1 Person tritt Reise nicht an
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@ UteEberhard
Zitat:
Das ist gelebte Öger-Kundenbindung und effektives Beschwerdemanagement..... mag ja klappen, bei wem es will. Ich / wir vergleichen die Preise jedes Mal auf`s Neue und buchen unsere Reise dort, wo es im Preis-Leistungsverhältniss am günstigsten ist und nicht dort, wo ein Mini-Gutschein vorliegt.
Im Übrigen gehe ich mal davon aus, dass in einem gut organisierten Beschwerdemanagement (nicht nur bei Öger) Antworten auf Beschwerden als vorgefertigte Datei vorliegen - Name rein und ab damit. Ich bin zwar erfreut, dass überhaupt reagiert wurde, ansonsten aber relativ illusionsfrei.
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Stimmt nicht so ganz, denn nicht überall funktioniert das Beschwerdemanagement in der Touristikbranche.
Und das Du ohne Emotionen realistisch Dir auch vor Deiner nächsten Reise die Veranstalter anschaust, ist natürlich auch absolut richtig.
Aber viele reagieren nicht so und manchen Touri kann ich mit 50,- € "über Jahre binden und festhalten". Kundenbindung funktioniert auch über Emotionen. Kann man hier bei holidaycheck täglich nachlesen und erleben.

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oh, ohhh, jetzt schweifen wir zwei beiden aber böse vom Thema ab - also fix zurück.
Deswegen noch eine postive Erfahrung vom vorletzten Jahr: 2 Tage vor Reisesantritt bekam ich beruflich eine unwiederbringliche Chance - aber ich mußte dann zu Hause (in der Firma) bleiben.
Ein Anruf des Reisebüros beim Reiseveranstalter (Neckermann) und innerhalb von 1 Stunde war mein Anteil der Reise auf eine Freundin meiner Frau umgebucht. Kosten 55 Euro / das neue Ticket lag am nächsten Tag am Neckermann-Schalter des Flughafens.
Sogar der Transfer-Bus und das Hotel waren informiert.
Es geht also - Gott sei Dank - auch anders.
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@ Mallorcafan / Metrostar
Genau das habe ich vor, zu saagen, mein Patensohn sei verhindert. Falls die Antwort aber ist: Kein Problem, zahlen Sie halt auf Einzelzimmer auf, habe ich geloost.Und ich fürchte, sie wären im Recht mit ihrer Forderung. Ob einem das gefällt oder nicht: ich habe keinen Vertrag für eine Einzelnutzung und Vertrag ist Vertrag- ob einem das logisch vorkommt oder nicht. Die Meinung: "was wollen die denn, ich habe doch für Zwei bezahlt, dann müssen sie doch Einen akzeptieren ist sicher logisch und richtig- außer für Juristen.

Von daher wäre ich von Kulanz abhängig- was ich nicht gerne bin. Ich habe eigentlich drauf gehofft, dass jemand hier weiß, ob ein solcher Fall schon mal entschieden wurde.....
Danke aber für euren Input

Gruß Serramanna
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Apropo, 1/2 Doppelzimmer: hatte meine damalige Geliebte,Verlobte jetzt mit Ihr verheiratet, in jungen Jahren auch. Meißtens
auch eine Frau auf dem Zimmer.
Ich fuhr mal in jungen Jahren im Schlaf, oder Liegewagen für 2 Personen.
Da hatte ich eine junge Frau/Mädchen im Abteil. Nach einiger Zeit brauchten wir nur eine Liege
.
Gruß
Siegi -
OT
Wie auch vermutlich deine damalige und jetzige Partnerin, wenn sie das Zimmer mal nicht mit einer Frau geteilt hat
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Hallo,
meine Begleitung kann nun die Reise nicht antreten, nun meine Frage ich habe den Flug und Hotel einzelnd gebucht, komplett bezahlt wurde auch alles über meinen Namen. Eine Stornierung wird nicht stattfinden.
Was passiert mit dem Flug wenn die Person nicht antritt?
Was passiert mit dem Doppelzimmer? Da ich für 2 Personen bezahlt , kann es passieren das mir da noch etwas aufgeschlagen wird ala Einzelzimmergebühren? Habe das Hotel via Thomas Cook gebucht.Vielen Dank.
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@Seekii
Lies mal das Posting von @vonschmeling am 14.1. um 22.21 Uhr: Klick hier (etwas runterscrollen)
Im Thread findest du auch einen weiteren, dir wahrscheinlich noch nicht bekannten Link zu dem Thema.
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@kourion
der von dir verlinkte hinweis bzw. beitrag von @vonschmeling bezieht sich auf das nichtantreten einer pauschalreise.im falle von @seekii handelt es sich um einzeln gebuchte teile.
@seekii
wenn du nicht vor hast, zu stornieren oder einen teil zu stornieren, beanspruchst du ein doppelzimmer, was auch doppelt bezahlt wurde.
insofern können dir da keine weiteren kosten entstehen.
wenn deine begleitung den im epv erstandenden flug nicht antritt, kannst du bzw. sie/er die steuern und gebühren zurück verlangen. das mußt du /oder sie/er aber beantragen (am besten schriftlich) und geht nicht automatisch. -
Hallo zusammen,
Habe auch eine Reise über XFti gebucht. Eine Person von 4 kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Ich hatte nach einer Teilstornierung oder Namensänderung grfagt. FTI möchte um die 460 Euro Storno Gebühren und für die Einzelnutzung vom Doppelzimmer für die andere Person noch 700 Euro
. Das bezahlt ich ganz bestimmt nicht.
Was ist wenn die Person an dem Tag einfach nicht anreist? Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht? Bezahlt haben wir die Reise schon komplett. LG Yvonne -
@Yvonne30125
Ich denke, da hast du etwas falsch verstanden ...
Die Stornogebühr würde auf die Erstattung des Reisepreises angerechnet, ebenso die zusätzlichen Kosten für die alleinige Nutzung des DZ.
Person 4 (erkrankt) bekäme demnach 1160€ weniger zurück als sie für die Reise gezahlt hat.
Wenn ihr die Buchung einfach bestehen lasst und Person 4 ein No-Show ist sollte das relativ problemlos möglich sein.
Falls die Reise über die dynamische Abteilung von FTI gebucht wurde ist eine Änderung (auch danach hattest du ja gefragt) zumeist nicht möglich. -
Hallo, danke für deine Nachricht

Ich hab extra nochmal bei Holidaycheck angerufen ich müsste den Betrag für die Stornierung überweisen. Wir haben pro Person nur 540 Euro für die Reise bezahlt.
Aber wenn wir nichts tun und Person 4 einfach nicht mitkommt gibt es keine Probleme? Auch im Hotel nicht? -
Eine Stornogebühr kann immer nur in Abhängigkeit des Reisepreises erhoben werden, und wenn der Gesamtbetrag der Reisekosten für 4 Personen bezahlt wurde kann m.E. auch für die Einzelnutzung des DZ nicht mehr nacherhoben werden.
Erkundige dich doch nach den Auswirkungen eines No-Show, wäre ja fatal, wenn dann vor Ort noch Forderungen auf euch zukämen?!
Aus vertragsrechtlicher Sicht wäre zwar das sehr unwahrscheinlich, aber ich kenne ja die Details nicht und möchte daher auch keine halbgaren Vorhersagen hinterlassen. -
Kann es vielleicht sein, dass du da etwas falsch verstanden hast. Es kann ja nicht sein wenn die Reise voll bezahlt ist und du bei nicht antritt noch irgendeinen Betrag zahlen sollst, im gegen teil, es kann sein das du noch ein paar Euro zurückbekommst.
9. Rücktritt (4)
FTI AGB klick mich
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Das in etwa war bereits mein Einwand, HABERLING.
Wenn die Reise allerdings nur 540€/Person ausmachte ist das aktuelle Angebot unattraktiv und ein No-Show die preiswertere Alternative. -
Die Beträge beziehen sich wahrscheinlich auf Namensänderung bzw. Neubuchung zum aktuellen Preis.
Ich weis ja nicht wie das Hotel reagiert wenn auf dem Unterkunftsvoucher 2 Personen angegeben sind aber nur 1 Person anreist.
Habe gerade einen solchen Voucher vorliegen, indem ist die zweite Person namentlich gar nicht benannt. -
Ich kann hier nur meine Erfahrung beitragen zur Exklusion einer kurzfristig missliebig gewordenen Begleitung:
Alle betroffenen Stellen haben das mit wiegenden Kopfbewegungen zur Kenntnis genommen und nichts weiter gefragt ...
Betreffend die Auskunft über mögliche Kosten hatte ich ja ebenfalls schon verschiedene Missverständnisse in Betracht gezogen.
Die Forderungen können sich imho nur auf eine Änderung auf eine Ersatzperson beziehen - alles andere wäre grotek! -
Ist in diesem Fall nicht die Stornoversicherung der erkrankten Person zuständig?
Gruß
Karl -
@wukovits:
wenn eine solche Versicherung bestünde, würde Yvonne hier wahrscheinlich nicht anfragen.@Yvonne: Ich hab schon des öfteren alleine im Hotel eingecheckt, wenn mein Partner erst später angereist ist. Sollte ich sonst solange warten müssen, bis sie angekommen ist? Dem Hotel ist das relativ egal, solange alles bezahlt ist..