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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #801

    shoghun13 wrote:
    hallo
     
    ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread
    schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.
    aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.
    man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.
    sind das dann auch 2 kündigungen????
     
    mfg

    hallo shogun.
    wenn du meine ratschläge zur formulierung einer kündigung wieder gibst, dann sei doch bitte so nett und mache es richtig. und nicht aus einem völlig anderen zusammenhang gerissen.
    mir zeigt das, dass du mal wieder nichts verstanden hast. ich weiß nicht, welchen groll zu hegst, aber du scheinst darin so verblendet, dass du den blick fürs wesentliche verlierst.
     
    im übrigen lass dir gesagt sein, dass es ein unterschied ist, einen vertrag zwischen 2 parteien zu kündigen oder aber einen widerspruch zu einer forderung zu formulieren.
     
     
    es kommt wirklich nicht besonders oft vor, aber ich gebe hier g.-m. recht.
    dass man einmal dem grunde nach und einmal der höhe nach widersprechen kann.
    das habe ich in meinem beitrag heute nachmittag außer acht gelassen.
    mea culpa.
     
    es war auch nur eine verständnisfrage an gofy meinerseits.
    und er schrieb ja , dass es im original schreibenanders formuliert war, als er es hier im beitrag geschrieben hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #802

      gabriela_maier wrote:
      Wer im Falle von FTI einen Widerspruch gegen eine Rechnung von FTI bezogen auf Nachforderungen aus dem Gesamtkomplex Aschewolke/Flugverbote einen schriftlichen Widerspruch ( per Einschreiben ) eingelegt hat braucht nichts weiter zu tun als abzuwarten. Der nächste Schritt von FTI wäre ein Mahnbescheid ( dagegen kann ebenfalls pauschal ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen ) und dann eine Klage vor einem Gericht.

      Ich gehöre wohl auch nicht zu m Fanclub unserer "immer höflichen Gabi" 😛 Aber mit den von mir zitierten Zeilen trifft sie auch meine Meinung. Habe ich im übrigen am Anfang des Threads genauso empfohlen. Als Betroffener keine Frist versäumen und locker zurücklehnen,

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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #803

        gastwirt wrote:
        Die Rechnung vorerst nicht zu bezahlen, bleibt doch jedem unbenommen! Einen Widerspruch einzulegen, müßte man auch schaffen, wenn man im Forum ellenlange Beiträge verfassen kann. Den folgenden Rat gab es viel weiter vorn schon mal:
        Mahnverfahren abwarten, diesem einen fristgerechten Widerspruch entgegensetzen und der Dinge harren, die dann kommen werden. Natürlich nur, wenn einem ein Streitwert von z.B. 192€ diese Zeilen wert sind! 😛

        Sorry, es war nicht am Anfang!.... sondern schon auf Seite 43 😆

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #804

          Ok, eine Möglichkeit. Sinnvoll erscheint allerdings wie schon gestern von mir erwähnt,  wegen der grundsätzlichen Verpflichtung von FTI eine detaillierte Auflistung der entstandenen Kosten anfordern.

          Das Thema Mahnbescheid könnte so evtl. gar keines mehr werden.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #805

            Natürlich ebenso richtig.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • shoghun13S Offline
              shoghun13S Offline
              shoghun13
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #806

              hallo
               
              aha mannige bespricht sich tagesaktuell zu den themen mit "seinem"
              rechtsanwalt.
              einfach vorbildlich dieser einsatz.
               
              mfg

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #807

                Nö, der Einsatz der Gehirnkapazität kann durchaus reichen 😉 , so ganz ohne Anwalt.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Gofy1G Offline
                  Gofy1G Offline
                  Gofy1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #808

                  Hier mal etwas Allgemeines. Ich finde es gut, daß man hier seine Meinung kundtun kann und andere Meinungen lesen kann. Keiner der hier schreibt, ist wie man in Bayern sagt, auf der "Brennsuppn" dahergeschwommen. Deshalb sollte man auch andere Ansichten tollerieren, denn auch diese können eventuell einmal nützlich sein. Ich möchte mich bei allen Usern dieses Forums bedanken und hoffe, daß weiterhin gute Argumente kommen.
                  Entschuldigung dafür, daß ich dem Administrator eventuell ins Handwerk gepfuscht habe.

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                  • blondtigerB Offline
                    blondtigerB Offline
                    blondtiger
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #809

                    mich würde mal interessieren, ob fti bei irgendjemanden gerichtliche schritte oder per anwalt die forderung geltend gemacht hat; wir haben seit unserem letzten schreiben (ca. aus august) nichts mehr von fti gehört;

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • blumele74B Offline
                      blumele74B Offline
                      blumele74
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #810

                      blondtiger wrote:
                      mich würde mal interessieren, ob fti bei irgendjemanden gerichtliche schritte oder per anwalt die forderung geltend gemacht hat; wir haben seit unserem letzten schreiben (ca. aus august) nichts mehr von fti gehört;

                      Hallo, auch bei uns hat sich fti seit Ende August nicht gemeldet. Da erhielten wir eine ---freundliche Zahlungsaufforderung---, wir haben nicht reagiert.
                      Wenn wieder neue Post ins Haus flattert, sehen wir weiter.
                      Wir wissen noch nicht genau, wie wir uns weiter verhalten,
                      denn bei uns sind es ja doch 750,- €, über die es sich sicher zu streiten lohnt.
                      MfG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Gofy1G Offline
                        Gofy1G Offline
                        Gofy1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #811

                        Es gibt etwas Neues zu berichten.
                        Ein Schreiben von BigXtra auf meinen zweiten Widerruf.
                         
                        Sehr geehrter Herr .....
                         
                        in obig bezeichneter Angelegenheit dürfen wir zurückkommen auf Ihr Schreiben vom ..8.2010 und dürfen Ihnen mitteilen, dass wir weiterhin an unserer bisher vertretenen Rechtsauffassung festhalten und die Bigxtra zur Weiterbelastung der Mehrkosten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen berechtigt ist.
                        Wir bitten daher erneut um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.
                        Sollten Ihrerseits hinsichtlich einer Teilforderung des in Rechnung gestellten Betrages Einwendungen bestehen oder Sie die Auffassung vertreten, der Erstattungsanspruch bestehe nur teilweise, so empfehlen wir im Hinblick auf die mit einem Verzug einhergehenden, von der der Forderungshöhe abhängigen Kosten, zunächst die Zahlung des unstrittigen Teilbetrages.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Rechtsabteilung

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #812

                          Dazu müsste es aber eine spezifizierte Rechnung geben, wenn man Teilzahlung verlangt für  "angeblich" unstrittige Positionen. Das könnten z.B. die 50% Mehrkosten des Rückfluges sein gegenüber den includierten Rückflugskosten aus der Pauschalreise. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe gibt es aber keine solche spezifizierte Forderung seitens FTI. Keep cool !!

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Gofy1G Offline
                            Gofy1G Offline
                            Gofy1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #813

                            Bei mir gibt es keinen Teilbetrag der strittig ist. Die gesammte Forderung ist strittig.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LuganskL Offline
                              LuganskL Offline
                              Lugansk
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #814

                              Hallo!
                               
                              Wer eine Teilbetrag anerkennt, erkennt damit die Kündigung an und schießt sich damit ein Eigentor

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Gofy1G Offline
                                Gofy1G Offline
                                Gofy1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #815

                                Ich bin noch nie so oft höflich gebeten worden, endlich zu zahlen.
                                Warum geht fti, wenn Sie glauben recht zu haben, nicht den offiziellen Weg, Mahnbescheid oder Klage?
                                Ich habe eindeutig in meinen Widersprüchen zu verstehen gegeben, daß ich nicht bereit bin zu zahlen, da keine Kündigung erfolgt ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  goldi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #816

                                  Klage kommt bald, nur Geduld!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Gofy1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #817

                                    goldi wrote:
                                    Klage kommt bald, nur Geduld!

                                    Sitzt Du bei FTI oder woher weißt Du das?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      gabriela_maier
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #818

                                      Na, auf diese Bemerkung würde ich nichts geben. Die abgeschwächte Forderung von FTI mit der Bitte ( Aufforderung ? ) um Teilzahlung war wohl eher ein weiterer Schritt rückwärts, also man rudert nach wie vor zurück. Aber vielleicht zahlen ja auch einige auf diesen Brief, kann ja möglich sein.

                                      Erst, wenn die Klage auf dem Tisch liegt sollte man sich darüber Gedanken machen. Bis dahin daruf man das ruhig einordnen unter einem "zahnlosen Tiger" !

                                      Wer eine in seinen Augen berechtigte Forderung hat schreibt keine komischen Briefe, er geht vor Gericht. Alles klar ?

                                      Um noch was klarzustellen: nur wenn es eine eindeutige nachweisbare Aussage des RV vor Ort gab, das dem Reisenden k e i n e zusätzlichen Kosten entstehen ist auch der Rückflug aussen vor. Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun.

                                      Gruss Gabriela

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        chepriC Offline
                                        chepri
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #819

                                        gabriela_maier wrote:
                                        Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun
                                        Da steh ich jetz ein wenig auf dem Schlauch, aber woraus leitet sich das ab?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • gabriela_maierG Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #820

                                          Nun, der RV kann seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Reisevertrag nicht erbringen, also im Falle der Vulkanasche den vereinarten Rückflug zum festgelegten Datum. Er ist aber in der Pflicht, den Reisenden in die Heimat zu bringen. Dazu benötigt er Flüge, die möglicherweise nicht mit seiner kalkulierten Basis ( der Pauschalreise ) zu vereinbaren sind. Das kann ein Linienflug sein, kann aber auch ein leerer Hinflug sein etc. Aber das muss er belegen, wodurch seine höheren Kosten entstanden sind. Er muss also offen legen, was der normale Rückflug aus der Pauschalreise gekostet hätte, und das dem neuen Preis gegenüberstellen. Die Differenz teilen sich RV und Reisendern.

                                          Gruss Gabriela

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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