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GTI- Preisänderung trotz Option

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Ronny87R Offline
    Ronny87R Offline
    Ronny87
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Völliger Blödsinn! Das passiert dir bei den meisten anderen Veranstaltern auch, ist wirklich ein Problem der Aktualität. Kann dir im Reisebüro nicht passieren, da bekommst du gleich den Endpreis genannt. 😉

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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    • Nadine1903N Offline
      Nadine1903N Offline
      Nadine1903
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Also zumindest in diesem Fall passiert es bei allen anderen Verantsaltern nicht und ich buche seit Jahren bei HC und hatte dieses Problem noch nie :? Egal, abwarten und hoffen, dass sich an den Preisen noch was tut.

      Schönes Wochenende euch allen 😄

      17.02.2014-01.03.2014
      ^^Große Kuba-Rundreise^^
      °°Cayo Santa Maria°°

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      • sandrafischerS Offline
        sandrafischerS Offline
        sandrafischer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo Travelmind,

        Dein Reisebüro soll sich bitte mit GTI in Verbindng setzen. Ich hatte das bei GTI auch schon, und nach Festbuchung wurde der Preis auch höher, und nach einem Anruf bei GTI wurde der Preis manuell abgeändert.

        LG Sandra

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        • Nadine1903N Offline
          Nadine1903N Offline
          Nadine1903
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Wow, sogar nach Festbuchung noch Preiserhöhung. Jetzt is klar, bei denen buch ich nix.

          LG

          Nadine

          17.02.2014-01.03.2014
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          °°Cayo Santa Maria°°

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          • CaptainJarekC Offline
            CaptainJarekC Offline
            CaptainJarek
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @Nadine:

            Sandra meint wahrscheinlich eher "nach/bei der Umwandlung der Optionsbuchung in eine Festbuchung hat sich der Preis erhöht".
            Aber selbst Preisänderungen bei "festen Buchungen" auch Wochen nach der Buchung selbst, sind bei allen Reiseveranstaltern möglich ( ist also keine GTI-Problematik ) und vor allem auch rechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

            Viele Grüße.

            Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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            • Nadine1903N Offline
              Nadine1903N Offline
              Nadine1903
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Man, was denn für Voraussetzungen? Das macht mir grad echt Angst. Dann kann ich doch die Reise aber sicher zurück geben, oder?

              LG

              17.02.2014-01.03.2014
              ^^Große Kuba-Rundreise^^
              °°Cayo Santa Maria°°

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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Nope!

                So lange die Preiserhöhung nicht eine bestimmte Höhe ( 5% ) überschreitet, musst Du sie immer (!) hinnehmen. Eine noch höhere Preissteigerung ist regelmäßig auch rechtlich zulässig, allerdings wird dann oft ein Sonderkündigungsrecht des Reisevertrages eingeräumt.

                Viele Grüße.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Na ja, ganz soooo einfach ist es aber nicht. Hier entsteht der Eindruck, der RV bräuchte nur eine neue Rechnung mit der Erhöhung um 4,9% zu schicken und der Kunde muß zahlen. Hier sollte man schon auf die Voraussetzungen und Bestimmungen des § 651a BGB hinweisen.
                  Ich gehe jetzt mal davon aus, CJ war grad in Eile und würde einem Kunden im "Ernstfall" eine qualifiziertere Antwort geben.

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                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    So ist es ... hetz 😉

                    VG.

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      CaptainJarek wrote:
                      So lange die Preiserhöhung nicht eine bestimmte Höhe ( 5% ) überschreitet, musst Du sie immer (!) hinnehmen.

                      Na, die 4 Monate Festpreisbindung ab Buchung wollen wir mal nicht vergessen 😄

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                      • CaptainJarekC Offline
                        CaptainJarekC Offline
                        CaptainJarek
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Ich habe den Gesetzestext gerade nicht zur Hand und keine Zeit zu googlen ... aber ich glaube mich erinnern zu können, dass es keineswegs eine viermonatige Preisbindung ab Buchungsdatum gibt. Der Preis kann jederzeit geändert werden, wenn zwischen dem Datum der Buchung und dem Abreisetermin mindestens 4 Monate liegen und die Preisänderung nicht kurzfristig unmittelbar vor der Reise ( glaube 3 Wochen ) erfolgt.

                        VG.

                        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Vielleicht kam das nicht richtig rüber:
                          Meinte einen Abreisetermin, der innerhalb der ersten 4 Monate nach Buchung liegt. Der wäre dann nicht änderbar.

                          Buche ich aber z.B. im Januar einen Augusturlaub, kann dieser natürlich auch schon im März preislich angepaßt werden, wenn die Preisanpassung nachvollziehbar dargestellt wird. Aber wer läßt sich da schon in die Karten schauen 😉
                          Die Gefahr ist also relativ gering.

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

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                          • chepriC Offline
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                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hi,

                            diese "4 Monate" tauchen häufig auf, allerdings sagt der 651a BGB dazu nichts sondern § 309 Nr. 1 BGB:
                            "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam....
                            eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; "

                            Wichtig ist auch in 651a BGB:
                            "Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam."

                            Und zu den generellen Voraussetzngen:
                            "Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird."

                            Also nur so hopllahopp, weil vielleicht die Nachfrage für ein bestimmtes Ziel rapide gestiegen ist, kann der Preis nicht erhöht werden.

                            Ich würde solche Preisänderungen immer ganz besonders genau unter die Lupe nehmen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              travelmind
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Kurz zur GTI-Option, es war ein allgemeiner Systemfehler, mit dem
                              damals wohl einige Büros zu kämpfen hatten ❓
                              Grüße

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarek
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Machen wir uns mal nix vor, das war kein Systemfehler sondern pure Absicht seitens GTI. Wäre es ein Systemfehler gewesen, dann hätte man es sicherlich innerhalb weniger Stunden ( sagen wir mal großzügig 24 h ) abstellen können. Das ist nicht passiert!

                                VG.

                                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Nadine1903N Offline
                                  Nadine1903N Offline
                                  Nadine1903
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  hey leutchen, danke für den einsatz 🙂 beruhigt mich ja alles ein wenig 😄 buch ich halt erst 20 tage vorher und freu mich auf den urlaub...

                                  das mit GTI...ist übrigens nicht nur bei dem von mir ausgeguckten hotel so, dass generell 200 bis 300 euro bei der prüfung oder nach buchung als meldung von HC draufgeschlagen werden, sondern bei anderen hotels auch...absolute absicht. wenn ich hc wär, würd ich GTI rausschmeißen, kundenverarsche aber voll 😞

                                  liebe grüße und danke nochmal 😘

                                  17.02.2014-01.03.2014
                                  ^^Große Kuba-Rundreise^^
                                  °°Cayo Santa Maria°°

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #37

                                    Ich weiß nicht wo Ihr guckt, aber das was ich geprüft habe, stimmte immer, sogar die Angebote von xgti, die sind ja tagesaktuell.(siehe rechts empfehlungen titan und sayanora)

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                                      #38

                                      Wenn man das hier so liest ist das ja mittlerweile bei vielen Veranstaltern üblich das eine Preiserhöhung kommen kann nach Buchung.

                                      Komisch ist ja nur das viele Veranstalter eine erhöhung weitergeben aber wenn ein Preis nach 4 Wochen sinkt dann wird dieser meist nicht weitergegeben sondern man beruft sich auf die freie Preisgestaltung wie das uns schon mal passiert ist.

                                      Hatte eine Reise schon 9 Monate vorher als Super Frühbucher gebucht und nach Ablauf der Frühbucheroption wurde die Reise um 200,- Euro p.P. günstiger angeboten, habe dann eine Umbuchung gemacht auf einen anderen Tag weil es anders nicht möglich war günstiger ranzukommen, abzüglich der Umschreibegebühr haben wir noch 170,- Euro p.P. gespart.

                                      Leider müßen wir sehr früh buchen um die Urlaubsplanung auf der Arbeit für uns abzustimmen, würde ja im normalfall heißen, entweder wir gehen das Risiko ein dafür bestraft zu werden weil wir früh buchen müßen oder wir verzichten auf den Urlaub. Was waren die Zeiten noch schön wo man sich auf die Preise verlassen konnte.

                                      Tunesien - Les Orangers Beach Resort - 5.3.2011 bis 19.3.2011

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