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Umbuchung schon im Vorfeld vermeiden ??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hugoonlineH Offline
    hugoonlineH Offline
    hugoonline
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @Kay

    Eine E-Mail ca. zwei Wochen vor Urlaubsbeginn ist ausreichend.
    Jetzt mag es durchaus sein, dass Du keine Antwort bekommst, denn das Hotel hat noch nicht mal Deine Buchungsdaten vom Veranstalter. Wie sollen die Dir dann was bestätigen ?

    Antwortzeit war bei mir ein Tag.

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    • Kay*K Offline
      Kay*K Offline
      Kay*
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Danke, soweit hab ich leider nicht gedacht 🙂

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      • Klene84K Offline
        Klene84K Offline
        Klene84
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Wir haben eine Email ans Hotel zwecks Urlaub geschrieben und haben dann auch am nächsten Tag gleich eine Antwort bekommen.

        LG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sans83S Offline
          Sans83S Offline
          Sans83
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hallo,

          wir haben unser Zimmer im  el madina ab 11.09 gebucht.

          Der RV verweist uns nur auf die Reisebestätigung, darauf kann ich mich ja nach den bisherigen Berwertungen nicht verlassen.

          Welche Emailadresse habt ihr denn verwendet als Ihr Eure Zimmer habt bestätigen lassen? Schreibt ihr auf Deutsch oder Englisch?

          Vielen Dank schon mal.

          Sans

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            ...schau doch in den Thread zum Hotel einmal rein, dort findest Du die entsprechenden Angaben... 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sans83S Offline
              Sans83S Offline
              Sans83
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Okidoki, danke 🙂

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • levesmaedcheL Offline
                levesmaedcheL Offline
                levesmaedche
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Aus meiner Ägyptenzeit weiss ich noch ziemlich genau, das Überbuchungen von seiten der Hoteliers sehr oft mit Absicht geschehen sind.
                Oftmals hatten Sie ein Hotel das problemlos zu 150-200% ausgelastet werden konnte, ein weiteres dagegen weniger beliebt (oder bekannt) war.
                Nun wurde das beliebte Hotel halt überbucht und die Leute wurden in das weniger gebuchte Hotel umgebucht.
                So hatte er zwei ausgebuchte Hotels, statt nur einem.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • eisemE Offline
                  eisemE Offline
                  eisem
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  ist HC noch objektiv ???
                  Die Masche mit der Überbucherei scheint ein Teil des Geschäftsmodells vom Sol Y Mar dar El Madina zu sein. Als selbst Betroffener ist es für mich vollkommen unverständlich, wie man solch einem Hotel einen HC-Award verleihen kann. Hier müsste ein "Vorsicht-Button" aufpoppen!  Wenn dann noch negative Bewertungen dieses Hotels gelöscht werden macht das schon nachdenklich. Alternativ kann man sich ja die Bewertungen vom Schwesterhotel Solaya anschauen und dort die Urlauber wiederfinden, welche wg. der angeblichen Überbuchung  zwangsweise dort untergebracht wurden.
                  Selbst wenn das Hotel noch so gut beurteilt wird, würde ich es (bei der seit ca. einem Jahr!!! permanent anhaltenden Überbuchungspraxis) meiden.

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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    ...das ist zwar ein Thema des Contents was Du da ansprichst, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß willkürlich schlechte Bewertungen des Hotels hier gelöscht werden. Ich hoffe Du hast hierfür entsprechende Beweise vorliegen, denn rechtsfrei ist das Internet nicht.
                    Wie der Award ermittelt wird kannst Du übrigens ebenso im Unterforum zu HC nachlesen, wie die Konstellation des Dar el Madina/Solaya im Ägypten-Forum... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      eisem wrote:
                      ist HC noch objektiv ???
                      Die Masche mit der Überbucherei scheint ein Teil des Geschäftsmodells vom Sol Y Mar dar El Madina zu sein. Als selbst Betroffener ist es für mich vollkommen unverständlich, wie man solch einem Hotel einen HC-Award verleihen kann. Hier müsste ein "Vorsicht-Button" aufpoppen!  Wenn dann noch negative Bewertungen dieses Hotels gelöscht werden macht das schon nachdenklich. Alternativ kann man sich ja die Bewertungen vom Schwesterhotel Solaya anschauen und dort die Urlauber wiederfinden, welche wg. der angeblichen Überbuchung  zwangsweise dort untergebracht wurden.
                      Selbst wenn das Hotel noch so gut beurteilt wird, würde ich es (bei der seit ca. einem Jahr!!! permanent anhaltenden Überbuchungspraxis) meiden.

                      ...und nächstes Jahr ist es ein anderes, bisher "unbescholtenes" Hotel... Natürlich ist eine Überbuchung niemals in Ordnung (aus den Augen eines Konsumentens), aber so wie die Sonne täglich (irgendwo) aufgeht, werden auch Überbuchungen nicht mehr aus dem Alltag zu radieren sein. Nicht gut. Nicht befriedigend. Aber so ist es eben.

                      Alle Empfehlungen mögen ja gut gemeint, in der Vergangenheit auch mal erfolgreich gewesen sein, aber jeder rüstet auf, lernt mit.

                      Unvergessen für mich: wohl 15 Jahre her: in der Früh mit der Besitzerin des Hotels in Montecatini Terme telefoniert, ob alles in Ordnung sei - die Gruppe, 50 Personen, sei von Salzburg abgereist. Ja, natürlich passt alles! Habe ich doch die volle Bezahlung 14 Tage vor Ankunft überwiesen! Überweisen müssen. Nix war in Ordnung. Am Abend rief meine Reiseleiterin an, dass die gesamte Gruppe in ein anderes Hotel verlegt wurde, wegen Überbuchung. Und? Nix und. War so. Natürlich hat dieses Hotel nie wieder einen Auftrag von mir bekommen. Dafür ein anderes und ratet mal, wie dort das Spiel verlief...!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • aphofesA Offline
                        aphofesA Offline
                        aphofes
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        gabriela_maier wrote:
                        @AntoniaW

                        Warum ich die Veranstalter immer in der Pflicht sehe ? Bei einer Pauschalreise ist für den Urlauber der RV der alleinige Vertragspartner. Der Hotelier fungiert als Erfüllungsgehilfe des RV, die Verantwortung liegt deswegen für alle Tätigkeiten des Hoteliers beim RV. Sollte dieser ( der Hotelier ) permanent gegen ein vereinbartes Leistungsspektrum verstossen, -und dazu zählen selbstverständlich auch und erst recht Überbuchungen- kann der Urlauber aber gegen das Hotel nicht vorgehen. Warum sollte er auch, der RV ist und bleibt verantwortlich. Wer für das Versagen verantwortlich ist bleibt für den Urlauber unerheblich. Das sollen die Beteiligten in ihren Innenverhältnissen klären. Juristisch nennt man das "Organisationsverschulden". Das bedeutet im Klartext, der RV hat sein Angebot durchgängig so zu organisieren, das es zu keiner Zeit in einem Teilbereich zu einem Organisationsversagen kommt.

                        Soviel zu der hier öfters verbreiteten Meinung, das Überbuchungen in der Mehrzahl durch die Hoteliers verursacht werden.

                        Ich hoffe, es ist unstrittig, das jeder Reiseveranstalter zu jeder Zeit durch seine EDV in der Lage ist, den Status der Auslastung seiner Kontingente ( fix und optional ) abzurufen. Es spricht nichts dagegen -und sollte betriebswirtschaftlich unabdingbar sein- das der RV rechtzeitig erkennt, das ein Urlaubsziel "brummt" und die Nachfrage seine Kontingente überschreiten wird.

                        Er muss sich dann aber um zusätzliche Kontingente bemühen, die er korrekt vermarkten kann. Möglicherweise müssen ja andere Veranstalter was zurückgeben, oder das Hotel hatte noch weitere Kapazitäten frei. Das wäre alles in Ordnung.

                        Ich unterstelle niemandem etwas. Eine denkbare Alternative wäre es, die "cash cow" laufen zu lassen. Ökonomisch nachvollziehbar, aber das in der Gewissheit, das da nichts mehr geht, ich weiss nicht, wie man das bezeichnen dürfte.

                        Ich bin aber recht zuversichtlich, das es analog zu den aktuellen Urteile bezgl. Stornierungen und Verspätungen von Flügen und den damit verbundenen Ausgleichzahlungen auch für den Problembereich "Überbuchungen" bald ähnliche Gerichtsentscheidungen geben wird.

                        Gruss Gabriela

                        Ich weiß, das ich hier einen Beitrag von Seite zwei Kommentiere und habe (bis jetzt) auch nicht alle anderen Beiträge bis zum Ende des Fadens gelesen.
                         
                        Ein RV kann nicht überbuchen! Wie du schon schreibst sind in der EDV bestimmte Kontingente angelegt. Ist das Kontingent erschöpft, kann man keine Buchungen mehr tätigen!
                         
                        Eine Überbuchung kommt dann zu stande, wenn der Hotelier weitere Kontingente zuspricht, diese aber nicht hat. Auf die Aussage des Hoteliers muss sich ein RV verlassen, da er nicht sehen kann was die Mitbewerber und Direktbuchungseingänge bereits an Volumen haben. Das kann NUR DER HOTELIER!
                         
                        Es ist in dieser Branche üblich, das ein Hotel ein sog. Overcontracting hat. Der Hotelier will natürlich keine Freistehenden Zimmer haben und weiß auch das nicht jeder RV sein Kontingent zu 100% verkauft. Hat ein Hotelier also ein Haus mit 100 Zimmern, so verkauft er zwischen 120 und 300 Zimmer. Das ist absolut normal, nur ofiziell sagt sowas niemand!
                         
                        Und was die Verträge der RV mit den Hotels angeht: Hast du schonmal versucht gegen einen ausländischen Vertragspartner zu klagen?
                         
                        Ferner hat der Hotelier trotz Vertrag noch immer das Hausrecht und kann Kunden den Aufenthalt verweigern.
                         
                        Am Ende trifft es leider immer den Kunden, aber rechnet der Kunde mal nach was er überhaupt gezahlt hat und was er dafür bekommt? Damit die deutschen Reisepreise so existieren können, sind die overcontractings leider ein hinzunehmendes Übel...
                         
                        Aber sei gewiss, Überbuchungen sind die Ausnahme. Es sind weniger als 1% der Buchungen betroffen. Natürlich gibt es auch bei den Hotels die "üblichen Verdächtigen".

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • sealordS Offline
                          sealordS Offline
                          sealord
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @curiosus,
                          also, erst einmal vielen Dank für Deine Information zum Thema zwangsweise Hotel-Umbuchung vor Ort.
                          Du schreibst (verkürzt wiedergegeben) auf Seite 3 und/oder 4 dieses threads, dass man auf das  Alternativangebot des RV nicht eingehen muss, sondern auf sofortigen Rückflug bestehen kann. Anschließend Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises hat und zudem evtl. sogar noch Schadensersatzsprüche geltend gemacht werden können.
                          Auch ich kam schon, wenn auch eher selten in diese Situation.
                          Doch bitte sag mal, wie das in der Praxis funktionieren soll. Die Hotelrezeption fühlt sich nicht zuständig und unternimmt auch nichts, der Reiseleiter läßt mich stehen und verläßt dann das Hotel, oder der Reiseleiter ist bei nächtlicher Ankunft gar nciht anwesend. Die Rückflugplätze sind alle ausgebucht, tatsächlich oder nur als Vorwand des Reiseleiters. Der Reiseleiter kümmert sich gar nicht mehr um die nicht umzugswilligen Gäste?
                          Wie lange muss ich in der Rezeption, d.h., wie viele Tage und Nächte muss ich dann dort in den Sesseln der Rezeption verbringen, wenn ich mich beharrlich weigere, das Alternativangebot des RV's anzunehmen?
                          Welche tatsächliche Möglichkeit besteht in einem solch konkreten Fall?
                          Danke für Deine Antwort und auch für die Antworten der anderen fachkompetenten User.

                          Sealord

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Solange, bis einer (Du, die Rezeption oder die Reiseleitung) aufgibt ...

                            Theoretisch also bis zum St. Nimmerleinstag (bis zu Deinem Rückflug).

                            Praktisch wird dann meist sehr schnell von Hotelier und/oder Reiseleitung eine Lösung angeboten ... Kein Hotelier kann es sich leisten, dass Gäste tagelang in seiner Lobby campieren, evtl. andere Gäste aufhetzen etc.

                            Wenn in dem Hotel demnächst (am nächsten Tag) ein Zimmer frei wird, wirst Du das dann mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen ...
                             
                            Tja, und wenn erst in drei Tagen was frei wird ... dann solltest Du doch über eine Umbuchung in ein anderes Hotel nachdenken, bevor der Urlaub total verdorben wird ... aber dir diese teuer bezahlen lassen, es gibt viele Möglichkeiten:
                            ein ganz anderes (viel besseres) Hotel, ein Upgrade-Zimmer (Meerblick, Suite) oder einige Bonbons (Gratis-Ausflüge, Wellnessbehandlungen, Restaurantgutscheine) ...

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • sealordS Offline
                              sealordS Offline
                              sealord
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Hi sunshine997,
                              danke für Dein posting.
                              Ich suche die Hotels nach vielen Kriterien aus und schließe die, mir vor Ort alterniv angebotenen Hotels aus den bestimmten Gründen aus.
                              Wenn dem nun so ist, dass ich zwar rechtlich Ansprüche des Rückfluges habe, dies aber nicht durchsetzen kann, was hilft es mir dann?
                              Ich hatte noch nie erlebt, dass ein alternativ angebtenes Hotel gleichwertig dem gebuchten Hotel, mit den von mir erachtenswerten Kriterien war.
                              Einmal sogar hatte ich ein upgrate in ein 5*-Hotel auf Sizilien, das so nobel und auch so teuer war, dass wir uns nicht einmal ein Getränk dort leisten konnten. Weinpreise zum Essen, ab 180€/Flasche.
                              Was hilft denn nun das upgrate, wenn man sich in dem so "tollen" Hotel nicht wohlfühlen kann?

                              Sealord

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sunshine997S Offline
                                Sunshine997S Offline
                                Sunshine997
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Hallo Sealord,
                                 
                                ich verstehe Dich sehr gut ... aber 100 Prozent ausschalten wirst Du das Umbuchungsrisiko nie können ...
                                 
                                Bei manchen Veranstaltern und in manchen Hotels kommen Umbuchungen häufiger vor (mit ein bisschen Internetrecherche findet man heraus, wie groß die "Gefahr" für das eigene Ziel wirklich ist). Die sollte man meiden.
                                 
                                Aber selbst bei wirklich seriösen Veranstaltern und Hotels kommt es leider ab und zu mal vor, dass nicht alles klappt wie es soll. Daher ist es natürlich sinnvoll, sich vorher Gedanken zu machen, wie man das Risiko minimiert bzw. sich im "Worst Case" verhält, um das Bestmögliche aus der Situation zu machen (denn ich stimme Dir zu, eine kleine finanzielle Entschädigung nachträglich ist nichts wert, wenn man sich den ganzen Urlaub hat versauen lassen).

                                Aber Tipps, wie Du zu "100 Prozent garantiert" nicht vom Umbuchungsrisiko betroffen sein wirst, die wird Dir hier niemand geben können, da es die einfach nicht gibt.

                                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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