Einreise Deutschland - Zoll
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Stephan_Knopf wrote:
chriwi wrote:
PBMaddin86 wrote:
Fälschungen dürfen ja eh nicht gekauft werden
Falsch! Einfach nochmal nachlesen bei zoll.de.
Kannst du die Stelle mit den Fälschungen bitte hier zitieren?
Ich finde es auf die schnelle nicht und mich würde das auch interessieren.Vielen Dank !
Stephan
Sorry ja habt recht! Habs nochmal gelesen eigenbedarf ist tatsächlich erlaubt! Nur nicht so viel das es 430 Euro überschreitet und man darf es halt nicht weiter verkaufen!
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Danke für die Info, ich habe (ob mans glauben mag oder nicht) hier einige Original Lacoste Schnäppchen geschlagen. Ist aus einem Lacoste-GEschäft mit Rechnung und VAD. Preis liegt aber nicht über 430 EUR.
Zum Vergleich:
Poloshirt: 56,00 EUR (in GER ca. 100 EUR)
Schuhe: 62,00 EUR (i GER ca. 180,00 EUR)Schöne Grüße...
Stephan
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PBMaddin86 wrote:
...und man darf es halt nicht weiter verkaufen!
Nicht mal weiterschenken.
Wenn der Zollbeamte Zweifel hat, dass es sich um EIGENbedarf handelt, dann hast Du u.U. recht schnell ein Zollverfahren am Hals.
Ein Beispiel:
Angenommen ich hab 4 Lacoste-Polos gekauft:
Je 1 in rot, blau, grün, gelb, alle 4 in Größe L: Eigenbedarf
4 blaue (je 1 in S, M, L, XL): Kein Eigenbedarf4 blaue (alle in Größe L): Hmm? Jetzt wird's spannend. Kommt wahrscheinlich auf die Tagesform des Zöllners an (sein Eheleben und ob er gut gefrühstückt hat).

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Mußt dem Zöllner halt verklickern das die unterschiedlichen Größen notwendig sind, weil Dein Gewicht so stark schwankt

Und hoffen das keiner mitliest

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Da es erst in ner halben Stunde los geht hab ich nochmal schnell den Text raqus gesucht vom Deutschen Zoll
Quelle www.deutscher-zoll.de:
Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbinden, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller
Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreigrenze von 175 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel. -
Auf http://www.clickthai.de/Reisen/Zoll/zoll.html steht man müsste Gold (auch wenn es persönlicher Schmuck ist) in einem Formular anmelden? Gilt das auch für Eheringe und falls ja, wo bekommt man das Formular?
Danke und Gruß,
Jens -
Auf Hinweise von Webseiten auf denen noch ueber Super-8 Filme und Plattenspieler geschrieben wird, wuerde ich nicht allzuviel geben.

Aber zur Beruhigung, ich habe noch nie gesehen das sich ein Zoellner in Thailand fuer persoenlichen Goldschmuck interessiert. Egal ob bei der Ein- oder Ausreise.
