Reiserücktritt bei Neuem Job
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Hallo,
ich wurde auf diesen Thread verwiesen und stelle deshalb nun auch
meine Frage:Angenommen Person A will mit Person B verreisen.
Zwei Monate vor der Reise erfährt Person B, dass sie den
Arbeitsplatz wechseln muss (Sie wird gekündigt)
Dies macht Person B auch.
Im neuen Betrieb kriegt Person B aber keinen Urlaub und
kann nicht antreten.Da Person A und B aber eine Reiserücktrittsversicherung gebucht
haben in der der Jobwechsel mit inbegriffen ist wollen sie die Reise
stornieren oder umbuchen.Frage: Trifft die Reiserücktrittsversicherung nur bei Person B in Kraft oder zusammen bei Person A&B ?
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@kpexx
wenn du eine versicherung hast und der grund, aus dem einer der personen storniert auch versichert ist, können beide die reise stornieren.
der beitrag für die versicherung richtet sich ja nach dem gesamtpreis der reise.
also ich diese auch versichert. -
Mir fällt bei den bsiherigen Postings negativ auf, dass gar nicht nach der gebuchten Versicherung (Versicherer/Tarif) gefragt wird. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich doch aber deutlich! Wo die eine nur bei Kündigung und Beendigung von Arbeitslosigkeit zahlt, wird die andere auch bei einem freiwilligen Jobwechsel (erst Buchung, dann Bewerbung, Urlaub in der max. 6-monatigen Probezeit) aktiv.
Da dies wohl im Fall des TO nicht zutrifft, muss ein anderer Tipp her. Für eine Umbuchung statt der Stornierung ist es wohl schon zu spät? Der neue AG will wahrscheinlich auch nicht gleich einen Urlaub genehmigen?
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Also ich habe auch so ein Problem.
Wie haben eine RRv bei der Hanse Merkur. Wir wollten im August nach Mallorca fliegen. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin jetzt zum 1. Mai fest bei der Firma an die verliehen wurde eingestellt worden. Da wäre ich ja blöd wenn ich nein gesagt hätte
Die Hanse Merkur hat eine Klausel in der steht, dass sie bei Jobwechsel zahlen, wenn der Reisezeitraum in die Probezeit fällt. Die im Reisebüro meinten auch, dass es keine Probleme geben würde. Bin mal gespannt. Die Unterlagen sind in Bearbeitung.
lg -
@filzstift
ich drücke dir die daumen.
es dürfte zu klären sein, ob bei dir ein jobwechsel vorliegt.
ich kenne mich zu wenig mit den verträgen der zeitarbeitsfirmen aus.
hattest du vor dem 1. mai einen vertrag mit denen, oder mit der firma, bei der du seit dem 1. mai fest eingestellt bist?
wenn letzteres der fall ist, könnte es mit der definition "jobwechsel" schwierig werden.
ich hoffe aber für dich, dass alles gut geht. -
hi,
ich hatte einen unbefristeten "ganz normalen" Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Ab Mai habe ich einen unbefristeten Vertrag bei der neuen Firma.
Theoretisch müßte die Versicherung zahlen, sonst dürfte man sich ja gar nicht mehr bewerben :-)) Beruflich verbessern ist ja immer gut
lg -
Hallo...
Ich hab da mal ne frage...Kann man eigentl. auch ne Reiserücktrittsversicherung abschließen wenn man keine Pauschalreise abschließt, also den Flug und das Hotel seperat bucht???
Ich bin da etwas unbedarft freue mich also über Antworten
Lg -
Hallo,
überhaupt kein Problem, die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Preis des Fluges und des Hotels, das zusammen ziehen .
Es gibt Versicherungen mit 20% Selbstbehalt und ohne, ich habe immer die ohne SB genommen, seit 2 Jahren habe ich eine Versicherung die für alle Reisen egal wie oft im Jahr gilt, bis 5000€ Reisewert pro Reise.
Gruß Gabi 2001 ( Franz ) -
Es müsste nicht nur, sondern ist auch möglich wie bereits vor Dir schon in einem Beitrag beschrieben.
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@Carry81, wichtig zu erwähnen wäre vielleicht noch bei einer individuell zusammengestellten und gebuchten Reise, dass man auch etwaige eigens gebuchte Transfers oder den Preis für einen vorab gebuchten Mietwagen in den Gesamtpreis mit reinnimmt und dann anhand des Gesamtpreises die RRV bucht. Bei vielen Versicherungen richtet sich ja der Preis für die RRV nach einer bestimmten Preisstaffelung, so dass es sein kann, dass sich der Gesamtpreis inklusive Transfer in einer höheren Preisstaffel befindet als nur der Flug und das Hotel. Ich persönlich halte es wie @Gabi2001, ich habe auch eine Jahresversicherung ohne SB, mit der ich beliebig viele Reisen machen kann und immer gut versichert bin. (So hofft man zumindest.
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OK, dann mal eine weitere Version

- A bucht einen Urlaub
a) Flug und Unterkunft separat
b) Pauschalreise - A sieht eine interne Stelle auf Sachalin (nur als Vorbild
musste selbst nachschauen was der Name der Insel ist) angeboten, bewirbt sich, wird ohne Probezeit oder Urlaubssperre angenommen.
3. Vorher gebuchter Flug a) und Ort der Ferienwohnung sind nur sehr schwer erreichbar, und die Pauschalreise b) auch nur mit erheblichen Mehraufwand antretbar.
Gibt es eine Annulierungsversicherung die sowas deckt?
- A bucht einen Urlaub
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@eiswolke
hättest du dir die mühe gemacht, die an dich gerichteten beiträge zu lesen und auch diesen thread hier zu lesen, müßtest du die frage nicht erneut stellen.
ja, in deutschland gibt es sowas (siehe diesen thread hier). da du von "annulierung" sprichst, was im deutschen sprachgebrauch relativ ungewöhnlich ist, gehe ich davon aus, dass du derzeit nicht in d wohnst.
wie sowas in anderen ländern abgedeckt ist, entzieht sich meiner kenntnis.
vielleicht kannst du dazu was sagen? -
@eiswolke, es gibt, wie schon von lexilexi angedeutet, Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme und sogar bei Arbeitsplatzwechsel greifen. In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich aber wohl nicht um einen Arbeitsplatzwechsel im Sinne der Versicherungsbedingungen, z.B. der ERV. Arbeitsplatzwechsel setzt hier nämlich voraus, dass es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt. Du schilderst aber eine interne Stellenausschreibung, auf die sich dein "fiktiver Fall" beworben hat und die Stelle auch bekommen hat. Insofern kann man wahrscheinlich nicht von einem Arbeitgeberwechsel sprechen. Wie gesagt, als Beispiel habe ich hier die ERV gewählt. Wie es bei anderen Versicherungen diesbezüglich aussieht, kannst du (ääähm, ich meine dein fiktiver Fall) auch selbst erlesen. Problem dabei ist aber wohl, dass ich mich selten für bereits eingetretene Konstellationen versichern kann und das ist bei dir offensichtlich der Fall. Reiseversicherungen decken im Normalfall das Risiko eines Schadensfalles ab, nicht das vorweggenommene Ereignis. Aber auch hier lass ich mich gern eines Besseren belehren, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt. @eiswolke, lass es uns wissen, wenn dich das Lesen durch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen doch noch zum Ziel führt.
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juanito wrote:
Ja klar, noch nicht angefangen und schon fragen:Cheffe wann kann ick Urlaub bekommen?

Juanito, ich weiss ja nicht in welcher Branche Du arbeitest (Förster laut Photo?), aber ich kenne das so das Sachen wie Gehalt und Antritt eines bereits gebuchten Urlaubs Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist.
Da braucht man sich nicht für zu schämen das man Urlaub gebucht hat und der Arbeitgeber der das nicht verstehen will....ich weiss nicht ob das ein guter Start für das Arbeitsverhältnis wäre. -
Guten Abend Herr Oberförster Düren,
gehe einfach davon aus, Vertragsverhandlungen für einen neuen Job wird es verbunden mit einem bereits gebuchten Urlaub gleich zu Anfang erst gar nicht geben!