Taschengeld?
-
Hallo schnicki schnacki.
Ich habe Dir doch zugestimmt !!
Du hast (natürlich) nicht nicht bar bezahlen müssen. Der Behandlung war eben im Krankenhaus aufwendig mit hohen Kosten verbunden.
Hier ging es eher um @koechin, die mal einfach hier behauptet "Ein Arztbesuch muss erstmal cash bezahlt werden". Und das ist eben falsch. Es ist eben abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten.
Gruß
Hans -
Achso....dong Danke!
-
Also die Aussagen von koechin wie sie behaupten sei falsch ist sie nicht!
Wenn ich im meinem gebuchten Hotel einen Arzt in Anspruch nehmen muss,dann trage ich ersteinmal SELBST meine Kosten die dadurch entstanden sind.
Wiederrum wenn ich ins Krankenhaus eingeliefert werde und einen längeren Aufenthalt habe , dann zahlt natürlich sofort meine Auslandskrankenversicherung. -
Leider falsch. Auch wieder von der jeweiligen Situation abhängig.
Fallbeispiel: Hotelarzt ist im Hotel tätig, aber angestellt in einem privaten Krankenhaus. Die Praxis gehört also der privaten Klinik, die als Mieter die Praxis in dem Hotel betreibt (Kommt in der Türkei oftmals vor) Ausführende Person ist der (Hotel) Arzt.
Muss dieser nun eine aufwendigere Behandlung durchführen (mehrmals Behandlung im Hotelzimmer) oder was auch immer, kann/wird auch eine solche höhere Rechnung im Wege der Übernahme direkt über die AKV abgewickelt.
Umgekehrt werden in der Klinik "kleinere Rechnungen" cash ausgeglichen und nicht direkt mit der Versicherung abgewickelt.
Nicht nur jeder Jeck ist anders, auch jeder Fall.
Gruß
Hans