Reisepass f. Kinder
-
@winterkosmos,
wenn du geschieden bist geht es um das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da musst du am Zoll natürlich vorlegen das dein Mann bzw. Ex damit einverstanden ist, das dein Sohn Deutschland verlässt. Wenn du verheiratest bist und nur ohne Papa unterwegs bist weil der Arbeiten musst brauchst du gar nichts. Bin verheiratet und wir sind auch ohne Papa los weil es dem im Sommer dort zu heisst ist. Hat sich auch der Deutsche Passmann nicht dafür interessiert warum ich mit meinem Sohn alleine unterwegs bin. Wie gesagt die sehen das im PC und sehen auch wer geschieden ist usw. Und deshalb bohren die dann auch nach.
Gruss Stregalin1 -
Hallo,
fliegen zum ersten mal mit unseren kindern nach Ägypten.Bin nun unsicher wegen den Reisepässen. Unsere Zwillinge sind drei Jahr alt und haben einen Kinderreisepass seit sie 9 Monate alt sind. Der Pass ist noch bis 2014 gültig. Aber auf dem Bild sind sie eigentlich nicht mehr zu erkennen. Muss ich einen neuen beantragen oder wird der Pass trotzdem akzeptiert?
Liebe Grüße Nanni -
Hallo,
ansich muss der Reisepass von denen Zwillingen akzeptiert werden, da er noch gültig ist. Allerdings, Ägypten ist manchmal "anders".
Da ich das selbe Problem habe (mein Sohn hat seinen Reisepass mit 12 Jahren bekommen, jetzt ist er 19 - Reisepass noch gültig), werde ich mich in den nächsten Tagen beim auswärtigen Amt erkundigen. Kann über das Ergebnis meiner Nachfrage gerne berichten.
Liebe Grüße -
Vielen Dank für die schnellen Antworten! ja, würde gerne wissen was das auswertige amt dazu sagt.
-
Sowhl der Reisepass als auch der Kinderausweiß läuft mit dem 12 Geburtstag unseres Sohnes im Januar 12 ab. Wir fliegen im Oktober wie genau schauen die Ägypter auf die Gültigkeitsdauer?
ISt es bei Kindern wirklich genauso schlimm wie bei Erwachsenen?
Sind ja beide Elternteile dabei
-
@ McMonnie
weil ab dem 12. Lebensjahr keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden!!! Die "Kleinen" bekommen dann den Personalausweis - und leider auch nicht mehr kostenfrei seitdem es die neuen Ausweise gibt, davor war ja das erste Ausweisdokument umsonst - und/oder den regulären Reisepass zu einem etwas vergünstigen Preis! -
cheyenne98
danke, aber ich weiß das bereits, mein Sohn hat mit 10 Jahren einen Reisepass
bekommen, für 13,-- Euro, dieser ist 6 Jahre gültig bzw. bis zum 16. Lebensjahr.
Er durfte ihn auch schon selbst unterschreiben.Meine Antwort galt Markus - wo ist das Problem einen neuen Ausweis 4 Monate
vor dem 12 Lebensjahr zu beantragen. Ob nun mit 11 3/4 oder 12 ist egal - er ist wie
gesagt bis zum 16. Lebensjahr gültig
-
Ich muss mich korrigieren - der Kinderausweis kann nur bis zum vollendeten
12 Lebensjahr beantragt werden und ist für 6 Jahre dann gültig - Kosten 13,-- Euro.Ich habe diese Woche einen e-Pass für meinen 14 Jährigen beantragt, da nicht
alle Länder den noch gültigen Kinderausweis (bei ihm bis 16) akzeptieren.
Auch dieser e-Pass ist nur sechs Jahre gültig, kostet aber 37,50 Euronen. -
nein, @ curiosus, das stimmt nicht! Oder aber es ist unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde. Meine Tochter hat nämlich jetzt nach ihrem 12. Lebensjahr ihren ersten "richtigen" Ausweis, also den BPA, bekommen, und der war alles andere als kostenlos! Die arme EWMA-Sachbearbeiterin mußte diesbezüglich ziemlich lange mit mir diskutieren, aber schlußendlich hat sie es mir schwarz auf weiß gezeigt daß ich zahlen muß!
-
@ mc monnie
der Kinderausweis, wenn du den Kinderreisepaß meinst (was ich anhand deiner Preisangabe annehme) ist längstens 6 Jahre gültig, nicht aber über das 12. Lebensjahr hinaus, er wird ungültig ab dem Tag des 13. Geburtstages, auch wenn er erst bspw. 6 Wochen alt ist! -
cheyenne98
auch da muß es dann Unterschiede geben. Ich habe einen weinroten Kinderreisepass,
dieser ist ausgestellt 2007, da war mein Sohn 10 Jahre alt, Gültigkeit bis 2013, genau
einen Tag vor seinem 16. Geburtstag. Also ist er doch über das 12. Lebensjahr hinaus gültig, wenn er dann vor Vollendung ausgestellt wurde.Nun ist dieser aber leider nicht für die USA gültig und wir müssen einen neuen beantragen.
-
hmmm, ich hatte letztes Jahr im März einen neuen, roten Kinderreisepaß für meine damals 11jährige Tochter beantragt, den weinroten, und der wurde eben mit Ablauf des 11. Septembers gleichen Jahres ungültig. Meine Tochter ist am 12. Sept. 13 Jahre alt geworden. Vllt. hängt das auch zusammen wann man den Ausweis beantragt hat, wurden die Gesetze zwischen deiner und meiner Beantragung geändert!?
edit:
hab mal eben den weinroten Kinderreisepaß meiner kleineren Tochter hervorgeholt, geboren 2006, Ausweis ausgestellt 2006, gültig bis 2022, als bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensjahr! Ergo haben wir wohl beide Recht!