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Medikamente in der Türkei

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkische Riviera
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  • jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141

    Da gibt’s entsprechende mehrsprachige Standardformulare, z.B. beim ADAC, die sollte der Arzt ausfüllen .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Tilman 0T Offline
      Tilman 0T Offline
      Tilman 0
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

      (Weil ich öfter fliege, mit offenere Dauer, da kann ich keine Anzahl der Tage des Aufenthalts angeben.)

      Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

      jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • rishouR Offline
        rishouR Offline
        rishou
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Also ich bin im Sommer immer 4wochen dort und hatte noch nie Probleme mit Attest und Beipackzettel ein /aus zureisen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Tilman 0T Tilman 0

          Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

          (Weil ich öfter fliege, mit offenere Dauer, da kann ich keine Anzahl der Tage des Aufenthalts angeben.)

          Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          @tilman-0 sagte:

          Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

          Letztendlich geht es jedoch nicht darum wie sich etwas für „dich so“ eignet sondern darum wie sich die rechtliche Würdigung einer Bescheinigung für das Einreiseland darstellt. Und in dieser Beziehung eignet sich nichts mehr wie eben dieses Formular.

          Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

          Die Einfuhr ist für den persönlichen Bedarf beim Zoll anmeldepflichtig und für bis zu 15 Tagen eben mit dem Formular das sich „nicht so“ eignet gestattet. Und ohne dieses nutzen dir bei einer Entdeckung nicht angemeldeter Betäubungsmittel auch keine Hinweise darauf das andere eben nicht kontrolliert wurden.

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          Tilman 0T 1 Antwort Letzte Antwort
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          • rishouR Offline
            rishouR Offline
            rishou
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            ich werde immer kontrolliert da bei 4 Wochen immer eine 100 er Packung in meinem Handgepäck ist, es hat bisher (jetzt schon das 5 Jahr in Folge) immer ein Attest des Arztes über die Notwendigkeit des Tilidins (bei mir Rheumatologe) und der Beipackzettel ausgereicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              Wie gesagt - im Extremfall zählt das Gesetz. Letztendlich kann sich niemand darauf berufen das es vorher anders gehandhabt wurde. Aber jeder wie er mag.....
              z.B. Ist falsches Parken ohne ein Knöllchen zu bekommen Ja auch kein Freibrief dafür , künftig immer bussgeldfrei davon zu kommen. 😉

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                @tilman-0 sagte:

                Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

                Letztendlich geht es jedoch nicht darum wie sich etwas für „dich so“ eignet sondern darum wie sich die rechtliche Würdigung einer Bescheinigung für das Einreiseland darstellt. Und in dieser Beziehung eignet sich nichts mehr wie eben dieses Formular.

                Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

                Die Einfuhr ist für den persönlichen Bedarf beim Zoll anmeldepflichtig und für bis zu 15 Tagen eben mit dem Formular das sich „nicht so“ eignet gestattet. Und ohne dieses nutzen dir bei einer Entdeckung nicht angemeldeter Betäubungsmittel auch keine Hinweise darauf das andere eben nicht kontrolliert wurden.

                Tilman 0T Offline
                Tilman 0T Offline
                Tilman 0
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                @jlechtenboehmer sagte:

                Die Einfuhr ist für den persönlichen Bedarf beim Zoll anmeldepflichtig und für bis zu 15 Tagen eben mit dem Formular ... gestattet.

                Ich habe meine Zweifel, ob das stimmt. Denn das hieße, länger als 15 Tage in der Türkei zu bleiben ginge nicht für Leute, die zB Tramadol oder Tilidin benötigen. Gibt es eine Quelle für die Behauptung?

                Also nochmal: Ich würde gerne genau wissen, was das türkische Gesetz insoweit sagt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                  #148

                  Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.
                  https://indro-online.de/tuerkei/
                  https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei
                  mehr kann ich dir leider nicht bieten.

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  Tilman 0T 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vpuweV Offline
                    vpuweV Offline
                    vpuwe
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #149

                    @Jiechentenboehmer,

                    ich kann dir nur aus eigener Erfahrung mit den "speziellen" Medikamenten zustimmen!

                    In 2018 musste ich in Antalya bei einer Zollkontrolle im Flughafen meine mit eingeführten Schmerzpflaster (Tilidin) begründen.

                    Zum Glück hatte ich eine Attest in deutscher und (!) englischer Form mit dabei.

                    Also bitte - Vorsicht - !

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                      Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.
                      https://indro-online.de/tuerkei/
                      https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei
                      mehr kann ich dir leider nicht bieten.

                      Tilman 0T Offline
                      Tilman 0T Offline
                      Tilman 0
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      @jlechtenboehmer sagte:

                      Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.
                      https://indro-online.de/tuerkei/
                      https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei
                      mehr kann ich dir leider nicht bieten.

                      @jlechtenboehmer : Lege doch bitte mal einen Gang zurück. Und danke für die Links, nur passen die nicht. Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt. Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

                      jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Tilman 0T Tilman 0

                        @jlechtenboehmer sagte:

                        Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.
                        https://indro-online.de/tuerkei/
                        https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei
                        mehr kann ich dir leider nicht bieten.

                        @jlechtenboehmer : Lege doch bitte mal einen Gang zurück. Und danke für die Links, nur passen die nicht. Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt. Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                        #151

                        @tilman-0 sagte:

                        Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt.

                        und du wirst mir nun sicher den Unterschied zwischen einem Opiat und einem Opioid erklären ? Ich mach es einfach mal selber : das eine ist eine organische Verbindung, das andere eine synthetisch hergestellte identische Verbindung ....

                        Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

                        Wie oft denn noch ?
                        Und zum Thema „mildere Mittel“: 10 Radler enthalten genauso viel Alkohol wie 5 Bier .... merkste was ?

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        vpuweV 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                          @tilman-0 sagte:

                          Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt.

                          und du wirst mir nun sicher den Unterschied zwischen einem Opiat und einem Opioid erklären ? Ich mach es einfach mal selber : das eine ist eine organische Verbindung, das andere eine synthetisch hergestellte identische Verbindung ....

                          Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

                          Wie oft denn noch ?
                          Und zum Thema „mildere Mittel“: 10 Radler enthalten genauso viel Alkohol wie 5 Bier .... merkste was ?

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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          Und zum Thema „mildere Mittel“: 10 Radler enthalten genauso viel Alkohol wie 5 Bier .... merkste was ?

                          Nee, bestimmt nicht!

                          Ein Unterschied gibt es doch:

                          ... du musst nach den Radlern schnell pinkeln gehen! ☺ 🚾

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Tilman 0T Offline
                            Tilman 0T Offline
                            Tilman 0
                            schrieb am zuletzt editiert von Tilman 0
                            #153

                            Mann Mann ...

                            In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, die sind mit einfachem Rezept zu bekommen. Weil das eben tatsächlich ein großer Unterschied ist.

                            Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

                            ichsuchewlanI jlechtenboehmerJ REJBodenheimR 3 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Tilman 0T Tilman 0

                              Mann Mann ...

                              In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, die sind mit einfachem Rezept zu bekommen. Weil das eben tatsächlich ein großer Unterschied ist.

                              Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

                              ichsuchewlanI Offline
                              ichsuchewlanI Offline
                              ichsuchewlan
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              @tilman-0 sagte:

                              Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

                              In der Türkei wurde ich diesbezüglich überhaupt noch nie kontrolliert.
                              Nehme Tilidin retard 200/16, Valoron-Tropfen (auch Tilidin) und Metamizoltropfen sowie andere Medikamente und habe grundsätzlich immer die doppelte Menge dabei, die ich eigentlich bräuchte.
                              Wie gesagt, kontrolliert hat mich niemand, weder in Istanbul noch in Antalya...wohl aber in anderen Ländern. Gerade in den Emiraten etc.
                              Es empfiehlt sich sehr dringend, dennoch einen vom Arzt ausgefüllten Schrieb in deutsch und englisch gerade für diese Medikamente dabei zu haben. Den kannst Du selbst schon einmal ausfüllen, so daß der Arzt nur mehr seine Nummer, Datum, Stempel und Unterschrift hinsetzen muß.
                              Ein Bekannter von mir ist auf Fentanyl angewiesen, ging selbst zum Zoll, um es anzumelden...auch er hatte mit diesem Wisch keine Probleme. Dann dürftest Du, selbst bei einer Kontrolle, auch keine bekommen.

                              Das ist zwar jetzt OT, aber trotzdem: Mach eine Medikamentenliste, Einnahmefrequenz plus Beipackzettel, die Du immer bei Dir hast. Du kannst ja jederzeit einen Unfall haben und jeder Arzt ist dankbar, wenn er weiß, was das Opfer so einnimmt regelmäßig.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Tilman 0T Offline
                                Tilman 0T Offline
                                Tilman 0
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Danke ichsuchewlan.

                                Ist ein deinem Schreiben denn für jedes Medikament auch die Menge aufgeführt, die Du mitführst? Oder die Du täglich einnehmen musst? Ich überlege mir eine Formulierung, die möglichst flexibel ist. Ich fliege ja öfter in die Türkei, auch spontan/kurzfristig und manchmal ohne im vorhinein zu wissen, wann ich wieder zurückfliege. Da sollte das Schreiben dann möglichst immer irgendwie "passen".

                                Gruß, Tilman

                                ichsuchewlanI 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Tilman 0T Tilman 0

                                  Mann Mann ...

                                  In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, die sind mit einfachem Rezept zu bekommen. Weil das eben tatsächlich ein großer Unterschied ist.

                                  Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmer
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #156

                                  @tilman-0 sagte:

                                  Mann Mann ...

                                  In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, ...

                                  Wenn das allerdings dein Ansatz ist , würde ich dir empfehlen, dich zunächst mit dem Betäubungsmittelgesetz auseinanderzusetzen, bevor du hier versuchst anderen ihren Beruf zu erklären.
                                  Übrigens hättest du vor deinem ersten Post in diesem Thread nur den Beitrag direkt davor lesen müssen ....

                                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Tilman 0T Offline
                                    Tilman 0T Offline
                                    Tilman 0
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    jlechtenboehmer
                                    Wir sprechen offenbar eine unterschiedliche Sprache, lasse es doch mal gut sein. Ich habe Tilidin (100/8) verschrieben bekommen. Es fällt in Deutschland NICHT unters BTmG. Es war daher auch ein normales Rezept. Gleiches gilt für Tramadol. Ist so. Aber was rede ich ...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Tilman 0T Tilman 0

                                      Danke ichsuchewlan.

                                      Ist ein deinem Schreiben denn für jedes Medikament auch die Menge aufgeführt, die Du mitführst? Oder die Du täglich einnehmen musst? Ich überlege mir eine Formulierung, die möglichst flexibel ist. Ich fliege ja öfter in die Türkei, auch spontan/kurzfristig und manchmal ohne im vorhinein zu wissen, wann ich wieder zurückfliege. Da sollte das Schreiben dann möglichst immer irgendwie "passen".

                                      Gruß, Tilman

                                      ichsuchewlanI Offline
                                      ichsuchewlanI Offline
                                      ichsuchewlan
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #158

                                      @tilman-0 sagte:

                                      Danke ichsuchewlan.

                                      Ist ein deinem Schreiben denn für jedes Medikament auch die Menge aufgeführt, die Du mitführst? Oder die Du täglich einnehmen musst? Ich überlege mir eine Formulierung, die möglichst flexibel ist. Ich fliege ja öfter in die Türkei, auch spontan/kurzfristig und manchmal ohne im vorhinein zu wissen, wann ich wieder zurückfliege. Da sollte das Schreiben dann möglichst immer irgendwie "passen".

                                      Gruß, Tilman

                                      Die mitgeführte Menge ist nicht aufgeführt, allerdings die Menge, die ich täglich einnehme, schon.
                                      Bei Tropfen dürfte es egal sein, ob die Flasche randvoll ist oder nur mehr halb gefüllt. Auf das hat noch nirgendwo jemand geachtet.
                                      Bei den Tabletten habe ich immer gesagt, ich bin auf diese angewiesen und möchte gerne ein Backup dabei haben...es könnte ja sein, daß einem die Tasche geklaut wird, man einen Blister verliert usw. ...ist immer so akzeptiert worden. Meist (ich) hat man ja ein festes Rückflugdatum, d.h. Tagesdosis x2. Wenn Du nicht weißt, wann Du zurückfliegst, würde ich zumindest einen ungefähren Rückflugtermin angeben.
                                      Wie gesagt, in der Türkei hat noch nie irgendjemand danach gefragt, welche Medis ich dabei habe.
                                      In Ägypten, den Emiraten, Thailand dagegen schon. In Ägypten z.B. könnte man sich ja ein schönes Geld machen, indem man Schmerzmittel verkauft (sofern man verrückt und lebensmüde ist). So gesehen kann ich das schon verstehen, warum die da genauer hinschauen.
                                      Es muß halt alles irgendwie nachvollziehbar zusammenpassen - das Mittel, die Mengen, die Dauer.
                                      Meistens nehme ich übrigens Formulare zum Ausfüllen und nichts Selbstgebasteltes.

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                                      • Tilman 0T Tilman 0

                                        Mann Mann ...

                                        In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, die sind mit einfachem Rezept zu bekommen. Weil das eben tatsächlich ein großer Unterschied ist.

                                        Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

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                                        #159

                                        @tilman-0 sagte:

                                        ...

                                        Du brauchst Infos über die Rechtslage in der Türkei, bzgl. der Einfuhr dieser Medikamente unter besonderer Berücksichtigung einer möglichst flexiblem Regelung im Hinblick auf Aufenthaltsdauer (also mitgeführte Menge)?
                                        Warum nicht einfach bei der Vertretung der Türkei in deiner Nähe oder bei der Türkischen Botschaft in Berlin fragen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #160

                                          wie ich ja schon geschrieben habe ,ich habe immer den Beipackzettel und ein Attest vom Arzt über die Notwendigkeit des Tilidins mit Tagesrationangabe dabei. Habe eigentlich immer die 100 er Packung dabei, man weis ja nie was dazwischen kommt. Hatte noch nie Probleme in der Türkei auch wenn das Attest nur in deutsch ist.Bissel OT, selbst die Pille bekommt man in der Türkei ohne Rezept verkauft in der Apotheke,wobei in D das nicht möglich ist.

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