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Ferienzeit-Halsabschneiderzeit !

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  • YouRiseY Offline
    YouRiseY Offline
    YouRise
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Ich sprach von Genehmigungen ansich, nicht um Urlaubsbefreiungen.
    Wenn ein Todesfall oder eine ernste Familienangelegenheit vorliegt und man sofort los muss dann kann man die Genehmigung nicht sofort holen (Schulen haben nicht 24 Std. geöffnet).
    Es stand die Aussage im Raum dass die Polizei die Kinder an dass Ausreisen hindert, das ist aber nicht der Fall ...

    Controller: »N 123YZ, say altitude.«
    Pilot: »Altitude.«
    Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
    Pilot: »Airspeed.«
    Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
    Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

    Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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    • ZenQi93Z Offline
      ZenQi93Z Offline
      ZenQi93
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @YouRice
      sorry für das Missverständnis, hatte es aber aus deinen Beitrag ein wenig anders heraus gelesen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • hc8844H Offline
        hc8844H Offline
        hc8844
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .

        Die Erde dreht sich - keep smiling !
        01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien

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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          o.t.

          @Tattycat
          Wieso hätte die Familie die Kinder einsammeln müssen? Wären denn die Eltern alleine in den Urlaub abgehauen? Was für ein Trauma für die Kleinen!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ericmuE Offline
            ericmuE Offline
            ericmu
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Hallo,
            leider ist es so, Ferienzeit = Hauptsaison und damit die Preise hoch,
            Nebensaison = weniger Nachfrage, hier werden Kunden mit niedrigen Preisen
            gelockt.
            Das trifft alle mehr oder weniger, wenn die Kinder schulpflichtig sind,
            in dieser Zeit muss man besonders mit den Geldmitteln planen,
            wenn diese älter werden können die Eltern dann wieder in der Nebensaison
            reisen und somit güntiger in Urlaub fahren.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              ...auch das gilt nicht überall. Es gibt schließlich viele Länder, deren Hauptsaison nicht mit unseren Schulferien übereinstimmen, sondern teils gegensätzlich liegen... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BarpiB Offline
                BarpiB Offline
                Barpi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Das stimmt schon, Curi, aber das bedeutet in den meisten Fällen lange Flugzeiten oder gar Fernreisen.
                Du kannst z.b. nicht Eltern dazu bewegen, in Sommer mit Schulkindern nach Thailand zu fliegen 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • carofeliC Offline
                  carofeliC Offline
                  carofeli
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Eins stimmt auf alle Fälle, in den Ferienzeiten reisen zu müssen, kostet richtig Geld. Da muss man schon pfiffig sein und rechtzeitig nach guten Angeboten suchen und die dann auch fix buchen - also - hohe Zeit demnächst für alle Familien...
                   
                  Und ob man Kinder mit 16 bzw. 13 Jahren mit 184,- Euro monatlich "finanzieren" kann - andere Frage  - beste Grüße also anjuanito. Deine Beiträge sind immer ganz besonders ...
                   
                  Wir haben 2008 unsere Kinder 2 Tage vor Beginn der Sommerferien mit Genehmigung der Schule mit in den Urlaub genommen - am Flughafen und auch sonst hat keiner danach gefragt. Vielleicht ist das ja inzwischen tatsächlich anders geworden. Vorstellen kann ich es es mir aber auch nicht. Meine Kids erzählen immer wieder, dass in den Klassen der ein oder andere eher in die Ferien durfte wegen einer Urlaubsreise bzw. erst später zurückgekommen ist. Vielleicht kontrollieren sie ja nicht in jedem Bundesland so streng - wir Sachsen sind ja eh anders... 😉

                  Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                  Voreingenommenheit.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    ...Barpi, soweit muß man nicht in die Ferne schweifen um die Unterschiede festzustellen... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • juanitoJ Offline
                      juanitoJ Offline
                      juanito
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Tattycat 1 wrote:
                      Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .

                      Entschuldige Tattycat,
                      aber das ist der größte Blödsinn, den man dir erzählt hat.
                       
                      Waren das noch ehem. VOPOS? 😱
                       
                      Stell dir vor du fliegst ab Frankfurt und Oma wohnt in Dresden.
                      Dann warten sie in der Abflughalle? 😱
                       
                      Also nee, tzzz tzzz

                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chriwiC Offline
                        chriwiC Offline
                        chriwi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        curiosus wrote:
                        ...auch das gilt nicht überall. Es gibt schließlich viele Länder, deren Hauptsaison nicht mit unseren Schulferien übereinstimmen, sondern teils gegensätzlich liegen... 😉

                        Aber deutsche Reiseveranstalter wissen genau, wann in Deutschland Schulferien sind. Und selbst wenn man nur den Flug bucht, die Airlines wissen auch über die Ferienzeiten Bescheid. 😉

                        Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

                        Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                        Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ZenQi93Z Offline
                          ZenQi93Z Offline
                          ZenQi93
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Barpi wrote:
                          Du kannst z.b. nicht Eltern dazu bewegen, in Sommer mit Schulkindern nach Thailand zu fliegen 😉

                          Das ist nicht ganz richtig, guckst du ein paar Beitrage zurück 😉
                          Zumal ein Schulkind 6 Jahre bzw. auch 18 Jahre sein kann.....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            chriwi wrote:
                            ......

                            Die Diskussion gibt's hier jedes Jahr und die Antwort ist immer die gleiche: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

                            die diskussion gibt es nicht nur jedes jahr.
                            zu gebinn jeder großen - oder auch kleineren - ferien beginnt die diskussion erneut.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • schnicki-schnackiS Offline
                              schnicki-schnackiS Offline
                              schnicki-schnacki
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              omali wrote:
                              Sprichst du aus eigener Erfahrung? Habe vorher noch nie davon gehört.

                              Oh, nein...nein. Wir fliegen nicht außerhalb....Aber in MUC stehen sie und machen Kontrollen, wenn man Kinder dabei hat. Speziell 1-3 Tage vor und nach den Ferien. Ist tatsächllich so.

                              Kommt doch auch jedes Jahr im TV...immer wenn die Ferien losgehen gibt es genügend Leute, die dann mit ihren Schulkindern bereits 2 Tage vor den Ferien (oder 2 Tage danach) wegfliegen. Normal müsste es noch viel mehr Geld (Strafe) kosten.

                              YouRise:
                              @Schnicki-schnacki
                              Dann beleg mir mal bitte wo explizit die Ausreise von Kindern verboten ist die Schulpflichtig sind.

                              Öhm, ich habe das nie behauptet 🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • YouRiseY Offline
                                YouRiseY Offline
                                YouRise
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Tattycat 1 wrote:
                                Doch hätten Se gemacht , dann hätte die Oma , Tante die Kinder am Flughafen abholen müssen und solange bei sich Unterbringen müssen ! Die sind da knallhart . An der Paßkontrolle stehen Sie .

                                Verzeih es mir aber ich halte die Aussage für ziemlich unglaubwürdig, dafür besteht KEINE Rechtliche Handhabe.
                                Die Ausreise der Kinder zu verweigern, ausschließlich weil die Schulpflicht besteht ist unrealistisch.
                                Wegen einer Ordnungswidrigkeit schon mal gar nicht ..

                                Sonst sind die Leute hier immer sehr fix wenn es Sachen zu bekräftigen gilt, ich warte gespannt auf die Links in denen explizit steht dass die Ausreise aufgrund Schulpflicht verweigert werden kann?

                                Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                                Pilot: »Altitude.«
                                Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                                Pilot: »Airspeed.«
                                Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                                Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                                Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  gastwirtG Offline
                                  gastwirt
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Man könnte bei zu später Rückkehr die Einreise verweigern 😛 Link hab ich keinen 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • YouRiseY Offline
                                    YouRiseY Offline
                                    YouRise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Humor .. nicht jeder hat ihn ..

                                    Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                                    Pilot: »Altitude.«
                                    Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                                    Pilot: »Airspeed.«
                                    Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                                    Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                                    Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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                                    • tina1312T Offline
                                      tina1312T Offline
                                      tina1312
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Hey, Gastwirt: Du hast schon einen ziemlich speziellen Humor, woll? Aber ein lustiger Gedanke!!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • hc8844H Offline
                                        hc8844H Offline
                                        hc8844
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Hier mal was aus dem Netz

                                        Darüber hinaus begehen die Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Ausbilder, die nicht dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler oder die schulpflichtigen Auszubildenden regelmäßig die zuständigen Schulen besuchen, eine Ordnungswidrigkeit, in besonderen Fällen machen sie sich gar einer Straftat schuldig. Letzteres wird nicht in allen Schulgesetzen ausdrücklich formuliert.
                                        (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...) Denn es sind keine Fälle bekannt geworden, in denen die Maximalstrafe oder Obergrenze der Geldbuße je verhängt wurde. In der Literatur wird gar bezweifelt, ob die angedrohten Sanktionen überhaupt Sinn machen:

                                        Die Erde dreht sich - keep smiling !
                                        01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          ”In der Praxis erweisen sich die Sanktionen wegen eines Schulpflichtverstoßes allerdings häufig als wenig wirkungsvoll. Die zwangsweise Zuführung kann nicht allzu oft durchgeführt werden, Geldbußen verlieren durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen, die ein schnelles Handeln erschweren, einen erheblichen Teil ihrer Wirkung oder unterbleiben von vornherein. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)” (Thomas Böhm: Grundriss des Schulrechts, in: Schulrecht in Deutschland, Neuwied 1998 Loseblattsammlung)

                                          Es wäre interessant zu prüfen, ob in Kommentaren zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ähnlich resignative Bewertungen der Wirkung von Ordnungsmaßnahmen zu finden sind. Sozialhilfeempfänger als Bußgeldopfer dürfte es hier jedenfalls auch geben.

                                          Tatsächlich wird regional sehr unterschiedlich von solchen Möglichkeiten der Durchsetzung der Schulpflicht Gebrauch gemacht. So wurde z. B. in Hamburg in drei Jahren (1997 - 1999) insgesamt zwei Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldbescheide) eingeleitet. Im Berliner Bezirk Neukölln mit etwa einem Fünftel der Anzahl der Einwohner Hamburgs wurden dagegen im Drei-Jahres-Zeitraum von 1998 - 2000 13 Strafverfahren eingeleitet und 853 Bußgeldbescheide - pro Fehltag 10 DM, im Wiederholungsfall 15 DM bzw. 20 DM - erteilt. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)

                                          Zur zwangsweisen Vorführung wird bereits in den gesetzlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, bevor zu diesem Instrument gegriffen wird. Auch hier zeigen sich gravierende regionale Unterschiede. So teilt das Kultusministerium NRW im Einvernehmen mit dem Innenministerium - wegen des Polizeieinsatzes bei den Zwangszuführungen - auf eine entsprechende Kleine Anfrage am 13. März 1991 mit, dass es im Bereich des Regierungspräsidiums Arnsberg 803, im Regierungsbezirk Detmold 216 und im Regierungsbezirk Düsseldorf lediglich 25 solcher Zwangszuführungen gegeben habe. (...Aus Gründen des Urheberrechts editiert...)

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