Änderung des Reiseverlaufs
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Hallo!
Falsch!
Wenn man einen Linienflug bucht und die Flugzeiten werden wessentlich geändert kann man natürlich kostenlos stornieren. -
Ok, aber unstrittig ist doch wohl, das der Reisende nichts von einer Übernachtung gewusst hat, und wohl auch das FAX darauf hindeutet, das dies wohl so ursprünglich nicht geplant war, oder?
Wie es jetzt auch gedreht oder gewendet wird, irgendwer hat wohl war falsch gemacht. Entweder schon die Dame im Reisebüro, weil Sie wohl dachte mit dem Flug wird das schon, oder der Veranstalter, weil er diesen Flug am gleichen Abend gebucht hat, obwohl wir von Bernhard geschrieben dies gar nicht möglich war, oder zu guter letzt war der Flieger gar nicht gebucht bzw. überbucht. Wo liegt also der Fehler? Ich buche ja gerade deshalb eine PAUSCHALreise, da ich eben nicht erst alles nochmal zigfach kontrolliere. Und wenn ich dann auch noch im Reisebüro buche........Nicht falsch verstehen. Ich glaub jetzt auch nicht, das es sonderlich viel Geld für sowas geben wird, aber etwas wohl doch, und sei´s nur ein Gutschein oder ein kleines "Sorry". Organisiert war vor Ort ja alles. Aber große Lust hätte ich jetzt auch nicht, einfach mal so für 1 Nacht in ein Hotel zu gehen, und gleich am nächsten Tag wieder raus und in den Flieger. Kann ich schon verstehen.
P.S. Ich würd 1 Brief schreiben (nett!!) und schauen was passiert. Keinen zweiten oder dritten oder gar Anwalt. Ich glaub das du was (kleines) bekommst.
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bernhard707 wrote:
... könnte den Veranstalter, wie von bernado erwähnt, vielleicht zu einer Erstattung von € 50 bewegen. Dann schreibe mal einen freundlichen Brief und vermeide den Begriff "verschaukelt"...Auf Seite 1 zu lesen. Nicht unbedingt der erste Tipp in dieser Richtung.
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@ Lugansk
"wesentlich" ist ein schwammiger Begriff. Ich weiss das Die Airlines diesen Begriff benützen.@ svabri
Du meinst Linenflug vs. Charterflug, das hat aber nichts mit der Pauschalreise zu tun, viele Pauschalreisen beinhalten einen Linienflug.
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Warum hat denn der Reisende nichts von der Zwischenuebernachtung gewusst????? Weil er entweder gepennt hat oder zu dumm zum lesen war. Bernhard707 hat doch ganz wunderbar in seinem Thread geschrieben was im ITS-Katalog zur Zwischenuebernachtung steht. Und ich hatte ganz am Anfang auch danach gefragt, ob da nicht irgendwo was dazu steht.
Deine Kommentare dazu waren ja hier laengst abgehandelt und jetzt kommst Du mit diesem voellig ueberfluessigen Thread 'er hat es nicht gewusst' und 'wer hat gelappt' - Du hast wohl auch versaeumt Dich vollstaendig in den Stand der Dinge einzulesen...... also wirst Du vielleicht der naechste Kandidat, der hier abenteuerliches Fehlverhalten der RV streuen wird. Na, prima!
Und wofuer ein 'Sorry'?? Sollen RV jetzt auch noch die Unfaehigkeit der Reisenden honorieren.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Na bitte - dann trete als Betroffener doch mal den Beweis an. Das wird dann zur Lebensaufgabe.......
Fakt ist, dass im Katalog/Preisteil steht, dass der Reisende damit rechnen muss, in BKK zu uebernachten. Das hat Armin1601 von Anfang an bestritten, auch auf ausdrueckliche Nachfrage.
Weiterhin Fakt ist - er hat komplett das an Leistung bekommen, was er gebucht hat. Ich sehe da nicht die geringste Chance oder die Notwendigkeit einer Erstattung.
Jetzt kann man natuerlich ueber die Formulierung im Katalog streiten........
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Ich kann und werde niemals verstehen können, wenn aufgrund eigentlich vorher bekannten möglichen Änderungen des Ablaufs und hier im besonderen Fall tatächlich erfolgten geringfügigen Einschränkungen so 'ne Welle veranstaltet werden muss.
Vielleicht eine Unterstellung, aber entweder sind da Briefmarkenzackenzähler im Gange, oder man schaut schon mal nach einer Möglichkeit zu einer Teilfinanzierung des nächsten Urlaubs.
Da gibt's auch welche, die 'ne Welle um eine entgangene 10km Teilstrecke entlang einer "landschaftlich absolut reizvollen Industrie-Gegend" bei einer Flusskreuzfahrt machen. Es wurde der Ablegepunkt wegen eines zu dieser Zeit stattfindenden Volksfests um diese wertvolle Bereicherung des Streckenverlaufs um nullkommairgendwas Prozent der Gesamtverlaufs gekürzt.
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In genau diesem Industriegebiet gibt es einen Schornstein, der architektonisch interessierte. Und genau deswegen wurde die Kreuzfahrt gebucht, damit dieses Teil aus der Perspektive eines Schiffes fotografiert werden konnte.
Der Sinn der Reise war nicht mehr gegeben = Reisepreisrueckforderung und Entschaedigung.Bernhard - kapierst Du das nicht????

LG
bernardo2001 -
Okay, allein der entgangene Schornstein macht's

Aber vielleicht war ja der Cousin des Grossvaters eines Richters Schornsteinfeger und der Richter, dessen Grossvaters seines Friseurs der auch ... billigt grosszügig zum Reisepreis noch entgangene Urlaubsfreude zu


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Guten Abend,
warum seid Ihr denn so unfreundlich ?
LG
jomi23 -
Nicht unfreundlich, aber gewisse Dinge kann man nur noch mit Humor nehmen

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Also nochmal. Wenn ich Tickets am gleichen Tag erhalten soll, dann ist doch zumindest vorgesehen, das ich am gleichen Tag weiterfliege. Logisch ist, das ich eine Übernachtung in BKK stattfindet, wenn ich diesen Flug nicht mehr erwische. Und der Threadersteller hat auch schon deutlich geschrieben, das ich seiner Reisebestätigung der Weiterflug am gleichen Tag stand, und auch das Zielhotel am gleichen Tag gebucht war.
Ich denke das er etwas Geld bekommt. Nicht viel, aber zumindest etwas. Und das meinte ich mit kleiner Entschädigung oder "Sorry".
So, jetzt aber Schluß. Mal schauen ob wir vom TE noch was hören.
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......Wenn ich Tickets am gleichen Tag erhalten soll, dann ist doch zumindest vorgesehen, das ich am gleichen Tag weiterfliege......
Was soll denn man denn mit dieser Aussage anfangen?? Wenn ich Dir heute ein Ticket in die Hand druecke haisst das doch nicht gleichzeitig, dass der Flug heute stattfindet.
Bei ITS heisst es doch ganz praezise, dass man die Tickets fuer den Weiterflug von der Reiseleitung vor Ort ausgehaendigt bekommt. Und wenn man planmaessig um 19 Uhr in BKK landet ist es kaum moeglich den letzten Flug nach Koh Samui noch zu erreichen.
Und da ITS etliche Flugtage und verschiedene Fluggesellschaften mit unterschiedlichsten Ankunftszeiten in BKK anbietet, muss man als RV natuerlich einen Hinweis geben, dass eine Zwischenuebernachtung in BKK durchaus moeglich ist. Haette der TE z.B. Air Berlin gebucht, waere er morgens um 10 Uhr in BKK gelandet - Weiterflug am gleichen Tag kein Problem.......
.....Ich denke das er etwas Geld bekommt. Nicht viel, aber zumindest etwas. Und das meinte ich mit kleiner Entschädigung oder "Sorry"..... - die Hoffnung stirbt zuletzt! Wie gesagt, warum soll ein RV fuer die Dummheit seiner Kunden auch noch ein Honorar zahlen. Voelliger Bloedsinn!!!
Viele Gruesse
bernardo2001