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Reisemangel: Bettwanzen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Chris34C Offline
    Chris34C Offline
    Chris34
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    Du hattest recht. Es kam ne "unverschämte" Antwort - also ab zum Anwalt.
    Hoffe die Rechtschutzversicherung zahlt sowas.
    Gruss Chris

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    • tina1312T Offline
      tina1312T Offline
      tina1312
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      In der Regel macht die dat!

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      • Chris34C Offline
        Chris34C Offline
        Chris34
        schrieb am zuletzt editiert von
        #163

        Wollte nur schnell mal das Ende berichten.
        Nach einigen Schriftwechseln mit dem Vorstand kam gestern ein Scheck i.H.v. 120 Euro. Begründung u.a., dass wir nicht nachweisen können, dass es Bettwanzen waren. Ja, leider hab ich keine unter Zeugen ermordet und konserviert.
        Nun ja.
        Ich habe auf einen Rechtsanwalt verzichtet, da ich 150 Euro selbstbeteiligung habe....und ich rechne mir das nun so schön....150 Euro + 120 Euro = 270 Euro bei einem Reisepreis von 1200 Euro.
        Gruss Chris

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        • 3footure3 Offline
          3footure3 Offline
          3footure
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          Ich habe da mal eine Frage in die Runde
           
          Kann ein guter Hautarzt aufgrund von Fotos erkennen, ob es sich um einen Wanzenattache gehandelt hat?
           
          Wir waren vor kurzem in Urlaub und in der 4. Nacht bekam meine älteste Tochter (20)
          einen heftigen Ausschlag der sich rasant schnell über den ganzen Körper ausser Kopf ausgebreitet hatte. Wir gingen sofort mitten in der Nacht noch zum Arzt und sie
          bekam eine Kortisonspritze. Da bereits ihr Hals angeschollen war, war es langsam kritsch, gem. Arzt.
           
          Da sie bereits Allergien hat tippten wir auf Essen, Sonne etc. Soetwas hatte sie noch nie, und keine Ahnung was da war.
           
          2. Nacht. Das selbe Spielchen. Sie hatte ein Notfallset dabei und es wurde besser.
           
          3. Nacht. Wieder das selbe Spiel und sie nahm eine Kortisontablette.
           
          Die Aerztin schickte sie zur Sicherheit in den Spital, wo sie eine Nacht bleiben musste. Sie haben sie dermassen mit Medis vollgepumt, (10 Injektionen) dass es ihr danach nicht mehr wirklkich gut ging. Es wurde ihr abwechslungsweise übel, schwindlig und sie bekam manchmal Sehstörungen.
           
          Als wir nach Hause flogen ging sie noch in den Ausgang und hatte einen Schwächeanfall, musste sich auf den Boden legen und hatte für drei Minuten praktisch nichts mehr gesehen. Denke, das kam von den Medis im Spital.
           
          Langsam aber sicher geht es ihr wieder besser.
           
          Am Donnerstag gehen wir zum Arzt und ich bin sehr neugierig, ob ein Arzt, aufgrund von Fotos erkennen kann, ob er von Wanzen stammt.
           
          Weiss das jemand. Es scheint hier doch Speziallisten zu geben. Die Aerzte vor Ort waren es auf jeden Fall nicht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied72531H Offline
            HC-Mitglied72531H Offline
            HC-Mitglied72531
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            Die Frage ist zwar eine Weile her, doch eine Antwort mag ich doch geben:

            Die Wanze sucht nach einem Blutgefäß, daher gibt es eine sog. Wanzenstraße. D.h. die Bisse sind schön in Reih- und Glied angeordnet.

            Es dürfte aber nicht den klassischen Wanzenbiss geben, der jeden Arzt sofort aufschreien läßt: WANZEN...

            Wichtig ist, dass Ihr das Bett untersucht. Neben Wikipedia gibt es da ein paar sehr gute Webseiten dazu.

            Im übrigen: Ein neues Zimmer genügt nicht im Hotel. Waschen der Wäsche, Koffer ausglühen u.s.w. ist fällig.

            Auch dazu gibt es viele Hinweise, wie man sich verhalten sollte.

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            • bonhoffB Offline
              bonhoffB Offline
              bonhoff
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              Unser Fall in Kurz- und Langfassung:
              Kurzfassung:
              Wanzen nach 1 Woche jucken gefunden. Vermieter beauftragt Kammerjäger, der bestätigt den Befall. Vermieter würde gerne Ersatzquartier anbieten, wegen Hochsaision ist nichts frei. Wir finden selbst ein billiges Notquartier für 1 Woche. Für die Woche darauf kann der Vermieter uns ein vergleichbares Quartier bieten. Angebot der Übernahme unserer Kosten für das Notquartier.
              Aber: das Notquartier ist sehr viel minderwertiger als das von uns gebuchte Quartier.
              Wie steht es mit dem Ausgleich eines immateriellen Schadens? Hat jemand andere Erfahrungen, als die bisher genannten?

              Langfassung:

              Wir hatten auch Bettwanzen, in einer luxuriösen Villa inFlorida.Wir hatten trotz Screen (der Mücken und ähnliches abhält) jeden Morgen vielejuckende Quaddeln. Wir waren davon überzeugt, der Screen wäre an einer Stelle undicht und wir würdens abends auf der Terrasse zerstochen.Nach 1 Woche waren meine Kinder morgens so zerstochen, dass wir die Matratzenuntersucht haben. Dabei habe ich kleine braune Tiere in einer Tupperdosegefangen.Wir haben den Verwalter der Villa benachrichtigt und 1 Stunde später war derKammerjäger da. Er hat Bettwanzen in allen 3 Schlafzimmern festgestellt, dieauch schon seit Monaten dort nisten würden.Wir sind alle - wir und der Verwalter, der Vermieter und Eigentümer der Villa -total entsetzt.Vermieter und Verwalter haben sich sofort um eine Ersatzvilla bemüht, hattenaber keine, da über Weihnachten alles belegt ist. Erst eine Woche später istetwas frei und dort können wir dann einziehen. Der Verwalter hat uns dann mäßige Hotelzimmer besorgt, die wir jedoch zunächstselbst bezahlen mussten. Weil wir nicht in abgewohnten Hotelzimmern wohnenwollen, haben wir über das Internet ein kleines Haus gefunden mit sehrflexiblem Vermieter, in das wir ziemlich direkt einziehen konnten (haben wirselbst bezahlt). Dieses Haus ist sauber und o.k., allerdings bei weitem nichtin der Preisklasse, die wir ursprünglich gebucht haben. Bisher haben wir alle Rechnungen selbst getragen. Der Vermieter (mit ihm habenwir den Mietvertrag abgeschlossen) hat uns schon signalisiert, er wird unsereUnkosten tragen. So weit, so gut.Aber: es ist ja nicht nur materieller Schaden entstanden, 2/3 des Urlaubs sindtotal verdorben:Woche 1: wir leiden unter stark juckenden dicken Quaddeln undsind körperlich angeschlagen. Die beiden letzten Tage der Woche verbringen wirdamit alles zu Waschen und im Trockner zu dekontaminieren, damit wir das HausOHNE Bettwanzen verlassen. Zusätzlich suchen wir fieberhaft ein ordentlichesQuartier für die 2. Woche.Woche 2: Umzug mit all unserem Gepäck unseren Lebensmitteln(wir kochen selbst)... in ein viel kleineres spartanisches Haus und am Ende derWoche wieder ein Umzug mit allem. Immer noch leiden wir alle unter den juckendenQuaddeln.Woche 3: Das nun angebotene Haus ist wunderschön, hier werden wir noch eine schöne Urlaubswoche haben (allerdings nur noch zu viert, da unserÄltester am Tag des Umzugs schon zurückfliegen muss, Uni fängt wieder an...) Wie geht man denn in dem Fall mit dem immateriellen Schaden um? 2/3 unseresUrlaubs sind erheblich beeinträchtigt.Was ist denn da so üblich?Es ist keine Pauschalreise, alle Bausteine haben wir separat gebucht haben:Flüge bei der Airline, Haus beim Vermieter, Auto bei der Autovermietung undbekochten tun wir uns selbst. Der Urlaub in Florida in dieser teuerenVilla ist wirklich etwas Besonderes für uns, auf das wir uns sehr lange gefreuthaben. Und dann dieses Pech! Wie würdet ihr unseren Schaden (entgangene Urlaubsfreude, Schmerzensgeld,...)beziffern? Was würdet Ihr vom Vermieter fordern, zusätzlich zu den Rechnungen, die wir vorlegen können?

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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                Kurzfassung:

                • Für die Mängel bei der Unterkunft 50% ihres Gesamtpreises derselben
                • Schadenersatz für die Hotel- und Umzugstage / (zusätzlich je einen Tagessatz (der originalen Unterkunftskosten)
                • Schmerzensgeld für alle Gäste mit Wanzenbissen (sofern nachgewiesen - Kammerjäger?) - ggf. Auslagen für Arzt und Medikamente
                • Kosten zur Entseuchung des Gepäcks

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Rhodos-PeterR Offline
                  Rhodos-PeterR Offline
                  Rhodos-Peter
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  ... ich denke, die Rechtslage ist etwas komplizierter.
                  @Bonhoff schreibt, dass er den Vertrag direkt mit dem Vermieter abgeschlossen hat (ungewöhnlich ist das nicht, Freunde von uns buchen seit Jahren Ferienhäuser in Florida über das www), also nicht über einen deutschen Vermittler, insofern würde wenn, denn das US-amerikanische Recht greifen und keine Frankfurter Tabellen o.ä..
                  Und um Rechtsansprüche dort durchzusetzen braucht man wohl einen ortsansässigen Anwalt, die auf Provision arbeiten. Ob hier der erforderliche Aufwand die Kosten/Nutzenfrage rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln und ob das US-amerikanische Rechtssystem Begriffe wie: "entgangene Urlaubsfreuden" etc. überhaupt kennt, wer weiß...

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                  • bonhoffB Offline
                    bonhoffB Offline
                    bonhoff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    @ Rhodos-Peter
                    oh, habe gerade noch mal nachgefragt: den Mietvertrag haben wir in der Tat über einen deutschen Vermittler mit einem amerikanischen Besitzer abgeschlossen. Der Vermittler, an den wir Mietpreis und Kaution überwiesen haben, hat uns die Erstattung der Zusatzkosten für Hotel und die Notunterkunft zugesagt. Hoffe, er hält diese Zusage ein....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-Peter
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      @bonhoff
                      dann wünsche ich Dir, dass Deine Ansprüche unbürokratisch erfüllt werden, was sicher auch im Interesse des Hausvermieters ist, der sich nach Deiner Schilderung zusammen mit dem Verwalter bereits schon vor Ort gekümmert hat. Und Bettwanzen sind leider nichts ungewöhnliches und auf dem Vormarsch...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        Zunächst einmal war die Frage gar nicht die Rechtslage sondern eine angemessene Forderungshöhe und von "Frankfurter Tabelle" keine Rede.
                        Darüber hinaus wäre ggf. eine Entschädigung nach Recht des Gastlandes weit höher anzusetzen, insbesondere das Schmerzensgeld.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Rhodos-PeterR Offline
                          Rhodos-PeterR Offline
                          Rhodos-Peter
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          ❓
                          zunächst einmal schrieb ich:"... Frankfurter Tabelle o.ä."
                          dann hast Du Deine Angaben genau aus dieser Tabelle abgeleitet ( 1. Unterkunft, Pkt.5. l. Ungeziefer 10-50%), ohne zu wissen, welche Rechtslage denn nun tatsichtlich zutrifft.
                          Dass es in den USA weitaus höhere Schadensersatzbeträge zu erzielen sind, ist hinlänglich bekannt, darum auch mein Verweis auf das Interesse des Vermieters der Regulierung.

                          edit: Darüber hinaus heißt dieses Forum "Meinungen zu rechtlichen Fragen", es sollten auch andere Meinungen gelten dürfen als Deine

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            Nein Peter, ich habe meine Angaben aus einem Urteil des LG München zu Wanzenbefall (Az.: 3 O 4635/11) aus dem April 2013 abgeleitet und nicht aus der Frankfurter Tabelle.
                            Zudem war mir die "Rechtslage" (vertragliche Situation) entgegen deiner Behauptung sehr wohl bekannt.

                            Ich lehne es im Übrigen entschieden ab, weiter mit dir auf Forenebene und auf diese Art und Weise zu diskutieren, das ist nur störend und bringt keinerlei Erkenntnisse bezüglich der Causa bonhoff.
                            Zugegeben ist das auch nur eine Meinung, aber immerhin eine sachlich fundierte.
                            Du solltest zumindest wissen, was Sache ist bevor du glaubst dich hier einem breiten Publikum mitteilen zu müssen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bonhoffB Offline
                              bonhoffB Offline
                              bonhoff
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              @vonschmeling
                              Du zitiert das Urteil des LG Münchenzu Wanzenbefall (Az.: 3 O4635/11) aus dem April 2013.
                              Dazu hätte ich noch eine Frage:
                              wann wird das Urteil denn rechtskräftig? Ist der Reiseveranstalter in Berufung gegangen?
                              Wo kann ich das erfahren. Gibt es das Urteil auch irgendwo im Netz? Würde es gerne mal lesen...
                              Beim googeln hab ich nur einen Artikel der Sueddeutschen gefunden.
                              LG
                              Eva

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Rhodos-PeterR Offline
                                Rhodos-PeterR Offline
                                Rhodos-Peter
                                Verwarnt Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #175

                                @bonhoff
                                inwieweit das Urteil eines Landesgerichtes (wenn es denn rechtskräftig ist) als Präzedenzfall relevant wäre, kann ich Dir nicht sagen.
                                Ein Anwalt der Gegenseite könnte dann ggf. dieses Urteil eines Landesgerichtes aus der Schublade ziehen LG Frankfurt – Az: 33 C 655/04-93

                                editiert: doch das ist nur meine Meinung, nicht sachlich fundiert, doch das breite Publikum bekommt sicher noch eine Erklärung von jemandem der weiß, was Sache ist oder zumindest diese Klaviatur beherrscht. Mein Rat an Dich wäre abzuwarten, wie sich Dein Vermittler erkenntlich zeigt, der Klageweg bleibt Dir dann immer noch unbenommen

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Und Du hast diese Klaviatur für Deinen Link nicht bemüht?! 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    @bonhoff
                                    Meines Wissens ist das Urteil nicht in den freien Portalen veröffentlicht und ich weiß leider auch nicht, ob die Beklagte die Entscheidung angenommen hat.
                                    Das ließe sich zwar herausfinden, spielt aber für deinen Fall soweit überhaupt keine Rolle. Es handelt sich dabei nämlich um eine Einzelentscheidung ohne bindende Wirkung, die Begrifflichkeit "Präzedenz" ist hier vollkommen verfehlt.
                                    Das war auch nicht meine Botschaft!
                                    Du hattest nach einem Rahmen für die Bezifferung gefragt, diesen habe ich angesichts deiner Schilderung auf das erwähnte Urteil gestützt und so vorgeschlagen.
                                    Man kann hier jetzt noch endlos faseln über Wenns und Abers, Verschulden oder Nachweis - deiner Sache dient das allerdings - meiner (unmaßgeblichen!) Meinung gemäß - eher nicht!
                                    :?
                                    Zum besseren Verständnis:
                                    Aus dem Urteil ergibt sich ein Anhalt zum Anspruch, mehr nicht.
                                    Wie genau du diesen für dich anwendest bleibt dir ganz und gar überlassen.
                                    Ich würde - entgegen der hier beigetragenen Ratschläge - allerdings nicht auf die Erkenntlichkeit des Vermittlers ins Blaue warten, sondern durchaus einen konkreten Anspruch beziffern, und zwar über die reinen Kosten hinaus.

                                    Bettwanzen sind aus meiner Sicht keine Unannehmlichkeit, sondern eine deutliche Beeinträchtigung, und so beurteilt das überwiegend auch die Gerichtsbarkeit.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #178

                                      mabysc:
                                      Mein Rat an Dich wäre abzuwarten, wie sich Dein Vermittler erkenntlich zeigt, der Klageweg bleibt Dir dann immer noch unbenommen.

                                      Zumindest könnte vS Bonhoff's letzte Fragen dann noch beantworten, sodass und er gut gewappnet weiter schauen kann.

                                      Abwarten und - wodurch auch immer? - gewappnet zu sein sind tatsächlich irrsinnig hilfreiche Hinweise!
                                      GROSSARTIG, ich beuge mich der Kompetenz ... 😆

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        Armin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #179

                                        ..ich sehe das so wie @vs..nach meinen bisherigen Erfahrungen bringt es nichts auf das "Goodwill" der anderen Seite zu setzen. Man muß schon seine Forderungen (tunlichst schriftlich Einschreiben Rückschein) auf sachlicher Ebene konkretisieren unter Fristsetzung (max. 4 Wochen) und auch weitergehende Maßnahmen (die man aber auch dann einleiten sollte!) für den Fall der Nichtreaktion bzw. Ablehnung ankündigen. Ich habe das gerade in einem Fall bezüglich der Entschädigung nach EU Verordnung 261/04 (Flugverspätung) hinter mir und der 2.Fall ist in der Pipeline 😉 . Bettwanzen sind ein ganz übles Thema da dann auch das Gepäck ausgeglüht werden muß um ein Einschleppen nach Hause zu vermeiden.

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                                          #180

                                          @mabysc
                                          Welche Quellen und ihre Nennung sollten denn d.E. zur Erhellung der Thematik beitragen?
                                          Du kommst nicht mit - du kannst daher gerne versuchen, das Klassenziel auf privatem Wege nachzuholen, denn auf Forenebene ist dein häretisches Nachhaken einfach nur enervierend!

                                          Inzwischen dürfte auch dem letzten Fori klar geworden sein, dass dein sachliches Interesse an der Thematik gegen minus unendlich strebt - also gib bitte Ruhe, um es mit deinen Worten zu sagen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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