Änderung des Reiseverlaufs
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Ja, wenn der Flieger pünktlich landet, das Gepäck durchgeroutet und die Tickets für PG im Transit an deren Schalter abgeholt werden können.
Diese Möglichkeit ist bei Buchungen direkt bei Emirates und auch bei manchen Reiseveranstaltern gegeben, jedoch nicht wie in diesem Fall bei ITS.
No Chance bei durch die allgemeine Immigration, Gepäck vom Band holen und mit den Tickets wieder neu einzuchecken in dieser Zeit. Exakt dieser Ablauf ist im Infoteil von ITS ersichtlich, darum auch der Hinweis auf mögliche Zwischenübernachtung.
So schwer kann es doch nicht zu verstehen sein
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Es ist schon merkwürdig, warum sich manche Forumsteilnehmer (bernardo2001 und bernhard707) köstlich über ein Anliegen amüsieren können (Schornstein), selbst aber eigentlich nichts Relevantes zum Thema beitragen können. Wer schon mehrere tausende Beiträge verfasst hat, sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können.
Zum Einwand der Preisteil-Info und des dummen Reiseteilnehmers, der ja nicht mal richtig lesen kann, bitte ich folgende Urteile zu Zwischenübernachtungen zu beachten:
Der Reiseveranstalter hat seine Prospektbeschreibung so zu gestalten, dass die für den Reiseinteressenten wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reiseinteressent nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf. Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem von Hauptprospekt getrennten Preisteil aufnimmt. In diesem Fall wird eine solche Information nicht rechtsverbindlicher Inhalt des Reisevertrags (LG Frankfurt vom 25.10.2007, 2-24 S 82/07 und 26.01.1987, 2-24 S 207/86).
Um es mit den Worten von bernardo2001 auszudrücken: da gröhl ich mir einen...
Im übrigen haben diverse (teils höchstrichterliche Rechtsprechung) Urteile gezeigt, dass selbst die AGB`s der Reiseveranstalter nicht unumstösslich sind, da diese stets einseitig den Veranstalter auf Kosten des Kunden bevorteilen.
Wer sich gern zum Spielball der Reiseveranstalter machen lassen will, kann so manche Kröte schlucken. Muss jeder für sich selbst wissen.
Anliegen von Forumsteilnehmern lächerlich zu machen ist natürlich einfacher, als konkrete Lösungsvorschläge zu liefern oder ggf. selbst für seine Rechte einzustehen.
Gruß
Armin -
@armin
ich kann verstehen, dass du wegen der unannehmlichkeiten sauer bist.
jedoch finde ich es auch ungerecht, die beiträge von bernhard und bernardo so abzuqualifizieren.
sie haben dir beide lösungsansätze geboten und beide recht sachlich die sache aus ihrer sicht geschildert.
wenn auch sicherlich ein paar antworten dabei waren, die du so inhaltlich nicht hören wolltest (aber damit muß man rechnen, wenn man um rat fragt), haben sich beide deiner recht intensiv angenommen.
einen kleinen vorwurf muß man dir ja auch machen, dass du dich trotz diverser zwischenfragen erst jetzt wieder zur frage äußerst.
daher vermutlich der kleine exkurs mit dem schornstein.
du hast ja ein urteil gefunden, dass dich darin bestärkt, gegen die beschreibungen bzw. den va vorzugehen.
die entscheidung liegt bei dir, ob du was draus machst.
wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel erfolg. -
@Armin1601
Es ist zwar kalt, aber immerhin schönes Wetter draussen. Wenn Dir langweilig ist, warum gehst Du nicht ein bisschen raus zum Spielen? -
Also wirklich Armin1601, wenn die die Äußerungen der hier Schreibenden nicht passsen, dann solltest du nicht weiter nachhaken.
Und wenn du dir so sehr sicher bist, dass deine Nachforderung an den VA von Erfolg gekrönt wird - anhand der Frankfurter Tabelle - dann viel Erfolg bei deinem Einspruch!
Nur frage ich mich dann, warum du hier Fragen stellst und Antworten suchst.Deinen verbalen "Angriff" auf Bernhard und Bernardo werte ich mal so, dass die beisen wohl recht haben und du wahrscheinlich deine Reisebeschreibung wohl etwas besser hättest lesen sollen. Vielleicht solltest du es dir mal selbst eingestehen, als immer nur auf den VA drauf zuhauen und auf die Forenschreiber, die dir das hier schon nahe gelegt haben.
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Armin1601 wrote:
Der Reiseveranstalter hat seine Prospektbeschreibung so zu gestalten, dass die für den Reiseinteressenten wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reiseinteressent nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf. Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem von Hauptprospekt getrennten Preisteil aufnimmt. In diesem Fall wird eine solche Information nicht rechtsverbindlicher Inhalt des Reisevertrags (LG Frankfurt vom 25.10.2007, 2-24 S 82/07 und 26.01.1987, 2-24 S 207/86).Ich befürchte, du wirst dabei dennoch schlechte Karten haben. Denn ich bezweifle, dass die genaue Flugverbindung eine "wichtige Information zum betreffenden Objekt" (=Hotel) ist. Nicht jede Information gehört in den Hauptprospekt - dann hätte der nämlich irgendwann den Umfang des Berliner Telefonbuchs.
Es kommt schließlich bei diesen Urteilen auf so viele Dinge (=Details) und auch die ganz genaue Formulierung und die Kataloggestaltung im Einzelfall an, so dass die von dir zitierten Urteile m.E. wenig nützen werden... zumal du davon ausgehen kannst, dass auch dein RV die angeführten Urteile kennt und seine Beschreibungen entsprechend formuliert hat.
Da du dir so sicher bist, wirst du sicherlich dein Glück versuchen. Selbst wenn du gewinnen oder per Vergleich zumindest einen Teilbetrag zugesprochen erhalten solltest - was ich für eher unwahrscheinlich halte -, dann dürfte die ganze Sache kaum in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, da das absolute Maximum ein (kleiner) Prozentsatz eines einzigen Tagespreises wäre.
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.....sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können......
Da stellt sich doch glatt die Frage - wer produziert denn hier 'heisse' Luft.
Wenn Du meinst Gerichtsurteile zu zitieren, die sich ganz klar auf Bauarbeiten am gebuchten Hotel beziehen, hast Du natuerlich schlechte Karten. In Thailand nennt man so etwas uebrigens 'Gesicht verlieren'.
Aber ich gebe Dir in einem Punkt voellig recht: Das Gericht argumentiert absolut korrekt, dass der RV .....Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt,....... Informationen dort geben muss, wo diese Informationen zum allgemeinen Verstaendnis fuer den Reisenden beitragen.
Bei der Vielzahl der moeglichen Fluege und der damit natuerlich auftretenden unterschiedlichsten Ankunftszeiten muss der Hinweis auf eine moegliche Zwischenuebernachtung dort stehen, wo sie sinnvoll ist, also da, wo die angebotenen Fluege (Flugtage und unterschiedliche Fluggesellschaften) dargestellt werden. Und das ist nun mal nicht im Katalog, wo fast ausschliesslich die Hotels ausfuehrlich behandelt werden, sondern im Preis- und Infoteil.
Und ich hatte doch gefragt, ob Du sicher bist, dass diesbezueglich nirgendwo Infos zur Zwischenuebernachtung stehen. Du bist auch noch so dreist frech zu behaupten, dass die Flugzeiten fuer den Flug von BKK nach USM in Deinen Reiseunterlagen verbindlich standen, was so auch nicht der Fall war. Und dann erwartest Du wahrscheinlich auch noch Informationen von Forenmitgliedern, wie man am besten den RV flachlegt.
Du bist genau so ein Kunde, den ich 3 Jahrzehnte als Reiseleiter so geliebt habe. Ueber jeden Mist meckern, zu jeder Infostunde im Hotel aufkreuzen und rumnoehlen, aber den Urlaub geniessen, das ist sekundaer - allerliebst, solche Zeitgenossen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Nur mal zu den Spielregeln:
Ab dem wievielten Eigentor muss man sich eigentlich nen neuen Verein suchen??
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M.W. nach behalten sich alle Veranstalter - aus gutem Grund übrigens - bei Weiterreisen von den internationalen Flughäfen mit Inlandsflügen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Festland vorgelagerte Inseln im Kleingedruckten eine Zwischenübernachtung vor.
Zumindest bei den von mir favorisierten Inseln ist das so - und das ist immerhin in Europa. Umsomehr gilt das für jede andere Weltregion eben auch.
Wo ist denn nun auch das Problem, ob ich nun abends um 23 Uhr in meiner finalen Destination bin oder, nach einer Zwischenübernachtung, eben morgens um 10? Sofern da nicht gravierende weitere Dinge dazu kommen, so wie z.B. ein Nichtverfügungstellen eines Zwischenhotels, da muss einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass das Reisen eben - zum Glück - immer noch ein bißchen mit Abenteuer verbunden ist. Auch wenn die Werbung anderes suggeriert.
A propos, morgen streikt die Bahn. Viele Abenteuer sind da wieder zu erwarten, und das mitten unter uns!
Also, entspann dich mal. -
@bernardo2001
....man sollte zumindest lesen können, ggf. auch eine Urteilskette, dann würde man nicht selbst das Gesicht verlieren. Das vor mir liegende Urteil vom 25.10.2007 bezieht sich einzig auf Zwischenübernachtungen und nichts anderes. Was soll also diese Lüge???
Im übrigen wirfst du mir vor, ich hätte frech dreist gelogen. Kannst du mir also bitte meinen Beitrag nennen, in welchem ich behauptet hätte, dass meinen Reiseunterlagen die Flugzeiten Bangkok - Koh Samui zu entnehmen sind???
Diese standen einzig und allein in dem Fax vom 24.09.2010.
... und übrigens, ich kann und habe meine Urlaube bisher sehr genossen und gehe zur Reiseleitung nur sehr ungern und äußerst selten, da ich die Erfahrung machen durfte, dass sich Reiseleiter zu reinen Ausflugsverkäufern entwickelt haben.
Gruß
Armin -
Das sind genau so die Details, die bei jedem Einzelfall anders liegen, auf die es aber zwingend ankommt.
2-24 S 82/07 bezieht sich auf eine erhebliche Beeinträchtigung durch zwei Zwischenübernachtungen bei einer Kurzreise nach Teneriffa.
Bei einer Kurzreise nach Teneriffa sind Zwischenübernachtungen eher unüblich. Bei einem Langstreckenflug nach Koh Samui eher nicht. Du kannst doch nicht einfach für dich passende Teile des Urteils auf deinen Sachverhalt übertragen. Das funktioniert einfach nicht.
Die Möglichkeit einer Zwischenübernachtung ist bei einer Fernreise ganz sicherlich nicht geeignet, den Inhalt der ganzen Reise erheblich zu verändern. Diese Möglichkeit dürfte bei einer Fernsreise auch weder vollkommen unbekannt noch unerwartet sein.Es liegen hier vollkommen andere Voraussetzungen als bei einer Kurzreise nach Teneriffa vor. Sorry, aber das passt nicht. Meines Erachtens hast du hier schlechte Karten.
Im übrigen hat der Kläger in diesem Fall gerade einmal 20% des Tagesreisepreises für zwei Reisetage bekommen. Bei dir wäre es nur ein Reisetag und 20% wären aufgrund des vollkommen anderen Zuschnitts der Reise komplett illusorisch... lohnt sich das? Ich meine, wir reden hier maximal vom zweistelligen Eurobereich.
Übrigens:
Kannst du mir also bitte meinen Beitrag nennen, in welchem ich behauptet hätte, dass meinen Reiseunterlagen die Flugzeiten Bangkok - Koh Samui zu entnehmen sind???
Dazu dein eigener Beitrag von Seite 1:
Und nein, aus den Reiseunterlagen ist ganz klar Weiterbeförderung am selben Tag nach Koh Samui vereinbart, mit Angabe zu den Flugzeiten etc.
Es wäre schon ganz hilfreich, wenn man wenigstens die eigenen Beiträge lesen kann

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Im Gegensatz zu Dir bin ich in der Tat in der Lage zu lesen und / oder Zusammenhaenge richtig einzuschaetzen.
Von Anfang an hast Du bestritten, dass man als Reisender im Katalog/Info-/Preisteil bei ITS nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Zwischenuebernachtung in BKK moeglich sei. Du sprichst zweifelsfrei davon, dass Du Dich getaeuscht fuehlst, da auf dem Fax der Reiseleitung an das Hotel zu erkennen war, dass die Zwischenuebernachtung bereits laenger als 24 Stunden vor Landung in BKK geplant war.
Daraus habe ich kausal abgeleitet, dass Du Dich in dem von Dir zitierten Gerichtsurteil auf den im Urteil, wie ich finde, durchaus berechtigten Abschnitt beziehst, in dem der Richter darauf verweist, dass wesentliche Informationen in den Ausschreibungen dort zu stehen haben, wo sie der Reisende auch problemlos wahrnehmen kann. Und in dem von mir zitierten Urteil ging es um rege Baustellenarbeiten in der Naehe des Hotels und im Ort ueberhaupt. Hier wurde tatsaechlich nicht im Katalog, weder in der Beschreibung zum Ort noch zum Hotel auf derartige Maengel hingewiesen, sondern 'fernab' irgendwo im Preisteil.
Bei ITS steht der Hinweis zur Zwischenuebernachtung im Kapitel 'Transferhinweise', wo sollte er auch anders stehen...... Auch kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass Du ueber die Zwischenuebernachtung nicht informiert warst, weil Du ja behauptest: .....Auf meinen mehrfachen Hinweis, dass dies eben der Hoteltransfer sei und dies auch dem Reisekatalog so zu entnehmen ist,...... Wenn Du jetzt behauptest, dass Du von einer Zwischenuebernachtung aber überhaupt keine Ahnung hattest, das waere dann gelogen. Denn genau in dem von Dir im Reisebuero zitierten Hoteltransfer steht das ja auch mit der moeglichen Zwischenuebernachtung.
Die von Dir weiterhin angefuehrten Urteile gehen zumindest beim Urteil des AG Duesseldorf Az: 21 C 15471/00 vioellig an der Realitaet vorbei, so dass ich es mir erspart habe, die weiteren Urteile zu recherchieren.
Du solltest es endlich einsehen, dass Dein Versuch, hier Hinweise zu ergattern, wie Du Deinen naechsten Urlaub vorfinanzierst, klaeglich gescheitert ist, da hier keine Dummerchen rumhaengen, sondern solche Leute, die sehr schnell erkennen und einschaetzen koennen........ Und Bruecken hast Du genug gebaut bekommen!
Viele Gruesse
bernardo2001 -
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Hallo Armin!
Die Mitarbeiter des Reisbüros warten immer V O R dem Zoll oder am Ausgang.
In den Zollbereich dürfen die natürlich gar nicht herein. Den Zollbereich mußt Du ja auch verlassen, da Du ja keinen Transitflug machst sondern einen Inlandflug. -
@svabri
Hallo,
ja, das habe ich auch gelesen. Aber ich meinte was anderes , wenn es vorkommt daß man auch in BKK 1 Nacht bleiben muß ( der Armin war bestimmt nicht der erste und letzte ) dann sollte es ein gutes RB ( mit Beratung ) das auch seinen Kunden weitergeben.
Wie auch immer , mit
Grüssen
papaya46 -
@Lugansk
Nein, bei einem Weiterflug nach Koh Samui oder z.B. auch Phuket, muss man in Bangkok den Zollbereich nicht verlassen.
Zumindest nicht wenn man die E-Ticket Nummer schon vorher bekommt und das Gepaeck bis Samui durchchecked.
Fuer alle Reiseveranstaltergeplagten, denen man das Ticket erst in BKK uebergeben will, empfehle ich einen Anruf bei der Inlandsfluggesellschaft und dort nach der E-Ticket Nummer fragen. Falls man die bekommt kann man in Europa bereits bis zum Zielflughafen durchchecken und dem Mitarbeiter des RV's in BKK den virtuellen Stinkefinger zeigen.
Ausserdem gibt es an verschiedenen Flughaefen durchaus Meet and Greet Service der einem direkt am Ankunftsgate abholt. Z.B. in Hong Kong oder Dubai kannst du dich an der Flugzeugtuer abholen lassen und dann wirst du zur Passkontrolle gefahren, ein Gepaecktraeger wartet fuer dich an der Gepaeckausgabe und danach wirst du in die bereitstehende Limo oder ein Taxi gesetzt.
Das gleiche gibt es jeweils auch fuer den Abflug. -
Alles richtig, nur setzt es eben eigenständiges Denken und Initiative zur Information voraus.
Es gibt sogar RV's die dem Kunden bereits vorab diese Infos zukommen und Umwege ersparen lassen, allerdings auch im Vorlauf sichere Flight-Connections einplanen.
Bei diesem Veranstalter lief es nun anders mit vorsorglich gegebenem Hinweis auf eine mögliche Zwischenübernachtung.
Der Veranstalter ist damit aus der Nummer raus und das Flugarrangement ist vermutlich geschuldet dem günstigen Reisepreis.