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Doppelzimmer statt Familienzimmer?? Arglistige Täuschung?

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  • sandy_twinsS Offline
    sandy_twinsS Offline
    sandy_twins
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo,

    leider gibt es noch nichts Neues. Der Anwalt ist aktiv, FTI muss sich bis zum 20.12. äußern. Wenn ich mehr weiss, dann meld ich mich wieder!
    Gebucht wurde definitv eine Pauschalreise. Drückt mir bitte die Daumen!

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    • Klara74K Offline
      Klara74K Offline
      Klara74
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo,

      auch uns ist es so mit FTI ergangen.

      Wir haben im Oktober 2009 ein Familienzimmer (2 DZ mit Verbindungstür) in einem Hotel in der Türkei gebucht, nun bin ich 2 Wochen vor der Reise auch zufällig auf die neue Beschreibung aus dem Sommerkatalog gestoßen.
      Auf Nachfrage bei FTI habe ich nur die lapidare Antwort erhalten, dass ich das größere Doppelzimmer mit 2 Zustellbetten gebucht hätte. Es wurde sogar behauptet, dass der Sommerkatalog 2010 bereits zum Buchungszeitpunkt erschienen gewesen wäre.
      Wie ist es bei Euch mit dem Rechtsanwalt ausgegangen????Wir werden auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo,

        vielleicht bin ich zu bloed? Aber ich gehe nun einmal davon aus, dass die Bestaetigung, die man nach einer Buchung erhaelt, auf irgendeine Ausschreibung basiert. Ausschreibung bedeutet sowohl Hotelbeschreibung, Beschreibung der Zimmer, Reisetermin, Dauer der Reise, und der dazu gehoerige Preis.

        Steht in der Ausschreibung unter dem Begriff "Familienzimmer", dass es sich um eine Raeumlichkeit mit zwei Zimmer handelt, und steht dann in der Bestaetigung ebenfalls "Familienzimmer" und ist zusaetzlich auch der Preis aus der urspruenglichen Ausschreibung in der Bestaetigung nicht abweichend, dann hast Du einen Anspruch auf die Raeumlichkeit mit zwei Zimmer. Basta!!

        Wird das nicht eingehalten, ist das ein Mangel nach § 651 c, 1 BGB.

        Hast Du aber zu einem Zeitpunkt gebucht, als die gueltigen Kataloge noch nicht am Markt waren, dann muesstest Du zunaechst eine so genannte "Vorlaeufige Bestaetigung" erhalten haben und dann nach Erscheinen der neuen Kataloge die endgueltige Bestaetigung. Daraus muessten aber die Abweichungen, die ja nun anscheinend vorhanden sind, fuer Dich deutlich erkennbar sein und auch der Hinweis, dass Abweichungen gegenueber der urspruenglichen Ausschreibung bestehen. Ebenso muss in der Bestaetigung stehen, dass die neuen Inhalte als vereinbart gelten, wenn Du nicht innerhalb einer bestimmten (zeitnahen) Frist widersprichst.

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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        • Kiwano1K Offline
          Kiwano1K Offline
          Kiwano1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo,
           
          bei FTI gibt es wohl ständig das Problem mit dem falsch gebuchten Familienzimmer.
          Wie ist der Fall denn ausgegangen?
           
          Wir hatten diesen Sommer dasselbe Problem. Allerdings haben wir im Reisebüro gebucht (der im Katalog erwähnte Reiseveranstalter war ausgebucht und die Dame hat dann FTI gefunden) und FTI hat sich schon vor Ort quer gestellt und uns eine n Ausdruck der Internet-Konditionen für Familienzimmer bzw. Familiensuite (mit Verbindungstür) gezeigt. Wir haben uns hinterher ans Reisebüro gewendet, die meinten, das sei wohl ein Beratungsfehler gewesen, weil immer wieder die Buchung eines Familienzimmers mit Verbindungstür von der Beraterin bestätigt wurde. Jetzt stellt sich die Versicherung des Reisebüros quer, da sie das nicht als Beratungsfehler ansieht. Vom Reisebüro haben wir als Wiedergutmachung einen Reisegutschein über 240 Euro erhalten (Mehrpreis Familienzimmer mit Verbindungstür). Da ich aber in der nächsten Zeit nicht verreisen möchte, bringt mir dieser Gutschein nichts. Habe aber leider keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich, zum Anwalt zu gehen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Der Nachweis eines Beratungsfehlers könnte schwierig werden, Du hast in Form eines Reisegutscheins eine adäquate Entschädigung durch das Reisebüro bekommen, warum also Anwalt?

            Life is too short to limit your vision ... indeed

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            • tina1312T Offline
              tina1312T Offline
              tina1312
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Weil sie keinen Reisegutschein will, sondern Bares!!!!!! Macht doch auch mehr Sinn, wenn man in absehbarer Zeit nicht verreisen will!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Kiwano1K Offline
                Kiwano1K Offline
                Kiwano1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Genauso ist es. Wir haben lange gespart für diesen Urlaub und werden so schnell nicht wieder verreisen. Zumindest nicht pauschal.

                Ich wollte gerne das zuviel bezahlte Geld zurück. Mindestens. Schließlich mussten wir zu viert in einem Dreibettzimmer mit zusätzlichem Klappbett hausen.

                Wir haben auch eine schriftliche Bestätigung, das das Reisebüro den Fall an die Versicherung weiter geleitet hat.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Kiwano1 wrote:
                  ... Schließlich mussten wir zu viert in einem Dreibettzimmer mit zusätzlichem Klappbett hausen...

                  Habt aber auch nur dafür bezahlt und dennoch einen Gutschein des Reisebüros erhalten, siehe Dein Beitrag im gesperrten Thread mit Zuzahlung des gleichen Betrags durch Bekannte um diese Suite zu bekommen.
                  Die Versicherung des Reisebüros sieht keinen Beratungsfehler, das Reisebüro ist dennoch freiwillig kulant mit einem Gutschein, wo ist also das Problem?

                  Den kannst Du verkaufen, verschenken oder bei einem Auktionshaus versteigern, vielleicht auch im Reisebüro freundlich um Barauszahlung bitten.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • tina1312T Offline
                    tina1312T Offline
                    tina1312
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Irgendwie wird am Thema vorbei geschrieben!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Nö, denn siehe "...vielleicht auch im Reisebüro freundlich um Barauszahlung bitten..."

                      Hast einen besseren konkreten Vorschlag?

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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