Hotel total überbucht
-
zwischen zivil- und strafrecht liegen welten. vielleicht ein grund, warum es im zivil keine schöffen/laienrichter gibt. die matierie ist viel komplizierter und nichts für nicht-juristen. es gibt handelsrichter, diese sind aber meist experten auf dem gebiet, in dem sie eingesetzt werden.
ein schöffe, der im straf eingesetzt wird, sollte sich definitiv nicht als richter betrachten und sich bitte kein wissen zusprechen, welches das zivil betrifft.
Ps: auch richter haben eine rechtsposition und werden dann in er nächsten instanz aufgehoben.
da hatte die II. istanz wohl eine andere.Und mal so von der quelle: im zweifel spricht der richter recht und nicht der schöffe.
da kann der schöffe sich noch so wichtig fühlen. -
Es ist richtig, ein Schöffengericht wird nur in einem Strafverfahren eingesetzt. Soviel zu den "inhaltsreichen fundierten sachbezogenen" Beiträgen hier.
Aber: ein Schöffe ( ich war es 3 Jahre ) wird sich niemals als Richter ansehen. Dazu fehlen fundamentale Grundkenntnisse des Rechts. Und das ist auch nicht seine Aufgabe, sich eine Meinung allein aus Rechtskenntnissen zu bilden. Ähnlich wie im amerikanischen Jury-System. Aber nur ähnlich. In Amerika entscheidet die Jury ( keine Berufsrichter, nur von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgewählte Zivilisten oder besser ganz einfach Privatleute ) im Strafverfahren über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Das Strafmass setzt im allgemeinen dann der Richter fest.
In Deutschland aber sind in einem Strafverfahren der Richter und seine 2 Schöffen bei der Urteilsfindung gleichberechtigt. Wenn beide Schöffen den Angeklagten für nicht schuldig halten, überstimmen sie den Richter durch das 2:1 Verhältnis.
Das ist allerdings zugegeben nicht sehr realistisch, da im Verlaufe des Prozesses sich die Schöffen von den Positionen der Anklage, der Verteidigung und der Verhandlungsführung des Richters beeinflussen lassen. Und das Wort und die Meinung des Richters im Richterzimmer hat schon grosses Gewicht.
Aber de facto: er -der Richter- kann nicht alleine das Urteil bestimmen.
Gruss Gabriela
-
willst du mir erzählen, dass ich mich in meinem job nicht auskenne? theorie und praxis sind zwei verschiedene paar schuhe. dass schöffen sich so wichtig nehmen, wundert mich immer wieder.
die realität sieht anders aus...wie du selbst sagst, werden schöffen von anderen dingen beeinflußt....was mit recht weniger zu tun hat...ps: das amerikanischen system haben wir nun mal nicht.
so, genug dazu. war nur ein versuch, dich auf den boden zu holen...bringt wohl nicht....
gruß
june2 -
leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist. Oder wie soll ich sonst dein berufliches Umfeld einordnen ? Etwa Protokollschreiber oder Auszahler der Reisekosten ? Das Betätigungsfeld ist gross ! Wie dem auch sei, ich habe in den 3 Jahren keinen Richter kennen gelernt, der eine solche von dir geäusserte Grundeinstellung gegenüber Schöffen hat erkennen lassen. Ganz im Gegenteil !
wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster einberufen, den RV unverzüglich schuldig gesprochen und über die Kompetenz der Jury hinaus sogar ein Urteil gesprochen hättet. Ansonsten würde ich vorsichtig sein, da es in Amerika möglich sein könnte, das eine vorsätzliche Überbuchung eine Straftat wäre. Und dann halt doch die Jury. Das waren jetzt aber 2 Schmunzelsätze !!!
Gruss Gabriela
-
gabriela_maier wrote:
@June2:leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist...
Mit Verlaub g_m, Du hast wirklich 'nen rostigen Nagel im Kopf!
-
ganz wichtiger Beitrag von dir, das Thema betreffend. Gratuliere !
Leider OT, muss aber gesagt werden: die Qualität deiner Aussagen -mich als Person betreffend- sind mangels sachlicher Argumente auf der nach unten offenen verbalen Schmähskala anscheinend in neue ungeahnte Tiefen vorgestossen.
also dein Insiderwissen würde mich schon interessieren, basierend auf was das beruht. Dabei sind wir doch anscheinend gleicher Meinung, das ein überbuchtes Hotel nicht in einem Strafverfahren vor Gericht bezgl. eines Schadensersatzes geklärt wird.
Gruss Gabriela
-
beiträge, die das thema betreffen, gibt es doch schon seit mehreren seite nicht mehr, gabriela.
auch wenn sie noch so spanndend für dich erscheinen, öffnen sie dir doch mal den einblick in die reale welt, driften wir hier erheblich ab.
ratsuchende user, die durch einen schnelle klick informationen bekommen möchten, haben es echt schwer.
es wird zeit, mal wieder zur sache zu kommen. -
wo du Recht hast, hast du eigentlich Recht. Nur eins muss gestattet sein; zu dem Thema habe ich eine ganze Menge input gegeben. Verbale Entgleisungen kommen nicht von mir. Ich würde gerne auf die Sachebene zurückkehren, aber wer -bitte schön- hat denn was zu der juristischen Frage "was ist, wenn ich nicht in mein gebuchtes Hotel wg. der Überbuchung einchecken kann" beigetragen ? Nichtwissen ist eine schöne Formulierung von Rechtsanwälten, wenn sie etwas pauschal bestreiten. Aber hier bestreiten ja einige was, ohne zu sagen, das sie nix wissen.
Gruss Gabriela
-
**gabriela_maier:
wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster ...** wrote:
Ich wünsch dir ja wirklich, das du mal recht hast
aber leider wieder nicht.
Ich habe mehrfach beschrieben, wie ich ein solches Problem kläre, aber immer wieder betont, das ich es für mich tue! Unter vier Augen und ohne Solidarität für ebenfalls Betroffene! Also nichts mit Jury etc. -
Leider schweifen hier einige seit mehreren Seiten gewaltig vom eigentlichen Thema ab. :?
Damit wir diesen Thread nicht schließen müssen, bitten wir dringend zum Thema zurückzukommen.
-
Leider kam ich erst heute dazu, mir das alles durchzulesen.
Zu Gabriela
sie hat mit Ihren Aussagen vollkommen recht in Bezug auf die Schöffen.
Auch ich bin Hauptschöffin beim Landgericht und wurde für 5 Jahre gewählt
( ist in Hessen seit 09 so).
Nicht die Richter finden und sprechen das Urteil sondern Richter und Schöffen
gemeinsam und wenn die Schöffen nicht mit dem Urteil des Richters einverstanden
sind, können sie ihn überstimmen ( wie Gabriela geschriebn 2-1 Stimmen ).
Dies nur kurz zu den Aussagen von June2, die wahrscheinlich von der Materie
keine Ahnung hat, da sie wohl niemals Schöffin war oder ist.
Das war es
Monika -
du hast schon Recht, auf das Thema hinzuweisen. Aber immerhin sind hier auch einige heftige Verbalinjurien in Bezug auf meine Schöffentätigkeit veröffentlich worden, die zwar mit Fakten nicht glänzen konnten, so das diese Klarstellung schon seine Berechtigung hatte.
@gastwirt: leider noch einmal ein ganz kleines bischen OT: du hast in deinem Zitat leider meinen Nachsatz vergessen, dass das zwei Schmunzelsätze waren. Ich weiss natürlich, wie du das Problem gelöst hast und dass das auch der einzige richtige Weg ist, wie man -allerdings mit rückgrat- auch verfahren sollte.
Zum Thema: meine Positionen ( oder Rechtsauffassungen ) bestehen aus konsequenten Beurteilungen der juristisch bereits vollzogenen Bewertungen, die bei Überbuchungen von Gerichten abgehandelt wurden.
In einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, das die RV es -wie im Beispiel angeführt- nicht auf eine Entscheidung des Gerichtes ankommen lassen. Grund dafür dürfte wohl jedem klar sein ! Eben darum gibt es so gut wie keine Urteile darüber, wenn man von dem LG Frankfurt-Urteil mal absieht.
Meine Beurteilung der Rechtslage ist eine Summierung von Entscheidungen, die den Gesamtkomplex jemals bewertet haben.
Und daher an diejenigen, die anscheinend meinen Kenntnisstand übertreffen die konkete Frage: wer kennt denn Urteile, die meine hypothetische Beweiskette widerlegen ? Oder wer hat, wie ich schon mal angeregt hatte, mit einem Fachanwalt den Sachstand besprochen ? Ich wäre wirklich gespannt.
Gruss Gabriela
PS: @curi: ich habe mich schon ein bischen gewundert, das der verbale Ausfall von bernhard707 von den admins total unkommentiert gelassen worden ist.
-
##Zum Thema: meine Positionen ( oder Rechtsauffassungen ) bestehen aus konsequenten Beurteilungen der juristisch bereits vollzogenen Bewertungen, die bei Überbuchungen von Gerichten abgehandeltwurden.##
Wenn es man so wäre! Je nach Bedarf erfindest Du auch einfach eine Rechtsprechung, wie man hier im Thread wunderbar nachlesen kann. Es geht mir nicht darum, dass du eine abweichende Meinung hast. Wenn du schreiben würdest, "die Gerichte müssten meiner Meinung nach so und so entscheiden", dann wäre alles ok. Du aber behauptest einfach, dass die Gerichte so entschieden haben, auch wenn es gar nicht stimmt. Das ist der Grund, warum ich mich hier eingemischt habe. Man muss Ratsuchende vor deinen "freien Erfindungen" schützen, damit sie keine finanziellen Einbußen erleiden oder unwissentlich Risiken eingehen.