BA / British Airways
-
@angiebaby
doch, man kann sehr wohl ohne cc leben.
aber im land der unbegrenzten möglichkeiten, wo schon centbeträge(brötchen oder kaugummi) mit der cc bezahlt werden, richtig schwierig. -
Wie jetzt ??? Schwierig mit Geld zu bezahlen ??
Und was machen gebürtige Amis wenn sie verschuldet sind und sowas nicht bekommen ?? Oder ein Teenager in USA ? Ist der auch mit Kredikarte unterwegs ?
Ich hab doch garnicht gesagt das ich vor dem einschecken die Plätze holen will . Sondern am Flughafen ! Ich wohne 5 minuten davon enfernt ! Ich kann jeden Tag hin .365 Fage im Jahr.
-
Warum wohl sind viele "Amis" verschuldet? Sie haben jede Menge Kreditkarten.

Wie du die Sitzpläne findest weisst du nun, und das Thema Kreditkarte hat nix damit zu tun, ausser für eine Online Reservierung.
-
Hi zusammen!
Wir fliegen am 1.9. mit BA von London nach St. Lucia . Kann mir jemand sagen ,welche die besten Plätze in der Premium Eco sind? Wir sind zu zweit. Welcher Service an Speisen, Getränken usw( Filme in deutsch) wird geboten? Flieger ist ne777.
Danke im voraus! -
Zu den besten Plätzen - keine Ahnung, welche das für Euch sind.
Alles andere:
http://www.britishairways.com/de-de/information/travel-classes/premium-economy/world-traveller-plus
LG
Andrea -
Weil ich insgesamt 6 Flüge bei BA buchte habe ich mir eine komplizierte Reise vom Terminal 5 zum Anschlußflug ab Gatwik eingehandelt. Trotz intensiver Suche habe ich noch keine Klarheit ob die Koffer von FRA nach MCO durchgehen oder ob ich für den Transport in London selber sorgen muss.
-
Hallo,
ich fürchte, du musst dich selbst um den Weitertransport kümmern.Unsere Tochter hatte mal vor Jahren für einen Schüleraustausch auch solch einen Flug:
FRA-Heathrow
Gatwick- TorontoWir haben ihr damals online einen Bustransfer organisiert, aufgrund günstiger Umstände (flotte Flugzeiten, Gepäck schnell am Band etc.) konnte sie sogar 2 Busse früher nehmen. Mit Sack und Pack saß sie vorne in der 1. Reihe und war über die rasante Fahrweise schockiert!
Die Kosten beliefen sich auf ca. 15,-- engl. Pfund. -
Zwei Lehrerinnen buchen bei BA mit 16 Schülern einen Flug nach Atlanta, USA mit Zwischenstopp in London. Der Flieger der BA verläßt den deutschen Flughafen mit Verspätung, in London steht eine Mitarbeiterin von BA mit einem Schild mit einem Hinweis auf den Weiterflug nach Atlanta in der Hand. Eine Lehrerin meldet sich bei der Mitarbeiterin und auf die Frage "wieviel Personen" antwortet sie 18 Personen. Darauf antwortet die Mitarbeiterin "zuviel, das geht nicht mehr".
Die Lehrerinnen melden sich daraufhin am Checkin-Schalter von BA und man bekommt Hotelgutscheine und alle 18 Personen werden auf den nächsten Tag, genauer gesagt auf den Flug 24 Stunden später, umgebucht. Die Koffer werden allerdings nicht mehr ausgeladen mit der Begründung, das würde zu lange dauern.
Auch der Hinweis, dass eine Schülerin an Asthma leidet und sie gelegentlich auf ihren (verschreibungspflichtigen) Spray braucht, der im Koffer ist, wird ignoriert und die Koffer nicht ausgeladen. Die Schülerin sagt dann allerdings, dass sie mit ausreichend Trinkwasser die 24 Stunden sicherlich gut überstehen kann.
24 Stunden später sitzt die Klasse in der BA-Maschine nach Atlanta und die 16-jährige Schülerin (mit guten Englisch-Kenntnissen) braucht etwas Wasser zu trinken und wendet sich an eine der beiden Lehrerinnen. Die schickt die Schülerin nach vorn zur Küche, die Schülerin geht hin und bittet um etwas Wasser. Daraufhin erhält sie zur Antwort: "Wir haben für Essen und Getränke feste Zeiten, ausserhalb dieser Zeiten gibt es nichts zu trinken."
Die Schülerin wendet sich irritiert ab und will gerade gehen, da hält der Steward die Schülerin zurück und sagt: "Na, wie fühlt man sich als Deutsche, wenn man veräppelt wird?" und gibt der Schülerin Wasser.Geschehen vor etwa 14 Tagen, die Klasse ist jetzt wieder zurück.
Pech für die Airline, ein Elternteil einer Schülerin ist Richterin und Rechtsanwalt - die Sache ist bereits in Bearbeitung und nicht nur wegen Schadensersatzforderungen wegen der Flugverspätung um 24 Stunden.
-
Sollte sich die Geschichte an Bord so abgespielt haben ist das Verhalten der Crew absolut nicht in Ordnung .
Aber bei so einem Flug gehört das Asthmaspray nicht in den Koffer sondern ins Handgepäck .Auch bei Reisen in die USA .Attest vom Arzt mitnehmen und es gibt keine Probleme beim Sicherheitsscheck.
Reichlich trinken hilft vorbeugend aber nicht bei einem Asthmaanfall .LG
-
Das sich die Geschichte an Bord so abgespielt hat, ist verbürgt. Die Schülerin stand bei dem Gespräch mit dem Steward nicht IN der Küche, sondern auf dem Gang vor der Küche und Mitreisende haben das "Gespräch" mithören können.
Eine der mitreisenden Lehrerinnen gehört zu meiner Familie, insofern ist die ganze Geschichte mit allem drum und dran auch nicht wie beim Spiel "Stille Post" verzerrt worden. Mir ist auch gestern die Prozessvollmacht zum Durchlesen vorgelegt worden, die der die Sache bearbeitende RA der mit mir verwandten Lehrerin zugesandt hat. Die Sache läuft also wirklich.
Zum Thema Asthma:
Auch ich habe mich gewundert, dass die Schülerin den Spray nicht ins Handgepäck gelegt hat - aber sie hatte den Spray in den Koffer gelegt, weil sie tatsächlich Probleme bei der Security befürchtete. Ich denke, sie kann mittlerweile abschätzen, wie sie einem möglichen Asthmaanfall für eine gewisse Zeit vorbeugen kann.
Und: Ausreichend Trinken ist bedeutsam, um den Schleim in den Atemwegen möglichst dünnflüssig zu halten.Ich mit meiner Flugerfahrung, die die Schülerin offensichtlich nicht hatte, hätte auf jeden Fall trotzdem den Spray stets bei mir gehabt.
Aber es war so wie es ist und ich kann es dann auch nicht anders erzählen. -
Mündigen Menschen ist es zuzumuten, dass sie sich selbst vor einem Flug informieren, was und wie sie nötige Dinge auf einer Flugreise transportieren dürfen.
Ich habe Flugbegleiter von British Airways immer als sehr kompetent, höflich und humorvoll empfunden. Der Flugbegleiter hat einen Witz gemacht, was Briten ja recht gerne tun
, und er konnte ja nichts von der Krankheit der Schülerin wissen.Verspätungen können passieren, dagegen gerichtlich vorzugehen ist natürlich legitim und verständlich.
-
Nicht alles, was irgendwie legitim ist, ist auch besonders sinnvoll ...

Daher bestimmt der Gesetzgeber, dass vor der Gewährung eines Rechtschutzes (und damit der Klageerhebung) alle Möglichkeiten zur Einigung ausgeschöpft werden.
Erst dann ist sie "legitim" und ggf. "verständlich".Mich würde btw allerdings interessieren, wie eine Anklage bezüglich des schlechten Witzes des Flugbegleiters lauten soll ... "schlechter Witz"?

Wie auch immer "legitimiert" eine juristische Vorbildung imho nicht unbedingt die Methode mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, anstatt der jungen Frau beim Packen der Medis den richtigen elterlichen Rat zu geben.
-
Leute, rudert zurück.
Niemand hat irgendwas von "Anklage" oder "Klage" gesagt. Geschrieben hatte ich "die Sache ist bereits in Bearbeitung" und das ist sie auch, nämlich selbstverständlich zunächst außergerichtlich. Und abei wird eben nicht nur die Flugverspätung, sondern auch dass Verhalten der BA-Mitarbeiter sowohl am Boden, als auch im Flugzeug angesprochen.Hätte ich gewusst, dass es jetzt mehr darum geht, WIE und OB die Sache vom RA auch wirklich richtig bearbeitet wird, wäre ich natürlich auf diesen Punkt viel mehr eingegangen. Mir ging es eigentlich darum, das mit BA Erlebte zu schildern, nicht, wie jetzt ein RA damit umgeht.
Und dass sich ein RA bereits im Vorfeld eine (Prozess-)Vollmacht ausstellen läßt, ist durchaus üblich - haben wir früher, als ich noch in diesem "Gewerbe" tätig war, auch gemacht.
Noch eine Bemerkung zum "Scherz". Nein, das ist kein Scherz. Es wäre ein Scherz gewesen, wenn der Steward es bei der ersten Bemerkung belassen hätte (Essen und Trinken nur zu festen Zeiten) und der Schülerin im gleichen Zug etwas zu trinken gegeben hätte. BA wird aber sicherlich nicht darüber begeistert sein, dass dann der zweite Satz fiel, den auch andere gehört haben.
-
Das "Verhalten der BA-Mitarbeiter"? Au weia.

Klar, die Mitarbeiter sind natürlich Schuld daran, daß das Mädchen ihr Medikament falsch verstaut hat und selbst verständlich darf ein Mitarbeiter auch keine scherzhaften Bemerkungen machen.
Ich habe jetzt schon Mitleid mit dem Richter und freue mich auf die Aufnahme dieses Vorgangs im Kabinett der Kuriositäten.
-
Nein, begeistert wird die BA nicht sein, eine solche Bemerkung dürfte kein Element interkultureller Schulung sein.
Zu deinen weiteren Ausführungen:
Du hast ein Zusammentreffen einiger ungünstiger Umstände geschildert, ich sehe soweit keinen Skandal und damit Anlass, einen Anwalt einzuschalten - auch nicht, wenn er quasi zur Familie gehört.
Selbstverständlich werden Koffer nicht mehr ausgeladen, auch nicht wegen eines Asthmamedikamentes - da du von einiger Flugerfahrung sprichst, sollte dir das auch plausibel erscheinen.
Ob und inwieweit die Bemerkung des CA ahndungswürdig ist - darüber mag man geteilter Meinung sein.Letzlich ließ die Art deiner Schilderung vermuten, die Familie strebe einen Prozess an - aus meiner Sicht ruderst du nun ein wenig zurück - mein Dank für die Aufklärung, dass es sich doch nicht ganz so drastisch darstellt!

Vielleicht wäre es geschickter gewesen, den Teil mit der Prozessvollmacht und dem juristisch vorgebildeten Elternteil einfach auszulassen?
Jedenfalls ist der Sachverhalt jetzt etwas transparenter, was ich für meinen Teil begrüße.