Verhalten von FTI nach Flugstopp
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shoghun13 wrote:
hallo
ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread
schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.
aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.
man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.
sind das dann auch 2 kündigungen????
mfghallo shogun.
wenn du meine ratschläge zur formulierung einer kündigung wieder gibst, dann sei doch bitte so nett und mache es richtig. und nicht aus einem völlig anderen zusammenhang gerissen.
mir zeigt das, dass du mal wieder nichts verstanden hast. ich weiß nicht, welchen groll zu hegst, aber du scheinst darin so verblendet, dass du den blick fürs wesentliche verlierst.
im übrigen lass dir gesagt sein, dass es ein unterschied ist, einen vertrag zwischen 2 parteien zu kündigen oder aber einen widerspruch zu einer forderung zu formulieren.
es kommt wirklich nicht besonders oft vor, aber ich gebe hier g.-m. recht.
dass man einmal dem grunde nach und einmal der höhe nach widersprechen kann.
das habe ich in meinem beitrag heute nachmittag außer acht gelassen.
mea culpa.
es war auch nur eine verständnisfrage an gofy meinerseits.
und er schrieb ja , dass es im original schreibenanders formuliert war, als er es hier im beitrag geschrieben hat. -
gabriela_maier wrote:
Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht.Ich gehöre wohl auch nicht zu m Fanclub unserer "immer höflichen Gabi"
Aber mit den von mir zitierten Zeilen trifft sie auch meine Meinung. Habe ich im übrigen am Anfang des Threads genauso empfohlen. Als Betroffener keine Frist versäumen und locker zurücklehnen, -
gastwirt wrote:
Die Rechnung vorerst nicht zu bezahlen, bleibt doch jedem unbenommen! Einen Widerspruch einzulegen, müßte man auch schaffen, wenn man im Forum ellenlange Beiträge verfassen kann. Den folgenden Rat gab es viel weiter vorn schon mal:
Mahnverfahren abwarten, diesem einen fristgerechten Widerspruch entgegensetzen und der Dinge harren, die dann kommen werden. Natürlich nur, wenn einem ein Streitwert von z.B. 192€ diese Zeilen wert sind!
Sorry, es war nicht am Anfang!.... sondern schon auf Seite 43

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Ok, eine Möglichkeit. Sinnvoll erscheint allerdings wie schon gestern von mir erwähnt, wegen der grundsätzlichen Verpflichtung von FTI eine detaillierte Auflistung der entstandenen Kosten anfordern.
Das Thema Mahnbescheid könnte so evtl. gar keines mehr werden.
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Nö, der Einsatz der Gehirnkapazität kann durchaus reichen
, so ganz ohne Anwalt. -
Hier mal etwas Allgemeines. Ich finde es gut, daß man hier seine Meinung kundtun kann und andere Meinungen lesen kann. Keiner der hier schreibt, ist wie man in Bayern sagt, auf der "Brennsuppn" dahergeschwommen. Deshalb sollte man auch andere Ansichten tollerieren, denn auch diese können eventuell einmal nützlich sein. Ich möchte mich bei allen Usern dieses Forums bedanken und hoffe, daß weiterhin gute Argumente kommen.
Entschuldigung dafür, daß ich dem Administrator eventuell ins Handwerk gepfuscht habe. -
mich würde mal interessieren, ob fti bei irgendjemanden gerichtliche schritte oder per anwalt die forderung geltend gemacht hat; wir haben seit unserem letzten schreiben (ca. aus august) nichts mehr von fti gehört;
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blondtiger wrote:
mich würde mal interessieren, ob fti bei irgendjemanden gerichtliche schritte oder per anwalt die forderung geltend gemacht hat; wir haben seit unserem letzten schreiben (ca. aus august) nichts mehr von fti gehört;Hallo, auch bei uns hat sich fti seit Ende August nicht gemeldet. Da erhielten wir eine ---freundliche Zahlungsaufforderung---, wir haben nicht reagiert.
Wenn wieder neue Post ins Haus flattert, sehen wir weiter.
Wir wissen noch nicht genau, wie wir uns weiter verhalten,
denn bei uns sind es ja doch 750,- €, über die es sich sicher zu streiten lohnt.
MfG -
Es gibt etwas Neues zu berichten.
Ein Schreiben von BigXtra auf meinen zweiten Widerruf.
Sehr geehrter Herr .....
in obig bezeichneter Angelegenheit dürfen wir zurückkommen auf Ihr Schreiben vom ..8.2010 und dürfen Ihnen mitteilen, dass wir weiterhin an unserer bisher vertretenen Rechtsauffassung festhalten und die Bigxtra zur Weiterbelastung der Mehrkosten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen berechtigt ist.
Wir bitten daher erneut um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.
Sollten Ihrerseits hinsichtlich einer Teilforderung des in Rechnung gestellten Betrages Einwendungen bestehen oder Sie die Auffassung vertreten, der Erstattungsanspruch bestehe nur teilweise, so empfehlen wir im Hinblick auf die mit einem Verzug einhergehenden, von der der Forderungshöhe abhängigen Kosten, zunächst die Zahlung des unstrittigen Teilbetrages.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung -
Dazu müsste es aber eine spezifizierte Rechnung geben, wenn man Teilzahlung verlangt für "angeblich" unstrittige Positionen. Das könnten z.B. die 50% Mehrkosten des Rückfluges sein gegenüber den includierten Rückflugskosten aus der Pauschalreise. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe gibt es aber keine solche spezifizierte Forderung seitens FTI. Keep cool !!
Gruss Gabriela
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Ich bin noch nie so oft höflich gebeten worden, endlich zu zahlen.
Warum geht fti, wenn Sie glauben recht zu haben, nicht den offiziellen Weg, Mahnbescheid oder Klage?
Ich habe eindeutig in meinen Widersprüchen zu verstehen gegeben, daß ich nicht bereit bin zu zahlen, da keine Kündigung erfolgt ist. -
Na, auf diese Bemerkung würde ich nichts geben. Die abgeschwächte Forderung von FTI mit der Bitte ( Aufforderung ? ) um Teilzahlung war wohl eher ein weiterer Schritt rückwärts, also man rudert nach wie vor zurück. Aber vielleicht zahlen ja auch einige auf diesen Brief, kann ja möglich sein.
Erst, wenn die Klage auf dem Tisch liegt sollte man sich darüber Gedanken machen. Bis dahin daruf man das ruhig einordnen unter einem "zahnlosen Tiger" !
Wer eine in seinen Augen berechtigte Forderung hat schreibt keine komischen Briefe, er geht vor Gericht. Alles klar ?
Um noch was klarzustellen: nur wenn es eine eindeutige nachweisbare Aussage des RV vor Ort gab, das dem Reisenden k e i n e zusätzlichen Kosten entstehen ist auch der Rückflug aussen vor. Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun.
Gruss Gabriela
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Nun, der RV kann seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Reisevertrag nicht erbringen, also im Falle der Vulkanasche den vereinarten Rückflug zum festgelegten Datum. Er ist aber in der Pflicht, den Reisenden in die Heimat zu bringen. Dazu benötigt er Flüge, die möglicherweise nicht mit seiner kalkulierten Basis ( der Pauschalreise ) zu vereinbaren sind. Das kann ein Linienflug sein, kann aber auch ein leerer Hinflug sein etc. Aber das muss er belegen, wodurch seine höheren Kosten entstanden sind. Er muss also offen legen, was der normale Rückflug aus der Pauschalreise gekostet hätte, und das dem neuen Preis gegenüberstellen. Die Differenz teilen sich RV und Reisendern.
Gruss Gabriela