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Duty-free-Einkauf bei Zwischenlandung

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  • viaje09V Offline
    viaje09V Offline
    viaje09
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo Giselle,

    ja, es geht um einen Rückflug aus einem Nicht-EU-Staat 😞 Den Tipp mit dem Neu-Einchecken finde ich klasse, frage mich aber wie man das mit dem Gepäck machen soll, da es ja automatisch durchgeschleust wird. Wir werden unter den gegebenen Umständen wohl auf den Kauf von flüssigen Duty-free-Waren verzichten.

    Anbei übrigens zur Info der Text des Innenministeriums zu meiner Anfrage:

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom xx.xx.2010 an das Bundesministerium des Innern (BMI) zur Mitnahme von Flüssigkeiten.

    Sie als Passagier können auch weiterhin Flüssigkeiten in den Geschäften an EU-Flughäfen und an Bord einer EU-Fluggesellschaft erwerben. Diese werden dort in manipulationssichere Tüten verpackt und dürfen neben dem 1-Liter Beutel ins Flugzeug mitgenommen werden. Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU (in sogenannten Drittstaaten) bzw. an Bord von Nicht-EU-Luftfahrzeugen erworben werden, unterliegen hingegen der Flüssigkeitsbeschränkung (http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249932/DE/Home/08__Service/Allgemeine__Reisehinweise/reisehinweise__node.html?__nnn=true).

    Was passiert, wenn Passagiere an einem Flughafen Flüssigkeiten erwerben, diese bei ihrem ersten Flug mit sich führen und dann an einem Flughafen innerhalb der EU auf einen zweiten Flug umsteigen, hängt davon ab, ob der erste Flug von einem Flughafen innerhalb der EU oder in einem Drittland abging.

    Wenn der erste Flug an einem Flughafen innerhalb der EU abgeht, können die Passagiere notwendigerweise nur in Übereinstimmung mit der Verordnung Flüssigkeiten mit sich führen. Sie dürfen dementsprechend die Flüssigkeiten mit auf ihren zweiten Flug nehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind.

    Wenn jedoch der erste Flug in einem Drittland abging, gibt es keine Garantie, dass die Flüssigkeiten sicher sind. Demzufolge dürften die Passagiere, die von einem derartigen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, die besagten Flüssigkeiten nicht auf ihren zweiten Flug mitnehmen.

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    • thomasomioT Offline
      thomasomioT Offline
      thomasomio
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Noch ein paar Tage und es geht für uns nach Thailand mit Zwischenstop in Dubai.
      Würde mir in Dubai zu gern die Playstation 3 kaufen, da diese doch echt günstig ist.
      Hab mich durch die Zollbestimmungen schon gelesen, aber irgendwie ohne Erfolg.
      Kann ich ohne Probleme mir die PS 3 kaufen oder krieg ich Probleme beim Zoll?

      Thomas+Claudia

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Giselle123G Offline
        Giselle123G Offline
        Giselle123
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hier die Zollbestimmungen für Elektrogeräte aus nicht EU-Ländern

        Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • cassie64C Offline
          cassie64C Offline
          cassie64
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo zusammen,
           
          ist ja echt interessant diese Bestimmungen, dann hatte ich in Frankfurt wohl einen Sicherheitsbeamten, der die nicht kannte.
          Hatte in Singapur 3 Dosen Tigerbeer gekauft. Die Verkäuferin hat mich noch hingewiesen, dass es sein könnte, dass ich das wieder abgeben müsste, aber für 3 € war das es wert. beim Umsteigen in Frankfurt musste ich natürlich durch die Sicherheitskontrolle und wurde auch promt mit der Tüte zur Seite gerufen und wurde gefragt was das ist (man konnte die 3 Dosen nicht eindeutig erkennen). Auf meine Antwort "Bier, möchten Sie eins?" brummelte der Beamte nur, dass er kein Alkohl trink und gab mir die Tüte zurück.
          Aber ich würd mich darauf nicht verlassen.
          Und ich durfte im Transitbereich keine zollfreien Zigaretten kaufen (wäre halt auch nen Geschenk gewesen). Also wenn dann nur im Abflugsland.
           
          Gruß
          Alexandra

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