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Hotel total überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • June2J Offline
    June2J Offline
    June2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    zwischen zivil- und strafrecht liegen welten. vielleicht ein grund, warum es im zivil keine schöffen/laienrichter gibt. die matierie ist viel komplizierter und nichts für nicht-juristen. es gibt handelsrichter, diese sind aber meist experten auf dem gebiet, in dem sie eingesetzt werden.

    ein schöffe, der im straf eingesetzt wird, sollte sich definitiv nicht als richter betrachten und sich bitte kein wissen zusprechen, welches das zivil betrifft.

    Ps: auch richter haben eine rechtsposition und werden dann in er nächsten instanz aufgehoben. 😉 da hatte die II. istanz wohl eine andere.

    Und mal so von der quelle: im zweifel spricht der richter recht und nicht der schöffe. 😉 da kann der schöffe sich noch so wichtig fühlen.

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      @June2:

      Es ist richtig, ein Schöffengericht wird nur in einem Strafverfahren eingesetzt. Soviel zu den "inhaltsreichen fundierten sachbezogenen" Beiträgen hier.

      Aber: ein Schöffe ( ich war es 3 Jahre ) wird sich niemals als Richter ansehen. Dazu fehlen fundamentale Grundkenntnisse des Rechts. Und das ist auch nicht seine Aufgabe, sich eine Meinung allein aus Rechtskenntnissen zu bilden. Ähnlich wie im amerikanischen Jury-System. Aber nur ähnlich. In Amerika entscheidet die Jury ( keine Berufsrichter, nur von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgewählte Zivilisten oder besser ganz einfach Privatleute ) im Strafverfahren über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Das Strafmass setzt im allgemeinen dann der Richter fest.

      In Deutschland aber sind in einem Strafverfahren der Richter und seine 2 Schöffen bei der Urteilsfindung gleichberechtigt. Wenn beide Schöffen den Angeklagten für nicht schuldig halten, überstimmen sie den Richter durch das 2:1 Verhältnis.

      Das ist allerdings zugegeben nicht sehr realistisch, da im Verlaufe des Prozesses sich die Schöffen von den Positionen der Anklage, der Verteidigung und der Verhandlungsführung des Richters beeinflussen lassen. Und das Wort und die Meinung des Richters im Richterzimmer hat schon grosses Gewicht.

      Aber de facto: er -der Richter- kann nicht alleine das Urteil bestimmen.

      Gruss Gabriela

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      • June2J Offline
        June2J Offline
        June2
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        😆 willst du mir erzählen, dass ich mich in meinem job nicht auskenne? theorie und praxis sind zwei verschiedene paar schuhe. dass schöffen sich so wichtig nehmen, wundert mich immer wieder. 😱 die realität sieht anders aus...wie du selbst sagst, werden schöffen von anderen dingen beeinflußt....was mit recht weniger zu tun hat...

        ps: das amerikanischen system haben wir nun mal nicht.

        so, genug dazu. war nur ein versuch, dich auf den boden zu holen...bringt wohl nicht....

        gruß
        june2

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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Nur mal am Rande: auch in der amerikanischen Rechtsspprechung bemüht man kein Geschworenengericht, um z.B. ein überbuchtes Hotel schuldig oder frei zu sprechen!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @June2:

            leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist. Oder wie soll ich sonst dein berufliches Umfeld einordnen ? Etwa Protokollschreiber oder Auszahler der Reisekosten ? Das Betätigungsfeld ist gross ! Wie dem auch sei, ich habe in den 3 Jahren keinen Richter kennen gelernt, der eine solche von dir geäusserte Grundeinstellung gegenüber Schöffen hat erkennen lassen. Ganz im Gegenteil !

            @gastwirt:

            wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster einberufen, den RV unverzüglich schuldig gesprochen und über die Kompetenz der Jury hinaus sogar ein Urteil gesprochen hättet. Ansonsten würde ich vorsichtig sein, da es in Amerika möglich sein könnte, das eine vorsätzliche Überbuchung eine Straftat wäre. Und dann halt doch die Jury. Das waren jetzt aber 2 Schmunzelsätze !!!

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • June2J Offline
              June2J Offline
              June2
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              vollkommen richtig. dies wird schöffen gegenüber nicht geäußert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                gabriela_maier wrote:
                @June2:

                leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist...

                Mit Verlaub g_m, Du hast wirklich 'nen rostigen Nagel im Kopf!

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @bernhard707:

                  ganz wichtiger Beitrag von dir, das Thema betreffend. Gratuliere !

                  Leider OT, muss aber gesagt werden: die Qualität deiner Aussagen -mich als Person betreffend- sind mangels sachlicher Argumente auf der nach unten offenen verbalen Schmähskala anscheinend in neue ungeahnte Tiefen vorgestossen.

                  @June2:

                  also dein Insiderwissen würde mich schon interessieren, basierend auf was das beruht. Dabei sind wir doch anscheinend gleicher Meinung, das ein überbuchtes Hotel nicht in einem Strafverfahren vor Gericht bezgl. eines Schadensersatzes geklärt wird.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    beiträge, die das thema betreffen, gibt es doch schon seit mehreren seite nicht mehr, gabriela.
                    auch wenn sie noch so spanndend für dich erscheinen, öffnen sie dir doch mal den einblick in die reale welt, driften wir hier erheblich ab.
                     
                    ratsuchende user, die durch einen schnelle klick informationen bekommen möchten, haben es echt schwer.
                    es wird zeit, mal wieder zur sache zu kommen.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      wo du Recht hast, hast du eigentlich Recht. Nur eins muss gestattet sein; zu dem Thema habe ich eine ganze Menge input gegeben. Verbale Entgleisungen kommen nicht von mir. Ich würde gerne auf die Sachebene zurückkehren, aber wer -bitte schön- hat denn was zu der juristischen Frage "was ist, wenn ich nicht in mein gebuchtes Hotel wg. der Überbuchung einchecken kann" beigetragen ? Nichtwissen ist eine schöne Formulierung von Rechtsanwälten, wenn sie etwas pauschal bestreiten. Aber hier bestreiten ja einige was, ohne zu sagen, das sie nix wissen.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        **gabriela_maier:

                        @gastwirt:

                        wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster ...** wrote:

                        Ich wünsch dir ja wirklich, das du mal recht hast 😛 aber leider wieder nicht.
                        Ich habe mehrfach beschrieben, wie ich ein solches Problem kläre, aber immer wieder betont, das ich es für mich tue! Unter vier Augen und ohne Solidarität für ebenfalls Betroffene! Also nichts mit Jury etc.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Mausebaer120M Offline
                          Mausebaer120M Offline
                          Mausebaer120
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Leider schweifen hier einige seit mehreren Seiten gewaltig vom eigentlichen Thema ab. :?

                          Damit wir diesen Thread nicht schließen müssen, bitten wir dringend zum Thema zurückzukommen.

                          Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                          ( Epikur von Samos )

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • monika proskeM Offline
                            monika proskeM Offline
                            monika proske
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Leider kam ich erst heute dazu, mir das alles durchzulesen.
                             
                            Zu Gabriela
                             
                            sie hat mit Ihren Aussagen vollkommen recht in Bezug auf die Schöffen.
                             
                            Auch ich bin Hauptschöffin beim Landgericht und wurde für 5 Jahre gewählt
                            ( ist in Hessen  seit 09 so).
                             
                            Nicht die Richter finden und sprechen das Urteil sondern Richter und Schöffen
                            gemeinsam und wenn die Schöffen nicht mit dem Urteil des Richters einverstanden
                            sind, können sie ihn überstimmen ( wie Gabriela geschriebn 2-1 Stimmen ).
                             
                            Dies nur kurz zu den Aussagen von June2, die wahrscheinlich von der Materie
                            keine Ahnung hat, da sie wohl niemals Schöffin war oder ist.
                             
                             
                            Das war es
                             
                            Monika

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              ...und leider hast das wesentliche nicht gelesen! 😱

                              Das Thema lautet: Hotel total überbucht

                              Es lautet nicht: Schöffen und Richter bei einer Urteilsfindung... 😛

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                @curi:

                                du hast schon Recht, auf das Thema hinzuweisen. Aber immerhin sind hier auch einige heftige Verbalinjurien in Bezug auf meine Schöffentätigkeit veröffentlich worden, die zwar mit Fakten nicht glänzen konnten, so das diese Klarstellung schon seine Berechtigung hatte.

                                @gastwirt: leider noch einmal ein ganz kleines bischen OT: du hast in deinem Zitat leider meinen Nachsatz vergessen, dass das zwei Schmunzelsätze waren. Ich weiss natürlich, wie du das Problem gelöst hast und dass das auch der einzige richtige Weg ist, wie man -allerdings mit rückgrat- auch verfahren sollte.

                                Zum Thema: meine Positionen ( oder Rechtsauffassungen ) bestehen aus konsequenten Beurteilungen der juristisch bereits vollzogenen Bewertungen, die bei Überbuchungen von Gerichten abgehandelt wurden.

                                In einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, das die RV es -wie im Beispiel angeführt- nicht auf eine Entscheidung des Gerichtes ankommen lassen. Grund dafür dürfte wohl jedem klar sein ! Eben darum gibt es so gut wie keine Urteile darüber, wenn man von dem LG Frankfurt-Urteil mal absieht.

                                Meine Beurteilung der Rechtslage ist eine Summierung von Entscheidungen, die den Gesamtkomplex jemals bewertet haben.

                                Und daher an diejenigen, die anscheinend meinen Kenntnisstand übertreffen die konkete Frage: wer kennt denn Urteile, die meine hypothetische Beweiskette widerlegen ? Oder wer hat, wie ich schon mal angeregt hatte, mit einem Fachanwalt den Sachstand besprochen ? Ich wäre wirklich gespannt.

                                Gruss Gabriela

                                PS: @curi: ich habe mich schon ein bischen gewundert, das der verbale Ausfall von bernhard707 von den admins total unkommentiert gelassen worden ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BulgarienfanB Offline
                                  BulgarienfanB Offline
                                  Bulgarienfan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  ##Zum Thema: meine Positionen ( oder Rechtsauffassungen ) bestehen aus konsequenten Beurteilungen der juristisch bereits vollzogenen Bewertungen, die bei Überbuchungen von Gerichten abgehandeltwurden.##

                                  Wenn es man so wäre! Je nach Bedarf erfindest Du auch einfach eine Rechtsprechung, wie man hier im Thread wunderbar nachlesen kann. Es geht mir nicht darum, dass du eine abweichende Meinung hast. Wenn du schreiben würdest, "die Gerichte müssten meiner Meinung nach so und so entscheiden", dann wäre alles ok. Du aber behauptest einfach, dass die Gerichte so entschieden haben, auch wenn es gar nicht stimmt. Das ist der Grund, warum ich mich hier eingemischt habe. Man muss Ratsuchende vor deinen "freien Erfindungen" schützen, damit sie keine finanziellen Einbußen erleiden oder unwissentlich Risiken eingehen.

                                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    curiosusC Offline
                                    curiosus
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    ...und ich wundere mich (nicht) mehr, daß man etwas zum Thema schreibt.

                                    Machen wir also an dieser Stelle zu... :?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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