Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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mimi123 wrote:
Die Reiseleitung vor Ort hat uns mitgeteilt, dass vom VA mit dem Hotel abgesprochen wurde, dass diese Nacht dem Veranstalter nicht berechnet wird und die Gäste deshalb die eine Nacht reklamieren können und zurückbekommen.Demzufolge scheint für dich diesbezüglich die Sache in trockenen Tüchern zu sein.
Würde mich interessieren, wie sich andere Hotels / andere RV arrangiert haben.
Denn ich geh mal davon aus, dass die 300 Passiere nicht sämtlich einem RV und einem Hotel zugeordnet waren. :?
Also geht's nun nur noch um die 18 Stunden...
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zum thema nächstenliebe und rücksichtnahme ist wohl schon alles gesagt, somit zu den harten facts.
die nicht benutzte nacht am urlaubsziel muss ganz sicher zurückbezahlt werden. bei der verspätung kann kaum jemand in die pflicht genommen werden, da ein notfall und für niemanden absehbar. ärgerlich, aber doch auch gut zu wissen wie es gemacht werden könnte, wenn es einem selber trifft.
hier wird sich auch zeigen wie gut und zuverlässig dein veranstalter ist. -
Eines kann ich nicht verstehen: Hier im forum ist unisono die Rede davon, wie verwerflich es doch sei, sich nach evtl. zustehenden Rechten zu erkundigen, wenn es doch um Menschenleben geht.
Andrerseits kennt anscheinend jeder Mitmenschen, die sowas von egoistisch und rücksichtslos sind, dass man es überhaupt nicht beschreiben kann. Ist also hier bei HC die moralische Elite versammelt? Ich glaube es einfach nicht!
Ich und manch andere haben mehrmals gefordert, das Ganze mal losgelöst von dem bedauernswerten Kranken zu sehen, Herzattacken gibt es immer wieder und wohl tausendmal pro Tag. Im "Hai vor sharm forum" geht man weit weniger zimperlich mit Unfällen um.
Frage also: Ist es der Fluggesellschaft nicht zuzurechende höhere Gewalt, wenn bei einer derartigen Notlandung ein technischer Defekt eintritt, der einen sofortigen Weiterflug verhindert"
Wird die Frage mit "Ja das ist es" beantwortet, gibt es wohl nichts für die 18Stunden.
Andernfalls würde ich absolut nichts verfliches daran finden, wenn die TE ihre Rechte geltend macht. -
@chepri: Ich seh´s genau wie du und lexilexi. Aber wie so oft, wenn entweder genügend User oder aber wenige renommierte User mit der entsprechenden Vehemenz etwas "verteufeln" oder sehr eindeutig eine Stellung beziehen, wird munter draufgehauen, ohne selbst mal richtig zu lesen und nachzudenken. Manchmal erinnert das mich an die Lemminge....
Leider stehen dann ab und zu solche Beiträge wie der von barpi dazwischen. Nochmal: Sie will keine "Vergütung vom Urlaubshotel", sondern eine Entschädigung (das ist etwas anderes!) vom Veranstalter oder der Fluglinie für die entgangene Nacht / die entgangenen 18 Stunden am Zielort, und daran sehe auch ich nix verwerfliches, da sie nun mal nicht dort war, wo sie sein sollte.
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@chepri!
Ich kann dir nur zustimmen!
Auch ich habe den Eingangsbericht des Fragestellers als sachlichen und faktischen Kommentar gelesen. Auch zwischen den Zeilen konnte ich NICHTS von fehlender Nächstenliebe erkennen!
Eher schien mir der Beitrag betroffen, aufgrund der Fakten und des Erlebtem!Die Frage stellt sich auch, was wäre gewesen, wenn der Flieger aufgrund eines technischen Defektes umgekehrt wäre und dann die nachfolgenden Verzögerungen eingetroffen wären... an dem Fakt der 18 Stunden Verspätung und eventueller Ersatzsansprüche ändert dies doch nichts - oder gibt es da im Reiserecht Spezifizierzungen bzgl. der Ursache?
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mimi123 wrote:
Hat man hier einen Erstattungsanspruch lt. der neuen Fluggastverordnung?
Titel geändertHoffentlich nicht!
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Stimme meinen Vorrednern absolut zu.
Eigentlich verfolge ich das Geschehen bei MT passiv und habe schon viele gute Tipps erhalten. Beim Lesen dieses Threads kribbelte es dann doch ziemlich in den Fingern und ich musste mich einfach anmelden.
Ich weiß jetzt nicht genau, ob es an der Weihnachtsstimmung liegt, dass es plötzlich so viele Gutmenschen gibt. Andere würden es vielleicht weniger nett als doppelmoralisch bezeichnen. Ich jedenfalls finde es "unverständlich", "unglaublich" und "mir fehlen (fast) die Worte" - um mit den Worten des Administrators zu sprechen - dass ein Administrator einen Threaderöffner ohne Grund derartig verurteilt.
Der TE hat ohne Wertung einen Fall geschildert, durch den ihm ein Schaden entstanden ist. Er stellt nun die Frage, welche Schadenersatzansprüche er geltend machen kann. Egal, ob er nun welche hat oder nicht: Wo liegt jetzt das Problem?
Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden. Ist das allein schon moralisch verwerflich? Ist es zu verurteilen, dass ein Gläubiger ausstehende Zahlungen einklagt, obwohl der Schuldner krebskrank ist oder seine Tochter im Sterben liegt? Wie urteilt Ihr über die Stornobedingungen von Airlines, die daran verdienen, dass Menschen kurzfristig krank oder arbeitslos werden?
Vielleicht solltet Ihr Euch erst einmal ein paar Gedanken machen, bevor Ihr wie Pawlowsche Hunde über den Threaderöffner herfallt. Auch das Vorhandensein eines Rudelführers sollte einen nicht von dieser (moralischen) Pflicht entbinden. Denn auch der kann mächtig danebenliegen.
Knuti
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Knuti100 wrote:
Wo liegt jetzt das Problem?Wo liegt eigentlich Dein Problem, dass User Ihr Missfallen mit dem Anliegen des Posters ausdrücken?
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Willkommen Knuti und schön, dass du dich hier angemeldet hast!
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Tja, da gehen die Meinungen eben auseinander und zum Glück haben wir ja Meinungsfreiheit. Mir und Leuten in meinem Freundeskreis würde es nicht einfallen, in einer derartigen Situation nach Ersatzansprüchen zu fragen.
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Dann beantworte doch meine Frage, was wäre gewesen, wenn der Flieger aufgrund eines technischen Defektes umgekehrt wäre. Wären die Ansprüche dann berechtigt???
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Knuti hat es sehr neutral und deutlich ausgedrückt.
Es geht hier nicht um den Verursacher der 18 Stunden Urlaubsausfall. Die Threaderöffnerin hat sich nicht gegen ihn gewandt, sondern gegen den Veranstalter oder die Fluggesellschaft.
Ich möchte alle diejenigen die sich hier entrüstet haben sehenwie sie, wenn irgendjemand ihren nagelneuen Daimler mit seiner alten Kiste zu Schrott fährt und dabei zu Tode kommt, ob sie ihren Schaden nicht bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen oder nicht????
"Versicherung" kann man jetzt für Fluggesellschaft oder Veranstalter einsetzen. -
xgdsbme wrote:
Dann beantworte doch meine Frage, was wäre gewesen, wenn der Flieger aufgrund eines technischen Defektes umgekehrt wäre. Wären die Ansprüche dann berechtigt???Du kannst gerne einen Thread eröffnen, in dem diese Frage behandelt wird. Beim Ausgangsposting ging es aber nicht um einen "technischen Defekt", sondern um ein Menschenleben.
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Ich möchte alle diejenigen die sich hier entrüstet haben sehenwie sie, wenn irgendjemand ihren nagelneuen Daimler mit seiner alten Kiste zu Schrott fährt und dabei zu Tode kommt, ob sie ihren Schaden nicht bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen oder nicht????
"Versicherung" kann man jetzt für Fluggesellschaft oder Veranstalter einsetzen.Und den Passagier mit dem Herzinfarkt setzen wir dann gleich mit dem Fahrer der "alten Kiste", oder wie?
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Baikal wrote:
Knuti hat es sehr neutral und deutlich ausgedrückt.Es geht hier nicht um den Verursacher der 18 Stunden Urlaubsausfall. Die Threaderöffnerin hat sich nicht gegen ihn gewandt, sondern gegen den Veranstalter oder die Fluggesellschaft.
"Versicherung" kann man jetzt für Fluggesellschaft oder Veranstalter einsetzen.
Wenn man schon zitiert, dann sollte man es nicht sinnentstellend tun !!!
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@xgdsbme
Nein, die Frage stellt sich nicht, denn es war was war und nicht was gewesen wäre.
Chepri hat es in einem Satz zusammengefasst: Es gilt zu klären, ob der Anlass, der zu dem Defekt geführt hat, aus juristischer Sicht als "außergewöhnlich" betrachtet wird, oder nicht.Ich möchte mal klarstellen, dass auch ich überhaupt nichts Verwerfliches daran finde, wenn man sich ganz gleich aufgrund welchen Anlasses über seine Ansprüche erkundigt. Warum ich dies allerdings unter keinen Umständen in einem hochfrequentierten Forum tun würde, brauche ich nach dem Verlauf des Threads wohl nicht zu erklären?!
Die Überlegung als solche ist zweifellos statthaft, die Wahl des Mediums jedoch erscheint mir bei der Sachlage gelinde gesagt reichlich ungeschickt - zumal abgesehen von unterschiedlichen emotionalen Bewertungen ergebnislos.