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Bei Flugänderung Reise stornieren?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Domino27D Offline
    Domino27D Offline
    Domino27
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Sehe auch nicht was der Anwalt machen soll. Der RV bietet ja Umbuchung oder Storno an.
    Und was soll ITS denn anbieten, sämtliche Länder aus ihrem Angebot ❓
    Da solltest Du @Urmel49 schon mal selbst schauen was Du Dir vorstellen könntest.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      @gabriela_maier
      Mag jeder halten, wie's ihm am besten in den Kram passt.
      Wie ich's machen würde, habe ich geschrieben. Du beschreibst vielleicht deine Vorgehensweise.

      Und wie @Urmel die Sache abwickeln wird... (?)
      Würde mich auf jeden Fall freuen, wenn er / sie es uns mitteilen würde.
      Und wünsche ihm / ihr einen schönen "Ersatz"-Urlaub.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Rechtsbeistand ist eine Option (@gabriela_maier hat auf ein Beispielurteil verwiesen, es gibt allerdings "unzählige" in denen anders entschieden wurde!)...

        ...ein Versuch eines (weiteren?) "klärenden Gespräches" mit ITS und(!) HC eine andere!

        Welche Begründung gibt ITS denn für die 438 Euro Stornokosten an...wäre (bei der Faktenlage...oder hast Du vergessen irgendein Detail zu erwähnen?...das würde hier nicht zum ersten mal geschehen, das ein schimpfender user irgendein Detail zu erwähnen vergessen hat, welches die Situation und Bewertungsgrundlage komplett verändert) mal interessant zu erfahren, wie ITS auf den m.E. recht schmalen Grat kommt, hier Kosten weiterleiten zu können.
        Hast Du HC kontaktiert? Wie äußert sich HC zu der Geschichte?

        @Domino:
        Das Storno-Angebot von ITS ist ja grundsätzlich ok...nur wollen die hier 438 Euro von @Urmel49 haben.
        Grundsätzlich sehe ich es aber auch so, daß es durchaus zumutbar ist, das "man" sich (ggfs. in "Zusammenarbeit" mit HC) ein paar Alternativen raussucht und vorschlägt.
        Zugegebenermaßen hätte aber auch ITS wenigstens eine Alternative "ins Schaufenster" stellen können.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Ja, aber die Stornierungsgebühr wurde vor 2 Std. nicht erwähnt...

          Frage: Was würde die Umbuchung kosten ?

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Na, im Moment bietet ITS ja nur eine Stornorechnung an. Ich sage ganz klar, das ist eine Unverschämtheit hoch drei. Der geschlossene Reisevertrag wurde in wesentlichen Punkten gebrochen.
            Man stelle sich nur theoretisch die umgekehrte Situation vor: ich teile dem RV mit, das ich einige Änderungen aus dem Reisevertrag für mich beschlossen habe: statt von München will ich jetzt von Nürnberg abfliegen, und auch nicht mehr am 20...... sondern erst am 21......, oder nicht mehr um 20.00 Uhr, nein, nur noch vormittags.
            Ich gebe gerne zu, streitige Auseinandersetzungen vor Gericht sind nicht jedemanns Sache. Verstehe ich. Doch auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes kann seine Tücken haben. Ich weiss das aus eigener Erfahrung. Um den Streitwert nach oben zu treiben setzen sie die Möglichkeit der  Schadensleistung durch das Gerichtsurteil gerne auch auf 100% an, und wecken damit Begehrlichkeiten. Wenn ich mich recht erinnere war das auch in dem von mir zitiertem Urteil so. Spricht das Gericht aber nur 50% Schadensersatz zu, werden die Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend aufgeteilt. Und dann ist schon mal ein Teil des Schadensersatzes weg. Oder mit Rechtsschutzversicherung: die eigene Police wird belastet.

            Gruss Gabriela

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            • Urmel49U Offline
              Urmel49U Offline
              Urmel49
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Das ist eine Unverschämtheit von ITS

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK 1
                KourionK 1
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                @Urmel
                In der Regel kann man bei einem "normalen" RV gegen kleines Geld bis zum 30. oder 31. Tag vor Reisebeginn umbuchen.
                Aber hast du mal in die AGB von ITS geschaut.

                Allerdings... Flugdatum und Flughafen wurden geändert. Das ist doch ein Grund für  kostenfreies Storno...

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  @Urmel:
                  Was genau hat ITS denn geschrieben?
                  Hast Du mit HC über diese Geschichte gesprochen?

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Urmel49U Offline
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                    Urmel49
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Ich habe mit HC geschrieben

                    Der größte Hammer ist, das ich im Flugplan meinen Flug nicht mehr gefunden habe. Da habe ich ITS angerufen und war 45  Minuten in der Warteschleife bis jemand zum sprechen bekam.
                    Diese teileten miur dann mit, das es den Flug durch eine Flughafen und Flugänderung nicht mehr gäbe und ich es noch zugeschickt bekomme. Wenn ich nicht angerufen hätte, wüßte ich es heute noch nicht.

                    ITS meinte dann noch, ich solle mich zur weiteren Veranlassung an HC wenden

                    HC hat sich mit ITS in Verbindung gesetzt, das es nicht kostenlos zu stornieren sei, sondern ich müßte 438,00€ zahlen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied985931H Offline
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Sehr abenteuerlich, erinnert mich irgendwie an die Haltung von Ögertours bei einer Flughafenänderung...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Urmel49U Offline
                        Urmel49U Offline
                        Urmel49
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        @ Gabriele
                        in deinem zitiertem Gerichtsurteil steht es eindeutig drin, das ITS die Reise kostenlos stornieren muss, da sie ja auch keine Alternativreisen anbieten kann.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          @doc
                          Wenn's so ist, wie @Urmel schreibt - ja.

                          Und - wie ich vorhin gelesen habe - kann man bei ITS auch nicht gegen 30 oder 50 € umbuchen. Neee, das geht nur zu Storno-Bedingungen, außer es geht um "geringfügige Änderungen". Echt gut zu wissen.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            @Urmel
                            Soll die Reise nun tatsächlich an einem anderen Datum und ab einem anderen Flughafen stattfinden ?
                            Wenn ja, hast du das Recht, kostenfrei zu stornieren - auch wenn's ein Alternativangebot gibt.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              @Urmel:
                              Mööööp...falsch!
                              Was ITS "muß" legt im Zweiifels-/Klagefall ein Richter fest. Das von @gabriela_maier benannte Urteil ist ein Beispielfall und kann nicht als allgemeingültig erachtet werden. In solchen Fällen wird jeder Fall einzeln abgehandelt. Hierbei können kleinste Details von entscheidender Bedeutung sein - deshalb auch meine Nachfragen.

                              Sorry, aber was genau sagt HC dazu?

                              Die ganzen Schilderungen zu den Antworten von ITS bzw. HC sind doch noch arg "schwammig"!

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied985931H Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                HC hat wohl bisher nur weitergegeben, was der Veranstalter will:

                                Urmel49 wrote:
                                ... HC hat sich mit ITS in Verbindung gesetzt, das es nicht kostenlos zu stornieren sei, sondern ich müßte 438,00€ zahlen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #116

                                  Namensvetter, die Wahrscheinlichkeit, daß dies die einzige(!) Antwort von HC war, geht gegen Null!

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                    #117

                                    @ Kourion

                                    ja die Reise soll tatsächlich an einem anderem Flughafen un d auch ein anderes Datum stattfinden

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #118

                                      HC hat nur weitergegeben was der 'Veranstalter will

                                      § 651 Abhilfe steht eindeutig drin was ITS machen müßte

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #119

                                        @urmel:
                                        in dem von mir genannten Urteil wurde der RV ( Amtsgericht Hannover ? Könnte das evtl. der uns allen bekannte Branchen-Primus sein ? ) verurteilt, den Storno des Urlaubers für rechtens zu erklären, und damit die sofortige Rückzahlung aller bereits getätigten Zahlungen ebenfalls für rechtens erklärt ( bei Storno zahlen die RV in aller Regel auch zurück, wollen aber über die Stornogebühren einen Teil wieder reinholen oder verrechnen ).
                                        Und wenn es der uns allen bekannte Primus sein sollte, also die haben eine ganz vorzügliche Rechtsabteilung. Deswegen rein vorsorglich behaupte ich mit Nichtwissen: das Urteil ist rechtskräftig !!
                                        @Holginho:
                                        bitte definiere "unzählige andere Urteile" zu dem von mir zitiertem Urteil. Dieses Urteil wurde im Dezember 2014 veröffentlicht. Ich gebe mich mit 5 Urteilen ( jeweils das Gericht und mit Aktenzeichen ) zufrieden, aber nur 3 Urteile sollten im Jahre 2014 gesprochen worden sein, und mindestens 2 Urteile in 2015, also um gegfl. aktueller zu sein.

                                        Gruss Garbiela

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                                          #120

                                          Holginho, mag sein, das "guten Tag Frau Urmel" und "mit herzlichen Grüßen" habe ich jetzt mal weggelassen 😉

                                          Nein im Ernst, wieso sollte man der Userin das nicht glauben, daß es bisher keine andere Auskunft gegeben hat? Bei der Ögernummer stand man anfangs auch mit offenem Mund da, aber es folgte ja zumindest ein hier kommunizierter zweiter Fall und warum auch immer, vielleicht stehen wir ja vor einer neuen Ära der Handhabung von eigentlich eindeutigen Fälle durch die Reiseveranstalter 😱

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