Stornierung ?
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Zoni69 wrote:
Wenn ich auf www.gobucher.de die AGB anklicke, stehen da mal zuerst die 20% bis 30 Tage vorher u.s.w. ...
AGB5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel - vorbehaltlich bei Reiseleistungen von GOBucher (Bucher Packaging) vgl. Ziffer 5.3.8.
5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
**5.3.8.**Bei Reiseleistungenvon GOBucher (Bucher Packaging)...Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen:
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%Einfach lesen - auch das usw. - , mehr braucht's nicht.
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Ich bin auf der Seite www.gobucher.de und lese die AGB, da ich dort eine Pauschalreise gebucht habe. Es ist etwas erwähnt von "...ausgenommen gobucher (Bucher Packaging). "Bucher Packaging" sagt mir nichts, ich habe eine Pauschalreise gebucht und nirgendwo steht was von "Bucher Packaging". Ich habe dieses "Bucher Packaging" für eine besondere Form der Buchung bei gobucher gehalten, eben nicht für eine Pauschalreise. War dann wohl offensichtlich falsch. Und trotzdem werde ich kämpfen, auch wenn die Aussichten eher gering sind. Mal abwarten.
Jetzt noch einen schönen Abend an alle !
Gruß Zoni69
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...da kann man sich die texte nicht schön reden und aus einemtextzusammenhanglos irgendwo 20% her zaubern, nur weil es einemgeradebesser passt."
[/quote]
Ich denke nicht , dass ich das getan habe. In den gobucher-AGB stehen diese 20 % ganz am Anfang von Punkt 5. Aus diesem Grund möchte ich Dich bitten, diese dummdreisten Belehrungen zu unterlassen !
Wenn Du vielleicht etwas mit dieser Branche zu tun hast, ist man sich dieser Sachen sicher eher bewußt.hallo zoni.
ich "belehre nicht dummdreist".
vielleicht sind das einfach nur fakten, die du in deiner situation nicht unbedingt hören willst.
aber es nützt doch nichts, vor der realität die augen zu verschließen.
und du zauberst dir doch einfach die 20% her. du schreibst ja selber, dass die am anfang von punkt 5. standen.
aber man sollte alle punkte bis zum ende lesen. und da stehen dann die 70% die du nun mal nicht akzeptieren möchtest.
ich habe nichts mit der branche zu tun.
aber gerade, wenn man bei buchung schon die möglichkeit in betracht zieht, stornieren zu müssen, dann legt man doch sein hauptaugenmerk auf gerade diesen punkt.
das ist mir echt unverständlich. -
Das frage ich mich allerdings auch:
Auf sein Reisebüro schimpfen, aber im Eingangspost mehrfach erwähnen, dass man schon bei Buchung nicht wusste, ob man die Reise überhaupt antreten kann...Und dann fragt man den Mitarbeiter auch nicht von sich aus schon VOR der Buchung nach den Kosten bei einer Stornierung? Glaube die ganze Story so nicht.
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Mah, seid ihr alle böse!

Lasst doch den Zoni probieren, seine Stornierungskosten so gering wie möglich zu halten! Würde ich doch auch versuchen!! Es gibt meistens ein Hintertürchen, wie man aus der Sache gut aussteigt!!!! -
@strawberryhill
solche aussagen wie deine letzte kann ich echt nicht nachvollziehen.
was genau willst du uns damit sagen?
es gibt genau 2 möglichkeiten:- entweder streng gemäß agb
- kulanz des va
und keine anderen hintertürchen, tricks und tipps, rumgehuele oder sonstwas.
wird nach möglichkeit 1. verfahren, ist das so in ordnung.
bei möglichkeit 2 hat der kunde wirklich sehr viel glück und kann sich freuen.
punkt aus.
und für denjenigen, der das problem gerade hat ist es auch vollkommen uninteressant, ob irgendein va mal, als der mond in der 7. mondphase war, der donnerstag auf einen freitag fiel, und der morgenurin bläulich schimmerte, ausnahmsweise anders entschieden hat.
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Hallo zusammen,
ich hatte ja geschrieben, dass ich mich noch einmal zum Ausgang der Geschichte äußern wollte: Ich habe mich dann doch an einen Anwalt gewandt und nach nur einem Brief hin und her hat man sich auf 20% Stornokosten geeinigt.
Hauptargument meines Anwalt`s war, dass mir bei der Buchung im RB keine Vertragsbedingungen ausgehändigt wurden und ich somit zum Zeitpunkt der Buchung gar nicht wissen konnte, dass die Stornokosten 70% betragen. Ob das nun auch der Grund für die Einigung war oder es sich für die Gegenseite nicht lohnt, weiter zu verhandeln, weiß ich nicht. Ist mir auch egal. Vielleicht ist es das Hintertürchen, dass Strawberryhill erwähnt hat und dass es laut Lexilexi gar nicht gibt !
Auf jeden Fall beträgt die Differenz fast 1000 Euro, so dass es sich für uns auf jeden Fall gelohnt hat !
Jetzt kann ich alles ganz entspannt bei der RRV einreichen, von denen habe ich im Vorfeld auch schon eine positive Resonanz auf meine Anfrage erhalten.Strawberryhill, danke für Deine Unterstützung

Ansonsten war es das jetzt für mich in diesem Thread.
Gruß Zoni69
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@ zoni: freu mich total für dich!

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Hallo,
und ADEgi glaubt das einfach nicht. Denn wie Du schon erwähnt hattest, hat man Dir im Reisebüro bei der Bestätigung die Bedingungen ausgehändigt. Daher stimmt die Geschichte nach meiner Meinung nicht, da Du die AGB's ja einsehen konntest und Du diese ja auch gelesen, aber nicht verstanden hattest.
Gruß
Berthold
p.s.: @ Admin: Vielleicht sollte man hier einige Nicknames einmal auf Doppelaccounts überprüfen!
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Hallo adeqi,
Reisebdingungen sind nicht unbedingt gültig, wenn diese ausgehändigt
werden. Es gibt möglicherweise auch keine Quttiung für das Aushändigen.
7O % ohne Prozess, das zahl man nur bei einer sehr miesen Rechtslage.Einen schönen Abend
kurt -
Na ja, AGB... ein altes Thema, gell!
Die Bestimmungen der EU, die in nationales Recht umgesetzt wurden, verlangen, die nachweisliche Einbeziehung der AGB in einen Reisevertrag.
Nachweislich bedeutet, auf dem Anmeldeschein muss sinngemäss stehen: ... die AGB vom Veranstalter X für seinen Katalog "Dem Elend entgegen", Ausgabe Sommer 2009, wurde ausgehändigt und werden Vertragsinhalt...
Unterschreibt dann ein Kunde einen solchen Passus, ist das
a) zulässig
b) vereinbart
c) das Problem des Kunden, wenn er sie nicht (vorher...) gelesen hatIch war beim Beratungs-Buchungsgespräch nicht dabei. Aber ich weiß aus einiger Erfahrung, dass der Punkt "Stornierung und allfällige Kosten" gerne ausgeklammert wird. Der eine, weil er ja Urlaub verkaufen will und nicht Stornokosten, der andere, weil er eh nicht stornieren will.
Problematisch ist es immer mit jenen Fällen, die im nachhinein der Auffassung sind, das wäre ja eigentlich für sie der wichtigste Punkt gewesen. Und geraden diesen hat die Beratung nicht angesprochen. Vorwurf meinerseits: der Konsument hat auch eine gewisse "Holschuld". Es gibt sehr wohl Dinge, über die ein Reise-Konsument ungefragt informiert werden muss. Aber dieser Punkt fällt nicht darunter.
Somit könnten beide Parteien davon ausgegangen sein, dass alles klar, alles normal sei.
Aber wie auch immer, die Argumentation des Anwalts kann ich nachvollziehen und wenn er da ein Beweis-Loch der Beklagten sah - umsobesser für die Kläger
meint
Peter -
mosaik wrote:
Vorwurf meinerseits: der Konsument hat auch eine gewisse "Holschuld". Es gibt sehr wohl Dinge, über die ein Reise-Konsument ungefragt informiert werden muss. Aber dieser Punkt fällt nicht darunter.
Dies sah das AG Hamburg, zumindest in Bezug auf eine Flugbuchung ganz anders:In der Verhandlung gegen das Reisebüro sagte der Richter, dass zur Beratung bei der Auswahl eines Fluges bzw. einer Airline auch das Ansprechen des Themas Storno gehört, sprich, die Frage, ob ein Ticketmit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll.
Darauf darf laut Rechtsprechung auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht.
Amtsgericht Hamburg, Az.: 14 C 391/07Von daher ist doch eher von einer "Bringschuld" eines Reisebüros in diesem Punkt auszugehen.
Gruß privacy -
lieber @privacy, deine Einwürfe in Ehren, aber sie treffen (wieder einmal) nicht zu, weil sich dieses Urteil mit Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Linienflügen auseinandersetzt.
"Zum Umfang der Beratungspflicht eines Reisevermittlers bei Auswahl eines Linienfluges gehört auch die Aufklärung über die jeweils anwendbarenStornierungsbedingungen"
Weiters wird in der vierseitigen Urteilsbegründung von "Beförderungsunternehmen", "Beförderungsvertrag" und aus einem solchen resultierende Beratungspflichten gesprochen. Denn mitnichten muss ein Passagier grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Fluckticket nicht erstattungsfähig ist, da es ja nach wie vor eine Reihe solcher Tarife gibt.
Hingegen ist bei Pauschalreisen allgemein bekannt, dass eine Auflösung eines Reisevertrages nur unter Bezahlung von Stornogebühren möglich ist, deren Höhe nach Zeitpunkt varieren können. Es gibt aber keine mir bekannte Vorschrift, dass ein Vermittler den Kunden bei Abschluss einer Pauschalreise darauf hinweisen muss, dass der Veranstalter eine - hohe - niedrige Stornogebühr im Fall einer gewünschten Auflösung verlangt. Er ist verpflichtet, die AGB nachweislich auszuhändigen - und zwar vor Buchungsabschluss. So hat der Kunde auch die Möglichkeit, wichtige Punkte für ihn vorher für sich zu klären!
Ich sehe daher im Thread-Fall sogar eher die Pflicht der Kunden - weil ihnen gerade dieser Punkt wichtig sein könnte - dass sie ausdrücklich sich nach der Höhe der Stornosätze von sich aus erkundigen.
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Hallo Mosaik,
natürlich habe ich ausdrücklich auf das Urteil in Verbindung mit Linienflügen verwiesen. Das konnte ja jeder nachlesen. Allerdings sehe ich da keinen gravierenden Unterschied bei der Erbringung von Leistungen in einem Reisebüro. Und solange es kein gegenteiliges Urteil gibt oder gar eine Bestätigung, wonach die Stornokosten bei Pauschalreisen explizit nicht genannt werden müssen, steht der Service eines Reisebüros im Vordergrund. Als Kunde erwarte ich einfach eine umfassende Beratung.
Will ich mich als Reisebüroinhaber keinem Risiko aussetzen, weise ich eben, auch ungefragt, auf die Stornogebühren hin. Und dass diese in den letzten Monaten, teilweise gravierend erhöht sind, schon alleine wegen der in Mode gekommenen minitiösen Zusammenstellung von Pauschalreisen zum Zeitpunkt der Nachfrage, bedarf ja keiner weiteren Erwähnung. Und nicht jeder Kunde beherrscht dieses Einmaleins.
Reisende. unerwartet konfrontiert mit einer Stornogebühr von 70 Prozent, auch unabhängig vom Reisezeitpunkt: Da interessiert es doch sehr, wie Richter dies sehen und ob sie tatsächlich einen Hinweis darauf nicht für erforderlich halten. Sinnvoll wäre es allemale. Natürlich ist es für Reisebüroinhaber einfacher, die Argumentation anders herum zu führen.
Nichts für ungut, aber so sieht es nunmal aus. Und wenn es noch nicht geklärt ist, dann wäre eine Klärung äußerst hilfreich.
Gruß privacy
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Das Thema "umfassende Beratung" hatten wir schon. Es gibt einseits gesetzliche Vorschriften andererseits moralische Verpflichtung und natürlich das gewisse "Etwas", das die bessere Beratung ausmacht.
Aber jetzt red i amal Klartext:
Thread-Beginner schreiben von Gründen, die sie nicht nennen wollen, waren 33 Tage vor Abreise im Reisebüro, waren erstaunt über die Höhe der Stornogebühr - man hatte angeblich 10 - 20 Prozent "im Allgemeinen" mitgeteilt.
Haben die Kunde nie zu Hause auch nur einen Blick auf die für sie jetzt auf einmal angeblich so wichtigen Bestimmungen geworfen?
Haben sie auf irgendetwas spekuliert, was 10 Prozent Stornogebühr aufgewogen hätte?
Haben sie einmal im RB nachgefragt?
Wir kennen diese Antworten nicht. Aber ich sage dir aus meiner nunmehr 30jährigen Praxis: da steckt etwas dahinter, was wir nicht kennen oder bereits Erfahrung in solch Art von Stornierung. Jedenfalls meine ich, dass man nicht immer alles und jedes der "Beratung" zuschieben kann und darf. Es gibt so etwas wie Eigenverantwortung.
Und noch eine wichtige ERfahrung von mir: anfangs habe ich immer brav wirklich alles abgefragt und erklärt und nachgeblättert. Bis mir einmal ein Kunde erklärte, dass er eigentlich ungern bei mir bucht, weil ich so bürokratisch vorgehe - es sei nur die günstige Lage des Bürors... Verstehst? Die Kunden wollen gar nicht den ganzen bürokratischen Tam Tam vorgekaut bekommen! Das macht ihnen Angst, nimmt ihnen die Urlaubsfreude.
Letztes Jahr hatte ich einen Kunde, der wollte ganz genau erklärt bekommen, warum er bei mir drei Mal unterschreiben muss. So was hat er noch nie getan! Drei Mal deshalb, weil damit gemäss herrschender Rechtslage das Reisebüro mit der Anmeldung auf der ganz sicheren Seite ist.
Alles klar?

