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Strafzettel aus Italien

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • columbus59C Offline
    columbus59C Offline
    columbus59
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Zusätzlich werden in Italien neu auch die Autonummern bei den Zahlstellen der Autobahnen mit Kameras registriert. Eine nicht bezahlte Strafgebühr für Parken in der Verbotszone im 2008 führte auf einer Fahrt mit Freunden im 2009 dazu, dass sich bei der Ausfahrt in Alassio die Schranken nicht mehr öffneten und danach eine Gebühr von über 250 euro auf dem Display erschien. Erst als dieser Betrag von der Visa abgebucht waren konnten wir weiterfahren. Sofort hatten wir daraufhin die regionale Polizeidirektion in Imperia aufgesucht. Dort wurde uns beschieden, dass zu den 120 Euro Strafgeld noch 130 Euro Gebühren für das Nichtbezahlen aufgebrummt worden sind. Es wurde eine für meine Freunde eine teure Angelegenheit.

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    • kutteK Offline
      kutteK Offline
      kutte
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Nette Geschichte......

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      • NiciChrisN Offline
        NiciChrisN Offline
        NiciChris
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hi an alle

        wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann stehe ich auch dafür ein und bezahle.
        Allerdings kam mir die ganze Sache etwas Spanisch (oder Italienisch! 😄 ) vor.
        Im ganzen I-Net wimmelt es von Urlaubern die dieses Schreiben auch bekommen haben
        und kaum einer glaubt an die Richtigkeit dieser Schreiben! Wenn das wirklich alles rechtens ist, dann zahle ich und gut ist, ich will nur nicht das sich da jemand zu unrecht bereichert.

        Lg Nicole

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Zusammengefasst, wenn die Angaben - Ort - Zeitpunkt - Kennzeichen - auf Dich zutreffen, kannst Du Dich zwar evtl. an den Feedbacks im Net orientieren, einklagbar dürfte die Forderung in Deutschland derzeit (noch) nicht sein.

          Aber Du musst auch bei Wiedereinreise nach Italien mit möglichen Konsequenzen, die bereits ausführlich geschildert wurden, rechnen und sie akzeptieren müssen.

          "Im Internet habe ich gelesen..." hilft Dir dann wenig.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Die geschilderte Form und die Formulierungen des "Strafzettels" lassen m.M. nach tatsächlich Zweifel an eine offiziellen Verfolgung durch die italienischen Behörden zu. Ich würde ihn deswegen dem ADAC zur Prüfung übermitteln.

            Bei unserer deutschen Gründlichkeit würde zumindest noch der genaue Tag, Uhrzeit, Ort und exakte Beschreibung der Ordnungswidrigkeit ( mit §-Angabe ) drinstehen.

            Da man auch in Italien Aufzeichungen solcher Art nicht mehr per Hand an einem Stehpult ausführt wäre ich in Kenntnis der ( fast ) unendlichen technischen Möglichkeiten vorsichtig, wenn ich in absehbarer Zeit wieder nach Italien reisen ( müsste ) will.

            Oder ich weiss, das ich mir in den nächsten Wochen oder Monate ein neues Auto kaufe.

            Gruss Gabriela

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            • NiciChrisN Offline
              NiciChrisN Offline
              NiciChris
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hi

              na, ein neues Auto brauchen wir wohl nicht kaufen, grins.
              Da wir dort mit einen Mietwagen unterwegs waren!

              lg Nicole

              Also müssten sie ja eigendlich unsere Daten vom Mietwagenanbieter haben, oder???! Fällt mir gerade so ein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • kutteK Offline
                kutteK Offline
                kutte
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Eure Gesichter werden dann bestimmt auf dem Parkdeck eines Einkaufszentrums gescannt und wenn ihr dann an der Kasse ein Pfund Tomaten bezahlen wollt, steht da auf einmal 330,- Euro und ihr könnt erst durch wenn ihr das Geld bezahlt habt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mawotaM Offline
                  mawotaM Offline
                  mawota
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo

                  Ich würde wohl den Zahlungsbefehl auch mal einer ADAC-Stelle zeigen. Allerdings wundere ich mich, dass die Gebühr nicht gleich über die Kreditkarte beim Autovermieter abgebucht wurde.

                  @Kutte
                  Die Zukunft ist schon da - an 6 Zürcher Hauptverkehrsachsen werden die Autonummern elektronisch erfasst und mit den Polizeiangaben verglichen: Autoversicherung bezahlt bzw Auto eingelöst, Strafzettel nicht bezahlt, gestohlenes Auto, Straftaten des Autobesitzers etc etc

                  Das selbe System funktioniert seit einigen Jahren bei den 2 Autobahnausfahrten oberhalb von Monaco und beim Jardin Exotique der Moyenne Corniche. Es kann übrigens auch ermittelt werden, wie schnell jemand von der Autobahneinfahrt bis zur Autobahnausfahrt unterwegs war und der Strafzettel folgt sofort beim Kassahäuschen.

                  Gruss
                  markus

                  Im Leben wie auf Reisen:
                  Qualtität ist wichtiger denn billig

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Zukunft? In Deutschland ist es jedenfalls (zumindest offiziell) verboten, Kennzeichen-Scanning
                    ohne besonderen Anlaß durchzuführen.

                    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • mawotaM Offline
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                      mawota
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Die Sache ist aber in Zürich sehr erfolgreich und fast täglich können Straftäter oder gestohlene Autos gefunden werden. Ich hab ja auch nix zu befürchten.

                      Im Leben wie auf Reisen:
                      Qualtität ist wichtiger denn billig

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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Vieles im Leben ist erfolgreich. Aber auch erstrebenswert?
                        Erstellen von Bewegungsprofilen nenne ich da nur mal.
                        Das geht mir dann schon ein wenig zu weit,
                        auch wenn niemand von mir etwas
                        befürchten muß. Anders herum
                        wird ein Schuh draus.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
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                        • NiciChrisN Offline
                          NiciChrisN Offline
                          NiciChris
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo

                          ich hatte die Gelegenheit mit einem Rechtsanwalt über meinen Strafzettel zu sprechen.
                          Er rat mir, auf der Web Seite mal nachzuschauen, was dort zu sehen ist.
                          In der Tat war dort ein Foto von unserem Mietwagen.
                          Also werden wir den Betrag anweisen, damit es keine böse Überraschung gibt.
                          Ansonsten kommt bestimmt etwas unangenehmes nach...

                          Vielen Dank für euere Hilfe
                          Nicole

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ichmagreisenI Offline
                            ichmagreisenI Offline
                            ichmagreisen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Ein Foto nur von eurem Mietwagen, oder ist auch eine Person zu erkennen, die euch zum. ähnlich sieht? 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sunny1506S Offline
                              Sunny1506S Offline
                              Sunny1506
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hier in Deutschland müsste man euch nachweisen, wer der Fahrzeugführer zur Tatzeit war. Das dürfte ohne Foto recht schwierig sein. Nur weil du den Wagen gemietet hast, heisst das ja noch lange nicht, das du auch Fahrzeugführer warst. Vor Ort von der Polizei angehalten wurdet ihr ja auch nicht. So etwas vergisst man ja eher nicht....... Wie gesagt: Kenne aber die Rechtsprechung in Italien leider nicht. Möglicherweise darf und wird es dort anders geregelt werden.

                              Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • wukovitsW Offline
                                wukovitsW Offline
                                wukovits
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @ Sunny1506

                                In Österreich wurde vor einiger Zeit darüber diskutiert, das auf Grund der unterschiedlichen Gesetzgebung zwar hier die Strafen für Delikte welche Österreicher im Ausland begangen haben brav eingetrieben und ins jeweilige Land überwiesen werden, Österreich aber fast nichts aus dem Ausland bekommt.
                                So wurde seinerzeit als der Blitz der Radaranlage noch sichtbar war beschlossen von hinten zu fotografieren um Unfälle durch das Verreisen des Lenkrades zu verhindern.
                                Rechtlich ist das hier kein Problem, da in Österreich der Fahrzeughalter verpflichtet ist - sollte er nicht selbst gefahren sein - der Behörde mitzuteilen wer zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Das nennt sich hier "Halterauskunft".
                                Das Ausland weigert sich in diesem Fall meist die fällige Geldstrafe einzutreiben, was ich für ziehmlich grotesk finde, schließlich kann ich einem deutschen Polizisten gegenüber auch nicht sagen: "Ich zahle die Strafe nicht da das Gesetz in meinem Heimatland anders lautet.

                                Gruß
                                Karl

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • NiciChrisN Offline
                                  NiciChrisN Offline
                                  NiciChris
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @ ichmagreisen
                                  nein, Personen sind auf dem Foto nicht zu erkennen, allerdings war unser Auto immer sehr verschmutzt, weil wir in unserem gebuchten Landhotel eine sandige Auffahrt hatten   und das Foto zeigte ein sehr schmutziges Auto... 😄

                                  @ Sunny1506
                                  Mein Mann hatte sich als alleiniger Fahrzeughalter bei der Mietwagenfirma eintragen lassen.

                                  Nicole

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sunny1506S Offline
                                    Sunny1506S Offline
                                    Sunny1506
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hi Nicole,
                                    Wieso haben die ihn als Fahrzeughalter eingetragen? War doch ein Mietwagen. ❓

                                    Wir kennen jetzt zwar das Recht in Österreich sprich Halterhaftung und das Recht in Deutschland Fahrzeugführerhaftung (vor ein paar Jahren hatten wir auch noch die Halterhaftung) aber wissen halt immer noch nicht wie es in Italien geregelt ist. Daher kann man schlecht einen Ratschlag geben.
                                    Aber ich sehe es eigentlich auch so, wenn ich was falsch gemacht habe, muss ich halt zu meinen Fehlern stehen und dafür bezahlen. Solltet ihr also tatsächlich mit diesem Wagen an besagter Örtlichkeit gewesen sein und diese Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben......Na ihr wisst schon, dann..... 😄

                                    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      juanitoJ Offline
                                      juanito
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Natürlich nicht als HALTER

                                      Als alleiniger FAHRER.

                                      Deutsch schweres sprak.

                                      Der Rechtsanwalt rat mir???
                                      Hat er geraten?

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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