Verhalten von FTI nach Flugstopp
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beckoe wrote:
Suche dringend leute die um den 15. april 2010 im hotel gardenia oder einem anderen in alanya im urlaub waren und über fti gebucht haben und vor ort von fti betreut wurden. zwecks gegenseitiger zeugenaussage....gruß beckoehi.
der user "shoto-kan" hat im sommer zeugenlisten geführt.
seitdem hat er sich aber nicht mehr gemeldet.
kannst ihn ja mal per pn schreiben?
einfach über die erweiterte forensuche suchen. -
Letzter Stand:
Nach erneutem schriftlichen Widerspruch am 23.09.2010, habe ich noch nichts von FTI gehört. Der Widerspruch ging direkt an die Sachbearbeiterin der zweiten Rechnung in München.
Schöne Grüße! -
Nach der Nachforderung Ende Juli 2010 habe ich einen Widerspruch geschrieben; mit der Bergründung, das die Reiseleitung im Sultan of Side, nicht gekündigt hat.
Heute kam erneute Post, jedoch keine Mahnung ( merkwürdig, oder?).
Dort steht geschrieben: .....Reisevertrag mittels Aushang bzw. Aushändigung gekündigt.
Unsere Reiseleiter haben die Kundeninformation an ALLE Kunden ausgehändigt.(Wieso habe ich und die Mitreisenden, mit denen ich noch in Kontakt bin, die nie gesehen?)
.............Wir bitten um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.(Betrag wurde nicht genannt)
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung
Was meint ihr?
Es ist ja keine Mahnung, abwarten oder erneut Widerspruch? -
Keine Rechtsberatung, aber gelassen abwarten, oder schon wegen der grundsätzlichen Verpflichtung von FTI eine detaillierte Auflistung der entstandenen Kosten anfordern.
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Ich habe einen weiteren Wiederspruch geschrieben, indem ich nochmals erklärt habe, daß keine Kündigung irgendeiner Art erfolgt ist und deshalb die Forderung gegenstandslos ist. Außerdem habe ich um eine detaillierte Auflistung der Forderung gebeten. Ich bin der Meinung, nicht zu reagieren, ist die schlechteste Art mit denen umzugehen.
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@gofy
kleine nachfrage:
du widersprichst der rechnung, weil sie (deiner meinung nach) gegenstandslos ist.
und dann bittest du um spezifizierung dieser?
macht doch eigentlich keinen sinn, oder?
wenn die rechnung gegenstandslos ist, dann ist sie es. ob nun detailliert, oder nicht.
oder habe ich dich da falsch verstanden? -
In einem anderen Thread hast Du, Lexi, gerade darauf hingewiesen, dass mit der Hinfälligkeit einer Klausel der Vertrag insgesamt weiterhin Gültigkeit hat.
Wenn Gofy also zunächst widerspricht, weil der Vertrag nach seiner Ansicht nicht gekündigt wurde, ist das die eine Seite der Medaille. Sollte es später dazu kommen, dass irgendjemand entscheidet, die Kündigung hätte stattgefunden, geht es weiter mit Punkt 2.
Wobei er eben wohlweislich hier auch Widerspruch eingelegt hat und nur im Falle, dass Punkt 1 hinfällig und Punkt 2 nachvollziehbar ist, er die Zahlung (vermutlich) vornehmen würde.
Gruß privacy
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aber doch hübsch eins nach dem anderen.
wenn mir jemand schreibt, dass er meiner forderung vehement widerspricht, aber im nebensatz schreibt, für den fall dass ich doch recht haben sollte, eine detailleirtere forderung haben möchte, sieht das für mich als empfänger danach aus, dass der verfasser selbst nich dran glaubt, dass er recht hat. -
Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.
Es kann ja sein, das vor Gericht die Forderung dem Grunde nach stattgegeben wird, aber die Höhe der Forderung im Zweifel steht und sie detailliert ausgewiesen werden muss.
Also kein Fehler.
Gruss Gabriela
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Ich habe es so gemeint, wie Gabriela und Privaci es geschrieben haben. Der erste Widerspruch gilt der Forderung, der Zweite der Höhe.
Wenn mir jemand eine Forderung zukommen läßt, ob berechtigt oder nicht, habe ich immer noch das Recht zu erfahren, wie sich die Forderung zusammensetzt.
Damit kenne ich in keinster Weise die Rechtmäßigkeit der Forderung an und gebe auch nicht zu verstehen, daß ich Zweifel an meinem Widerspruch habe.
Außerdem sind dies keine original Formulierungen. -
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Ganz falsch: man braucht nicht mal ein drittens ! Es genügt tatsächlich ein nicht differenzierter Widerspruch, also formal auch kein 1. bzw. ein 2. Damit ist rechtlich alles korrekt gelaufen.Ich hätte als Betroffene mich sowieso nie mehr gerührt, wenn ich der ersten Rechnung ( mit Einschreiben ) widersprochen habe.
Aber im Prinzip hast du ja nach Radio Erwian recht: im Prinzip grundsätzlich, aber.......
Muss mal nachdenken, was du damit gemeint haben könntest.
Gruss Gabriela
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hallo
ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread
schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.
aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.
man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.
sind das dann auch 2 kündigungen????
mfg -
gabriela_maier wrote:
Das darf man aber durchaus. Es sind zwei Widersprüche in in einem Schreiben. Zuerst widerspricht man der Forderung dem Grunde nach und im zweiten Widerspruch der Höhe. Könnte man natürlich besser formulieren, aber es sind ja keine Antwälte, die sich hier direkt wehren.Alsokein Fehler.
Gruss Gabriela
Sorry,ein großer Fehler ist das wirklich nichts Richtiges rüber kommt.
Wer keine Ahnung hat sollte besser keine Äußerungen machen oder auf auf einen Rechtsbeistand hinweisen.
Dann kann man sich mit seiner Schreiberei auch nicht blamieren. -
Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.
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gabriela_maier wrote:
Wo bitte ist der Fehler ? Wo ist dein Beweis dafür ? Mal wieder -nicht das erste Mal- eine pauschale Beschuldigung von dir ohne facts zu liefern. Sorry, so geht das nicht.Bitte vorher genau lesen, dann denken , dann sachlich richtig schreiben das informative
Beiträge hier zu lesen sind.Das was ich in letzter Zeit von Dir gelesen habe war leider nicht immer hilfreich.Anhand der Äusserungen anderer User stehe ich wohl mit meiner Meinung nicht alleine da.
Wer ständig pauschal nach dem RV fragt !!!!!!, muß in seiner Beurteilung der Sachlage so vor eingenommen sein, das eine Beurteilung der Sachlage wohl nicht mehr neutral erscheint.
Ich beschuldige Dich nicht, sondern ich kritisiere Deine Beiträge, sorry und das geht so doch oder darf man hier seine Meinung nicht äussern? -
Na ja, die user, auf die du dich anscheinend berufst kenne ich auch. Ist ja auch von mir schon mal angesprochen worden. Aber: du wirst es nicht glauben, es gibt auch andere !
Hier zu den Fakten in diesem thread:
Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!
Und jetzt bist du dran, wenn du eine Behauptungen auf Sustanzlosigkeit meiner Beiträge in diesem thread und zu diesem Thema beweisen willst. Ansonsten schweige ! Kannst dich ja ausruhen, aber dann -da bin ich sicher- kommen die anderen aus der gleichen Ecke. Kennt man ja, macht aber nichts.
Was andere Themen angeht und meine Beiträge dazu, das steht hier nicht zur Debatte.
Gruss Gabriela ( wie du siehtst, meine Höflichkeit verliere ich nie ! )
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@gabriele maier
Kannst Du mir das mal bitte mal genauer erläutern was Du da schreibst:Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben )eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und danneine Klage vor einem Gericht. Und da tut sich anscheinend bis heute nichts, rein gar nichts !!
Ich bin ein höflicher Mensch und sage Dir "Das verstehe ich nicht"
Soll ich jetzt nach Deiner Aussage warten , warten bis was passiert ??
Ne, da muß ich Dir sagen mein RA kennt sich in dieser Sachlage besser aus und vertritt nicht Deine Aussagen.Auch bei den anderen Themen, die hier zwar nicht zu Debatte stehen, kann ich Deine Meinung nicht vertreten.
Nimm einfach zur Kenntnis, wer etwas öffentlich schreibt, muß damit rechnen Kritik zu erhalten und jeder sollte gelernt haben mit Kritik umzugehen. Seine Meinung wenn es eine falsche Darstellung ist, stur zu vertreten zeigt nichts von Einsicht und Lernfähigkeit.
Gruss Manne ( der lernfähig ist)


