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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #761

    @bernhard
     
    Er / sie hat's zum zweiten Mal gemacht. Das erste Mal unter Reiserecht. Dort wurde es gelöscht. 
    Möchte wohl unbedingt 'ne Menge Mails erhalten.  😄

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • Sven-SaumweberS Offline
      Sven-SaumweberS Offline
      Sven-Saumweber
      schrieb am zuletzt editiert von
      #762

      Hallo zusammen,
      auch bei uns war es so. Nun haben wir die Erinnerung erhalten. Der Reiseleiter vor Ort hat uns auch immer wieder zugesichert, dass alle übernommen werden. Also, ich sehe schon, wir sind nicht allein. Mal sehen, ob FTI es zu einer Sammelklage kommen lässt...

      Grüsse

      Sven

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      • Gofy1G Offline
        Gofy1G Offline
        Gofy1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #763

        Es gibt keine Sammelklagen. Jeder wird einzeln bei seinem zuständigen Amtsgericht angeklagt. Wurde aber in diesem Forum schon besprochen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Gofy1G Offline
          Gofy1G Offline
          Gofy1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #764

          Immer noch nichts, von dem man berichten könnte. Seit Juli Funkstille. Habe heute einen Bericht im ct Magazin gesehen, wie es in den Amtsgerichten zugeht (hier gegen Premiere), da wird einem richtig mulmig. Es kommt anscheinend auf den Richter an, ob er Lust hat oder nicht. Er entscheidet nach Aktenlage (ob er die Akten gelesen hat) weiß man nicht. Danach ist Schluß, denn Einspruch gibt es nicht. Juristerei ist wie auf offener See, man weiß nie, wie es ausgeht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tina1312T Offline
            tina1312T Offline
            tina1312
            schrieb am zuletzt editiert von
            #765

            Gofy: Bevor irgendeine Entscheidung von einem Richter getroffen werden kann, muß trotz allem zunächst eine Klage zugestellt werden. Mit der gehst du dann zum RA, der meldet sich und trägt vor. Dann wird eine Entscheidung über ein evtl. schriftliches Verfahren ergehen. Niemand wird einen Beklagten verurteilen, bevor er eine Chance auf Äußerung hatte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #766

              Einer Entscheidung, das nach Aktenlage entschieden werden kann müssen beide Streitparteien zustimmen. Ansonsten sammelt der Einzelrichter die schriftlichen Vorträge und setzt einen mündlichen Verhandlungstermin an. Der sieht in aller Regel wie folgt aus:

              es sind ungefähr 20 Vorgänge oder sogar mehr, die der Richter im Abstand von 15 Minuten abhandelt. Kann man am Aktenstapel erkennen, den der arme Kerl oder die arme Frau zu Verhandlungsbeginn reinschleppt. Dann ruft er die Parteien auf und stellt Fragen, die sich ihm aus der Aktenlage ergeben haben. Je nach der Qualität der Antworten kann man erkennen, wie er tendiert. Sein Bestreben ist es meistens, beide Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen. Gelingt das nicht, fragt er noch einmal nach den Anträgen ( die im vorprozessualem Schriftwechsel ja gestellt wurden ) und erklärt dann einen Verkündungstermin. Das ist dann meistens 4-6 Wochen später. Da geht aber kaum jemand hin, das Urteil wird postalisch zugestellt.

              Im Gerichtssaal ist ein ständiges Kommen und Gehen der anderen am Tage anstehenden Parteien. Also mit grossartigen Erörterungen darf man nicht rechnen. Der Richter hat innerlich bereits seine Entscheidung gefällt, wenn nichts Neues mehr auf seine Fragen hin vorgetragen wird. Das geht wie am Fliessband.

              Aber man kann trotzdem zu 100% davon ausgehen, das der Richter in seinem Arbeitszimmer sich gründlich mit der Sache beschäftigt hat.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gofy1G Offline
                Gofy1G Offline
                Gofy1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #767

                Der von mir geschildete Fall betraf eine Kündigung von Premiere. Premiere hat die Kündigung bestätigt und später behauptet, es wäre keine Kündigung eingegangen. Der Amtsrichter hat die Beweismittel, die Bestätigung, nicht angenommen, und geurteilt, daß keine Kündigung eingegangen ist.
                Ich wollte mit dieser Beschreibung nur ausdrücken, was einem passieren kann.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #768

                  Gofy
                  Selbstverständlich werden vor Entscheidung die Akten und Vorträge der Parteien vom Richter gelesen. Ob danach Schluss ist kann ebenso abhängig vom Richter sein, mit Glück, oder auch nicht, kann eine Grundsatzentscheidung durch höhere Gerichte zugelassen werden.

                  g_m
                  Eine überraschende, weil auch sehr seltene Übereinstimmung. Zudem nichts anderes, als ich im Verlauf dieses Threads schon mehrfach geäussert habe. Besonders in Bezug auf die so fleissig gesammelten "Zeugenlisten".

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #769

                    @gabriela_maier
                     
                    Zu deinem letzten Satz:  Dafür würdest du deine Hand ins Feuer legen ?   😱
                    Aua...

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #770

                      Auch Richter an einem AG wird man nicht so nebenbei. Eine Sorgfaltspflicht ist selbstverständlich, "Schnelllesen" und entscheiden durchaus antrainiert.

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #771

                        Gofy1 wrote:
                        Der von mir geschildete Fall betraf eine Kündigung von Premiere. Premiere hat die Kündigung bestätigt und später behauptet, es wäre keine Kündigung eingegangen. Der Amtsrichter hat die Beweismittel, die Bestätigung, nicht angenommen, und geurteilt, daß keine Kündigung eingegangen ist.
                        Ich wollte mit dieser Beschreibung nur ausdrücken, was einem passieren kann.

                        @gofy1
                        nichts ist undenkbar.
                        daher auch  der "rauhe wind" , der von ein paar usern von uns immer entgegen wehte.
                        das alles war bisher von uns ja nicht bös gemeint.
                        aber manchmal kann es wirklich anders kommen, als man denkt.
                        egal, wie viele beweise man für sein recht hat.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Gofy1G Offline
                          Gofy1G Offline
                          Gofy1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #772

                          Trotzdem habe ich bis jetzt geglaubt, daß wir in einem Rechtsstaat leben. Das man für sein Recht kämpfen muß, ist mir schon klar. Das man aber im Ernstfall darauf angewiesen ist, was man für einen "dienstbeflissenen" Richter erwischt, ist schon ernüchternd. Aber warten wir es ab.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #773

                            @anne49:

                            wie in allen Berufen gibt es auch bei den Richtern natürlich Unterschiede im Handeln. Ich glaube nicht in der Berufsauffassung ( ähnlich wie bei Ärzten ), denn wegen ihrer besonderen Verantwortung unterliegen sie einer besonders kritischen Beurteilung, die ja sehr öffentlich vorgenommen wird. Möglicherweise junge Richter, die sich fallbezogen nur sehr intensiv mit der Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen orientieren, oder ältere Richter, die sich eher auf ihren Erfahrungsschatz mehr oder minder verlassen. Und ein Richter am Amtsgericht hat auch nicht jeden Tag 20 oder mehr Fälle abzuhandeln, da hat er genügend Zeit für Recherchen dazwischen. Er bündelt nur an einem Verhandlungstag die Termine.

                            @Gofy1:

                            wir leben ganz sicher in einem sehr guten Rechtsstaat. Manchmal wünsche ich mir zwar speziell für die Reisebranche "amerikanische" Strafmöglichkeiten, sprich z.B. neben Schadensersatzleistungen zusätzliche Strafzahlungen in empfindlicher Höhe, wenn wiederholt der gleiche Tatbestand erfüllt war, aber unterm Strich können wird gut mit unserem System leben. Noch einen Satz zu deinem Beispiel Premiere: so wie du es beschrieben hast ist es unmöglich. Kein Richter darf ein Beweismittel ablehnen. Das ist nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde, wenn ein Unberechtigter den Beweis angeboten hat o.ä.

                            Was hier in der Themenprolematik FTI anbelangt hatte ich immer geglaubt, sie würden ein Muster-/Testverfahren durchziehen. Glaube ich aber nicht mehr, denn wo immer es stattgefunden hätte würde überregional aus dem besonderen Interesse darüber berichtet worden sein.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tina1312T Offline
                              tina1312T Offline
                              tina1312
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #774

                              Was mich hier wundert, ist, dass alle möglichen Wenns und Abers durchdiskutiert werden incl. aller möglichen z.T. unsachgemäßen Beiträge über den dt. Rechtsstaat, wo noch gar nichts von FTI aus passiert ist.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SokratesS Offline
                                SokratesS Offline
                                Sokrates
                                Experte Istanbul
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #775

                                gabriela_maier wrote:
                                Kein Richter darf ein Beweismittel ablehnen. Das ist nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde, wenn ein Unberechtigter den Beweis angeboten hat o.ä.

                                Sorry, aber mir ist Ähnliches passiert!

                                Ich hatte als Beweis, dass der RV einen defekten Bus eingesetzt hatte, einen Brief des RV an den Busunternehmer eingereicht, in dem dieser dem Unternehmer den Rechnungsbetrag für die von mir bemängelte Reise um knapp 1500,-- DM wegen eines defekten Busses gekürzt hat.

                                Dem Richer am AG hat dies nicht als Beweis gereicht, dass der Bus defekt war!

                                LG

                                Sokrates

                                P.S.: Das AG und der Firmensitz des RV befanden sich in der selben Kleinstadt mit ca. 20.000 Einwohnern. Man kann davon ausgehen, dass sich der Eigentümer des RV und der Richter persönlich kannten - beweisen konnte ich das leider nicht.

                                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #776

                                  Sokrates
                                  Vielleicht gibt es in diesem Ort noch einen vereidigten Kfz.-Sachverständigen "im gleichen Kegelclub", den der Richter auch gerne involviert hätte 😉

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #777

                                    bernhard707 wrote:
                                    Auch Richter an einem AG wird man nicht so nebenbei.

                                    Nein, man benötigt zumindest eine 2-stellige Examensnote.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gabriela_maierG Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #778

                                      @Sokrates:

                                      das ist eine schwierige Geschichte. Ich gehe davon aus, das die streitige Sache unter €600.-- sich bewegt hat und daher die Entscheidung des Richters rechtskräftig war. Berufung nicht möglich.Seine subjektive Bewertung des Beweises ist daher nicht mehr anzufechten. Und er wird sicher auch eine Begründung geliefert haben. Das darf er, und mit solchen Entscheidungen muss im Einzelfall wg. der Rechtssicherheit nach einem Urteil gelebt werden.

                                      Aber gegen die Bewertung des Beweismittels des Richters ( die Nichtanerkennung ) an sich kann grundsätzlich Beschwerde eingelegt werden. Nutzt zwar dem Betroffenen nix, da auch einem Richter ein Fehlverhalten zugebilligt wird, aber es schadet seiner Karriere. Zuständig wäre die nächsthöhere Instanz im Justizwesen.

                                      Ich kenne was ähnliches aus dem Beamtenstatus ( basierend auf Behördenentscheidungen 😞 grundsätzlich kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber gegen eine Einzelentscheidung eines Beamten ist eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich.

                                      Grundsätzlich stimme ich deinem PS zu: man kennt sich, man sieht sich, man schätzt sich. Dafür gibt es in Köln ( jetzt aber reiner Zufall und bezieht sich nicht auf den dort ansässigen RV ) den Begriff des "Kölschen Klüngels"

                                      Gruss Gabriela

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • beckoeB Offline
                                        beckoeB Offline
                                        beckoe
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #779

                                        Suche dringend leute die um den 15. april 2010 im hotel gardenia oder einem anderen in alanya im urlaub waren und über fti gebucht haben und vor ort von fti betreut wurden. zwecks gegenseitiger zeugenaussage....gruß beckoe

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                                        Rhodos/Griechenland
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                                          #780

                                          anne49 wrote:

                                          bernhard707 wrote:
                                          Auch Richter an einem AG wird man nicht so nebenbei.

                                          Nein, man benötigt zumindest eine 2-stellige Examensnote.

                                          Hallo!
                                           
                                          Wer ein gutes Gedächnis hat und gut auswendig lernen kann schafft das.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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