CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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tom99 wrote:
Es kann nicht sein, dass man irgendwo an einem Flughafen abgesetzt wird und dann ist für die Unternehmen alles geregelt.Genau das ist die richtige Aussage (und Einstellung) zu dem Thema! Wünsche Dir viel Erfolg, ich denke, Du hast gute Chancen.
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Das ist ein komplexes Thema, mit "an irgendeinem Flughafen abgesetzt" nicht wirklich sachlich beschrieben und abgesehen von den Anfeuerungszurufen nehme ich mal an, dass @bahama die Zuversicht nicht aus persönlichen Erfolgserlebnissen bezieht?!
Wetten werden wohl noch nicht abgeschlossen?

Ich möchte anmerken, dass eine breite Öffentlichkeit solchen Sachverhalten bei aller Empörung nicht zwingend dienlich ist, sofern man sich der Möglichkeiten besinnt, wessen Interessensvertretung ganz ungehindert mitlesen kann.

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vonschmeling wrote:
sofern man sich der Möglichkeiten besinnt, wessen Interessensvertretung ganz ungehindert mitlesen kann.

Die können doch ruhig hier mitlesen und gleich mitnehmen, dass ein Kunde sich nicht jedes provokante Antwortschreiben (und das wäre das für mich, angesichts nachts an einem anderen Airport sitzengelassen zu werden) gefallen läßt. Es ist schon richtig, an dieser Stelle nach dem Sinn einer Pauschalreise zu fragen, die zwar pauschale Provisionen aber in Wirklichkeit nicht pauschale Verantwortung als Rundum Sorglospaket bedeutet, was nämlich viele immer noch glauben!
Wie Du allerdings schon richtig erwähnst hast, dürfte am Ende der richtige "Ansprechpartner" der eigentliche Leistungsträger (also die Airline) sein. Hier hat tom99 in konkreten Fall in der Tat gute Chancen, erfolgreich zu sein, da er nie am gebuchten Flughafen angekommen ist und sich die Airline um keinen Weitertransport gekümmert hat...
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@bahama
Gute Chancen, die zusätzlich aufgebrachten Kosten erstattet zu bekommen - i.e. die Zugfahrt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Airline sich um eine Landeerlaubnis in FRA bemüht hat, diese dann aber nicht erhielt. Unter diesen Umständen ist ein Ausweichen nach CGN und die damit verbundene Weiterreise durchaus zumutbar, zumal es wohl recht wenig Alternativen gibt.Die Vermutung, dass Verbraucherempörung die betroffenen Gremien bei Veranstaltern oder Airlines beunruhigt ist eine Illusion. Aus Sicht des Dienstleisters ist hier nicht ordentlich gearbeitet worden, sollte zwar nicht, kann aber passieren. Man darf nicht erwarten, dass Airlines über eine Personaldecke verfügen, die mitten in der Nacht ganz einfach mal eine Reihe Retter mit Tee und Plan B an einem beliebigen Flughafen rekrutieren lässt. Die Passagiere ihrem Schicksal zu überlassen und sich gar nicht zu kümmern (ob das tatsächlich so war, wird sich tom99 im Falle einer Auseinandersetzung auf juristischer Ebene noch fragen lassen müssen!) ist natürlich keine Option, das Drama im Sachverhalt, in CGN anstatt ich FRA gelandet zu sein sehe allerdings auch nicht.
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Wegen einer Fahrt mit Mietwagen oder alternativ mit dem Zug von CGN nach FRA und einem Betrag von um die €120 halte ich sowohl einen 5-seitigen Thread, als auch gerichtliche Schritte für schlicht überzogen.
Das Nachtflugverbot in FRA sollte eigentlich bei Buchung des Rückflugs mit einer relativ späten Abflugzeit bekannt gewesen sein, auch die Risiken. Der "Aufwand für einen bestellten Abholer in FRA" gehört sowieso in die Abteilung Lachplatte.Reisende haben derzeit an den Airports wirklich andere Probleme und in keiner Weise mit dem des TO vergleichbar.
Aber klar, es geht natürlich darum Recht zu bekommen, egal welcher Streitwert und zu welchem Preis.
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as Nachtflugverbot in FRA sollte eigentlich bei Buchung des Rückflugs mit einer relativ späten Abflugzeit bekannt gewesen sein, auch die Risiken.
Lieber Benhard:
1 Bucht der Konde bei einer Pauschaloreise keine Abflugzeiten, wohl aber Abflugsort und Ankunftsort als Vertragsbestandteil der Pauschalreiise.
2.)
Ist das Nachtflugverbot nicht das Problem des Kunden sondern einzig allein das Geschäfts Risiko des Reiseveranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen der die Reisezeiten der Pauschalreise in dieses Zeitfenster legt.
Der "Aufwand für einen bestellten Abholer in FRA" gehört sowieso in die Abteilung Lachplatte.
Warum Pacta sund servanda!!! -
Zumindest bei lateinischen Zitaten wäre die korrekte Schreibweise - sunt - angebracht, Deine '!'' Taste klemmt.
Das Thema versäumte Abholtermine am Airport oder Geschäftstermine am Folgetag ist tatsächlich kalter Kaffee, da hilft auch kein Latein. -
OT
Nö Lexi, ich esse lieber den Reis in verschiedenen asiatischen Variationen.Immerhin habe ich schon wieder einen "Bonus-Flug" in der CC von Condor verdien, weil ich hier so fleissig bin.
Aber prima das wir uns die Jobs bei den Veranstaltern und Airlines so gut teilen können, sonst hätte man gar keine Zeit mehr für die langen Gratis-Urlaube
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bernhard707 wrote:
Das Nachtflugverbot in FRA sollte eigentlich bei Buchung des Rückflugs mit einer relativ späten Abflugzeit bekannt gewesen sein, auch die Risiken.Jetzt hat sich also der Reisende schon bei Buchung Gedanken um ein drohendes Nachtflugverbot zu machen und ist auch noch selbst schuld wenn die Airline wegen einer zumindest teilweise selbst verschuldeten Verspätung keine Landeerlaubnis mehr bekommt...
Selten so gelacht
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, vor der nächsten Reise gleich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen! Wer weiß, für was der Pauschaltourist sie noch benötigt...
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...nachdem an dieser Stelle mehr als unpassende "Beiträge" entfernt wurden, ein kurzer Hinweis:
Wenn man sachlich zu einem Thema nichts beizutragen hat, dann sollte man seine Finger still halten damit nicht die geistige Diarrhoe auch noch schriftlich fixiert wird.
Im Wiederholungsfall werden die entsprechenden Accounts einfach gesperrt, es reicht langsam!Frohe Weihnachten...

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@bahama247
Ich frage mich, was daran so urkomisch sein soll? Eigentlich ist es einigermaßen logisch, dass man sich bei der Buchung eines späten Fluges eines gewissen Risikos bewusst sein muss, nicht mehr am Zielflughafen anzukommen, wenn dort eine Nachtflugbeschränkung herrscht. Und ja, ich finde durchaus, dass der Kunde sich diese Gedanken machen sollte. Ich zumindest tu das, wenn ich einen späten Rückflug wähle.
Dass man nicht vor Freude an die Decke hüpft, wenn man in CGN anstatt in FRA landet, ist auch klar, ebenso die Erwartung, von der Airline oder dem Veranstalter bei der Weiterreise unterstützt zu werden. Ob es allerdings einer anwaltlichen Hilfe bedarf, die Aufwendungen erstattet zu bekommen, sei dahingestellt.
Richtig ist auch, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und darauf besteht, den Leistungsumfang auch zu erhalten, für den man bezahlt hat, aber das darf schon sachlich bleiben - und CGN-FRA ist nun mal nicht Moskau-innere Mongolei!

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Hallo,
tom99 hat aber eine Pauschalreise gebucht.
Da wissen wir doch alle : man hat keinen , gar keinen Einfluss auf die Abflugzeiten.
L.G. -
Sorry, es geht auch nicht um Einflussnahme, sondern um Risikoeinschätzung.
Die Uhr tickt für Pauschalreisende auch nicht anders, als für Indiviualbucher!
Es geht eher darum, dass die Vorstellung herrscht, eine Pauschalreise sei ein vollkommen Risiko loses Rundum-Sorglos-Paket, bei dem man sich "was wäre wenn" Gedanken überhaupt nicht zu machen braucht.
Nach meiner Erfahrung geht man mit derlei Unbequemlichkeiten relaxter um, wenn man sich im Vorfeld wenigstens damit befasst.

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Hallo,
also ich finde ; die Uhr für die Pauschalreisende tickt schon etwas anders als die für Individualreisende.
Bei der Pauschalreise muss ich die Änderungen : für die Abflüge event. sogar Abflughafen= einfach hinnehmen, egal wie gut ich mich vorher informiert habe.
L.G. -
Nein, auch bei einer individuellen Flugbuchung mit Linie ist es z.Bsp. bei witterungsbedingter oder begründeten Änderungen des Ab- oder Anflug Airports nicht anders, nur was nutzt es die Vollbetreuung von anderen zu erwarten und damit Zeit zu verlieren?
Sinnvollerweise sucht man selbst den einfachsten und schnellsten Weg, die Kosten dafür kann man immer noch bei der Airline einfordern wenn es sich lohnt.
Man sollte man sowas aber nicht zu einer Lebensaufgabe machen, wenn ich auf der Autobahn warum auch immer in einem Stau festsitze gibt es auch nix zu holen. -
Hallon Bernhard, Du scheinst es immert noch nicht zu kapieren,
daß der Reiseveranstalter durch das Absetzen des Kunden
am falschen Ort seinen Reisevertrag gebrochen/nicht erfüllt hat und somit dem
Kunden gegenüner schadenersatzpflichtig ist.
Punkt. Alles andere ist müßig zu diskutieren.
Auf der Autobahn habe ich keinen Vertrag mit niemanden,
was sollen also deratige Vergleiche? -
Das mit den Rechten und kapieren ist so 'ne Sache, was nützen meine Rechte wenn ich auf 'nem verkehrten Airport lande und kein Vertreter des RV oder der Airline fühlt sich zuständig?
Also schaue ich wie ich selbst schnellstens und am einfachsten dort vom Acker komme, über Reiseverträge und Schadenersatz mache ich mir Gedanken wenn ich wieder zuhause bin. -
fjrdriver wrote:
der Reiseveranstalter durch das Absetzen des Kunden am falschen Ort seinen Reisevertrag gebrochen/nicht erfüllt hat und somit dem Kunden gegenüner schadenersatzpflichtig ist.
Punkt.Wird er bestreiten, zuerst in der der Zuständigkeit, sodann der Leistungsträger nachvollziehbar die Notwendigkeit erklären und das Thema ist "Erstattung von Auslagen" und nicht etwa "Schadenersatz".
Punkt.
