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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Gofy1G Offline
    Gofy1G Offline
    Gofy1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #601

    @anne49
    das stimmt so nicht. Wir haben schon Zeugen vom gleichen Hotel, gleiche Zeit, gleiches Land.

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #602

      freerik wrote:
      ......
      Mittlerweile hat FTI mehrfach dicke Pamphlete verschickt. Wenn die sich ihrer Sache so sicher wären hätten sie auf den Punkt argumentiert. Sei es mit einem Zitat aus dem Aushang und/oder einer detaillierten  Rechnungsaufstellung.

      ......

      hi freerik.
      bitte bring mich doch in deinem fall mal auf den laufenden:

      • du hast widerspruch gegen die rg. eingelgt, richtig?
      • dann kam das pamphlet von fti?
        wie setzt sich das zweite schreiben zusammen?

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #603

        freerik:....
        Und mittlerweile greifen auch alle Argumente für FTI nicht mehr, denn es ist ja wohl sehr bezeichnend, wenn der Veranstalter Seiten lange Stellungnahmen (hier und auf deren Internetseite) veröffentlicht aber den Casus Knackpunkt schön ausspart. 
        .....

        der kanckpunkt ist immer noch:
        kündigung, ja oder nein.
         
        fti schreibt in der stellungnahme dazu:
        ".....Ein Verzicht auf die(teilweise) Weiterbelastung der Mehrkosten wurde hierdurch jedoch nicht erklärt, darauf haben wir unsere Kunden auch hingewiesen....."
         
        es steht immer noch aussagen gegen aussage.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • PA-PeterP Offline
          PA-PeterP Offline
          PA-Peter
          schrieb am zuletzt editiert von
          #604

          Aber es ist doch unerheblich, ob die FTI einen Verzicht auf die Weiterbelastung erklärt hat oder nicht...
          ....es geht nur um die Frage: Kündigung ausgesprochen ja oder nein?
           
          Und natürlich steht es Aussage gegen Aussage!
          Aber auf unserer Seite sind nun mal jede Menge Menschen, die zur gleichen Zeit mit im gleichen Hotel waren und die ALLE bei den Treffen mit den Reiseleitern anwesend waren. Diese alle, sagen doch ganz klar aus, das keine Kündigung erklärt wurde! Ob Sie das auch noch eidestattlich tun werden, ist die andere Frage...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #605

            PA-Peter wrote:
            Ob Sie das auch noch eidestattlich tun werden, ist die andere Frage...

            Das verstehe ich jetzt aber nicht. Wenn es doch so war, warum sollten sie es dann nicht tun ?

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tina1312T Offline
              tina1312T Offline
              tina1312
              schrieb am zuletzt editiert von
              #606

              Ich verfolge die Diskussion hier schon von Anfang an. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass diese sich hier im Kreis dreht......... :?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • carsten79C Offline
                carsten79C Offline
                carsten79
                schrieb am zuletzt editiert von
                #607

                @tina1312: So isses.

                @PA-Peter: "Aber auf unserer Seite sind nun mal jede Menge Menschen, die zur gleichen Zeit mit im gleichen Hotel waren und die ALLE bei den Treffen mit den Reiseleitern anwesend waren." -- Woher weisst du das denn? Hast du diese Leute, die behaupten dort gewesen zu sein, alle persönlich dort gesehen? Hast du sie kennengelernt?Versteh mich nicht falsch, ich möchte nicht sagen, dass sie nicht da waren, aber ein wenig mehr Skepsis bei wildfremden Menschen halte ich für angebracht.
                Vielleicht hat der Reiseleiter tatsächlich etwas in dieser Richtung geäußert und kaum einer konnte es hören, weil alle nur laut und außer sich waren aufgrund der Situation. Auch möglich...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • derlurchD Offline
                  derlurchD Offline
                  derlurch
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #608

                  Zu ersteinmal, wie schon mehrfach geschrieben, muß FTI beweisen, daß uns gekündigt wurde.

                  Und so schnell wird man vor Gericht nicht vereidigt...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • tina1312T Offline
                    tina1312T Offline
                    tina1312
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #609

                    Auch wenn man vor Gericht nicht vereidigt wird, hat man die Wahrheit zu sagen. Auch eine uneidliche Falschaussage ist strafbar. Soviel nur am Rande. Die ersten haben ja jetzt ihren Rechnungen widersprochen und vielleicht sollte man einfach mal abwarten, was jetzt kommt. Diese ganzen "wenn und aber" sind langsam langweilig.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • derlurchD Offline
                      derlurchD Offline
                      derlurch
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #610

                      Wenn man vor Gericht die Wahrheit zu sagen hat gilt das auch für FTI u. es wird alles gut. 😄

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #611

                        Lexilexi wrote:

                        freerik wrote:
                        ......
                        Mittlerweile hat FTI mehrfach dicke Pamphlete verschickt. Wenn die sich ihrer Sache so sicher wären hätten sie auf den Punkt argumentiert. Sei es mit einem Zitat aus dem Aushang und/oder einer detaillierten  Rechnungsaufstellung.

                        ......

                        hi freerik.
                        bitte bring mich doch in deinem fall mal auf den laufenden:

                        • du hast widerspruch gegen die rg. eingelgt, richtig?
                        • dann kam das pamphlet von fti?
                          wie setzt sich das zweite schreiben zusammen?

                        @freerik
                        magst du auf meine frage mal eingehen?

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • PA-PeterP Offline
                          PA-PeterP Offline
                          PA-Peter
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #612

                          Klar habe ich die Leute im Hotel kennen gelernt...
                          ...und wir haben sogar in den Meetings in Sichtweite gesessen bzw gestanden.
                          ...und natürlich haben wir Daten ausgetausch.
                           
                          Ich habe zwar keine Haare auf dem Kopf, aber doof bin ich dadurch noch lange nicht 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • freerikF Offline
                            freerikF Offline
                            freerik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #613

                            bitte bring mich doch in deinem fall mal auf den laufenden:

                            • du hast widerspruch gegen die rg. eingelgt, richtig?
                            • dann kam das pamphlet von fti?

                            Nicht ganz: Erst das Pamphlet (2 Seiten Anschreiben, 2 Seiten Rechnungsaufstellung, ein Blatt mit zwei identischen vor ausgefüllten Überweisungsträgern), dann mein Widerspruch mit detaillierten Angaben zu der Situation am Urlaubsort, dann die Absage seitens BigXtra (wieder 2 Seiten).

                            wie setzt sich das zweite schreiben zusammen?

                            Überwiegend eine Mischung aus dem ersten Anschreiben und der offiziellen Stellungnahmen plus die Aussage, dass mir im Urlaub noch gekündigt wurde, schriftlich! Und der Reiseleiter hätte dafür gesorgt, das jeder Kunde davon Kenntnis genommen erhielt. Also wasserdicht! Witziger weise wird im darauf folgenden Absatz darauf hingewiesen, dass die Kündigung keiner bestimmten Form bedarf.

                            Lesen die eigentlich, was die da schreiben?

                            Also abgesehen davon, dass sowieso nur Textbausteine zum Einsatz kamen, die keinen individuellen Bezug zu meinem Fall aufweisen, wirken sie untereinander auch nicht ganz auf einer Linie.

                            Es scheint also, als ob FTI entgegen seiner Stellungnahme von den individuellen Entscheidungen abrückt und einfach Ablehnungseinheitsbrei raus haut.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #614

                              @freerik
                              ah. super. danke.
                              nun bin ich im bilde.
                               
                              immerhin scheinst du einer der wenigen zu sein, die überhaupt eine aufstellung bekommen haben, wie sich der rechnngsbetrag zusammen setzt.
                              das scheint ja bei den meisten nicht der fall gewesen zu sein.
                               
                              und die haben soagr recht damit, dass die kündigung keiner besonderen form bedarf.
                               
                              ich hatte die frage schon einmal gestellt:
                              was spricht gegen die verwendung von textbausteinen?
                              der sachverhalt ist doch bei allen "betroffenen" der gleiche. also wird es auch rechtlich gleich behandelt.
                              warum soll man da jeden einzelnen fall individuell betrachten?

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
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                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #615

                                Lexilexi wrote:
                                immerhin scheinst du einer der wenigen zu sein, die überhaupt eine aufstellung bekommen haben, wie sich der rechnngsbetrag zusammen setzt.

                                Aber natürlich ist mit einer 2-seitigen Aufstellung nicht unbedingt gemeint, dass diese nachvollziehbar und prüfbar aufgeschlüsselt ist. Kanns Du das so bestätigen, Freerik?

                                Gruß privay

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AntoniaWA Offline
                                  AntoniaWA Offline
                                  AntoniaW
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #616

                                  [quote=anne49]Wie will ich beweisen, dass eine Kündigung nicht erfolgt ist? Das gibt mir doch wahrscheinlich niemand schriftlich.[quote]

                                  Wenn der Reiseleiter kein Schriftstück austellen oder auch nur unterschreiben will, ist doch der zweite Ansprechpartner das Reisebüro. Mit etwas Geduld lässt sich dann doch auch das organisieren.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • freerikF Offline
                                    freerikF Offline
                                    freerik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #617

                                    privacy wrote:
                                    Aber natürlich ist mit einer 2-seitigen Aufstellung nicht unbedingt gemeint, dass diese nachvollziehbar und prüfbar aufgeschlüsselt ist. Kanns Du das so bestätigen, Freerik?

                                    Gruß privay

                                    Ganz genau! Die haben schön ein paar Hausnummern miteinander verrechnet und das Ganze auf zwei Seiten (genau genommen eher eineinhalb) aufgeplustert. Dabei fehlt jeder Hinweis oder Beleg auf die Ursprünge der Beträge.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • freerikF Offline
                                      freerikF Offline
                                      freerik
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #618

                                      Lexilexi wrote:
                                      ich hatte die frage schon einmal gestellt:
                                      was spricht gegen die verwendung von textbausteinen?
                                      der sachverhalt ist doch bei allen "betroffenen" der gleiche. also wird es auch rechtlich gleich behandelt.
                                      warum soll man da jeden einzelnen fall individuell betrachten?

                                      Vielleicht weil FTI das in der Stellungnahme so behauptet hat? Zitat:

                                      FTI wrote:
                                      Da wir jede Urlaubsreise als individuell ansehen und der Platz an dieser Stelle begrenzt ist, ist es in diesem Rahmen leider nicht möglich, weitere, allgemein gültige Aussagen zu treffen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

                                      Also wie passt das mit der Tatsache zusammen, das FTI nicht auf meinen Widerspruch eingeht und stattdessen mit Textbausteinen antwortet, die nur allgemeine Aussagen enthalten? (...und zudem noch inhaltlich nicht ganz eine Linie fahren)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • LexilexiL Offline
                                        LexilexiL Offline
                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #619

                                        @freerik
                                        die von fti zitierte textpassage sagt es meiner meinung nach eindeutig:
                                         
                                        "Da wir jede Urlaubsreise als individuell ansehen und der Platz an dieser Stelle begrenzt ist, ist es in diesem Rahmen leider nicht möglich, weitere, allgemein gültige Aussagen zu treffen. Wir bitten hierfür um Verständnis."
                                         
                                         
                                        zuvor wurde doch die ganze situation erklärt.
                                        so weit ich das beurteilen kann (ich kenne natürlich deinen schriftwechsel mit fti nicht im wortlaut) treffen in deinem fall die allgemeingültigen aussagen zu.
                                         
                                         
                                        p.s. ein bißchen bearbeitungszeit mußt du dem rv aber schon eingestehen.
                                        ich denke, die haben derzeit genug damit zu tun, die sache vom april "abzuarbeiten" und zudem befinden wir uns gerade in der hauptreisezeit, dessen arbeitsaufkommen noch dazu kommt.

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #620

                                          Nochmal zur Erinnerung:

                                          Auszug aus dem FTI Statement

                                          ...........................
                                          ............................

                                          Da wir jede Urlaubsreise als individuell ansehen und der Platz an dieser Stelle begrenzt ist, ist es in diesem Rahmen leider nicht möglich, weitere, allgemein gültige Aussagen zu treffen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

                                          Gerne bieten wir Ihnen aber an, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.

                                          Sie erreichen unser Serviceteam montags bis freitags von 9:00 bis 22:00 Uhr unterder Telefonnummer 089 / 2525 1426. Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter kundenservice@fti.de eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zukommen lassen und wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück.

                                          Mit freundlichen Grüßen

                                          Ihre FTI Group

                                          Geschäftsführung

                                          Für den Fall dass ich es überlesen habe:

                                          Wer hat denn nun schon ein individuelles Telefon-Gespräch geführt mit FTI. Und welche Ergebnisse sind herausgekommen , um das mal festzuhalten?

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