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Überbuchungsschutz

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  • Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheck
    Admin Experte Fuerteventura
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    ...einmal ganz abgesehen davon, dass eine Überbuchung auch einen individuell
    eingebuchten Gast, also auch "Nicht-Pauschalurlauber" treffen kann. Denn es sind ja die Hotels, die über die  "maximale Füllhöhe" hinaus Buchungen annehmen und nicht die Reiseveranstalter. 😉 Die warten bis zum stop sale und dann geht nichts mehr.

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @mannige Ich hab doch bei HC gebucht! Wenn was schiefgeht, wird mich Zielexperte Günter schon trotzdem ins H10 Tindaya einquartieren 😆

      Hotel aus diesem Beitrag
      81%
      H10 Tindaya
      Fuerteventura/Spanien
      Zum Hotel
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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Günter/HolidayCheck wrote:
        ...einmal ganz abgesehen davon, dass eine Überbuchung auch einen individuell
        eingebuchten Gast, also auch "Nicht-Pauschalurlauber" treffen kann.
        Ich hab es ja nicht generell ausgeschlossen, aber die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering.
        Möglicherweise gehe ich da aber auch viel zu sehr von meinem eigenem Buchungsverhalten aus, denn in erster Linie bin ich in Hotels, wo es kaum Pauschalurlauber gibt.

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        • FlatEricF Offline
          FlatEricF Offline
          FlatEric
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Ich hätte nochmal eine Frage: In div. Foren habe ich gelesen, dass ich bei Überbuchung, die ich erst vor Ort erfahre, zwei Möglichkeiten habe:

          1. Rücktritt (nicht Stornierung) vom Vertrag und Ablehnung des Ersatzhotel und schnellstmögliche Rückreise. (Reisepreis muß komplett erstattet werden + Entschädigung)
          2. Annahme des Ersatzhotels  -UNTER VORBEHALT- , wichtig: trotzdem bekomme ich später zu Hause eine Entschädigung.
            Was heißt "unter Vorbehalt"?  Wie lange habe ich Zeit, das neue Hotel zu prüfen? Muß ich den Vorbehalt schriftlich dem Reiseleiter mitteilen? Muß der Reiseleiter Gegenzeichnen?
            Kann ich verlangen, dass der Reiseleiter mehr als ein Hotel als Ersatz anbieten muß?
            Muß er auf meinen eventl. Hotel-Wunsch eingehen und dort nach freien Zimmer nachfragen? 
            Fliegen im Januar nach Ägypten und aufgrund der vielen Überbuchungen dort zur Zeit mache ich mir nun darüber auch Gedanken.
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Online
            KourionK Online
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Zu deinen letzteren Fragen kann ich dir leider keine Auskunft erteilen. Zu deiner ersten zitiere ich hier von Seite 3:

            curiosus wrote:
            anne49, ich hatte es schon einmal im anderen Thread erwähnt, er reicht unmißverständlich und nachdrücklich eben den Rückflug zu verlangen um sein Zimmer zu bekommen, der Rückflug selbst ist damit hinfällig. 😉

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • ruediger2121R Offline
              ruediger2121R Offline
              ruediger2121
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Anne49,

              den Tipp von curiosus kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.
              Wir haben erst vor Ort am Flughafen Hurghada von der Überbuchung erfahren und wurden in ein anderes Hotel in einem Ort (Makadi Bay --> Hurghada) 'zwangseingewiesen'. Dies betraf mehr als 55 Pers. Alle forderten bei Neckermann bzw. Thomas Cook den Wechsel in das ursprünglich gebuchte Hotel Fort Arabesque bzw. in ein adäquates Hotel in der Makadi Bay. Anderenfalls forderten einige den sofortigen Rückflug: Alle wurden von Tag zu Tag von der örtlichen Reiseleitung hingehalten.
              Letztendlich: Keiner der Betroffenen erreichte etwas, alle mußten im Hotel bleiben!

              Mein Fazit: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzieller Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand.

              Hotel aus diesem Beitrag
              96%
              Fort Arabesque Resort, Spa & Villas
              Hurghada/Safaga/Ägypten
              Zum Hotel
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @rüdiger
                ich kann curiosus´ tipp nur bestätigen.
                 
                es ist zwar lange her, aber auch mir ist es mal passiert, dass der rückflug überbucht war.
                diejenigen, die am hartnäckigsten für eine beförderung gekämpft haben, haben auch eine bordkarte erhalten.
                 
                aber da macht sicherlich jeder andere erfahrungen.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @Rüdiger
                  Lies doch mal in diesem - recht langen  😉   - Thread:  Klick hier
                  Dort wird alles sehr ausführlich diskutiert.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ruediger2121R Offline
                    ruediger2121R Offline
                    ruediger2121
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @Kourion,
                    danke für Deinen Tipp, dort werden die rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten  bzgl. Hotel Überbuchung umfassend beschrieben.
                    Meine Schlußfolgerung:

                    1. Rückflug auf eigene Kosten, da aus meiner Sicht vorsätzlicher Betrug vorlag und die 
                          RL vor Ort keinen Rückflug organisieren konnte.
                    2. Klage vor Gericht, um entsprechende Entschädigung zu erstreiten. Dies kann man sich
                          nur mit einer Rechtsschutzversicherung leisten.
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      ...ihr hättet euch ja nicht "zwangseinweisen" lassen müssen. Auf den Rückflug bestehen und gut ist, aber das muß man dann eben auch mit entsprechendem Druck einfordern und zwar am Flughafen... 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Online
                        KourionK Online
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @curiosus
                        55 Urlauber kommen an, 55 Urlaubern sagt man, sie müssen umquartiert werden.
                        Was passiert ? Ich hab's schon in dem verlinkten Thread geschrieben: Sie gehen alle mit. :?
                        Selbst, wenn 1 oder 2 "Sich-Querleger" dabei sind und sich verweigern.
                         
                        Und ich glaube, das funktioniert bei einer Gruppe noch besser als bei Einzelpersonen.
                        Würde es nicht funktionieren, würde mancher RV vllt. sein "Vorgehen" überdenken.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sunshine997S Offline
                          Sunshine997S Offline
                          Sunshine997
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @Kourion

                          Natürlich funktioniert das ... denn was soll der Pauschalurlauber denn auch machen???
                           
                          Selbst wenn er schreit und tobt, nicht in das andere Hotel ziehen will und auf sofortigem Rückflug besteht ... in der Praxis würde dann der Reiseleiter die Leute wohl einfach stehen und sich selbst überlassen  (was sollte er auch sonst tun? er muss sich ja gleichzeitig noch um viele andere Urlauber kümmern ) ...
                           
                          Und was dann? Ich denke, die meisten Pauschalurlauber wären damit restlos überfordert ...

                          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Online
                            KourionK Online
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @sunshine
                            Du sagst es: "Die meisten Urlauber wären damit restlos überfordert."
                            Darum wird ja auch unverfroren weitergemacht.
                             
                            Alle sind es aber nicht. 😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ruediger2121R Offline
                              ruediger2121R Offline
                              ruediger2121
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @curiosus und an alle anderen Interessierten, dein Tipp (Auf den Rückflug bestehen und gut ist, aber das muß man dann eben auch mit entsprechendem Druck einfordern und zwar am Flughafen...) ist doch weltfremd. Du hast doch die Hoffnung bzw. das Bestreben, so bald wie möglich noch in das gebuchte Hotel zu kommen. Genau dehalb hast Du doch dieses Hotel gebucht. Zudem ist es illusorisch zu glauben, noch am selben Tag einen Rückflug von Hurghada nach Hamburg zu erhalten. Zum allgemeinen Verständnis:Wir waren nicht eine Gruppe von 55 Urlaubern, sondern sind am 06.11. bzw. 11.11., jeweils unabhängig voneinander, in ein und dasselbe Hotel zwangseingewiesen worden. Erst vor Ort haben wir uns kennengelernt und ausgetauscht. Einige haben ganau das versucht, was in den Beiträgen vorgeschlagen wurde:1. Direkt am Flughafen den Rückflug fordern, klappte nicht ...2. Andere bestanden am Flughafen darauf, zum gebuchten Hotel gebracht zu werden. Dort, im Hotel Fort Arabesque, wurden sie im Comupter nicht geführt. Da das Hotel ausgebucht war, bot man ihnen an, in der Halle zu übernachten. Der RL vor Ort konnte nicht helfen, da der RL im zugewiesenen Ausweichhotel zuständig sei..3. Viele der Betroffen forderten im Ausweichhotel umgehend den Rückflug, falls sie nicht in den nächsten Tagen ins gebuchte (oder in ein adäquates) Hotel umziehen könnten. Dies wurde mit grösstem Nachdruck gefordert. Wir wurden alle nur mit Entschuldigungen, Hinhaltetaktik vertröstet ...4. Ein Paar hat sogar Neckermann in Deutschland via Telefon bzw. Fax kontaktiert.Hat auch nichts gebracht ... Ich bleibe bei meinem Fazit:Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzielle Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand und ersetzt nicht den reichlich geminderten Urlaub.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Online
                                KourionK Online
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @Rüdiger
                                Ich kann alles, was du schreibst, voll nachvollziehen, habe auch die Sache mit den 55 Urlaubern richtig verstanden und habe Bedenken dieser Art auch schon im zuvor verlinkten Thread geäußert.
                                 
                                Aber ich gehe nun mal bei meinen jetzigen Überlegungen "wie würde ich mich verhalten" von folgenden Punkten aus:
                                Ist das angebotene Ersatzhotel ebenso gut / besser als mein Gebuchtes, ist die Lage sehr ähnlich, würde ich mich wahrscheinlich bereit erklären, es mir zumindest anzusehen... und dann entscheiden.
                                (Schwachpunkt: Weiß ich das schon am Flughafen ? Demzufolge unbedingt vor der Reise Informationen z. B. hier einholen)
                                Ist es schlechter, von der Lage her unakzeptabel, habe ich die Wahl, mich jetzt sofort schwerstens zu ärgern, zu "leiden", indem ich die Nacht auf dem Flughafen, in der Hotellobby oder sonst wo verbringe...
                                 
                                ... oder mir meine eine, zwei oder sogar 3 Wochen Urlaub mit dem Gedanken verderben, über den Tisch gezogen worden zu sein und durch mein Akzeptieren der Gegebenheiten nicht einmal Anspruch auf was auch immer zu haben.
                                 
                                Die Entscheidung liegt bei jedem Einzelnen...
                                Die RL sollte man allerdings nicht für die Misere verantwortlich machen.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • gastwirtG Offline
                                  gastwirtG Offline
                                  gastwirt
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  @ruediger weltfremd ist das garnicht! Ich habe es in 22 Jahren bei ca 35 Pauschalreisen mit Erfolg 2mal  gemacht-mit sofortiger Heimreise gedroht.(Rest der Reisen war ohne Probleme) und mein gebuchtes Hotel bekommen. Wichtig: Unter vier Augen verhandeln!!!
                                  Ob ich es beim scheitern konsequent durchgezogen hätte abzureisen, glaube ich nicht, dazu wäre mir auch mein dann ganz entgangener Urlaub zu schade. Hoffentlich liest das jetzt kein Veranstalter 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    @ruediger
                                    oft hilft es, gut vorbereitet zu sein.
                                    wenn du dir ein bestimmtes hotel mit deinen ansprüchen ausgesucht hast, dann solltest du dir vor der reise ein "ausweichhotel" raus suchen, dass der gebuchte va ebenfalls im programm hat.
                                    so hast du notfalls ein plan b in der taschen.
                                     
                                    auch ist es hilfreich, vorher schon mal zu eruieren, wann ein rückflug vom zielland möglich wäre.
                                     
                                    derartig vorbereitet ist man eigentlich für alle eventualitäten gewappnet.
                                     
                                    solltest du dann vor ort mitgeteilt bekommen, dass dein gewünschtes hotel überbucht ist, kannst du seh bestimmt sagen: o.k., dann möchte ich in ein von mir ausgesuchtes hotel (das sollte in der kategorie und ausstattung allerdings dem gebuchten entsprechen).
                                    sollte man dir auch diesen wunsch verwehren, kannst du dann immer noch sagen:
                                    gut, der nächste rückflug geht in 3 stunden, bitte buchen sie mich unverzüglich darauf um.
                                     
                                    ich denke, sowas hilft ungemein.
                                    dir selber, weil du dich sicherer fühlst.
                                    und die andere seite merkt dann, dass mit dir nicht gut kirschen essen ist.
                                     
                                    ich bin (bei pauschalreisen) immer so vorbereitet.
                                    ich habe das zwar noch nie gebraucht, aber besser ist besser 😉

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #58

                                      @gastwirt
                                      Notfalls besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.  😛

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                        #59

                                        ...Rüdiger, es ist nicht weltfremd. Eben genau aus dem Grund, daß die Urlauber hoffen und sich verschieben lassen, werden die Veranstalter/Hotels dieses Spielchen weiter betreiben und sind aus dem Schneider, da somit ein neuer Reisevertrag abgeschlossen wird.
                                        Das ist weltfremd!
                                        Wer nicht auf seine Rechte besteht und somit deutlichst dem RV eben die Grenzen aufzeigt, z.B. eben durch die Androhung der sofortigen Rückreise (man kann noch nachts wieder via CAI zurückfliegen), hat keine weiteren Ansprüche mehr und verlebt einen Urlaub, den er so nicht gebucht hat und haben wollte.
                                        Dieses letzte Mittel wird meist nicht einmal benötigt, weil durch wundersame Weise urplötzlich dann doch ein Zimmer im gebuchten Objekt verfügbar ist.
                                        Aber wie das jeder für sich macht, muß eben jeder für sich entscheiden... 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #60

                                          Ich schließe mich Lexilexi an, gute Vorbereitung ist der beste Schutz!!!

                                          Man sollte wissen, welche Alternativhotels es gibt, mit denen man leben könnte und wann Rückflüge gehen.
                                           
                                          Ich gehe noch einen Schritt weiter: Man kann auch Hotels einer besseren Kategorei vorschlagen und signalisieren, dass man dafür einen kleinen Aufpreis (natürlich weniger als im Katalog) zahlen würde, wenn es die eigene Kassenlage erlaubt. Evtl. bekommt man so ein 5-Sterne-Hotel zum Schnäppchenpreis. Oder sich überlegen, welche Gratis-Extras (Verpflegung, Ausflüge, Wellness) einem ein Alternativhotel versüßen könnten.
                                           
                                          Mit dem Reiseleiter unter 4 Augen verhandeln, freundlich (!!!) sein, Verständnis für seine Lage zeigen (der wird an solchen Tagen oft genug angeschrien) und signalisieren, dass man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist ... und wenn's klappt (das tut es oft, wenn man ein bisschen flexibel ist) , das Beste draus machen und den Urlaub genießen ... und wenn nicht, kann man immer noch  toben und auf sofortigem Rückflug bestehen ...

                                          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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