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Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ichmagreisenI Offline
    ichmagreisenI Offline
    ichmagreisen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    CaptainJarek wrote:

    VanDeLue wrote:
    Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? )

    Na klar, weil alle anderen Urlauber respektive Reisebüros die Reisen sonst nicht bei Neckermann Deutschland, sondern bei Neckermann Tansania buchen. 😄

    Nein Captain, nicht Tansania. Aber wie wäre es mit Österreich? Kann ja mal sein... 😉   Oder ist das dann dasselbe wie Neckermann DE?

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Na, noch einer, der sich das Profil von VanDeLue angesehen hat?  😉

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • ichmagreisenI Offline
        ichmagreisenI Offline
        ichmagreisen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Selbstverständlich 😄 . Bevor ich so etwas wie Tansania schreibe...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Jupp.
          Bei mir kam gestern immer sowas wie "der User hat sein Profil nicht freigegeben".
          Gerade nochmal probiert, jetzt geht´s.
          Das erklärt natürlich einiges ... auch die Art und Weise Briefe zu schreiben. 😛

          VG.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • Bonita96B Offline
            Bonita96B Offline
            Bonita96
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Warum hast Du denn den Anwalt nicht schon außergerichtlich eingeschaltet, wenn Du Deckungszusage Deiner RS hast? Hätte Dir wahrscheinlich ´ne Menge Arbeit, Ärger und Kritik hier erspart.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • VanDeLueV Offline
              VanDeLueV Offline
              VanDeLue
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @captain: Der letzte Kommentar war wieder unheimlich wichtig....

              Vielleicht hätte ich den Anwalt gleich einschalten sollen vielleicht auch nicht. Wie auch immer, für den Moment bleibt mir nur mal abzuwarten.

              Werd am Montag mal mit Neckermann telefonieren, befürchte allerdings dass ich nur irgendeinen Callcenter-Agent dran bekomm.

              Ansonsten bin ich bereits auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in Wien, werde mir aber wohl einen von der Versicherung "zuteilen" lassen, da ich keinen "guten" Anwalt für allgemeines Vertragsrecht in Wien kenne

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • VanDeLueV Offline
                VanDeLueV Offline
                VanDeLue
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Ich hab gerade das letzte Schreiben meines Rechtsanwaltes zur beanstandung aus dem Jahr 2006 (Hotel Medisun - Bodrum) gefunden... Der geforderte betrag wurde bezahlt, Veranstalter damals war Vasco-Touristik....

                Folgendes wurde eingefordert: (Gesamtpreis der Reise 335,--)

                Verschmutztes und unhygenisches Zimmer 20%
                Verschmutztes Geschirr und unhygenischer Zustand der Snackbar 15%
                Eintöniger Speiseplan + keine Getränke ab 20 Uhr 20%

                Insgesamt somit 184,25

                Wortlaut: Weiters begehrt mein Mandant aus dem Titel Gewährleistung gemäß §31e Abs3KSchG (Österr.) für diesen doch beträchtlichen Reisemangel aus dem Titel Schadenersatz einen Betrag von 200,--
                ergibt einen Betrag von 384,25 + die Kosten meiner Intervention in der Höhe von 116,20 zzgl. 20%Ust 23,24, insgesamt sohin 523,69

                Gut dass ich dieses Schreiben noch gefunden habe, somit hab ich auch schon einen Anwalt 🙂

                Die Frist betrug damals übrigens nur 9(!!!) Tage und wurde auch eingehalten, zugegeben Vascotouristik sicher ein kleinerer Fisch (gibts die überhaupt noch?), aber vielleicht trotzdem interessant.

                Ach ja, ich war dort damals mit 3 Freunden, und auch sie erhielten die gleiche "Entschädigung"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @ VanDeLue:

                  hmm, deinen letzten Beitrag will ich nicht gross kommentieren, aber ich kann dir versichern, das deine Schilderung einer Forderung aus 2006 dich bei einigen hier Schreibenden tiefer in die Schublade steckt. Diese Klage hätte m.M. nach in Deutschland nicht zu über 100% Schadensersatz des ursprünglichen Reisereises geführt. Die reklamierten Mängel zu rund 50% Minderung des Reisepreises und dann noch pauschal € 200.-- wg. der Gewährleistung ?

                  @ Bifi44:

                  die Gesetzlage ist nicht einseitig gestrickt. Ein Vertrag ist ein Vertrag, und wer ihn nicht einhält ist schadensersatzpflichtig. Der RV weist darauf in seinen AGB hin, in dem er die Stornogebühren in einer Zeitschine spezifiziert. Bricht nun der RV den Vertrag ist dieser genau so dran. Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keinen eingeschriebenen Brief an den RV geschickt, in dem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruches seinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichen Kosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde mich wirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.

                  Also musst du im Falle eines Vertragsbruches durch den RV deine "Stornokosten" individuell einfordern. Der listige RV möchte das aber gerne umgehen, und macht dir mit dem Vertragsbruch sofort ein neues alternatives Angebot ( das Ausgleichquartier ). Warum ? Er versetzt sich in die Lage des Urlaubers, der sehr wahrscheinlich durch Termine und Familie so gebunden ist, das er glaubt, im Falle einer Stornierung möglicherweise gar nichts mehr bekommt. Und dann nimmt der das Alternativangebot an, und hat damit schon fast komplett verloren. Der RV ist nämlich dann nicht mehr vertragsbrüchig, weil sein altes Angebot ausser Kraft gesetzt und durch sein neues Angebot ersetzt wurde. Und wenn dieses Angebot auch teurer als das alte Angebot war lehnt der listige RV natürlich auch die höheren Kosten ab. Denn er argumentiert ganz scheinheilig: du bekommst letztendlich ja mehr als du bezahlt hast !!

                  Der Kinderreim sagt dazu: eene meene muh und raus bist du !!!

                  Und Bulgarienfan irrt total, wenn er sagt, das der RV aus dem Schneider ist, wenn er dir ein gleichwertiges Alternativangebot anbietet. Das ist er nämlich nur, wenn du -wie von mir geschildert- dieses annimmst. Niemand kann dich zwingen, so ein Angebot anzunehmen.

                  Leider gibt es in der Regel nur einen ganz eng gefassten zeitlichen Korredor. Je nach dem wann die Hiobsbotschaft eingeht. Das bringt den Urlauber in stress.

                  Am einfachsten wäre es, den Vertrag zu stornieren, die gezahlten Reisekosten zurückzufordern und anschliessend gerichtlich den Schadensersatz einzufordern. Die Gerichte haben sich auf ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises eingefahren, wobei wenn 2 Tage vorher die Nachricht eintrifft sicher auch mehr möglich ist.

                  Wenn du dich so nicht wehren kannst und wohl oder übel die alternative Lösung annimmst solltest du aber vor der Abreise schriftlich deinen Schadensersatz nach Rückkehr aus dem Urlaub avisieren. Allerdings müsstest du dir dann ein höherwertiges Hotel auf deine Forderung anrechnen lassen.

                  Noch schwieriger wird es -mit der Gefahr ganz viel falsch zu machen- wenn dich dein RV erst nach Ankunft auf dem Flughafen davon informiert. Aber das lasse ich lieber hier mal aussen vor.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • muschelsucherinM Offline
                    muschelsucherinM Offline
                    muschelsucherin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @ VanDeLue,

                    so möchte ich auch Urlaub machen! Mehr zurück kriegen, als man bezahlt hat. Die Frankfurter Tabelle kennst du ja gut, meist hast du die höchsten Prozente angegeben. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, warum hast du dich nicht gleich an einen Anwalt gewandt ???
                    Solltest du wieder so ein Glück mit dem Richter haben, kannst du ja bald eine neue Reise buchen! und danach eine Mängelliste aufstellen!

                    Sicher wirst du uns das Ergebnis nach der Verhandlung  mitteilen.

                    Bis bald

                    Muschelsucherin

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BulgarienfanB Offline
                      BulgarienfanB Offline
                      Bulgarienfan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Bulgarienfan irrt hier überhaupt nicht total.  Wie ich geschrieben habe, gibt es das Recht zur Stornierung bei diesem Vertragsbruch auf jeden Fall, zusätzlichen Schadensersatz aber nur, wenn der Veranstalter kein mindestens gleichwertiges Hotel am selben Ort anbietet.

                      Gruß

                      Manfred

                      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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                      • Bifi44B Offline
                        Bifi44B Offline
                        Bifi44
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @ gabriela

                        Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keineneingeschriebenen Brief an den RV geschickt, indem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruchesseinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichenKosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde michwirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.

                        Das könnte man ja mal versuchen, oder aber versuchen Pauschalreisen zu vermeiden. Das ist mein Weg, nachdem Veranstalter ihr "Veränderungspotential" über Gebühr benutzt haben. Besser würde ich es allerdings finden wenn die AGB etwas kundenfreundlicher gestaltet würden. Es wären nicht die ersten AGB welche wegen Sittenwidrigkeit oder einseitiger Benachteiligung ungültig erklärt werden.

                        Leider muß man den Kinderreim nun an das Reisebüro richten ( Welches nichts für die AGB kann) .... und raus bist du

                        MfG  Rainer

                        Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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                        • Bifi44B Offline
                          Bifi44B Offline
                          Bifi44
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @ Bulgarienfan

                          woran wird eigentlich ein gleichwertiges Hotel von Veranstalterseite festgemacht? Was ist bei mehreren Dutzend Parametern gleichwertig?

                          Das Vorhandensein eines Kinderpool's?, deutschsprechende Animation?, 24h Room Service?, Sonnenliegen im Schatten? Doppelbetten mit gemeinsamer Matratze?, Restaurant mit Menüwahl?,

                          .. und in dem Anderen Hotel sind aber meine Freunde oder ich kenne den Chef........

                          ob ein Hotel hier gleich oder sogar höherwertig ist liegt wohl sehr im Auge des Betrachters

                          MfG  Rainer

                          Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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                          • BulgarienfanB Offline
                            BulgarienfanB Offline
                            Bulgarienfan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Katalogbeschreibung. Das Ersatzhotel muss alles das haben, was beim ursprünglichen Hotel zugesagt und damit auch gebucht wurde.

                            Gruß

                            Manfred

                            Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                            Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
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                            • VanDeLueV Offline
                              VanDeLueV Offline
                              VanDeLue
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Für alle die denken dass ich nur Urlaub mache um danach zu reklamieren (das war zu erwarten dass solche Meldungen jetzt kommen werden), schaut euch doch einfach meine Hotelbewertung und die dazugehörigen Bilder zum Hotel Medisun an. Dieses Hotel war damals als 4-Sterne-Hotel angepriesen. Ich muss selbst gestehen, dass die Forderung des Anwaltes damals völlig überzogen war und ich selbst überrascht war dass der Veranstalter bezahlt hat. Ich hätte damals eigenständig angesichts des niedrigen Preises auch nicht reklamiert. Bin da mehr oder weniger mit einem Mitreisenden "mitgeschwommen".  Das ich das Geld aber gerne genommen habe ist wohl auch verständlich.

                              Damals wurde das ganze sofort von der Rechtschutzversicherung übernommen, wir haben keinen Richtwert für eine Forderung angegeben, was rauskam war die "Vorstellung" des Anwaltes.

                              @Muschelsucher: Welches Glück mit dem Richter? Das ganze ging damals nicht vor Gericht.
                              Und außerdem ist dein Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen oder denkst du weil ich nun schon 1x vor einigen Jahren eine Rekalation hatte werde ich bis zu meinem Lebensende jede Sch... akzeptieren? Wie würdest du reagieren wenn du 2 Tage vor Abflug Bescheid bekommst dass du woanders hinkommst und das nach dem du die Reise bereits 4 Monate vorher gebucht und bezahlt hast? Die Reises hat immerhin 700,-- pro Person gekostet und das in der Vorsaison. Für dieses Geld gehen viele Leute in Österreich 1 Monat arbeiten.

                              Und nochwas: Das Thema "Du hättest die Reise stornieren sollen" ist doch sehr theoretisch. Man bucht einen Urlaub, sucht sich ein Hotel aus, man nimmt passend Urlaub von der Arbeit. Man arbeitet schon fast ein Jahr durchgehend und freut sich auf diesen Urlaub.
                              Dann kommt diese Nachricht. Nun soll man also die Reise stornieren und auf Schadenersatz hoffen!? Man hat ja die Möglichkeit sich 2 Tage vor Abflug ein anderes Hotel zu suchen? Die übriggebliebenen Hotels sind nicht ohne Grund übrig geblieben....Oder man verzichtet auf den Urlaub??? Nö wirklich nicht, und wenn alles an dem Urlaub zu vergessen war, Sonne konnte ich tanken, denn die Sonne war gott sei dank nicht überbucht...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @ VanDeLue:

                                die RV stellen die genasführten Urlauber vor die Wahl: friss oder stirb. Hatte ich ja schon vorher beschrieben. In der Tat: was macht man in einer solchen Situation? 2 Tage vor der Abreise ? Man macht höchstwahrscheinlich Fehler, wie du sie ja wohl auch gemacht hast. Und wer behauptet, das ist Methode der RV hat in meinen Augen nicht Unrecht !!!!

                                @ Bulgarienfan:

                                ich muss leider darauf bestehen, das du in deinem Beitrag geirrt hast. Du unterstellst dem RV eine ihm zustehende Alternative: entweder ein vergleichbares Hotel oder 50% Schadensersatz. Das ist definitiv nicht richtig. Der Schadensersatzanspruch bleibt im Grundsatz auf Grund des Vertragsbruches immer noch bestehen, wird aber -das ist unstrittig- gemindert durch die Alternative ( falls sie angenommen wird ). Das bedeutet dann aber später Kleinkrieg mit dem RV, wenn es darum gehen sollte, die "Unterschiede" zu beweisen. Und die Beweispflicht unterliegt dem Reisenden. Die Anwälte der RV können mit solchen Problemen ganz locker umgehen.

                                Aber eins muss noch einmal klargestellt werden: zumindest einen Mehrpreis der Alternative braucht man nicht zu bezahlen. Das fällt in die Schadensersatzpflicht des RV, denn er hat sie ja auch selbst angeboten. Aber man muss es dem RV auch rechtzeitig mitteilen !!!

                                Wer ein Alternativangebot annimmt -aus welchen Gründen auch immer- darf vor der Abreise mittels eingeschriebenem Brief eine Schadensersatzforderung anmelden, und avisieren, diese nach Rückkehr zu spezifizieren.

                                Nur damit ist der Vertragsbruch nicht aus der Welt.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BulgarienfanB Offline
                                  BulgarienfanB Offline
                                  Bulgarienfan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  @gabriela_maier

                                  Dann besteh meinetwegen darauf. Das macht es allerdings nicht richtig. Da ich aber keine Lust auf eine fruchtlose juristische Diskussion mit dir habe, was es das dazu. Jeder muss hier selbst entscheiden, wem er glaubt und wem nicht.

                                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • VanDeLueV Offline
                                    VanDeLueV Offline
                                    VanDeLue
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Ich habe gestern schriftlich Antwort von Neckermann bekommen.... Man bedauert natürlich alles und bietet mir 143,-- (also 10%) an. Diese 143,-- decken grade mal das ab was für den (dann letztendlich nicht vorhandenen) Meerblick bezahlt wurde....

                                    Nun werd ich morgen mal einen Anwalt kontaktieren, mal sehn was der da für ne Meinung hat

                                    Mal wieder vorab, und das ist für mich ganz wesentlich (Benachrichtigung 2 Tage vor Abflug):
                                    Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zurVerfügung steht und in einem ausreichenden Zeitraum vor Reiseantritt vomReiseveranstalter eine adäquate Unterkunft angeboten wird, ist dies nichtunbedingt ein Reisemangel. Wenn man ein Ersatzquartier akzeptiert, kann mankeinen Reisemangel geltend machen und damit den Reisepreis mindern, in diesemFall ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Eine Benachrichtigung von4 Tagen vor dem Urlaub ist allerdings zu kurzfristig, der Urlauber muss Zeitfür Alternativplanungen haben und darf dabei nicht unter Zeitdruck geraten, dieReise ist sonst "objektiv mangelhaft"

                                    Mit dem Umstand und den daraus resultierenden Konsequenzen, dass das Ausweichquartierjedoch negative Abweichungen von dem ursprünglich gebuchten Hotel aufweist, hat sich dasLandgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 28.3. 2008 (2-24 S 139/07) auseinandergesetzt.
                                    Es ist dort festgehalten, dass "das ursprünglich gebuchte Hotel und dasErsatzhotel in ihrem konkreten......maßgeblichen Zuschnitt..........annäherndgleichwertig"sein müssen.
                                    Ist dies nicht der Fall, wie etwa in dem derBerufungsentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, hinsichtlich dessen nach durchgeführterBeweisaufnahme feststand, dass das Ausweichquartier nicht wie das ursprünglich gebuchte Hoteleinen direkten Strandzugang sowie keine gleichwertige Swimmingpoolanlage hatte und auch das Sport-und Unterhaltungsprogramm sowie Animation, Shows,Diskothek und Mitternachtssnacks fehlten, so istlaut Rechtsmittelkammer eine Minderung des Reisepreises von 45% angemessen. 
                                    Die Richterhaben hinsichtlich der am Urlaubsort notwendigen Mängelrüge und dem Abhilfebegehrenfestgehalten, dass es durchaus ausreichend ist, wenn der Reisende die Unterbringung in demErsatzhotel als von der Buchung abweichend rügt, "ohne dass der Reisende die Einzelheitennoch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringenmuss".

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Ja ja, alles schön und gut.
                                      Aber das ist halt das Landgericht in Frankfurt und nicht in Österreich. Und es ist nicht Dein Aktenzeichen, sondern ein anderes.
                                      Will sagen: Du kannst daraus im Grunde nichts ableiten. Jedes Gericht und jeder Richter könnte da völlig anders urteilen!

                                      CaptainJarek wrote:
                                      Und ausgehend von den - zweifelsfrei vorhandenen - Mängeln des neuen Hotels die Du zurecht reklamierst kannst Du wohl schon ziemlich froh sein, wenn Du ca. 15% des Reisepreises bekommst ( also ca. 200,- EUR ). Und selbst das ist noch reichlich optimistisch!

                                      Ich bleibe dabei! Und bislang liege ich mit meiner Einschätzung ja nicht ganz verkehrt. 😛

                                      VG.

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BulgarienfanB Offline
                                        BulgarienfanB Offline
                                        Bulgarienfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Ich hab da mal ein bisschen gegooglet. Das mit den 4 Tagen stammt aus einem Uralturteil des AG Kleve (AG Kleve, Az. 28 C 318/98).  Inwieweit das jetzt gängige Rechtspraxis ist, weiß ich nicht. Eingabe bei google: "Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zur Verfügung steht"

                                        Der Fall des Landgerichtes Frankfurt betrifft einen Fall, bei dem den Urlaubern erst bei der Ankunft am Urlaubsorteröffnet wurde, dass ihr Hotel überbucht sei. In der fehlenden Vorabinformation sah das Gericht übrigens einen Reisemangel von 15 Prozent. Die übrigen Abweichungen des "neuen" Hotels von dem gebuchten betrugen laut Beweisaufnahme des Gerichtes 45 Prozent. Zusammen also 60 Prozent, also mehr als 50 Prozent. Deswegen billigte das Gericht den Urlaubern auch noch einen Schadenbsersatz wegen nutzlos aufgewendeten Urlaubs zu. Ein sehr interessantes Urteil, aber ob das hier auf den Sachverhalt passt, bezweifle ich. (www.anwalt.de/rechtstipps/pdf.php?id=001836)
                                         
                                        Gruß
                                        Manfred

                                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                        • gabriela_maierG Offline
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                                          gabriela_maier
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          @ bulgarienfan:

                                          hmm. auf dieses Urteil habe ich schon vor einiger Zeit in einem anderem thread hingewiesen. Das Urteil ist insoweit interessant, das es allein die "Nichtinformation" mit 15% des Reisepreises bewertet. Ist natürlich wieder eine grosse Spielwiese für andere Fälle.

                                          Ich teile die Meinung wg. der denkbaren Regressforderung vom Captain nicht unbedingt. Zwei Tage vorher, ich -wenn man es wirklich ernst meint- würde ich mich an de Stornierungskosten der RV orientieren. Aber zugegeben, es ist Neuland !

                                          Gruss Gabriela

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