gegossen".
Ich bezweifele übrigens ernsthaft ob Veranstalter das könnten. Die meisten großen Reiseveranstalter verfügen weder über die Produktkenntnis ( ihres eigenen Produktes! ) noch über das Know-how und die Manpower, um ein solches Projekt zu stemmen.Viele Grüße.
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@CJ: Obwohl ich meinen Vorschlag (mangels realisierbarkeit) nicht ernst nehme, würde ich dies schon überhaupt nicht wollen:
Allerdings werden die Vorstellungen der Urlauber dort von kreativen und kompetenten Reisebüros und nicht von Veranstaltern "in Form gegossen".
Meine Vorstellung ginge vielmehr dahin, dass der Kunde selbst schreibt, was er gerne hätte und einen unmittelbaren Vertragspartner auf der anderen Seite hat. Ein RB als "Vermittler" ist da nicht nötig. Ich stell mir das sehr unterhalltsam vor.
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Wie schon gesagt, eine solche Leistung ist für 99% aller Reiseveranstalter nicht zu erbringen ... deswegen wird´s leider auch nicht unterhaltsam.

VG.
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mao3 wrote:
@Berthold
Du bist bestimmt weder alt, krank oder ein Kind.
Es soll auch solche Urlauber geben, und die sind auf planbare Flugzeiten und Abflugsorte angewiesen.Hallo,
erstens gibt es planbare Flugzeiten. Und zweitens verstehe ich absolut nicht warum mein Alter, oder eine Krankheit irgendetwas mit Flugzeiten zu tun haben sollen.
Absolut nicht nachvollziebar! Das hätte ich dann doch gerne mal erklärt!
Gruß
Berthold
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Ohne jetzt alle Postings wirklich gelesen zu haben:
Grundsätzlich stimme ich Prof. Schmid zu: auch ein Transportvertrag ist ein Vertrag.
Weiters sehe ich in den letzten Jahren keine Unterschiede mehr zwischen Linien- und Charterflügen.
Die Umsetzung der Forderung von Prof. Schmid, daran wird es halt hapern!
Szenario 1:
man plant in Zukunft nur mehr so, dass es sich auch ausgeht und Ersatzflieger in der Nähe sind.
Konsequenzen: weniger Flugverbindungen, geringen Flugfrequenzen, weniger "Angebot" für den Konsumenten bei gleichzeitig steigenden Tarifen;
Frage: wie wird sich so eine Entwicklung mit "Massentourismus" vereinbaren lassen?Szenario 2:
man lässt alles beim Alten und kalkuliert sich durch: was kosten mich Ausgleichszahlungen, Absagen oder andere Entschädigungen im Verhältnis zu einer dafür wesentlichen umfangreicheren Fluganzahl?Aber ich warne! Da Verträge einzuhalten sind
Wer sich um 14 Uhr in seinem Hotel bei Selbstanreise ansagt, kann sich dann nicht auf einen Verkehrsstau ausreden, wenn er erst um 18 Uhr ankommt. Da hat dann der Hotelier Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Touristenverordnung! Vertrag ist Vertrag! Und der muss eingehalten werden

meint
Peter -
mosaik wrote:
Ohne jetzt alle Postings wirklich gelesen zu haben:
Grundsätzlich stimme ich Prof. Schmid zu: auch ein Transportvertrag ist ein Vertrag.
Ja, ja, der Thread ist schon ganz schön lang geworden...Aber nur ganz kurz zur Sache: Klar ist auch ein Transportvertrag ein Vertrag und als solcher einzuhalten. Der Herr Professor nimmt's nur leider nicht so genau, was Gegenstand und Umfang des Vertrages angeht: die Abflugzeiten sind ja bei Pauschalreisen nicht Teil des Vertrages. Der Vertrag wird demnach auch bei einer reinen Flugzeitenverschiebung am selben Abreisetag immer noch zu 100% eingehalten.
Und als Reiserechtsexperte darf man einfach so was hier nicht in einem Atemzug sagen: "Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern «gebetsmühlenartig» zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen." (...) "Im Grunde gebe es nur noch Linienflüge, und bei denen die Zeiten zu ändern sei, «als wenn man seine Hochzeitstorte für 15.30 Uhr bestellt und um 20.00 Uhr geliefert bekommt». Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.".
Gruß,
soedergren
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@mosaik
Schließt sich die Frage an, wie es beim Dynamic Packaging aussieht. Im Prinzip müßte da der Anbieter im Auftrag des Kunden jede Flugzeitänderung für den einzeln gebuchten Flug (außerhalb der Pauschalreise) erst nach Rücksprache mit dem Flugreisenden entsprechend dessen Anweisungen ( kostenfreies Storno,
Akzeptanz neuer Flugzeiten, Umbuchung auf Flug anderer Airline ) durchführen.Gruß privacy
PS: Derzeit immerhin 25 von 127 Antworten gehen auf das Konto eines "Schiffes"

Jetzt aber anhand der Quantität die Qualität zu bemängeln, entspricht ja auch nicht
diesem Thread. Insofern kann er gar nicht lang genug werden. -
Hi privacy,
auch wenn du nachträglich "@mosaik" eingefügt hast... interessante Frage. Die AGB der meisten Dynamic Packaging Anbieter sind diesbezüglich recht schwammig - oder teilweise hinsichtlich der Transportleistung identisch mit den "normalen" AGB.
Ich denke mal, die Frage wird wohl zum einen noch nicht entgültig geklärt sein und zum anderen noch viele Richter beschäftigen.
Gruß,
soedergren
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@ mosaik:
verstehe ich nicht ganz: wenn ich selbst anreise und mich für 14.00 Uhr angesagt habe, stehe im Stau und kann erst um 18.00 Uhr ankommen, na dann rufe ich an und informiere den Hotelier. Kenne ich allerdings mehr von Inlandsreisen. Warum dann Ausgleichzsahlungen??
Ansonsten: ich stimme für das szenario 2. Das ist doch nach allen Erfahrungen kalkulierbar. Wie oft passiert das denn bei den vielen Urlaubsflügen ? Man muss allerdings auch die Unverschämtheiten der airlines rausrechnen, die das von vornherein ins calcul gezogen haben.
@ soedergen:
die Diskussion dreht sich hier wirlich im Kreis. Vielleicht mein Prof. Schmidt damit, das die Abflugzeiten ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages werden. Falls dem so sein sollte: ich teile diese Ansicht ( wie man ja weiss als bekennender Gegner der AGB in der jetzigen Form )
Gruss Gabriela
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Hi Gabriela,
das mag sein, dass es es so meint. Trotzdem darf ich als "Experte für Reiserecht", Prof.Dr. und so weiter einfach nicht so ungenau argumentieren. Selbst wenn ich in der Sache Recht habe sollte. Oder? Ich meine, so etwas würde ich bei einem Laien erwarten, aber doch bei keinem Reiserechts-Prof.
@privacy: nur der Ordnung halber... das war keine Kritik bezüglich der Quantität, sondern eine blosse Feststellung. Ich selbst ertappe mich auch oft genug dabei, ab einer bestimmten Länge eines Threads viele Postings bestenfalls zu überfliegen. Aber schön, dass du die Zeit hast, die Anzahl meiner Postings zu zählen

Gruß,
soedergren
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@soedergren und OT: War mir ein Vergnügen, Bilder zählen geht schneller als lesen.
Gruß privacy -
@ soedergren:
da stimme ich zu. Eine eindeutige unmissverständliche Formulierung -zumal mit dieser Qualifikation- darf man erwarten.
@ alle: ich habe aber die Frage schon einmal gestellt: ist dieser Prof. Schmidt nicht Ombudsmann für Reisestreitigkeiten ? Kann mir da jemand Auskunft geben ?
Gruss Gabriela
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@gabriela
Aber ja, steht auch ganz am Anfang dieses Threads. Auch Holidaycheck ist über
die Mitgliedschaft im v.i.r. - Verband Betreiber der Reiseschiedsstelle.de.
Diese nimmt die Funktion eines Mittlers ein. Kostenlos für Reisegäste.
Aber nur, wenn über eine Mitgliedsfirma gebucht.
Es gibt da momentan auch eine während der ITB Messe in Berlin kostenlose
Veröffentlichung als pdf-Datei über Verbraucherrechte im Internet.Themenheft: Online reisen buchen
Und immer noch Ronald Schmid (ohne t am Ende)
Gruß privacy
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@ privacy:
danke, habe ich überlesen. Sorry ! Und ab jetzt Herr Schmid, versprochen !
Gruss Gabriela
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Ist das jetzt Zufall... ?
In besagter Broschüre, auf Seite 3: "Schmidt oder Schmitt? Hüten Sie sich vor Tippfehlern! Wenn auf Ihrem Ticket erst einmal der falsche Name steht (...)"