EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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Andere haben auf eben diesem Beschwerdeweg ihre Entschädigung erhalten, ohne einen Teil davon an einen Anwalt abgeben zu müssen.
Es ist wie Schnupfen: Ohne Medis dauert er 7 Tage, mit nur eine Woche!Da die Zunft aber zusehends um´s tägliche Brot kämpft, tut man vielleicht ein gutes Werk?
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Beim LBA habe ich die Anzeige eingereicht. Zuerst per Mail und von denen bekam ich ein Formular mit der ich beim LBA Anzeige einreichen konnte.
Der Flug ging von Deutschland nach Österreich. Dann schaue ich mal die Sendung von Panorama und hoffe das bringt mich weiter.
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Hallo,
nun versuch ich es auch einmal. Wir sind am 13.06.11 von Düsseldorf nach Hurghada mit Air Berlin geflogen. Wir sollen um 11:35 fliegen. Unser Flug wurde allerdings auf 20:05 verschoben.
Es gab 2 verschiede Ausreden des Personals am Flughafen. Die einen sagten, dass die Maschine defekt gewesen wäre und die anderen sagten, dass die Maschine nicht voll gewesen wäre und deshalb 2 Flüge zusammen gelegt wurden. Wie auch immer, wir mussten 8 1/2 Stunden Verspätung in Kauf nehmen.
Die nette Dame aus unserem Reisebüro hat für uns einen Brief an ITS geschickt. Am Samstag kam Post mit einem 50 Euro Scheck. Auch bei uns wird auf die Frankfutertabelle verwiesen.
Kann ich noch was machen oder war es eine blöde Idee vom Reisebüro beim Veranstalter ITS zu reklamieren? -
@Rinniger1407
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Aus deinem Beitrag geht nicht zweifelsfrei hervor, wann du von der Verschiebung erfahren hast.
War das erst bei der Ankunft am Airport? (Das nehme ich an, weil du erwähnst, dass du dich dort erkundigt hast)
Dann nämlich kannst du gem. der EU VO Ansprüche gegenüber der Fluglinie geltend machen. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, welche Info zum Sachverhalt du von irgendwelchen Ground Mitarbeitern bekommen hast - die Airline muss ggf. begründen, dass es ihr nicht zumutbar war, die Verspätung zu verhindern.
Sollte deine Beschwerde bei der Airline Erfolg haben, wird die Erstattung des RV angerechnet. -
Danke für die Antwort. Haben die Sache nun dem Anwalt gegeben. Der sagt auch das uns was zu steht. Er schreibt nun mal nen netten Brief an Air Berlin und wir warten ab.
Erfahren haben wir von der Verspätung morgens um 07:30. Allerdings nur telefonisch von dem Reiseveranstalter. Zur Sicherheit sollten wir im I-Net gucken. Da stand nix von der Verspätung. Erst als wir dann am flughafen waren haben wir dann die offizielle Bestätigung bekommen. Die nette Dame morgens am Telefon konnte mir auch nicht sagen wann wir nun am Flughafen sein sollten. Sie meinte so ab 15-16 Uhr sollten wir uns da ein finden.
Naja, egal. Unser Anwalt wird es schon richten
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Hallo,
Ich habe Zahlungsklage wegen Flugverspätung gegen Condor eingereicht, deren Masche es ja zu sein scheint, es auf Klagen ankommen zu lassen und sich so vor einem Großteil der Forderungen zu drücken. Falls ich noch Forderungen von jemandem mit einklagen soll, bitte binnen ca. 2 Wochen per Mail melden. Das Prozesskostenrisiko übernehme ich. Notwendig ist, dass man in den letzten 3 Jahren (Verjährung) mit Condor geflogen ist und der Flug 3 Stunden Verspätung oder mehr hatte. Dass über Dritt-Reiseanbieter gebucht wurde, ist egal, der Anspruch gemäß EU-FluggastVO besteht gegen die Airline. Abflug- und Ankunftsort sind egal. Buchung und Verspätung sollten nachweisbar sein (z.B. mitfliegende Personen als Zeugen, schriftliche Bescheinigung...), da Condor das standardmäßig zu leugnen scheint - offenbar in der Hoffnung, so auch noch mal Geld zu sparen.
Anzeigen beim Luftfahrt-Bundesamt sind zwar kosten- aber auch nutzlos, weil die maximal Bußgelder (d.h. zugunsten des Fiskus) verhängen. Und das offenbar mit mehr als bescheidener Wirkung, wenn ich mir die Zustände so ansehe. Auf telefonische Anfrage hin wusste eine LBA-Mitarbeiterin noch nicht mal, auf welcher Rechtsgrundlage ihre eigenen Bußgeldbescheide eigentlich ergehen, was ich schon bemerkenswert finde. Für Zivilforderungen sind jedenfalls die ordentlichen Gerichte zuständig.
EDIT: Was die hier diskutierten Themen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskosten im Allgemeinen angeht: Ich weiß, dass die diffuse Vorstellung vorherrscht, Prozesse und Anwälte seien ruinös teuer, was nur teilweise stimmt. Die Kosten für Anwalt und Gericht sind gesetzlich degressiv nach Streitwert gestaffelt. Klage ich bspw. 250 EUR Ausgleichszahlung gegen eine Airline ein und verliere auf ganzer Linie und nehme die Klage trotzdem nicht vorzeitig zurück, kostet mich die komplette Instanz 75 EUR Gerichtskosten und ca. 90 EUR pro Rechtsanwalt, soweit überhaupt beauftragt, bei vorgerichtlicher Mahntätigkeit geringfügig mehr. Dafür braucht es, so meine feste Überzeugung, keine Rechtsschutzversicherung, sofern Reisestreitigkeiten gemäß deren AVB überhaupt abgedeckt sind.
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Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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Hallo!
Das Problem:
Die Bezahlung die ein Anwalt in solchen Fällen erhält, ist so gering das die Kosten des Anwaltes nicht gedeckt werden. Praktisch alle einigermaßen gute Anwälte lehnen daher eine Mandantur ab. -
Hallo zusammen,
nachdem ich im letzten Jahr das erste Mal richtig tief in die Tonne gegriffen hab (Flugausfall wegen Aschewolke, Kreuzfahrt verpasst, 2.000 Euro verloren), musste ich nun eine weitere Verspätung bzw. einen Flugausfall erleben.
Dieses mal möchte ich das nicht einfach so auf mich sitzen lassen und meine Ansprüche geltend machen. Hier die Fakten:
-Der ursprünglich geplante Flug von JFK nach TXL am 04.07.2011 AB7249 17:25 Uhr wurde abgebrochen und nicht durchgeführt (Wir waren bereits in der Luft, kehrten aber wieder um, da eine Kontrollampe eine offene Ladeluke anzeigte, die aber nicht offen war und somit die Atlantikquerung nicht freigegeben wurde).- Die Informationen seitens Air Berlin waren teilweise sehr begrenzt und widersprüchlich.
- Die Versorgung der Passagiere beschränkte sich auf 0,5 Liter Wasser.
- Mir/uns wurde ein Hotelzimmer mit Frühstück unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Da es kein Abendessen am 04.07.2011 gab, bestellte ich Nahrung und Getränke im Wert von ca. 35 Euro für mich und meinen Mitreisenden.
- Der geplante Ersatzflug wurde nicht wie angekündigt um 11:05 Uhr sondern erst über 7 Stunden später durchgeführt (tatsächlicher Start am 05.07.2011 um 19:00 Uhr).
- Während der gesamten Wartezeit wurde ein Verzehrgutschein in Höhe von 20 US Dollar zur Verfügung gestellt, welchen ich jedoch nur auf Nachfrage erhielt.
- Aufgrund des Flugausfalls und der extremen Verspätung des Ersatzfluges musste ich einen Leihwagen für die Weiterreise zu meinem Wohnort mieten, Gesamtkosten 181,69 Euro.
- Aufgrund des Flugausfalls und der extremen Verspätung des Ersatzfluges konnte ich die für mich und meine Familie gebuchte Schiffsreise nicht antreten. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden beläuft sich auf 731,00 Euro (Wir hatten für 434 Euro gebucht und bekommen wegen "no show" nichts zurück, eine Ersatzbuchung kostet 731 Euro).
- Mir entstanden Kommunikationskosten in Höhe von etwa 26 Euro
- Mir ging ein Tag Urlaub verloren.
Jetzt die Kernfragen: Was kann ich der Airline gegenüber geltend machen, was steht mir zu? Ich hätte gern: - 600 Euro Entschädigung
- 731 Euro für die verpasste Kreuzfahrt (mind. aber die 434 Euro die sie ursprünglichj gekostet hat)
- meine Telefoniekosten von rund 26 Euro
- die Kosten für den Mietwagen von rund 182 Euro
- die Kosten für das Essen im Hotel von rund 35 Euro
- Eine Entschädigung für den verlorenen Urlaubstag.
Ist das angemessen oder vermessen? Wie mache ich die Ansprüche am besten geltend? Vielen Dank für Eure Hilfe!
FF
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In diesem sehr komplexen Fall würde ich auschliesslich einem Fachanwalt für Reiserecht vertrauen. Denn auch wenn du hier gutgemeinte Tipps bekommst, es wird dich nur verwirren, zu unterschiedlich sind die Rechtsauffassungen der einzelnen user. Falsche Vorgehensweise schon am Anfang kommt eventuell teuer und ist schwer wieder gerade zu biegen. Wichtig ist es, keine Fristen zu versäumen. Viel Erfolg bei dieser doch etwas vertrackten Geschichte.
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Dir stehen auf jeden Fall pro Person 600 Euro Entschädigung von Airberlin zu. Diese musst Du direkt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen bei der Airline einfordern.
Hattest Du eine Pauschalreise gebucht? Wenn ja, ist alles andere beim Reiseveranstalter in Rechnung zu stellen, dies war bei uns auf jeden Fall so. Allerings kann ich Dir jetzt schon sagen, dass Du ohne einen Fachanwalt nicht weiterkommen wirst.
lg
sandro -
So, der Brief an SunExpress ist raus, bin gespannt auf die Antwort.
Wir hatten 4Stunden 59 Minuten Verspätung
Hab einen Brief rausgeschickt inklusive der Bestätigung von Euclam.
Eigentlich steht mir ein Schadensersatz von 400 Euro, oder?Mal abwarten, ob ein Brief ohne Anwalt reicht.
Bei Euclam kann man auch nachschauen, wie viele andere Mitreisende dort schon wegen des Fluges angefragt haben, wir waren bislang die Einzigen, kann aber auch daran liegen, dass wir nur zehn Tage verreist sind und fast sofort nach Ankunft alle weiteren Schritte in die Wege geleitet haben, aus Sorge, wir könnten eventuell Fristen verpassen.
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Nein, es wurde nichts neues berichten. Das übliche halt, dass die Flugges. auf Kundenschreiben nicht reagieren bzw. mit Gutscheinen von z.B. 25 € abspeisen wollen. Auch Schreiben an die Flugaufsichtsbehörde (ich hoffe, hier richtig hingehört zu haben) bringen nichts, diese haben lediglich 4 Airlines abgemahnt, Namen wurden aber nicht genannt,mehr aber auch nicht. Man wurde aber noch mal darin bestärkt, die Angelegenheit ohne wenn und aber sofort einem erfahrenen Anwalt zu übergeben und es auch auf eine Klage ankommen zu lassen. Allerdings hätte m.M. nach unbedingt erwähnen sollen, dass man es nur auf eine Klage ankommen lassen sollte, wenn man entweder eine entsprechende Rechtschutzvers. hat oder über genug Vermögen verfügt.
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Genau deswegen werden solche Firmen aber eher nur Fälle bearbeiten, die wirklich Aussicht auf Erfolg haben...
Anwalt bekommt sein Geld immer. Bei einem Streitwert von 600€muss man allerdings nicht vermögend sein, diesen zu bezahlen, auch ohne Rechtsschutz!
Die meisten Klagen sind eh mehr fürs Ego als erfolgversprechend (im Verhältnis zum Aufwand). Die meisten KLAGEEMPFEHLUNGEN hier im Forum allerdings eher hanebüchen....... , auch wenn es die Robin Hood-Nachfolgerung anders sieht!
Dankschreiben von usern, denen diese Ratschläge etwas genutzt haben, konnte ich hier leider noch nirgends finden.......
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Nun, die Frage ( das Thema ) der Sendung war: warum Fluggäste meistens leer ausgehen. Die Antwort war eindeutig: die airlines sitzen das trotz eindeutiger Rechtslage aus mit Schweigen und nichtssagenden Briefen. Die Lobby arbeitet hervorragend, man denke nur an die Reaktionen des Verkehrsministers. Der interviewte Anwalt hat das richtig ausgedrückt: nur mit einer Klage wird man was erreichen. Wer das aber nicht will muss eben aktzeptieren und Ruhe geben. Allerdings wird sich dann auch nichts ändern. Geht doch, sagen die airlines ( oder Reiseveranstalter, Versicherungen etc. ). Wir kennen doch unsere Pappenheimer resp. unsere Kunden. Kunden ????
Gruss Gabriela
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gastwirt wrote:
Anwalt bekommt sein Geld immer. Bei einem Streitwert von 600€muss man allerdings nicht vermögend sein, diesen zu bezahlen, auch ohne Rechtsschutz!Nun, ganz so ist es nicht. Der Streitwert gibt zwar vor, welche Gebühren verrechnet werden können (hier 7,5/10 = 33,75 € ) und zusätzliche Auslagen (ca. 20 € ). Dazu fallen für die erste Beratung ca 100 € an.
Hier wurde genau ein Brief an den "Gegner" geschickt. Bis das vor Gericht zur Verhandlung kommt ....
Ich würde mal sagen, bis das Urteil gesprochen wird, sind locker mal weitere 600 € fällig. -
thyra03 wrote:
und wer keine rechtschutz hat wendet sich an firma die speziell dafür da sind.denn die arbeietn bei erfolg auf provisionsarbeit.kein erfolg kosten nichts,also kein risikoNein, wohl eher nicht. Denn solche Firmen gibt es nicht, die sind in Deutschland verboten!