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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
853 Beiträge 134 Kommentatoren 193.2k Aufrufe
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  • derlurchD Offline
    derlurchD Offline
    derlurch
    schrieb am zuletzt editiert von
    #681

    Schön das mal wieder einer was Gutes zu FTI schreibt, vor allem weil es so gut zum Thema passt.

    "Verhalten von FTI nach Flugstop" 😆

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    • Heinzelmännchen1H Offline
      Heinzelmännchen1H Offline
      Heinzelmännchen1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #682

      Ingschlara42 wrote:
      Darf ich nun mal etwas Gutes für F T I sagen ?

      Es geht nicht mehr um die Aschewolke.Haben wir hauthah erlebt,waren zeitlich aber nicht betroffen.
      Konnten den Rückflug ganz normal erleben.
      Für den November haben wir ein bekanntes Hotel in Evrenseki gebucht.Die Vorfreude stieg täglich,bis F T I unserem RB mitteilte,dass dort mit Baulärm zu rechnen sei.Was das bedeutet,kennen wir als Nebensaison-Urlauber sehr gut.Es wird 24 Std. gearbeitet,damit das Gerippe wenigstens bis Ende März steht.Es mag sich mancher Urlauber denken:Na,nachts hab ich ja meine Ruhe.Das ist so nicht,auch in den AGB`s steht,dass in der Wintersaison mit Bautätigkeit zu rechnen ist.
       F T I  bot eine Umbuchung an(die vorgeschlagenen 2 Hotels konnten wir nicht annehmen,weil wir in Evrenseki bleiben möchten)
      Der Schmerz war groß,aber wir haben eingesehen,dass es eine sehr kundenfreundliche Information war.  Ingsch

      Da hast Du zweifelhaft nettes erlebt, aber was hat das mit der hier dikutierten Sachlage zu tun ? Meines erachtens nichts,Geh bitte in ein Forum, wo es darum geht euch auszutauschen wie toll FTI doch ist, Sorry, mit diese Äußerungen bemitleidet man dich hier ehr als daß man dich ernst nimmt. Du bist im Falschem forum.
      Sorry.

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        @hainzelmännchen
        wieso ist das den was zweifelhaft nettes?
        im falschen forum ist ingschlara auch nicht. höchstens im falschen thread.
        denn es gibt noch einen allgemeinen für "fti".
        das kann man aber auch netter sagen.
        mir scheint, dass es hier ein paar angefressene gibt, die negative schwingungen verbreiten.
        ist doch alles schmusy.
        bleibt cool.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          Heinzelmännchen1 wrote:
          ....Geh bitte in ein Forum, wo es darum geht euch auszutauschen wie toll FTI doch ist, Sorry, mit diese Äußerungen bemitleidet man dich hier ehr als daß man dich ernst nimmt...

          OT Schöner Nick

          Mein Mitleid gilt in diesem Thread eigentlich mehr der "anderen" Seite, die der entrüsteten Verfasser der Beiträge.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ingschlara42I Offline
            Ingschlara42I Offline
            Ingschlara42
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            Ja, die negativen Schwingungen sind angekommen.Ich habe mich in den falschen Thread verirrt.
            Hoffe auf Vergebung.
            Ingsch

            Ingsch

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #686

              ...Heinzelmännchen, wer wo schreibt oder hingeht entscheidest nicht Du. 😛
              Ich empfehle Dir übrigens einen dem Forum angemessener Tonfall hier zu nutzen... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • blondtigerB Offline
                blondtigerB Offline
                blondtiger
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                ich habe seit mehreren tagen nicht mehr mitgelesen und stelle jetzt fest, dass so richtig produktives hier nicht mehr rauskommt.

                ich für meinen teil wehre mich jetzt mit einem anwalt gegen die forderung von fti;
                und ich halte meinen chancen für sehr gut. denn falls es zu einem rechtsstreit kommt, muss fti beweisen, dass mir gekündigt wurde und nicht anders rum. wie sollen die ohne unterschrift von mir beweisen, dass eine kündigung erfolgt ist ???

                ich sehe das alles gelassen.

                vielleicht können ja weitere berichte über tatsächliche schreiben von fti oder an fti mal wieder gepostet werden und nicht  nur "du hast dich im thread geirrt , was soll das ".

                es würde jedenfalls vielen weiterhelfen.

                ps. allen einen schönen sonntag.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #688

                  @blondtiger
                  schön, dass du dich mal wieder zum aktuellen stand der dinge meldest.
                  ich finds gut, wenn man mal auf dem laufenden gehalten wird.
                  jedoch sage ich dir auch unverblümt, dass die kündigung seitens des veranstalters nicht zwingend schriftlich erfolgen musste.
                   
                  aber dazu wirst du dich bei deinem anwalt sicherlich beraten lassen haben.
                   
                  ich wünsche dir viel glück.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • blondtigerB Offline
                    blondtigerB Offline
                    blondtiger
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    das mit der schriftform mag schon sein, nur wie will der reiseveranstalter denn beweisen, dass er gekündigt hat ?

                    Auszug aus einem gesetzeskommentar:

                    Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #690

                      Ja schon klar, aber wie immer vor Gericht Sache der Auslegung.
                      Du weisst aber auch, dass Dein Anwalt in jedem Fall seine Kohle kriegt, egal von wem?

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #691

                        @blondtiger:

                        völlig richtig, was du geschrieben hast. Die Beweislast einer Kündigung liegt beim "Kündiger". Und nicht nur das, er muss auch beweisen, das sie in in der ausgesprochenen Form beim "Gekündigten" angekommen ist bzw. ankommen musste. Das entscheidet allein ein Richter im jeweiligen Einzelfall. Ich würde noch nicht mal jetzt einen Anwalt einschalten, kann man doch immer noch, wenn eine Klage von FTI ins Haus flattert.

                        Was mir hier sauer aufstösst -bedingt auch durch Beiträge sich in dieser Thematik immer wieder äussernden bestimmter user- ist die Tatsache, das FTI nachträglich Zusagen ihrer Reiseleitung vor Ort wohl sehr massiv und rigide zurücknimmt. Ich war nicht betroffen, verlasse mich deswegen auf die hier getätigten Aussagen. Das haben andere RV viel besser und vernünftiger gelöst. Unstreitig, das es eine Kostenteilung wie auch immer geben müsste, aber dann hätte man vor Ort nicht den Bagger so weit aufreissen sollen. Und allein deswegen sollte FTI auf den Kosten hängen bleiben.

                        Es gibt wohl bis heute keine Klage von FTI, man könnte daher meinen, sie haben nur heisse Luft produziert.  Jetzt, fast 3 Monate, nach dem die Rechnungen rausgegangen sind.

                        Nur zum Verständnis, da es hier anderslautende Beiträge gab: die Streitwerte liegen nahezu ausschliesslich unter  €600.-- und damit unterhalb einer Revisionsmöglichkeit. Der Klagepunkt ist aber, ob eine Kündigung durch FTI rechtsgültig ausgesprochen wurde. Wenn der Richter am Amtsgericht sagt nein, ist die Sache erledigt. Nur wenn er die besonderen Umstände der höheren Gewalt in seine Entscheidung einbezieht würde er eine höhere Instanz akzeptieren.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • blondtigerB Offline
                          blondtigerB Offline
                          blondtiger
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #692

                          ich habe von einer familie gehört, die sollten 780 eur zahlen; da wäre die sadche dann nicht beim amtsgericht zu ende; (nur der guten ordnung halber es heisst berufung und nicht revision).

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #693

                            Meine Bemerkung bezog sich auf den Fakt eines Urteiles. Das Urteil eines Amtsgerichtes bei einem Streitwert unterhalb von € 600.-- kann ( Ausnahmen wegen einer grundsätzliche Bedeutung sind aber möglich ) nicht mehr revidiert werden. Zum Beispiel durch das Rechtsmittel der Berufung. In der verhandelten Sache ist Recht gesprochen worden. Und das Urteil ist dann von beiden Streitparteien hinzunehmen.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
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                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              @g.m.
                              was du damit meintest, hat blondtiger schon verstanden.
                               
                              er hat sich nur an den begriffen revision und berufung "gestört".
                              du schriebst revision. aber es heißt berufung.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                Na gut, spalten wir OT weiter Haare:

                                im Rechtswesen ist die Revision die Möglichkeit, ein Urteil auf die Einhaltung von Rechtsfragen von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen.

                                Berufung im Streifall über  € 600.-- kann jeder gegen ein Urteil einlegen, allein deswegen, weil er es für falsch hält. Dann werden die Argumente -ebenfalls von einer höheren Instanz- neu bewertet. Aber grundsätzliche Rechtsfragen werden da nicht unbedingt verhandelt werden.

                                Hier muss man aber von einer zu verneinenden "Revisionsmöglichkeit" sprechen, da keine Rechtsfragen missachtet wurden. Grund: es gibt keine Berufung zu Entscheidungen unterhalb des Streitwertes von € 600.--, es sei denn, der Amtsrichter lässt sie ausdrücklich zu.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #696

                                  @g.m.
                                  hä? haarspalterei?
                                  dein bla bla interessiert doch nun wirklich keinen.
                                   
                                  du hast dich verschrieben.
                                  und das wurde korrigiert, weil du einen falschen ausdruck benutzt hast und andere user, die versuchen, sich in diesem thread hilfe zu holen, dadruch verwirrt sein könnten.
                                   
                                  nun wollen wir den thread doch aber nicht mit ot abhandlungen voll müllen, die sowieso niemanden interessieren.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #697

                                    letztmalig von mir OT:

                                    @lexilexi: Schreihälse haben so gut wie nie Recht ! Wenn du die Begriffe der Revision und der Berufung im Rechtswesen nicht einordnen kannst, ist ja nicht schlimm. Nobody is perfect.

                                    Aber Stil und vor allen Dingen Substanz hatte dein Beitrag wirklich nicht. Fällt mir übrigens in letzter Zeit öfters auf.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #698

                                      @g.m.
                                      entschuldige.
                                      aber ausgrechnet du solltest anderen nicht wirklich substanzlosigkeit in beiträgen vorwerfen.
                                       
                                      auch wenn du deine botschaften in schöne begriffe packst, lenkt das noch immer nicht davon ab, dass du teilweise einen schwachsinn schreibst, der wirklich nicht mehr vertretbar ist.
                                       
                                      und letztendlich verstehst du nicht, dass es nur um eine begriffsklärung ging, weil du vermutlich selber manchmal nicht verstehst, was du da von dir gibst.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • mercedes16M Offline
                                        mercedes16M Offline
                                        mercedes16
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #699

                                        lexilexi                                                                                                                      wenn hier einer müll und schwachsinn schreibt dann sind es deine zeilen.wundere mich das man dir hier keine verwarnung erteilt .aber scheinbar dürfen hier einige im forum jeden persönlich beleidigen. ich finde die aussagen von gabi sehr hilfreich und gut..dagegen deine überflüssig da es mit dem fall selber nichts zutun ,aber auch garnichts;  schönen tag

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                                          #700

                                          hi
                                           
                                          mercedes - gut erkannt - aber irgendwie müssen ja die beiträge zusammen kommen.
                                          da hat man zu allem ne meinung. meistens negativ für den verbraucher. ist mir bei diesem thema schon aufgefallen wie einseitig da argumentiert wird.
                                          egal was gm schreibt, die reihen incl. des einen oder anderen admins stehen fest zusammen. da kann man sich dann auch mal was herausnehmen als zielexperte und wird dafür noch gelobt.
                                           
                                          mfg

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