Schwanger auf Gran Canaria
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Man sollte immer beachten daß eine Auslandskrankenversicherung NICHT zahlt wenn die erkrankung schon vor Reiseantritt bestanden hat (Folgebehandlung).
Und eine Schwangerschaft (inkl. der Komplikationen die dabei auftreten können) zählt dann als "Vorerkrankung" !!
Also muss man die Differenz zu dem was die GKV zahlt aus eigener Tasche löhnen !! -
Das stimmt ja nun so überhaupt gar nicht! Die gängigen Auslandskrankenversicherungsanbieter haben allesamt die aus der Schwangerschaft resultierenden Folge"erkrankungen" in ihren Leistungen inkludiert, bis einschließlich 30. Woche, da dann das Risiko einer Frühgeburt immens steigt.
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heartlight wrote:
Man sollte immer beachten daß eine Auslandskrankenversicherung NICHT zahlt wenn die erkrankung schon vor Reiseantritt bestanden hat (Folgebehandlung).
Und eine Schwangerschaft (inkl. der Komplikationen die dabei auftreten können) zählt dann als "Vorerkrankung" !!
Also muss man die Differenz zu dem was die GKV zahlt aus eigener Tasche löhnen !!von was genau sprichst du jetzt?
auslandskranken? oder reiseabbruch- bzw. reiserücktritt?
das sind zwei verschiedene paar schuhe.
bei der auslands KV muß man häufig in vorleistung gehen, letztendlich werden die kosten aber übernommen.
auch die reiserücktritt- bzw. -abbruchvers. springt dort ein.
man muß nur mal schauen, denn es gibt wirklich gute produkte.
ich weiß das, weil ich sowas verkaufe. -
rolf,
was mir in dem Fall für Türen offen gestanden hätten...denn dann würd´s mich nur allein geben, hab zwei Sonntagskinder, die fallen ja leider durch!