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Essen in Buffet-Form anstatt Menü

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  • gcmvG Offline
    gcmvG Offline
    gcmv
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    @Gabriela: Die Kosten des Verfahrens werden geteilt - der RV muß aber prozentual einen größeren Teil als ich (oder besser gesagt, meine Versicherung) zahlen.

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      @gcmv:

      danke für die Info. Aus dem Schlüssel der Kostenverteilung kann man in etwa die Einschätzung des Richters erkennen, wie er im Falle, falls er urteilen müsste, entscheiden wird.

      Was mich aber verwundert ist, das du von einer neuen Instanz ( Berufungsverhandlung mit letztendlicher Entscheidung ) sprichst. Wenn der Vergleich nicht angenommen wird muss der Richter der jetzigen Instanz ein Urteil sprechen. Und ob gegen dieses Urteil eine Berufung möglich ist oder nicht ist erst mal offen. Oder meintest du damit nur, das für dich und deine Familie in der neu angesetzten mündlichen Verhandlung das persönliche Erscheinen erstmalig angeordnet wurde ? Dann würde ja der Richter wieder in den Prozess neu einsteigen, weil der noch präzisere Zeugenaussagen benötigt.

      Übrigens, Richter mögen es gar nicht so gern, wenn ihre Vergleiche von einer Partei nicht angenommen werden. Das wird dir helfen.

      Gruss Gabriela

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      • gcmvG Offline
        gcmvG Offline
        gcmv
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Sorry Gabriela,
        ich bin kein Jurist und habe bestimmt die juristischen Fachbegriffe nicht zu 100% verstanden und somit für einen Fachmann wie dich, auch nicht optimal wiedergegeben..
        Wenn ich nochmal genau überlege, gehen die verbalen Aussagen eines kurzen Telefongesprächs mit meinem Anwalt, genau in die Richtung die du beschrieben hast.
        Für mich war das Thema "Berufung" gleichzusetzen mit "neues Gericht". Ich bitte mir dies nachzusehen.
        Zusammenfassend ist bei mir aus dem Gespräch "hängen geblieben" - sehr gute Chancen, selbst wenn es nochmal verhandelt wird; evtl. persönliches Erscheinen der ganzen Familie bei Gericht (auf das ich mich jetzt schon freue!); mein Anwalt ging eigentlich davon aus, dass die Gegenpartei den Vergleich annimmt, da die Chancen auf eine grundlegende Verbesserung auf deren Seite äußerst gering sei ...
        Jetzt warten wir mal ab - vielleicht werden sie auf der Gegenseite irgendwann mal "vernünftig". ❓

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          gcmv wrote:
          ... evtl. persönliches Erscheinen der ganzen Familie bei Gericht (auf das ich mich jetzt schon freue!) ...

          Eine Enttäuschung in dieser Hinsicht solltest Du schon mal einkalkulieren. Bei solchen Trivial-Terminen am AG verzichten Richter eher auf Zeugenladungen und urteilen nach Klage- Schrift und Erwiderung, den Vorträgen der Anwälte.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Nun, eine Enttäuschung muss er nicht befürchten. Richtig ist aber, das es auch aus meiner Sicht keinen neuen Verhandlungstermin geben wird, so das der Familienausflug wohl entfallen wird. Andernfalls müsste man die Vergleichsablehnung des RV kennen, wenn dieser u.U. wg. wichtiger neuer Erkenntnisse einen solchen Termin beantragt haben sollte.

            Dier erste Instanz beim Amtsgericht ist bis zu einer Schadenshöhe von  € 600.-- rechtlich verbindlich, es gibt keine Berufung, ausser: der Richter lässt sie wegen grundsätzlicher Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu. Auch das Beschwerdeverfahren gibt hier beiden Parteien noch zusätzliche Möglichkeiten. Aber das sind jetzt sehr theoretische praxisfremde Punkte.

            Ein Urteil schlechter als den Vergleichsvorschlag des Richters muss er wohl nicht fürchten.

            Gruss Gabriela

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            • gcmvG Offline
              gcmvG Offline
              gcmv
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              SIEG!!! 😉

              Ich kann es immer noch nicht glauben – aber es ist wahr!
              Habe gestern ein offizielles Schreiben bekommen, auf dem konkret bestätigt wird, dass die komplette Berufung des RV zurückgewiesen wurde.
              Der RV hat sich mit der Ablehnung des vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs ein klassisches Eigentor geschossen. 😆
              Und das Beste: Es kann keine weitere Instanz/Berufung mehr geben!

              Somit bekomme ich für das ausgefallene Menüessen 10 % meines Reisepreises erstattet.
              Da ich an einigen Tagen „gezwungenermaßen“ im Gourmet-Restaurant gegessen habe, müssen auch die dafür von mir bezahlten Aufpreise ebenfalls voll vom RV übernommen werden. Für diese wenigen Tage bekomme ich natürlich keine 10%, da es in dieser Lokalität ja nachweislich Menü mit Bedienung gab.

              Somit hat sich das Thema am Ende doch noch gelohnt – wie schon mehrfach erwähnt ging es mir bei dieser Sache in erster Linie um den Umgang mit Kundenreklamationen, welcher sich in dieser Angelegenheit absolut suboptimal darstellte.
              Das hier am Ende noch „ein paar Euro“ für die ganzen Entbehrungen, bzw. die nicht erfüllten Erwartungen vor Ort und die Aufregungen und zeitlichen Aufwände in den letzten 2,5 Jahren hängenbleiben, ist eine echte Genugtuung für mich.

              Eigentlich off topic – aber trotzdem im gleichen Zusammenhang:
              Da das Hallenbad während meines Aufenthaltes aufgrund von Renovierungsarbeiten komplett geschlossen war, hat mein Anwalt auch hier noch zusätzlich 10% Reisepreisminderung durchgesetzt …

              Zum Schluß:
              Jetzt freue ich mich auf meinen demnächst anstehenden Mallorca-Urlaub und werde mir bestimmt den ein oder anderen hochwertigen „roten Tropfen“ an der Hotelbar leisten können. 😄

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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Hallo gcmv,

                ich freue mich mit dir, denn ich war schon immer der Meinung, dass es nicht egal ist, wenn man statt Menü plötzlich Buffet als Verpflegung hat.

                Die letzten beiden Absätze hättest du vielleicht besser nicht geschrieben, möglicherweise tauchen jetzt user auf, die dir unterstellen, es sei dir halt doch um die Entschädigung gegangen. Ich mach das nicht, denn ich habe sehr wohl noch im gedächtnis, dass du dich anfangs wirklich über die Art und Weise des Umgangs mit dem Kunden aufgeregt hast.

                Grusss
                chepri

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gcmvG Offline
                  gcmvG Offline
                  gcmv
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  @chepri: Vielen Dank für dein Statement, bzw. deinen Hinweis bzgl. der Entschädigung.
                  Das Thema hat mir und meiner Familie einen kompletten Urlaub vermiest - wir hatten uns im Vorfeld viel, viel mehr versprochen und auch entsprechend dafür bezahlt.
                  Im Zuge der nicht mehr vorhandenen Kommunikation des RV mit mir, habe ich ja dann auch einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzugezogen und ihm sehr detailliert erklärt, welche Mängel es bei diesem Aufenthalt gab.
                  Das dieser dann alle Mißstände mit mir bewertet und schlußendlich in Anrechnung bringt ist wohl selbstredend - sonst wäre er kein guter Anwalt.
                  Von daher sehe ich die Entschädigung für das Ganze auch als angemessen an und würde mir wünschen, dass der RV daraus seine Lehren zieht.
                  Da der Thread ja inzwischen sehr lang ist, gab es tatsächlich immer wieder User, die mir "Abzocke" unterstellten - eigentlich schade - aber so what?!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    @gcmv:

                    ich habe eigentlich nichts anderes erwartet. Richter mögen es nun mal nicht, wenn ihre Vergleichsvorschläge von einer Partei abgelehnt werden. Was  mich nach wie vor wundert ist, das es der RV bei diesen Gegebenheiten auf ein Urteil hat ankommen lassen. Damit wurde in Präzedenzurteil geschaffen, was nicht mehr aus der Welt genommen werden kann, auch wenn es "nur" das Urteil eines Amtsgerichtes war. Bei einem Vergleichsurteil wäre die Rechtslage "hängend" geblieben.

                    Ich freue mich für dich, und mach dir keine Sorgen, es sind hier immer die gleichen user, die sofort von Abzocke oder so ähnlich reden, wenn jemand einen Streitfall durchzieht. Weiss der Himmel, warum die das tun !!! Aber es zeigt auch wieder mal ganz deutlich: mit guten Worten ( von mir aus auch guten Argumenten ) ist sogar bei berechtigten Reklamationen meistens nicht sehr viel zu erreichen.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      @gabriela
                      Verwechselst du da nicht etwas / jemanden bezügl. der Verwendung des Wortes "Abzocke" ?  😉
                      Schau doch einfach mal in die anderen Threads hier unter Reiserecht:
                      Wie oft ist z. B. "Abzocke" in "Fehler beim Eintragen.." erwähnt worden ? Und von wem ?
                      Und in "Reisewarnungen - Stornierung" ? Werhat es dort benutzt ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • omaliO Offline
                        omaliO Offline
                        omali
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Hallo gcmv,

                        habe die Problematik von Anfang an verfolgt und auch dein Anliegen sehr gut verstanden.
                        Nun freue ich mich echt darüber, daß du als Sieger aus dieser Angelegenheit hervorgegangen bist.
                        Vielleicht gibt es den Usern Anlaß zum nachdenken, die gern vorschnell von Abzocke sprechen oder der Ansicht sind, gegen den "übermächtigen" RV könne man nichts unternehmen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          @ gcmv
                           
                          herzlichen glückwunsch!
                           
                          muss zugeben, als ich den threadtitel das erste mal sah, hatte ich auch so meine bedenken...
                          nachdem ich aber deine ausführungen gelesen hatte, war ich doch von deiner sicht der dinge überzeugt und habe den thread die ganze zeit verfolgt!
                           
                          freue mich auch über die zusätzlichen 10%, da ich der meinung bin, dass du auch für deine mühen und zeitaufwand in der ganzen angelegenheit, entschädigung verdienst(natürlich nur meine persönliche meinung).
                           
                          feier den sieg angemessen an der bar auf mallorca,
                           
                          gruss
                          holger

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            @Kourion:

                            ich bin dir noch eine Antwort schuldig. Mit Abzocke habe ich mich lediglich auf die Wortwahl des TO bezogen. Ich verstehe aber unter Abzocke auch eher Aktivitäten eines Dienstleisters zu Lasten des Kunden, und nicht umgekehrt. Hierfür wären in der Urlausbsbranche eher Begriffe wie Erbsenzähler, Berufsbeschwerer usw. angebracht.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Gabi2001G Offline
                              Gabi2001G Offline
                              Gabi2001
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Hallo,

                              schön für Dich, man muß aber allen anderen die ähnliche Probleme haben/hatten sagen, nur mit einer RSV kann man solche Sachen angehen.

                              Meist komt es zu einem Vergleich, ganz selten ist der Veranstalter so selten dämlich wie bei Dir und läßt es drauf an kommen.

                              Bei einem Vergleich werden die Kosten entweder gegeneinander aufgehoben, heißt jeder zahlt seine Unkosten selber oder es wird 70/30 oder 60/40 oder wie auch immer geurteilt und da sind dann die Kosten meißt höher als die paar Euros Entschädigung.

                              Also niemals ohne RSV.

                              Gruß Gabi 2001 ( Franz )

                              man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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