Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
  6. EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
305 Beiträge 62 Kommentatoren 77.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • bahama247B Offline
    bahama247B Offline
    bahama247
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    manmuc wrote:
    zu der Aussage von Bahamas247,

    die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:

    Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)
    Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)

    Also wenn wir was von zu Guttenberg lernen, dann doch richtig zu zitieren oder...
    Ich habe von einer "bis 18 Jahre alten Flotte" gesprochen und die ältesten 767-300 ER feiern in diesem Sommer sogar schon den 20. Geburtstag...ich habe also untertrieben 😄

    Und bevor eine Uraltmeldung aus der Flugrevue von vor einem Jahr weiter zitiert wird: Auch die 757-300 werden bis 2017 komplett ersetzt! Über das Schicksal der 767 wird wohl in diesem Jahr entschieden...

    Aber bleiben wir beim eigentlichen Thema: Ich werde in Kürze mal Rüsselsheim einen Besuch abstatten...

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • manmucM Offline
      manmucM Offline
      manmuc
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      Wenn Jemand einen empfehlenswerten Anwalt für Reiserecht im Münchner Raum kennt, bitte bei mir melden.
      Danke

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • sandro-ttS Offline
        sandro-ttS Offline
        sandro-tt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #163

        Wehrt Euch,
        auch wir haben bald unseren Termin in Rüsselsheim! Für uns ist die Sache eigentlich schon gelaufen, die ersten aus unsere Maschine haben die Prozesse schon gewonnen. Es wurde auch von Seiten der Fluglinie, überhaupt keine Darlegung ihres vorher in mehrfachen Schreiben, erwähnten außergewöhnlichen Umstandes erbracht.
        Gruss
        sandro

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • manmucM Offline
          manmucM Offline
          manmuc
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          sandro-tt wrote:
          Wehrt Euch,
          auch wir haben bald unseren Termin in Rüsselsheim! Für uns ist die Sache eigentlich schon gelaufen, die ersten aus unsere Maschine haben die Prozesse schon gewonnen. Es wurde auch von Seiten der Fluglinie, überhaupt keine Darlegung ihres vorher in mehrfachen Schreiben, erwähnten außergewöhnlichen Umstandes erbracht.
          Gruss
          sandro

          Hi,
          danke für die Info, schön für alle hier wäre natürlich eine nähere Beschreibung: Flug, wohin, wann, Umstände, Entschädigungssumme, vll. AZ etc.
          Danke

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • bahama247B Offline
            bahama247B Offline
            bahama247
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            @manmuc
            Ich glaube nicht...zumal vor Ende eines Verfahrens... dass es so clever ist, hier über sämtliche Details zu plaudern. Man weiß ja nie, wer hier wie irgendwelche Schlüsse daraus zieht. Außerdem ist jeder Fall verschieden und läßt damit auf andere Umstände nur beschränkt Schlüsse zu, auch wenn es bei Condor in den letzten Monaten viele Parallelen gab/gibt.

            Mehr sag ich nicht, auch weil ich Condor (und das meine ich wirklich ernst!) nicht in aller Öffentlichkeit weiter blamieren möchte. Ich bin mit Condor bis 2010 sehr häufig und immer gern geflogen. Aber was deren Anwälte als Versuch der Verschleppung des Verfahrens sich gerade zuletzt als Argumentation geleistet haben, ist schon peinlich und läßt nur einen Schluß zu: Einschüchterung auf Kosten jeglicher Glaubwürdigkeit als letztes Mittel um ein Urteil gegen sich möchlichst lange zu verhindern!

            Such mal bei der "Deutschen Gesellschaft für Reiserecht" nach einem kompetenten Anwalt, da wirst Du fündig.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • manmucM Offline
              manmucM Offline
              manmuc
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              Hallo
              werde jetzt doch nicht in München klagen, da u.U. das Gericht mit Condor weniger Erfahrung hat.
              In R. seien mehrere Richter mit C. beschäftigt, und es würde oft sehr zügig gehen.
               
              Habe Kontakt mit einem Anwalt in der Nähe von Rüsselsheim aufgenommen.
              Nach unverbindlicher (!?) Aussage dort gingen ca. 90-95% ihrer Fälle positiv aus. Nach deren Meinung entzieht sich C. oft vor einer Klage durch Vergleich, WENN EIN ANWALT IM SPIEL IST.

              Also Mut und nicht aufgeben.
              An Bahamas: Nach unbestätigter Meinung eines Anwaltes hier würden die Anwälte der DGfR meist die Gegenseite vertreten. Nachgeprüft habe ich diese Aussage nicht.
              Ich berichte weiter

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                meines Wissens nach kann ein Verbraucher ein Unternehmen nur am Firmensitz des Unternehmens klagen und sich nicht ein beliebiges Gericht aussuchen 😱

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  Für Forderungen aus der EU-Verordnung 261/2004 kann der Erfüllungsort nach Wahl des Fluggastes der Flughafen sein, an dem der Flug planmäßig startet oder endet.

                  Das hat der EuGH mit Urteil vom 9.7.2009 unter C-204/08 klargestellt und damit die Rechte betroffener Passagiere erheblich gestärkt.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • chrizz0rC Offline
                    chrizz0rC Offline
                    chrizz0r
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    Hallo,
                     
                    habe vor zwei Wochen zur Abreise verpasst, mir die mehr als dreistündige Verspätung direkt am Flughafen bestätigen zu lassen.
                     
                    Besteht die Möglichkeit, dass man auch im Nachhinein noch die Verspätung bestätigt bekommt?
                     
                    Gruß
                    chrizz0r

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      Hallo chrizzÜr,

                      die Fluggesellschaften werden freiwillig solche Bestätigungen nicht herausgeben, sind sie doch die Basis für Forderungen gegen sie selbst. Vielleicht noch, dass Verspätung vorlag, aber nicht den Grund im Detail.

                      Du kannst alternativ versuchen, bei flightstats.com die Flugdaten herauszufinden.

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • manmucM Offline
                        manmucM Offline
                        manmuc
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        mosaik wrote:
                        meines Wissens nach kann ein Verbraucher ein Unternehmen nur am Firmensitz des Unternehmens klagen und sich nicht ein beliebiges Gericht aussuchen 😱

                        Die Frage hat privacy ja schon beantwortet. Es ist ja kein beliebiges Gericht.
                        Diese Wahlfreiheit, am Abflug- oder Ankunftflughafen zu klagen, ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es sich um eine ausländische Fluggesellschaft handelt. Für München-Flughafen ist z.B. das Amtsgericht Erding zuständig. Bei dem Urteil ging es meiner Erinnerung nach um eine baltische Fluglinie; und meiner Erinnerung nach gilt dies auch für NICHTeuropäische Fluglinien, wenn sie in Deutschland starten oder landen (siehe BGH-Urteil gegen Delta Airline  (Az: X ZR 71/10)) 
                        .
                        Gruß
                        manmuc

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • manmucM Offline
                          manmucM Offline
                          manmuc
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          chrizz0r wrote:
                          Hallo,
                           
                          habe vor zwei Wochen zur Abreise verpasst, mir die mehr als dreistündige Verspätung direkt am Flughafen bestätigen zu lassen.
                           
                          Besteht die Möglichkeit, dass man auch im Nachhinein noch die Verspätung bestätigt bekommt?
                           
                          Gruß
                          chrizz0r

                          Ich denke, dass obwohl keine Bescheinigung ausgestellt wurde, Aussicht auf Entschädigung besteht.
                          Einerseits sind die Fluglinien dazu verpflichtet solche Bestätigungen/Informationen auszuhändigen (Artikel 14 von (EG) Nr. 261/2004), andererseits sind diese Daten allgemein bekannt, resp. müßte die Fluglinie in einem Verfahren nachweisen, dass dies nicht so war.
                          In meinem Fall war es so, dass die Fluglinie nur auf Verlangen diese Bestätigung ausgehändigt hat. Rein zeitlich wäre es nicht möglich gewesen, allen Passagieren (ca. 250)  eine solche Bestätigung auszustellen, da während der Wartezeit keine Information gegeben wurde, ob und wielange die Verspätung dauert bis pötzlich ein Mann auftauchte mit "mir folgen". Hätte man sich dieser Schlange nicht angeschlossen und stattdessen versucht, eine Bestätigung zu bekommen, wäre man am Flughafen zurückgeblieben. Rein schätzometrisch haben sicherlich nicht mehr als 25% eine solche Bescheinigung bekommen.
                          Es wäre zwar noch die Möglichkeit gegeben gewesen, am nächsten Tag eine solche zu bekommen, aber das Groß der Passagiere war über ihre Rechte nicht informiert, resp. wurde nicht, wie vorgeschrieben, darüber informiert.
                          Gruß
                          manmuc

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • chrizz0rC Offline
                            chrizz0rC Offline
                            chrizz0r
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            Hallo zusammen,

                            danke für die Website und Antworten.

                            Habe meinen Flug dort gefunden.

                            Beste Grüße
                            Chrizz0r

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LuganskL Offline
                              LuganskL Offline
                              Lugansk
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              bahama247 wrote:

                              manmuc wrote:
                              zu der Aussage von Bahamas247,

                              die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:

                              Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)
                              Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)

                              Also wenn wir was von zu Guttenberg lernen, dann doch richtig zu zitieren oder...
                              Ich habe von einer "bis 18 Jahre alten Flotte" gesprochen und die ältesten 767-300 ER feiern in diesem Sommer sogar schon den 20. Geburtstag...ich habe also untertrieben 😄

                              Und bevor eine Uraltmeldung aus der Flugrevue von vor einem Jahr weiter zitiert wird: Auch die 757-300 werden bis 2017 komplett ersetzt! Über das Schicksal der 767 wird wohl in diesem Jahr entschieden...

                              Aber bleiben wir beim eigentlichen Thema: Ich werde in Kürze mal Rüsselsheim einen Besuch abstatten...

                              Hallo!
                               
                              Das Alter der Flotte hat nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LuganskL Offline
                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #175

                                nate1 wrote:
                                @aniteb
                                Hier, u.v.a. bei Condor, hilft nur der Weg zum Anwalt, aber nur, wenn eine entspr. Rechtsschutzvers. vorhanden ist, da eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende Crew mit 100%-iger Sicherheit nicht unter "höhere Gewalt" fällt. Bei dieser Verspätung und Strecke besteht Anspruch auf 600 €/p.P.

                                Hallo!
                                 
                                Unsinn!
                                 
                                Wenn die Crew zum Beispiel wegen Nebel zu spät kommt ist das höhere Gewalt! Wenn schlechtes Wetter eventuell voraussehbar war kann das vom Richter so oder so ausgelegt werden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • c3r3bC Offline
                                  c3r3bC Offline
                                  c3r3b
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Hallo community,

                                  Erstmal die Sachlage:

                                  ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Bin pünktlich am Startflughafen gestartet, dann wurde uns mitgeteilt, dass etwas nicht passte (Gerüchteweise funktionierte der Druckausgleich nicht). So mussten wir, nachdem wir über eine Stunde im Kreis geflogen sind, in Deutschland notlanden. Hier wurde das Flugzeug durchgecheckt und mussten 4 Stunden warten bis das Flugzeug wieder gestartet ist. So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.

                                  Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).

                                  Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.

                                  Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?
                                  Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?

                                  Vielen Dank

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bahama247B Offline
                                    bahama247B Offline
                                    bahama247
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    Überflüssiges Zitat entfernt.
                                     Hi,

                                    vergiss das Luftfahrtbundesamt, bringt Dir gar nichts, für Deinen Anspruch rechtlich auch nicht.

                                    Entscheidend ist die Ankunftsverpätung...6h liegen eindeutig über 3h 😉
                                    Und das "unvorhersehbare" ist die übliche "Abwimmelbegründung".

                                    Kurz und knapp, wenn es sich so verhält wie geschildert: Anspruch auf 400€ pro Person. Einschreiben mit 14 Tage Frist an die  Airline direkt mit Verweis auf die EU Verordnung. Schreib keine langen Aufsätze sondern kurz und knapp und melde Deine Ansprüche auch in der Höhe an. Schreib hinein, dass Du nach Verstreichen der Frist ohne weitere Nachricht einen Anwalt zur Wahrung Deiner Interessen beauftragst.

                                    Danach wirst Du sehen, ob Du wirkliche einen benötigst...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • manmucM Offline
                                      manmucM Offline
                                      manmuc
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #178

                                      c3r3b wrote:
                                      So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.

                                      Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).
                                      Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.
                                      Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?

                                      BAHAMA HAT RECHT:
                                      Ich hatte auch eine große Flugverspätung und habe "alle" einschlägigen Texte, Gesetze, Urteile und Foren gelesen, und ich dachte, schreibste mal der Fluggesellschaft und führst die entsprechenden Verordnungen, Gesetze und Urteile an, um die Angelegenheit selbst zu klären. Aber - wie überall beschrieben - ist es Zeitverschwendung einen längeren Schriftwechsel mit denen zu führen. Es kommt in der Regel immer dieselbe - wahrscheinlich tausendfach versandte Antwort - von wegen "außergewöhnlichen Umständen". Das scheint Methode. Wenn man bedenkt, dass es jeden Tag Flugverspätungen mit i.d. Regel 250 Passagieren gibt; das sind zigtausende Anspruchsberechtigte im Jahr!! Viele stellen keine Ansprüche, da sie nicht um Ihre Rechte wissen, und viele Fluggesellschaften sie nicht über ihre Rechte aufklären, wozu sie eigentlich verpflichtet wären. Der nunmehr geringere Teil (=schon was gespart für die Airline) schreibt die Airline an und bekommt das obligatorische "Abwimmlungsschreiben". Da geben die meisten aus Angst auf, weil sie denken "ehkeine Chance", das kostet nur Geld (=schon wieder was gespart für die Airline). Wer eine RS hat, zieht es weiter durch. Die anderen haben aber auch eine Chance, denn die Airline muss, wenn sie unterliegt, die Prozesskosten tragen. Bis hierher geht m.E. ein nur sehr geringer Anteil der Berechtigten. Fazit: Die Airline hat hunderttausende Euronen gespart. Ich habe die einzige Konsequenz daraus gezogen und einen RA beauftragt!!! Er macht einen guten und kompetenten Eindruck (z.B. hätte er sich 2010 allein gegen einen bekannten Flugcarrier für ca. 300 Klienten !!! eingesetzt; in **keinem**Fall hätte er ein negatives Ergebnis erzielt; ca. 90% der Fälle hätte er in vollem Umfang und ca. 10% mit einem Vergleich bei noch unsicherer Rechtslage  abgeschlossen). Der RA wird Dir bei Kontaktaufnahme sagen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, einen evtl. Prozess zu gewinnen. Oft zahlen die auch schon vorprozessual, wenn sie ein Anschreiben von einem RA erhalten. Wer die Adresse des RA möchte, schreibe mirne email (einfach auf meinen Namen klicken) oder Fax 03222-1408730 (Internetfax).

                                      c3r3b wrote:
                                      Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?

                                      Luftfahrtbundesamt. Die sollen eigentlich die Airlines dazu anhalten, die EU-Regeln einzuhalten. Es gibt dort auch ein Beschwerdeformular.

                                      http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/53506/publicationFile/4392/Einheitsformular_261_pdf.pdf

                                      Wie ich gelesen habe, geschieht da offenbar sehr wenig und die Strafen sind viel zu niedrig. Damit kann man die Airlines bestimmt nicht von dieser Praxis des "Abwimmelns" abhalten.

                                      Also nur Mut, verlange Dein Recht.
                                      Mit diesem Beitrag sind nicht alle Fluggesellschaften oder eine bestimmte gemeint, sondern nur diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Tanja128T Offline
                                        Tanja128T Offline
                                        Tanja128
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #179

                                        Hallo!Ich habe mal eine Frage...sind gestern von Palma zurück nach Düsseldorf geflogen beim einchecken wurde schon gesagt das der Flug anstatt 10:05 erst um 13:30 gehen soll und jeder hat ein verzehrgutschein von 2x3 Euro bekommen...was aber so gesehen erstmal unverschämt war wenn man sich die Preise dort anchaut aber egal.....bis 12:30 Uhr etwa stand es so ,bis dann weiter auf den Monitoren zusehen war,verpätung flug erst um 14  Uhr !INFOS Fehlanzeige...mit "Düsseldorf"(Bruder;o)) telefoniert haben wir dann das erstemal eine Info bekommen das der Flug erst um ca.16:30 losgeht und erst dann als auch andere Fluggäste sich muckierten gab es offiziell diese Info...Warum wußte bis dahin noch keiner was aber auch nebensächlich war zu diesem Zeitpunkt...daraufhin bekam jeder nochmal einen verzehrgutschein von 2x5 Euro   ...mal abgesehen von meinen Kopfschmerzen und allgemeinen schlechten befinden sind wir dann tatsächlich um 16:35 Uhr gestartet und auch sehr geschafft angekommen ...natürlich war alles was geplannt war dahin für diesen Tag ......
                                        Nun lange Rede kurzer Sinn kann man eine Entschädigung bekommen?Es waren immerhin 6 std.Verspätung...weil......die Maschiene ist nachts um 12 Uhr in Hamburg gelandet und dort ist dann bei einem Check ein Fehler aufgetreten was einer Reperatur bedarf mit einem Ersatzteil was in Hamburg nicht vorrätig war und erst aus Frankfurt hergeflogen werden mußte und eh es repariert war usw. so ist die Verpätung wohl zustande gekommen so teilte der Pilot dann mit!!!
                                        Wenn eine Entschädigung zustande kommen sollte mit was können wir rechnen....?Oder gibt Condor auch für den nächsten Urlaub Gutscheine ...haben keine Ahnung bei sowas aber das hat selbst meine Nerven überstrapaziert meine Erholung ist hin bin Krank ,hätte natürlich auch sowieso passieren können auch ohne diese Geschichte..dankeschon mal für ein paar Antworten.
                                        LG Tanja und MArco

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #180

                                          Hi,
                                          schau mal auf diese Website unter Abflugverspätung:  Klick hier

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 7
                                          • 8
                                          • 9
                                          • 10
                                          • 11
                                          • 15
                                          • 16
                                          • 9 von 16
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag