Ferienzeit-Halsabschneiderzeit !
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Ich sprach von Genehmigungen ansich, nicht um Urlaubsbefreiungen.
Wenn ein Todesfall oder eine ernste Familienangelegenheit vorliegt und man sofort los muss dann kann man die Genehmigung nicht sofort holen (Schulen haben nicht 24 Std. geöffnet).
Es stand die Aussage im Raum dass die Polizei die Kinder an dass Ausreisen hindert, das ist aber nicht der Fall ... -
Hallo,
leider ist es so, Ferienzeit = Hauptsaison und damit die Preise hoch,
Nebensaison = weniger Nachfrage, hier werden Kunden mit niedrigen Preisen
gelockt.
Das trifft alle mehr oder weniger, wenn die Kinder schulpflichtig sind,
in dieser Zeit muss man besonders mit den Geldmitteln planen,
wenn diese älter werden können die Eltern dann wieder in der Nebensaison
reisen und somit güntiger in Urlaub fahren. -
Eins stimmt auf alle Fälle, in den Ferienzeiten reisen zu müssen, kostet richtig Geld. Da muss man schon pfiffig sein und rechtzeitig nach guten Angeboten suchen und die dann auch fix buchen - also - hohe Zeit demnächst für alle Familien...
Und ob man Kinder mit 16 bzw. 13 Jahren mit 184,- Euro monatlich "finanzieren" kann - andere Frage - beste Grüße also anjuanito. Deine Beiträge sind immer ganz besonders ...
Wir haben 2008 unsere Kinder 2 Tage vor Beginn der Sommerferien mit Genehmigung der Schule mit in den Urlaub genommen - am Flughafen und auch sonst hat keiner danach gefragt. Vielleicht ist das ja inzwischen tatsächlich anders geworden. Vorstellen kann ich es es mir aber auch nicht. Meine Kids erzählen immer wieder, dass in den Klassen der ein oder andere eher in die Ferien durfte wegen einer Urlaubsreise bzw. erst später zurückgekommen ist. Vielleicht kontrollieren sie ja nicht in jedem Bundesland so streng - wir Sachsen sind ja eh anders...
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Tattycat 1 wrote:
Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .Entschuldige Tattycat,
aber das ist der größte Blödsinn, den man dir erzählt hat.
Waren das noch ehem. VOPOS?
Stell dir vor du fliegst ab Frankfurt und Oma wohnt in Dresden.
Dann warten sie in der Abflughalle?
Also nee, tzzz tzzz -
curiosus wrote:
...auch das gilt nicht überall. Es gibt schließlich viele Länder, deren Hauptsaison nicht mit unseren Schulferien übereinstimmen, sondern teils gegensätzlich liegen...
Aber deutsche Reiseveranstalter wissen genau, wann in Deutschland Schulferien sind. Und selbst wenn man nur den Flug bucht, die Airlines wissen auch über die Ferienzeiten Bescheid.

Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
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chriwi wrote:
......Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
die diskussion gibt es nicht nur jedes jahr.
zu gebinn jeder großen - oder auch kleineren - ferien beginnt die diskussion erneut. -
omali wrote:
Sprichst du aus eigener Erfahrung? Habe vorher noch nie davon gehört.Oh, nein...nein. Wir fliegen nicht außerhalb....Aber in MUC stehen sie und machen Kontrollen, wenn man Kinder dabei hat. Speziell 1-3 Tage vor und nach den Ferien. Ist tatsächllich so.
Kommt doch auch jedes Jahr im TV...immer wenn die Ferien losgehen gibt es genügend Leute, die dann mit ihren Schulkindern bereits 2 Tage vor den Ferien (oder 2 Tage danach) wegfliegen. Normal müsste es noch viel mehr Geld (Strafe) kosten.
YouRise:
@Schnicki-schnacki
Dann beleg mir mal bitte wo explizit die Ausreise von Kindern verboten ist die Schulpflichtig sind.Öhm, ich habe das nie behauptet

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Tattycat 1 wrote:
Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .Verzeih es mir aber ich halte die Aussage für ziemlich unglaubwürdig, dafür besteht KEINE Rechtliche Handhabe.
Die Ausreise der Kinder zu verweigern, ausschließlich weil die Schulpflicht besteht ist unrealistisch.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit schon mal gar nicht ..Sonst sind die Leute hier immer sehr fix wenn es Sachen zu bekräftigen gilt, ich warte gespannt auf die Links in denen explizit steht dass die Ausreise aufgrund Schulpflicht verweigert werden kann?
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Hier mal was aus dem Netz
Darüber hinaus begehen die Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Ausbilder, die nicht dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler oder die schulpflichtigen Auszubildenden regelmäßig die zuständigen Schulen besuchen, eine Ordnungswidrigkeit, in besonderen Fällen machen sie sich gar einer Straftat schuldig. Letzteres wird nicht in allen Schulgesetzen ausdrücklich formuliert.
(...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...) Denn es sind keine Fälle bekannt geworden, in denen die Maximalstrafe oder Obergrenze der Geldbuße je verhängt wurde. In der Literatur wird gar bezweifelt, ob die angedrohten Sanktionen überhaupt Sinn machen: -
”In der Praxis erweisen sich die Sanktionen wegen eines Schulpflichtverstoßes allerdings häufig als wenig wirkungsvoll. Die zwangsweise Zuführung kann nicht allzu oft durchgeführt werden, Geldbußen verlieren durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen, die ein schnelles Handeln erschweren, einen erheblichen Teil ihrer Wirkung oder unterbleiben von vornherein. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)” (Thomas Böhm: Grundriss des Schulrechts, in: Schulrecht in Deutschland, Neuwied 1998 Loseblattsammlung)
Es wäre interessant zu prüfen, ob in Kommentaren zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ähnlich resignative Bewertungen der Wirkung von Ordnungsmaßnahmen zu finden sind. Sozialhilfeempfänger als Bußgeldopfer dürfte es hier jedenfalls auch geben.
Tatsächlich wird regional sehr unterschiedlich von solchen Möglichkeiten der Durchsetzung der Schulpflicht Gebrauch gemacht. So wurde z. B. in Hamburg in drei Jahren (1997 - 1999) insgesamt zwei Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbescheide) eingeleitet. Im Berliner Bezirk Neukölln mit etwa einem Fünftel der Anzahl der Einwohner Hamburgs wurden dagegen im Drei-Jahres-Zeitraum von 1998 - 2000 13 Strafverfahren eingeleitet und 853 Bußgeldbescheide - pro Fehltag 10 DM, im Wiederholungsfall 15 DM bzw. 20 DM - erteilt. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)
Zur zwangsweisen Vorführung wird bereits in den gesetzlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, bevor zu diesem Instrument gegriffen wird. Auch hier zeigen sich gravierende regionale Unterschiede. So teilt das Kultusministerium NRW im Einvernehmen mit dem Innenministerium - wegen des Polizeieinsatzes bei den Zwangszuführungen - auf eine entsprechende Kleine Anfrage am 13. März 1991 mit, dass es im Bereich des Regierungspräsidiums Arnsberg 803, im Regierungsbezirk Detmold 216 und im Regierungsbezirk Düsseldorf lediglich 25 solcher Zwangszuführungen gegeben habe. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)
Link hab ich keinen 