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  • HC-Mitglied159475H Offline
    HC-Mitglied159475H Offline
    HC-Mitglied159475
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo,

    wir haben heute die Rechnung für die Extra Tage bekommen. Der Rückflug war mit 316 Euro angesetzt, jetzt kostete der Extraflug 1020 Euro, fürs Hotel müssen wir (2Erw. 2 Kinder 6+8) für 2 Nächte 224 Euro zahlen.

    Wir wurde nach Linz geflogen, mussten eigentlich nach Hannover. In Linz hat mann uns 4h sitzen lassen (nachts um 1) bevor wir endlich erfuhren, wie es weitergeht. Haben für die Rückreise 25h gebraucht.

    Werde morgen erstmal mit einem Anwalt sprechen.

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo Sternchen55555

      Schön, dass hier mal konkrete Zahlen genannt werden. Bei einem mehr als 3-fachen Flugpreis würde ich vom Ausnutzen einer Notlage sprechen. Man könnte sich auch über den Sinn des Wortes "Wucher" Gedanken machen. Denke, ein Anwalt wird hierzu konkret Stellung nehmen können. Vielleicht ist ja sogar eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen ( sei es der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ) wegen dieser vermutlichen Willkür möglich. Zumindest bedürfen solche Vorgehensweisen einer intensiven, rechtlichen Prüfung.

      Viel Erfolg, Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • YouRiseY Offline
        YouRiseY Offline
        YouRise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Jetzt bekommt das ganze eine sehr sehr böse wende.
        Die Rechnung für die Extra Tage würde ich nicht akzeptieren sofern ihr keine klare Zustimmung dazu gegeben hat.
        Man kann euch nicht ohne ein Wort zu sagen im Hotel weiter wohnen lassen ohne darauf hinzuweisen dass weitere Kosten anfallen.
        Das mit den Flugkosten ist mehr als dubios.

        Ich denke auch du solltest unbedingt einen Anwalt zu rate ziehen, dieser sollte am besten erstmal ein Schreiben an den Rechnungssteller schicken mit dem Widerspruch (natürlich mit begründung.). Ebenfalls sollte explizit eine Auflistung angefordert werden wie diese Kosten zustande gekommen sind und natürlich die Nachweise dafür dass ihr dem ganzen zugestimmt habt.

        Eine Strafanzeige würde ich jedenfalls ersteinmal völlig ausseracht lassen bis die Antwort des Verantwortlichen eingegangen ist.
        Die Anzeige kann man danach immernoch machen.

        Würde mich freuen wenn du Sternchen weiterhin über den Verlauf berichten würdest.

        Controller: »N 123YZ, say altitude.«
        Pilot: »Altitude.«
        Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
        Pilot: »Airspeed.«
        Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
        Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

        Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Der Hotelpreis geht für vier Personen und zwei Nächte in Ordnung, da müssen wir nicht drüber reden.
          Beim Flug sehe ich das anders. Über 1000,- EUR p.P. wären in der Tat mehr als grenzwertig und ein Fall für einen Anwalt. Oder sind die 1020,- EUR für den Rückflug der gesamten Familie ( 2E+2K )? Das wäre dann wiederrum meiner Meinung nach durchaus in Ordnung.

          Viele Grüße.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            In Ordnung wäre es auch nicht, wenn dagegen der Flugpreis von 316 Euro für die gesamte Familie stünde. Aber das ist auch sehr unwahrscheinlich.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • YouRiseY Offline
              YouRiseY Offline
              YouRise
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Wieso hat die TO eigentlich jetzt nen neuen Account? Bin etwas verwirrt ...
              Zum Thema Hotel:

              Ich habe es aus dem anfangspost so abgeleitet als würde der RV die Hotelkosten völlig übernehmen?

              Controller: »N 123YZ, say altitude.«
              Pilot: »Altitude.«
              Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
              Pilot: »Airspeed.«
              Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
              Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

              Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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              • HC-Mitglied159475H Offline
                HC-Mitglied159475H Offline
                HC-Mitglied159475
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo,

                vom Reiseleiter/Veranstalter wurde vor Ort nicht einmal auf Extra Kosten hingewiesen. Ganz im Gegenteil, es wurde uns gesagt, wenn es anfängt Geld zu kosten, würden sie sich was einfallen lassen.

                Der Rückflug ist laut Schreiben für 4 Personen mit 316 Euro ursprünglich angesetzt worden. Die 1020 Euro sind daher für alle4. Was uns am meisten stört, ist auch die Tatsache, das wir in Linz landeten und dann vergessen wurden. Und für diese Rückreise sollen wir jetzt Geld bezahlen?!

                Das Hotel würden wir im Prinzip anstandslos bezahlen, aber nicht den Rückflug, dort mussten wir dann auch noch das Essen und Getränke selber zahlen und da wir 2 Kinder dabei hatten, die seit dem Nachmittag nichts mehr zu essen bekommen hatten, mussten wir das jawohl.

                Werde weiter berichten. Mal sehen, was mein Mann morgen erreicht.

                Gruß Sternchen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Eva172E Offline
                  Eva172E Offline
                  Eva172
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  kartoffelbrie wrote:
                  Hallo!!
                  Meine Familie und ich waren zur Zeit des Vulkanausbruchs in Ägypten. Konnten nicht an unserem Abreisetermin nach Hause fliegen. Mußten noch vier Tage im Hotel bleiben, bis wir nach Hause fliegen konnten. Bis dahin alles gut. Neckermann hat alle, für uns enstandenen Kosten wie Hotel und Mietwagen bezahlt. Heute bekommen wir eine Rechnung für den Sonderflug nach Hause über 315Euro. Und nun? Ich bin etwas sprachlos. Hat irgend jemand die gleide Erfahrung gemacht und wenn ja wie reagiert ihr?
                  Wir haben jetzt ersteimall Widerspruch eingelegt.

                  Da hast du aber Glück  gehabt.Wir mussten alles bezahlen,Hotelkosten ,Flug und  Telefonate,sprich 900 Euro und wissen noch nicht was wir zurück bekommen vom Flug. Da bist du noch gut dran .Wir mussten für alles kämpfen um nach hause zu kommen. Wünsche dir natürlich viel Glück und optimalen Erfolg

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied159475H Offline
                    HC-Mitglied159475H Offline
                    HC-Mitglied159475
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,

                    wir haben inzwischen mit einem Anwalt gesprochen und uns sicherheitshalber das OK von der Rechtschutzvers. geholt.

                    Also die Hotelkosten sind soweit i.O., die habe ich bereits bezahlt. 
                    Im Prinzip ist es so, dass auch die Flugkosten i.O. sind, was allerdings etwas grenzwertig ist, da wir ja regelrecht "entführt" und dann in Linz vergessen wurden.

                    Wir haben jetzt einen Brief geschrieben, wo wir unsere Kosten aufgeführt haben, Essen und Getränke auf 2 Flughäfen, Handyrechnung, Taxi. Mal sehen was wir für eine Antwort erhalten. Der Anwalt sagte uns, dass jetzt viele Klagen werden und wenn dann ein Urteil gefällt wird, könnten wir uns im besten Fall auch unser bereits gezahltes Geld zurück holen.

                    Mal sehen, wie der RV jetzt reagiert.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Flugkosten, die sich einfach so verdreifacht haben wären in Ordnung ? Sagt der Anwalt ? Woher weiss der denn das ?

                      Kann ich mir nur vorstellen, wenn der Flieger als Sammeltaxi leer hingeflogen wäre. Und dann stehen die Kosten zur Disposition, wie man tatsächlich endgültig nach Hause kommt. Als die Flieger wieder abgehoben haben sollten doch eigentlich wieder Urlauber dringesessen haben, die auf ihren Abflug gewartet haben.

                      Wie gesagt, es gibt Beschäftigung für Anwälte und Gerichte.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • udo2010U Offline
                        udo2010U Offline
                        udo2010
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo,

                        auch wir waren über die Osterferien mit Neckermann in Ägypten, gebucht von/bis Hamburg (Pauschalreise AI).
                        Als erstes hat Neckermann den Vertrag gekündigt.
                        Die erste Verlängerungsnacht mussten wir wie auf dem Basar mit dem Hotel selbst aushandeln, Neckermann hat sich da noch nicht viel gekümmert.  Die 70 € haben wir bezahlt für 2 Erw. und 2 Kinder, war für uns o.k. Wir konnten wieder unser altes Zimmer beziehen und wurden auch verpflegt. Die nächste Nächte hat Neckermann dann übernommen. Unser Rückflug fand erst 5 Tage später statt, leider nur bis Düsseldorf, dann ging die Reise im Zug weiter. War kein Vergnügen ab morgens 2.30 Uhr mit gefühlt allen gestrandeten Frankfurt Flugreisenden im Zug auf Koffern sitzend oder stehend im Gang bis HH. Zum Glück hatte ich später für unsere beiden Kinder einen Sitzplatz in der ersten Klasse ergattert.
                        Nun haben wir von Neckermann eine Rechnung über 364 € für den Evakuierungsflug erhalten. Wir wären ja bereit gewesen, den Betrag zu zahlen, nur sollten die uns mal auflisten, wie sich dieser Preis zusammensetzt mit Beleg über Abrechnung der Airline für unseren Rückflug und der Verrechnung über unseren bezahlten stornierten Rückflug. Leider haben wir hier nichts aussagekräfiges erhalten, haben jetzt die Sache an den Anwalt gegeben. Der meinte, wir müssten wohl nichts zahlen, denn auch wir können nichts für höhere Gewalt, mal sehen, wie die Sache weitergeht.
                        Werde mich wieder melden, wie die Sache ausgegangen ist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @udo
                          obwohl ich 364 eur für 4 personen - ich gehe mal davon aus, dass die kinder beide über 2 jahre alt sind - jetzt nicht besonders überteuert finde.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hallo!
                             
                            Die 384 € sind nur die Mehrkosten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              AntoniaW
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @Lugansk
                              Besteht für den Rückflug nicht eine Kostenteilungspflicht zwischen Reisendem umd Veranstalter? Demnach wären die realen Mehrkosten des Sonderfluges von Udos Familie doch 2x364€=728€.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                udo2010
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Nach der EU-Fluggastrechte Verordnung kann der Fluggast selbst sogar gegenüber der Fluggesellschaft im Rahmen einer Pauschalreise eine kostenlose Umbuchung des Fluges verlangen. Demnach war die Fluggesellschaft vepflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen.
                                Die genannten Kosten von Neckermann von 364 € sind unser hälftiger Anteil, würde heißen, dass hier Mehrkosten von 728 € für den Rückflug angefallen sein sollen. Wie gesagt Mehrkosten, denn der Rückflug war ja im Reisepreis schon enthalten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AntoniaWA Offline
                                  AntoniaWA Offline
                                  AntoniaW
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Richtig gerechnet, 364 € x 2 = 728 €. Richtig ausgewiesen, es ist davon auszugehen, dass dies euer Mehrkosten-Anteil des genutzten Rückflluges sind. Dazu addiere man dann die bereits im Rahmen der Pauschalreise gezahlten Flugkosten. Dann multipliziere man das Ganze mit der Zahl aller Passagiere des Rückfluges. Nach einigen Minuten eifrigen Schätzens und Rechnens ergibt sich dann der reale Preis des Sonderfluges.

                                  Die kostenfreie Rückbeförderung ist natürlich Fluggastrecht. Sie ist jedoch nur möglich solange es freie Sitzplätze (in der gebuchten Sitzklasse) in den startenden Maschinen gibt. Bei einer so enormen Passagierstau wie in den Tagen der isländischen Vulkanasche kam es auch mal zu Wartezeiten von zwei Wochen und mehr. Die ersten regulär wieder fliegenden Maschinen mussten natürlich ihre regulär gebuchten Passagiere aufnehmen und konnten nur teilweise Stauopfer aufnehmen. (Steh-, Frachtraum- oder Aussenplätze gibt es ja schliesslich nicht.) Also hiess es doch entweder warten bis ein passender Regulärflug frei wäre oder den nächstbesten, eigens zur Rettung der Zwangsurlauber eingesetzten Sonderflug nehmen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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