Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. Verhalten von FTI nach Flugstopp
  6. Verhalten von FTI nach Flugstopp

Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
853 Beiträge 134 Kommentatoren 193.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #781

    beckoe wrote:
    Suche dringend leute die um den 15. april 2010 im hotel gardenia oder einem anderen in alanya im urlaub waren und über fti gebucht haben und vor ort von fti betreut wurden. zwecks gegenseitiger zeugenaussage....gruß beckoe

    hi.
    der user "shoto-kan" hat im sommer zeugenlisten geführt.
    seitdem hat er sich aber nicht mehr gemeldet.
    kannst ihn ja mal per pn schreiben?
    einfach über die erweiterte forensuche suchen.

    Hotel aus diesem Beitrag
    78%
    Hotel Gardenia
    Rhodos/Griechenland
    Zum Hotel

    Das "F" in Montag steht für Freude.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SeilschaftS Offline
      SeilschaftS Offline
      Seilschaft
      schrieb am zuletzt editiert von
      #782

      Letzter Stand:
      Nach erneutem schriftlichen Widerspruch am 23.09.2010, habe ich noch nichts von FTI gehört. Der Widerspruch ging direkt an die Sachbearbeiterin der zweiten Rechnung in München.
      Schöne Grüße!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • kontraK Offline
        kontraK Offline
        kontra
        schrieb am zuletzt editiert von
        #783

        Nach der Nachforderung Ende Juli 2010 habe ich einen Widerspruch geschrieben; mit der Bergründung, das die Reiseleitung im Sultan of Side, nicht gekündigt hat.
        Heute kam erneute Post, jedoch keine Mahnung ( merkwürdig, oder?).
        Dort steht geschrieben: .....Reisevertrag mittels Aushang bzw. Aushändigung gekündigt.
        Unsere Reiseleiter haben die Kundeninformation an ALLE Kunden ausgehändigt.(Wieso habe ich und die Mitreisenden, mit denen ich noch in Kontakt bin, die nie gesehen?)
        .............Wir bitten um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.(Betrag wurde nicht genannt)
        Mit freundlichen Grüßen
        Rechtsabteilung
        Was meint ihr?
        Es ist ja keine Mahnung, abwarten  oder erneut Widerspruch?

        Hotel aus diesem Beitrag
        83%
        Hotel Sultan of Side
        Türkische Riviera/Türkei
        Zum Hotel
        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #784

          Keine Rechtsberatung, aber gelassen abwarten, oder schon wegen der grundsätzlichen Verpflichtung von FTI eine detaillierte Auflistung der entstandenen Kosten anfordern.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Gofy1G Offline
            Gofy1G Offline
            Gofy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #785

            Ich habe einen weiteren Wiederspruch geschrieben, indem ich nochmals erklärt habe, daß keine Kündigung irgendeiner Art erfolgt ist und deshalb die Forderung gegenstandslos ist. Außerdem habe ich um eine detaillierte Auflistung der Forderung gebeten. Ich bin der Meinung, nicht zu reagieren, ist die schlechteste Art mit denen umzugehen.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #786

              @gofy
              kleine nachfrage:
              du widersprichst der rechnung, weil sie (deiner meinung nach) gegenstandslos ist.
              und dann bittest du um spezifizierung dieser?
              macht doch eigentlich keinen sinn, oder?
              wenn die rechnung gegenstandslos ist, dann ist sie es. ob nun detailliert, oder nicht.
               
              oder habe ich dich da falsch verstanden?

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #787

                In einem anderen Thread hast Du, Lexi, gerade darauf hingewiesen, dass mit der Hinfälligkeit einer Klausel der Vertrag insgesamt weiterhin Gültigkeit hat.

                Wenn Gofy also zunächst widerspricht, weil der Vertrag nach seiner Ansicht nicht gekündigt wurde, ist das die eine Seite der Medaille. Sollte es später dazu kommen, dass irgendjemand entscheidet, die Kündigung hätte stattgefunden, geht es weiter mit Punkt 2.

                Wobei er eben wohlweislich hier auch Widerspruch eingelegt hat und nur im Falle, dass Punkt 1 hinfällig und Punkt 2 nachvollziehbar ist, er die Zahlung (vermutlich) vornehmen würde.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #788

                  aber doch hübsch eins nach dem anderen.
                  wenn mir jemand schreibt, dass er meiner forderung vehement widerspricht, aber im nebensatz schreibt, für den fall dass ich doch recht haben sollte, eine detailleirtere forderung haben möchte, sieht das für mich als empfänger danach aus, dass der verfasser selbst nich dran glaubt, dass er recht hat.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #789

                    Ist ja keine Glaubensfrage. 😉

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #790

                      Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.

                      Es kann ja sein, das vor Gericht die Forderung dem Grunde nach stattgegeben wird, aber die Höhe der Forderung im Zweifel steht und sie detailliert ausgewiesen werden muss.

                      Also kein Fehler.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Gofy1G Offline
                        Gofy1G Offline
                        Gofy1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #791

                        Ich habe es so gemeint, wie Gabriela und Privaci es geschrieben haben. Der erste Widerspruch gilt der Forderung, der Zweite der Höhe.
                        Wenn mir jemand eine Forderung zukommen läßt, ob berechtigt oder nicht, habe ich immer noch das Recht zu erfahren, wie sich die Forderung zusammensetzt.
                        Damit kenne ich in keinster Weise die Rechtmäßigkeit der Forderung an und gebe auch nicht zu verstehen, daß ich Zweifel an meinem Widerspruch habe.
                        Außerdem sind dies keine original Formulierungen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gastwirtG Offline
                          gastwirtG Offline
                          gastwirt
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #792

                          gabriela_maier wrote:
                          Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe.

                          ...und drittens widerspricht man generell 😛

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #793

                            Ganz falsch: man braucht nicht mal ein drittens ! Es genügt tatsächlich ein nicht differenzierter Widerspruch, also formal auch kein 1. bzw. ein 2. Damit ist rechtlich alles korrekt gelaufen.Ich hätte als Betroffene mich sowieso nie mehr gerührt, wenn ich der ersten Rechnung ( mit Einschreiben ) widersprochen habe.

                            Aber im Prinzip hast du ja nach Radio Erwian recht: im Prinzip grundsätzlich, aber.......

                            Muss mal nachdenken, was du damit gemeint haben könntest.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • fraenniF Offline
                              fraenniF Offline
                              fraenni
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #794

                              ....Experte für Galgenhumor...
                              "Mein Gott, jetzt hat sie's!"
                              😛 😆

                              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • shoghun13S Offline
                                shoghun13S Offline
                                shoghun13
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #795

                                hallo
                                 
                                ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread
                                schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.
                                aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.
                                man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.
                                sind das dann auch 2 kündigungen????
                                 
                                mfg

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mannigeM Offline
                                  mannigeM Offline
                                  mannige
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #796

                                  gabriela_maier wrote:
                                  Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.

                                  Alsokein Fehler.

                                  Gruss Gabriela

                                  Sorry,ein großer Fehler ist das wirklich nichts Richtiges rüber kommt.
                                  Wer keine Ahnung hat sollte besser keine Äußerungen machen oder auf auf einen Rechtsbeistand hinweisen.
                                  Dann kann man sich mit seiner Schreiberei auch nicht blamieren.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #797

                                    Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mannigeM Offline
                                      mannigeM Offline
                                      mannige
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #798

                                      gabriela_maier wrote:
                                      Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.

                                      Bitte vorher genau lesen, dann denken , dann sachlich richtig schreiben das informative
                                      Beiträge hier zu lesen sind.Das was ich in letzter  Zeit von Dir gelesen habe war leider nicht immer hilfreich.Anhand der Äusserungen anderer User stehe ich wohl mit meiner Meinung nicht alleine da.
                                      Wer ständig pauschal nach dem RV fragt !!!!!!, muß in seiner Beurteilung der Sachlage  so vor eingenommen sein, das eine Beurteilung der Sachlage wohl nicht mehr neutral erscheint.
                                      Ich beschuldige Dich nicht, sondern ich kritisiere Deine Beiträge, sorry und das geht so doch oder darf man hier seine Meinung nicht äussern?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #799

                                        Na ja, die user, auf die du dich anscheinend berufst kenne ich auch. Ist ja auch von mir schon mal angesprochen worden. Aber: du wirst es nicht glauben, es gibt auch andere !

                                        Hier zu den Fakten in diesem thread:

                                        Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!

                                        Und jetzt bist du dran, wenn du eine Behauptungen auf Sustanzlosigkeit meiner Beiträge in diesem thread und zu diesem Thema beweisen willst. Ansonsten schweige ! Kannst dich ja ausruhen, aber dann -da bin ich sicher- kommen die anderen aus der gleichen Ecke. Kennt man ja, macht aber nichts.

                                        Was andere Themen angeht und meine Beiträge dazu, das steht hier nicht zur Debatte.

                                        Gruss Gabriela ( wie du siehtst, meine Höflichkeit verliere ich nie ! )

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mannigeM Offline
                                          mannigeM Offline
                                          mannige
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #800

                                          @gabriele maier
                                          Kannst Du mir das mal bitte mal genauer erläutern was Du da schreibst:

                                          Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben )eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und danneine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!

                                          Ich bin ein höflicher Mensch und sage Dir "Das verstehe ich nicht"
                                          Soll ich jetzt nach Deiner Aussage warten , warten bis was passiert ??
                                          Ne, da muß ich Dir sagen mein RA kennt sich in dieser Sachlage besser aus und vertritt nicht Deine Aussagen.

                                          Auch bei den anderen Themen, die hier zwar nicht zu Debatte stehen, kann ich Deine Meinung nicht vertreten.
                                          Nimm einfach zur Kenntnis, wer etwas öffentlich schreibt, muß damit rechnen Kritik zu erhalten  und jeder sollte gelernt haben mit Kritik umzugehen. Seine Meinung wenn es  eine falsche Darstellung ist, stur zu vertreten zeigt nichts von Einsicht und Lernfähigkeit.
                                          Gruss Manne ( der lernfähig ist)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 38
                                          • 39
                                          • 40
                                          • 41
                                          • 42
                                          • 43
                                          • 40 von 43
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag