Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
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Hallo Löckchen!
Es ist ja durchaus löblich, das Du Dich im BGB schlau gemacht hast...
...nur greifen die von Dir genannten Punkte nur, wenn Du das gebuchte Hotel überhaupt beziehst und dann(!) eventuelle Mängel vorliegen.
Ansonsten gilt die Dir bereits benannte Vorgehensweise!
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Löckchen5 wrote:
..... Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegtein Mangel dann vor, wenn vom Veranstalter versprochene Leistungennicht am Urlaubsort angeboten werden oder die Reise mit Fehlernbehaftet ist,welche den Wert oder die Tauglichkeit der Erholungdeutlich mindern........@löckchen
hier hast du einen denkfehler.
die von dir zitierte passage beschreibt die rechte eines urlaubers, der vor ort defizite in den versprochenen leistungen vorfindet.
nichtsdestotrotz scheint es ja in deinem fall auf eine einigung, mit der beiden seiten leben können, hinauszulaufen.
gut.
bitte halte uns diesbezüglich auf dem laufenden -
curiosus wrote:
Aus einem anderen Thread hier eingefügt:mosaik wrote:
Man muss dem Reiseveranstalter die Gelegenheit geben, seine versprochene Leistung auch zu erbringen. Das heißt, man muss anreisen. Stellt man dann Mängel fest, so muss man diese rügen und Abhilfe verlangen.Soweit die rechtliche Seite.
Natürlich kann man auch versuchen, beim Veranstalter auf ein anderes Hotel umzubuchen. Vielleicht geht das sogar (noch) ohne Gebühren. Vielleicht ist der Veranstalter auch ganz froh über eine Umbuchung. Vielleicht bucht der Veranstalter auch alle Gäste erst mal um.
Es ist immer ein gewisses Risiko, einen Neubau zu buchen. Aber andererseits hat man mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag geschlossen, auf den beide trauen können (sollten).
Anscheindend ist das schwer zu verstehen.
Schadenersatz kann man erst verlangen, wenn ein Schaden unter der Nutzung entstanden ist.
Mangels vertretbarer Alternativen (RV baut Hotel in Windeseile fertig oder so) muss man sich andernfalls mit dem Angebot eines anderen Hotel oder des kostenfreien Stornos abfinden.Alle Urteilszitate bezüglich sich nachträglich der Nutzung ergebender Mängel sind unadäquat für die Causa "ich reise nicht"!
Klage auf Erfüllung des Vertrages ist eine andere Baustelle ... sollte man ungeachtet der Probleme mit dem RV im Vorfeld eine Basis finden wollen, um den Urlaub wenigstens rudimentär zu retten, kann man das Ersatzhotel unter dem Vorbehalt annehmen, nicht erbrachte und ursprünglich gebuchte Leistungen ggf. zu rügen.
Eine gänzlich und volens nicht genutzte Leistung stellt rechtlich keinen "Schaden" dar und kann ergo auch nicht "ersetzt" werden.
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@Holginho
Jede Mühe ist vergebens, wenn der Wunsch die Schritte lenkt ...
Was nützt eine sprudelnde Quelle der Information, wenn man die Inhalte subjektiv beugt und zudem noch auf der persönlichen Auslegung besteht?
Abgesehen von Einzelfallentscheidungen sollte man das Wagnis einer Klage schon fundiert herleiten ... wenn´s daran bereits krankt, reckt die Nase in den Wind, wer dazu bereit ist und sich - zähekrisch! - ausreichend abgesichert fühlt! -
Zum Teil haarsträubend, was hier geschrieben wird. Z.B. eine angebliche 4-Monatsfrist, danach wäre der RV frei von seinem Angebot. Absoluter Blödsinn. Ich kenne solche Fristen im Arbeitsrecht, im Sozialrecht, bei Fahrverboten und als Preisgleitklausel, wonach bei vereinbarten Lieferfristen über 4 Monate Preiserhöhungen zum ursprünglich vereinbarten Preis weitergegeben werden können. Bei Reiseverträgen ? Niemand zwingt einen RV Angebote über einen solchen Zeitraum im Markt zu präsentieren. Hotel wird nicht fertig ? Da wird er sich doch wohl mit Regressforderungen an den Betreiber des Hotels abgesichert haben, wenn nicht: sein Pech !!
Ein Reisevertrag ist ein bindender Vertrag, den beide Seiten einzuhalten haben, da Preis, Termin und Leistungsumfang festgelegt wurden. Die Risiken sind verteilt: der RV ist für die genannten Kriterien verantwortlich, der Reisende dafür, das er die Reise antritt und den vereinbarten Preis dafür im festgelegten Zeitraum bezahlt. Beide Seiten können sich, wenn sie es wollen, dagegen versichern.
Und es ist völlig egal, wann der Zeitpunkt des Eingeständnisses vorgetragen wird, wonach der Vertrag nicht eingehalten werden kann. Ich habe schon oft geschrieben, das die fieseste Art des Vertragsbruches durch den RV der Zeitpunkt nach Eintreffen am Flughafen des Reiselandes ist. Spielt aber keine Rolle, wenn er das noch dem Abflugtermin macht. Hatten wir doch schon in anderes threads, schon vergessen ? Niemand muss ein Ersatzhotel akzeptieren. Die RV lassen den Urlauber meistens hängen, weil sie seine Situation schon richtig einschätzen ( Ferientermine, Schulferien etc. ), sie hoffen, das er letztendlich doch klein beigibt, bevor er gar nichts hat.
Hier würde ich dem RV per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, das ich den Vertrag als vom RV gekündigt ansehe, evtl. Anzahlungen zurückfordere und gleichzeitig eine Klage auf Schadensersatz ankündige ( und auch tun !!! ). Der Schaden ist bereits vor Reiseantritt eingetreten, da das gewünschte, gebuchte Hotel zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht. Ob im Sinn der Vernunft eine spätere einverständliche Lösung möglich ist muss jetzt nicht beanwortet werden.
Gruss Gabriela
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Hallo Holginho, Lexilexi, vonschmeling ....
für alle noch einmal, die meinen, dass man als Reisender keine Rechte hat vor Reiseantritt. Ich habe mir nicht nur das BGB § 651 angeschaut sondern auch rechtsgültige Urteile!!!!!!!
Es besteht mit Abschluss der Reise ein Reisevertrag und hier ist das Werksvertragsrecht bindend.
Es geht in meinem Fall nicht darum, auf keinen Fall ein angebotenes Ersatzhotel anzunehmen und auf Schadensersatzforderungen aus zu sein,sondern nur darum, dass das angebotene Ersatzhotel auch annähernd den Leistungsmerkmalen des ursprünglich gebuchten Hotel entspricht. Wir wollen lediglich mit drei kleinen Kindern 2 Schlafzimmer und für unsere Kinder zumindest Rutschen am Pool!!!! Ist irgendwie doch nicht zu viel verlangt!
Sonderfall: Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Der in der Praxis wichtigste Fall eines Schadensersatzanspruchs ist der Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit(§651f Absatz 2 BGB).
Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht, wenn aufgrundder mängelbehafteten Reise über die Reisemängel hinaus dem Reisendendie Urlaubstage verdorben werden und er den für seinen Urlauberwarteten Erholungswert nicht erhält: Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende wegen entgangenerUrlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Reiseveranstalterden Reisemangel zu vertreten hat und der Mangelangezeigt wurde.
Eine Vereitelung der Reise liegt insbesondere vor, wenn diese komplett ausfällt.Übrigens für alle gerne auch ein Aktenzeichen dazu!!
AG Hannover - Az. 542 C 15431/02
"Der Senat hat bestätigt, dass der Reiseveranstalternicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einemanderen als dem gebuchten Urlaubsort unterzubringen. Ein vomReiseveranstalter angebotenes Ersatzquartier stellt deshalb keineVertragserfüllung dar, sondern lediglich eine Leistung an ErfüllungStatt, zu deren Annahme der Reisende rechtlich nicht verpflichtet ist(§ 364 Abs. 1 BGB)."
Auch wenn es sich in diesem Fall bei dieser] Vereitelung der Reise vor Reiseantritt um eine Überbuchung handelt, gilt nach Aussage unseres Anwalts das Gleiche bei Nichtfertigstellung des Hotels.
Hier gerne noch ein Aktenzeichnen
AZ: 2C 2261/01 - 22
Hier wurde das Hotel nicht fertig gestellt!!!!!!!!! DieReisenden erhielten vor Gericht ihr Recht und der Reiseveranstaltermusste die Mehrkosten einer alternativ gebuchten Reise übernehmen!!Und hier noch eins
(Az.: 514 C 17158/07),
hier wurden sogar 5 Ersatzhotels angeboten, die aber aufgrund fehlender Leistungsmerkmale nicht angenommen wurden. Die Reisenden bekamen auch hier Recht!!
Ich glaube, wenn ich noch länger suche, finde ich sicher noch mehr Urteile, die meinen Standpunkt untermauern.
Ich werde jetzt nicht polemisch, wie manch andere hier im Forum, denn schließlich geht es um einen informativen Austausch!!!!!!
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@Löckchen
Warum geht es dir denn genau?
Um die Meinung anderer User, um Bestätigung in deinem Anliegen oder etwas anderes?
Aus deinem Eingangsposting geht es nicht hervor.Desweiteren solltest du dir auch darüber im klarren sein, dass FTI hier mitlesen könnte. Ob das dann bei Verhandlungen mit FTI positiv für dich ist- das ist die nächste Frage.
Pit
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Um die Frage zu beantworten:
"Sie" könn(t)en nicht nur mitlesen - sie tun es definitiv!

Weißt Du was Löckchen!?
Mach' was Du willst! Du hast Dich an das Forum gewendet, also hast Du nach bestem Wissen und Gewissen Antworten von diversen usern bekommen..."sorry", das da auch "Gegenwind" dabei war. Demnächst schreib doch bitte einfach dazu, das Du nur Dir angenehme Antworten wünschst!
Viel Spaß beim klagen - ich spiele mal Prophet...Ergebnis: Irgendwas zwischen faulem Kompromiss und fürchterlichem Schiffbruch!
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Wenn ich es richtig verstanden habe, gehts ihr um ein gleichwertiges Ersatzhotel, nicht nur irgendeins, daß grad mal so vorgeschlagen wird. Und damit ist sie im Recht. Ausgeartet mit Paragraphen usw. ist es erst, als Coraya behauptet hat, sie hätte gar keine Rechte, FTI hätte doch schon storniert, und damit hätte sie sich abzufinden. -
Hallo angste!
Danke schön für Deinen Versuch hier wieder ein wenig Sachlichkeit hereinzubringen.
Es ist schon klar, um was es geht, was sie erreichen will. Unbestritten ist auch, das sie damit grundsätzlich im Recht ist...strittig sind die "Folgen" und die weitere Vorgehensweise!
Coraya mag polarisieren - seine Meinung/Info hat aber i.a.R. durchaus Hintergründe und auch hier liegt er alles andere als falsch auch in seiner "Begründung" und dem genannten background...es wurde bereits in zig Fällen so entschieden.So, und jetzt die Crux:
Es wurde auch schon anders entschieden...das wäre dann im Sinne von Löckchen!Das Problem ist doch ganz einfach das, das die genannten Urteile zumeist nur ähnlich und nicht identisch mit dem hier geschilderten Fall sind...und selbst wenn sie letzteres wären, so wäre auch das noch kein Selbstläufer und Automatismus. Sie kann sich auf Urteil "XYZ" berufen...ob der Richter ihres Falles ihrem "Antrag" folgt, ist dann wieder eine ganz andere Frage.
Gerade im Reiserecht gibt es soviele Nuancen und Facetten!Hier in dem geschilderten Fall folge ich (aber das ist nur (m)eine Einschätzung/Meinung) deutlich eher coraya in seiner Bewertung der Situation.
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hier geht es offensichtlich nicht um die Auseinandersetzung mit Fakten, sondern nur um Meinungen!! All die Leute mit gegenteiliger Meinung habenmeines Wissens bislang keine Fakten beigesteuert.
Ich kann meinen Standpunkt zumindest mit Urteilen untermauern - das fehlt mir bislang bei vielen, die offensichtlich anderer Meinung sind.
Ich dachte dieses Forum soll uns Reisenden weiter helfen!Schade! Ich bin damit raus, denn mir wird es doch zu polemisch und persönlich!!
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Warum überlässt Du es nicht einem Anwalt Deine "Fakten" beim Reiseveranstalter zu untermauern und ggfls. einem Richter zur Entscheidung vorzutragen?
Hier bring Dein Rumgeeier gar nichts und Kohle gibt es so auch keine.
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Löckchen5 wrote:
hier geht es offensichtlich nicht um die Auseinandersetzung mit Fakten, sondern nur um Meinungen!! All die Leute mit gegenteiliger Meinung habenmeines Wissens bislang keine Fakten beigesteuert.
Ich kann meinen Standpunkt zumindest mit Urteilen untermauern - das fehlt mir bislang bei vielen, die offensichtlich anderer Meinung sind.
Ich dachte dieses Forum soll uns Reisenden weiter helfen!Schade! Ich bin damit raus, denn mir wird es doch zu polemisch und persönlich!!
@löckchen
polemik habe ich in diesen beiträgen nicht feststellen können.
nichtsdesotrotz hast du uns ein paar urteile genannt. anders herum kann man jetzt ein paar urteile benennen, wo anders entschieden wurde.
nützt aber nicht viel. denn in jedem fall werden die karten von beginn an neu gemischt, weil jeder fall eben anders gelagert ist. und wie der richter an dem tag entscheiden würde, steht auch noch in den sternen.aaaaaaber: in deinem fall brauchen wir uns darüber doch gar keine gedanken mehr machen. am 17.07 hast du geschrieben, dass seitens des va von einem mehrpreis nicht mehr die rede ist.
scheinbar könnt ihr euch so einigen.
dann ist doch alles gut.
seid ihr denn da schon weiter gekommen? -
gabriela_maier wrote:
......
Hier würde ich dem RV per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, das ich den Vertrag als vom RV gekündigt ansehe, evtl. Anzahlungen zurückfordere und gleichzeitig eine Klage auf Schadensersatz ankündige ( und auch tun !!! ). Der Schaden ist bereits vor Reiseantritt eingetreten, da das gewünschte, gebuchte Hotel zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht. Ob im Sinn der Vernunft eine spätere einverständliche Lösung möglich ist muss jetzt nicht beanwortet werden.Gruss Gabriela
wir wissen ja alle, dass gabriela immer sehr klagefreudig ist - zumindest wenn es darum geht, es anderen ans herz zu legen.sie selbst hat meines wissens noch nie geklagt.
aber spielen wir das doch mal in der praxis durch:
den tipp mit dem kostenlosen storno wurde ja hier dem user öfter schon mal gegeben.
löckchen storniert jetzt also und fordert die anzahlung zurück.
neu buchen kann löckchen vermutlich dann auch erst, wenn die anzahlung wieder auf dem konto ist. (denn bei einer familienreise von geschätzten 3.500 eus beträgt die anzahlung nicht gerade wenig und vermutlich wird nicht jeder nochmal so eine summe mal eben auf dem konto haben)
nachdem die anzahlung dann wieder bei löckchen ist, schaut sich löckchen nach einer neuen reise um, die den kriterien entspricht.
löckchen stellt aber dann fest, dass die reisen jetzt viel teurer sind, weil sie die erste reise recht früh gebucht haben und es vermutlich einen "eröffnungspreis" gab.
den mehrpreis der neue reise holt sich löckchen dann aus ihren eisernen reserven.
macht ja nichts, denn dieser mehrpreis wird ja eingeklagt und löckchen erhält ja schadenersatz.
die reise wird also im oktober angetreten.
irgendwann dann im märz 2012 kommt es endlich zur gerichtsverhandlung, dessen ausgang bisher ungewiss ist. es kann gut für löckchen ausgehen und es kann eben nicht gut für löckchen ausgehen.ohne finanzielles polster ist sowas wohl nicht möglich. selbst wenn die rechtsschutzversicherung erstmal den anwalt und alles bezahlt.
den mehrpreis der reise bezahlt man erstmal aus eigener tasche.so einen tipp kann man doch nicht ernsthaft geben können.
es sei denn man heißt danni lowinski
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Hi Löckchen,
nur kurz zur Info: Wir haben mit FTI ein gleiches Problem. Wir haben über FTI ein Hotel auf Mauritius Gebucht: Cape Bay Beach Resort.
Dieses Hotel wird nicht fertig hat man uns nun auf Nachfrage mitgeteilt. Jedoch auch nur eine kostenlose Umbuchung, keine Alternativvorschläge und schon gar keine Übernahme evtl. höherer Kosten angeboten. Bisher warte ich auf eine Rückmeldung hoffe auf eine gütliche Einigung mit FTI bzw. dem entsprechenden Reisebüro.
Wie ich jetzt bei Holidaycheck gesehen habe, ist das Hotel jetzt erst ab 30.11 buchbar. Wir haben das Hotel für Anfang Oktober gebucht.
Viele Grüße
DennyLöckchen5:
Hallo,auch wir haben bei FTI das Hotel Serenity Fun City gebucht und es ist zum Reisezeitpunkt nicht fertig.
Das von FTI angebotene Ersatzhotel haben wir nicht angenommen, da es nicht annähernd die gleichen Leistungsmerkmale ((keine 2 (!) Schlafzimmer,keine durchgängige deutschsprachige Kinderbetreung ab 3, keine Kinderschwimmschule, kein zu Fuß erreichbarer Aquapark usw.) hat und wir mit 3 kleinen Kindern reisen und uns deshalb bewußt für das Hote Serenity Fun City entschieden hatten.
Für das daraufhin angebotene Hotel Aqu Fun Park will FTI einen Aufpreis von 1.100 € haben.
Wir haben uns über die aktuelle Rechtslage kundig gemacht und FTI auch per Email einige Zitate aus gängigen Rechtsurteilen geschickt aus denen ganz klar hervorgeht: ich zitiere hier mal für alle:
"Aufgrund des Reisevertrags schuldete die Beklagte ("der Reiseveranstalter")nicht nur die Unterbringung im("gebuchten") Hotel (...), sondern auch die in der für dieses Hotel in ihrem Reisekatalog aufgeführten weiteren Leistungsmerkmale, da der Inhalt des Reisevertrages durch die Katalogbeschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung bestimmt wird (ebenso LG Frankfurt a. M. Urt. v.28.03.2008, Az. 2/24 S 139/07 in NJW-RR 2008, 1638.).
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Hallo zusammen. Hab leider im Forum die Info´s für das Hotel gelesen und bin jetzt etwas verunsichert. Wir wollen mit unserer Familie ( 2 Erw. + 3 Kinder ) am 22.12.11 ( bis zum 02.02.12 ) nach Ägypten fliegen und dort Urlaub machen. Weiß jemand Bescheid über den aktuellen Stand der Dinge ?

Über eine info im Forum würd ich mich freuen !
Danke -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@Bussi8422
Hallo!
Um welches Hotel geht es denn?
