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Zug zum Flug----Fragen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • wagnerpizzaW Offline
    wagnerpizzaW Offline
    wagnerpizza
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    Also ich hab von SLR einen Voucher bekommen, auf dem steht: Stuttgart - Railways Germany.
    Ich muss mir also kein Ticket mehr am Automaten ziehen. Und auf meinem Ticket (sowohl Flug als dann eben auch Bahn) steht keine Adresse drauf. Und meinen Koffer nehme ich eh mit (sprich: da sind auch noch die Gepäckstreifen dran).

    Aber wie gesagt: Eigentlich gehts mir ja wirklich nur drum, ob das jemals bei euch schon so streng kontrolliert worden ist oder ob es damit getan ist, dass die den Wisch von SLR sehen und damit zufrieden sind.

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      Und was steht da zum Datum drauf?!

      Aber das heisst halt auch dann, dass Du nur von Stuttgart nach Frankfurt könntest, zurück nicht!

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        Das “Zug zum Flug“-Ticket .... gilt für bei der Rückfahrt am Ankunfts- und dem darauffolgenden Tag.Zwischenstopps sind erlaubt, solange die Fahrten in RichtungFlughafen/ in Richtung Heimatbahnhof liegen.

        So steht es auf der Seite von SLR beim "Zug zum Flug". Wenn man also am Tag nach seiner Rückreise von seinem Heimatbahnhof nach Frankfurt reist, dürfte das nicht legal sein. Ob es jemand merkt oder nicht ist eine andere Frage.

        Allerdings komme ich schon arg zum Nachdenken, welche Auswüchse so langsam der Geizfaktor treibt. Wegen einem Ticket, das bei rechtzeitiger Buchung für 25€ zu bekommen ist, einen solchen Aufstand zu machen ist mir ehrlich gesagt unbegreiflich.

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        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          Chepri gebe ich Dir vollkommen Recht, aber durch das "und" müsste doch die Fahrt Frankfurt-Stuttgart sogar legitim sein, sonst müsste da doch ein "oder" stehen?!

          Nur wegen der Richtigkeit der Sachlage, hatte ja vorher schon gesagt, dass es mir den Aufwand nicht wert wäre!

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          • wagnerpizzaW Offline
            wagnerpizzaW Offline
            wagnerpizza
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            @doc:
            Das Datum passt, da es ja bereits ein tag nach dem landen ist.
            Nur dadurch bin ich ja überhaupt auf die Idee gekommen.
            Dass es nur in eine Richtung funktionert, ist auch klar.
            Und ich hab auch schon weiter nachgeschaut bei den Konditionen usw und ich fand immer, dass es net so klar war, ob das Ticket jetz dafür gilt oder net.
            Also keine Angst, es geht mir net darum, hier alles auf gedei un verreck auszunutzen. Ich habe mir lediglich die Frage gestellt, ob das geht, weil ich mir selbst nach ausführlichem Studium der Konditionen net so sicher war.

            Denn: Was ist denn der Heimatbahnhof? Der Bahnhof, an dem ich meine Reise beenden möchte. Okay - ich will also meine Reise in Frankfurt beenden, obwohl ich dort nicht wohne. Also irgendwie alles net so eindeutig.

            Aber jetz mal im Ernst: Was hat denn der Kontrolleur von euch verlangt in der Bahn? Ihr habt doch sicher schon Erfahrungen damit gesammelt. Ich habs noch nie genutzt...

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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Nö das ist es nicht, denn Frankfurt - Stuttgart könnte sicher nur am Abreisetag gelten. Das "und" kommt dann zm Tragen, wenn man am Ankunftstag die halbe Strecke zurücklegt und am nächsten Tag weiterfährt, oder wenn die Zugfahrt am Ankunftstag beginnt und sich in den Folgetag hineinzieht. Voraussetzung: Immer Richtung Heimatbahnhof und nicht für weitere Reisen.

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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Die Tickets sind ab einem Tag vor dem Abflug und bis einen Tag nach der Ankunft gültig - falls man wegen ungünstiger Zeiten im Hotel übernachten muss  oder aus welchen Gründen auch immer früher anreisen oder später abreisen möchte.
                 
                Und ja, es ist nur der Name der Stadt verzeichnet, ab der der Flieger losgeht bzw. wo er wieder ankommt.
                Demzufolge kannst du aus der Stadt anreisen bzw. in die Stadt zurückzufahren, die dir passt.
                Selbst wenn du in Pusemuckel wohnst, kann dich keiner dazu verdonnern, nach Pusemuckel zurückzufahren.
                 
                Die Sache mit der Fahrtunterbrechung ist schwieriger, denn schon mit einem ganz normalen Bahnticket darfst du eine Fahrt nicht länger als 24 Stunden unterbrechen.
                Bezüglich dieses Punktes würde ich beim RV anfragen.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  Na ja, er will aber nach Pusemuckel UND Kleinkleckersdorf zurückfahren. Also in Ordnung ist es nicht, es wird aber auch keiner merken. Nur wie oben schon gesagt, man kommt immer mehr in´s Staunen, welche Bauchaufschwünge verantaltet werden um ein paar Euros rauszuholen.

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                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                    HC-Mitglied985931
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    Also mir gehts nicht um Geld, ist ja nicht meins, sondern wirklich jetzt auch um Klärung!

                    Die Tickets sind am Ankunfts- und Folgetag in Richtung Heimatbahnhof gültig. Da die Pizza in der Nähe von Stuttgart wohnt, müsste doch die Fahrt Frankfurt-Stuttgart vollkommen ok sein, erstmal.

                    Jetzt kommen natürlich Anne´s 24 Stunden Fahrtunterbrechung ins Spiel und ob die Karte schon am Vortag genutzt und/oder abgestemoelt wurde.

                    Zusätzlich ist die Frage, ob es noch einen Passus gibt, der besagt, dass das Ticket an den beiden Tagen ausschliesslich benutzt werden darf, um vom Fughafen nach hause zu kommen?!

                    Es geht mir nicht um den moralischen, sondern inzwischen rechtlichen Aspekt, manche Sachen machen mich halt neugierig 😉

                    So muss jetzt leider arbeiten und freue mich auf die Aufklärung morgen!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      @chepri
                      Ja, er will die Fahrt unterbrechen und da weiß ich nicht, ob das geht.
                       
                      Hatte selbst vor Ostern zuerst die Absicht, von hier aus erst bis DUS (dort übernachten) und am nächsten Tag weiter nach FRA zu fahren (liegt auf einer Linie und ab FRA ging der Flieger).
                      Dabei ging's nicht ums Sparen, sondern um die ev. Zeiten und die damit verbundene Bequemlichkeit.
                      Hätte diesbezüglich beim RV angefragt, aber da die Zeiten günstig waren und sich die Sache somit zerschlagen hat, weiß ich es eben nicht.  😉
                       
                      Ich weiß aber definitiv, dass du eine Reise nur 24 Stunden unterbrechen darfst - mit einem normalen Ticket. Diesbezüglich habe ich mich vor ein paar Wochen bei der DB erkundigt. Und abgestempelt werden diese Rail&Fly Tickets sehr wohl.  😉

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        doc3366 wrote:
                        Die Tickets sind am Ankunfts- und Folgetag in Richtung Heimatbahnhof gültig. Da die Pizza in der Nähe von Stuttgart wohnt, müsste doch die Fahrt Frankfurt-Stuttgart vollkommen ok sein, erstmal.

                        Das verstehe ich nicht. Die Pizza wird in Stuttgart ausgeladen, und will zunächst erst mal nach Stuttgart. Am nächsten Tag wird sie dann nach Frankfurt geliefert. Was meinst du also mit erstmal sei die Fahrt Frankfurt - Stuttgart in Ordnung?
                        Und ob wir das rechtlich klären, lassen wir auch mal dahingestellt. Letztendlich hat jeder seine Meinung, aber wer Recht hat werden wir wohl ohne Herrn Mehdorn nicht entscheiden können.

                        @Kourion
                        Dein Beispiel ist ja vollkommen in Ordnung und meiner Meinung nach abolut legitim

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                        • mkfpaM Offline
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                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          Bei mir wurde bisher immer nur das R&F Ticket (aus dem Fahrkarten-automaten) angesehen und abegstempelt. Pass, Flugticket oder Meldebescheinigung wollte bisher noch nie jemand sehen.

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                          • wagnerpizzaW Offline
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                            wagnerpizza
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Um ein großes Missverständnis zu klären: Ich will das Ticket nicht zwei Mal benutzen und ich will die Fahrt NICHT unterbrechen. Ich wohne nah am Flughafen und werde mit dem Auto abgeholt. Brauche das Ticket also nicht. Jetzt muss ich aber am nächsten Tag nach Frankfurt. Dafür würde ich es gerne nutzen.
                            (ich habe auch das Ticket für die Hinfahrt nicht benutzt, da ich ja wie gesagt mit dem Auto zum Flughafen komme und das zu Zeiten, wo noch keine Bahn morgens fährt).
                            Aber danke schon mal für eure rege Diskussion. Mich interessiert es nämlich auch echt, wie das rechtlich ist. Ob ich es dann machen werde oder nicht ist ja noch eine andere Sache!
                            Also Fakten:

                            • 1 Fahrt am Tag nach der Landung von Stuttgart nach Frankfurt
                            • Ansonsten das Ticket nicht benutzt. Wohnort am Flughafen.
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • chepriC Offline
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                              chepri
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Sagen wir mal so: Das Ticket nennt sich "Zug zum Flug" und meint natürlich auch die Gegenrichtung. Wenn man nun das Ticket für den Zweck für den es gedacht nicht benutzt  (An/Abreise zum Flughafen im Zusammenhang mit einer Flugreise), ist es meiner Meinung nach verfallen und kann nicht "ersatzweise" am nächsten Tag als gewöhnliches Reiseticket verwendet werden.
                              Wie gesagt, nur meine Meinung, und ob wir die Rechtsfrage klären können glaub ich immer noch nicht

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                wagnerpizza
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                Okay, aber ich frage mich eben, ob es wirklich nicht der Zweck ist. Angenommen ich hätte die Reise gebucht und hätte dann extra den Rückflug nach Frankfurt buchen müssen,d ann wäre Frankfurt mein Zielort -> Heimatflughafen/bahnhof.
                                Und genau das ist doch jetz auch der Fall: Mein Heimatbahnhof ist Frankfurt (obwohl es nicht der Bahnhof ist, der am nächsten zu meinem Wohnort ist).
                                Findet ihr jetzt, ich kann das Ticket legitim benutzen oder nicht?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Benutzen glaub ich geht ohne Probleme, weil vermutlich keine Kontrolle überprüft, ob du wirklich vom Flughafen kommst und auf der "Heimfahrt" bist.
                                  Spitzfindig ausgedrückt halte ich es nicht für legitim, weil das ticket für einen anderen Zweck benutzt wird.
                                  Außerdem kommen jetzt zuviele "angenommen" und "hätte" vor, und warum Frankfurt dein "Heimatbahnhof" aber nicht "Wohnort" ist, verstehe ich auch nicht.

                                  Natürlich ist es nicht einzusehen, dass du sofort nach Ankunft in Stuutgart in den Zug nach Frankfurt steigen könntest und dafür das "Zug zum Flug"-Ticket benutzen darfst, dies aber nicht der Fall ist, wenn du erst mit dem Auto nach Hause fährst und am nächsten Tag die private Fahrt nach Frankfurt unternimmst.
                                  Also nimm das ticket her und schreib hinterher hier, dass es keinen Menschen interessiert hat, wo du herkommst und wo du wohnst.
                                  Gute, pünktliche Fahrt mit der Deutschen Bahn 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    chepri wrote:

                                    doc3366 wrote:
                                    Die Tickets sind am Ankunfts- und Folgetag in Richtung Heimatbahnhof gültig. Da die Pizza in der Nähe von Stuttgart wohnt, müsste doch die Fahrt Frankfurt-Stuttgart vollkommen ok sein, erstmal.

                                    Was meinst du also mit erstmal sei die Fahrt Frankfurt - Stuttgart in Ordnung?

                                    Da bin ich wieder, war ne längere "Schicht" 😉

                                    Also ich meinte das so, dass die Pizza ja Nähe Stuttgart Flughafen wohnt, somit sich abholen lassen kann, wie er ja auch jetzt bestätigt hat.

                                    Somit ist das Ticket ja nicht abgestempelt und er kann es am Folgetag für eine Strecke benutzen, ob jetzt hin oder zurück ist doch egal, er kann sich ja nen Flug raus suchen in Frankfurt und vorweisen, dass er Nähe Stuttgart wohnt.

                                    Finde das auch moralisch nicht verwerflich, er hat es ja schliesslich bezahlt und es ist am Folgetag noch gültig!

                                    Aber ich gebe Dir Recht, dass die rechtliche Frage wohl nicht abschliessend geklärt werden wird!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • christine3006C Offline
                                      christine3006C Offline
                                      christine3006
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      Hallo, habe da ein Problem mit den Zug zum Flug Tickets. Wir (zwei Pärchen) übernächste Woche vor FRA nach Kuba und unsere “Hauptbucherin“ hat nun von Jahn Reisen dieses Gutscheinheftchen zugesandt bekommen. Hier ist nur jeweils ein Rail ans fly Ticket enthalten, auf dem alle vier Namen stehen. Wir wohnen allerdings sehr weit auseinander. Akzeptiert wohl die DB eine Kopie des “Gutscheins“ ? Auskunft HC: das hätten wir bei der Buchung angeben müssen, alles unsere Schuld blabla. Ob das jetzt noch anders klappe... Dabei haben wir in dieser Konstellation schon etliche male gebucht, immer waren die Tickets nach Anzahl der Zimmer, also eins je Pärchen ausgedruckt. Hatte jemand von euch schon mal so was?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Rhodos-PeterR Offline
                                        Rhodos-PeterR Offline
                                        Rhodos-Peter
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        Hallo Christine,
                                        schwierige Frage, vielleicht hilft Dir diese Website:
                                        www.bahn.de/p/view/service/flug/rail_und_fly.shtml

                                        unter "Rail&Fly Ticket ausdrucken" soll es möglich sein, unter Angabe des Namens und des Flugbuchungcodes die Tickets auszudrucken.

                                        editiert:
                                        es gibt die "Zug zum Flug Tickets" ja in verschiedenen Formen, auch in Abhängigkeit vom Reiseveranstalter, ich hatte die Dinger bisher im Reiseunterlagenheftchen, als PDF-Anhang bei online-Buchung, als QR-Code und auch schon als mehrstelligen Zahlencode für den Fahrkartenautomaten am Bahnhof, dieser wurde allerdings erst 14 Tage vor dem Reisedatum aktiviert, so dass ich zwar bei der Anreise am Heimatbahnhof die Fahrkarten am Automaten ausdrucken konnte, leider für die Rückreise aus den USA dann 16 Tage später erst am Airport FMA (war ´ne knappe Kiste, der ICE hatte zum Glück ein paar Minuten Verspätung)

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                                          bode.ingolstadt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #140

                                          Hallo,
                                          ich habe das Heftchen mit den "Zug-zum-Flug-Tickets" bekommen.
                                          Ich muss aber zum Flug 2x umsteigen.
                                          Beim letzten mal war es so, dass der Schaffner die Tickets ausgefüllt und aus dem Heftchen rausgenommen hat, klar er braucht ja einen Nachweis.
                                          Wie kann ich aber im nächsten Zug nachweisen, dass ich das Ticket hatte wenn es aus dem Heftchen raus ist?
                                          Wie funktioniert das?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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