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Hotel überbucht - ich erfahre das erst vor Ort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Die crux des Problemes ( @sealord ) kann hier nicht pauschal gelöst werden. Ich habe dazu schon in anderen threads sehr viel geschrieben, vor allen Dingen, das -wenn man vor Ort damit u.U. sogar noch spät abends mit übermüdeten Kindern konfrontiert wird- sehr viel falsch gemacht werden kann.

    Es ist leicht zu sagen, ich verlange den sofortigen Rückflug, alles andere erledigt später mein Anwalt, wenn das Verlangen von den örtlichen Anwesenden gar nicht zur Kenntnis genommen wird. Aus meiner Sicht ist die vernünftigste Vorgehensweise, vor Abflug vom RV eine hotline Nummer zu notieren sowie Faxnummer und email. Die örtliche Reiseleitung ist in aller Regel ein Dienstleister mit mehreren Visitenkarten, sprich: er bedient nicht nur einen RV.

    Wer tagsüber ankommt sollte sofort telefonisch mit dem RV ( oder zumindest mit der Buchungsstelle ) Kontakt aufnehmen aufnehmen und das Problem schildern, mit einer klaren Ansage, was man machen will. Also entweder sofort oder so schnell wie möglich zurückgeflogen werden. Das Ersatzhotel würde nur bis zu einer Lösung = Entscheidung des RV akzeptiert werden ( denn schlafen und essen muss man bis dahin ja ). Ist es schon spät abends sollte die Kontaktaufnahme unverzüglich am nächsten Tag erfolgen. Sollten Zeugen (  wie z.B. Mitreisende ) zugegen sein, Namen und Anschriften notieren.

    Alternative wäre ein Angebot an den RV, da der Reisevertrag durch den RV gekündigt worden sei, im Sinne einer Kostenreduzierung das Ersatzhotel unter Verrechnung von Qualitätsvor- bzw. -nachteile zu akzeptieren, nach Rückkehr aber Schadensersatzansprüche in Höhe von 50% des ursprünglichen Reisepreises zuzgl. 15% wegen der nicht erfolgten bzw. viel zu späten Information geltend zu machen. Geht der RV darauf nicht ein bleibt nur die Forderung auf unverzüglichen Rückflug.

    Wer immer sich aber wachsweich auf was anderes einlässt ( nun bleiben Sie erstmal da, wir werden uns schon einigen, und das andere Hotel ist ja viel schöner etc. etc. etc. ) akzeptiert die Kündigung des alten Reisevertrages und akzeptiert einen neuen Vertrag. Kann zuhause dann das Buch zuklappen.

    Alle Zusagen des RV`s -wenn es sie denn gäbe- sollten in schriftlicher Form erfolgen, damit später ein Nachweis vorliegt.

    Gruss Gabriela

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    • Lucky123L Offline
      Lucky123L Offline
      Lucky123
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Wie sieht es denn aus, wenn man vor Ort erfährt, dass das Hotel ausgebucht ist und das Alternativhotel einem nicht zusagt. Oder das Alternativhotel sagt einem zu, nur man kann nicht den ganzen Urlaub da verbringen, sondern soll nach 2-3 Tagen ins gebuchte Hotel umziehen (ein Umzug während des Urlaubs käme für mich überhaupt nicht in Frage). Man besteht auf sofortigen Rückflug (was wahrscheinlich garnicht sofort möglich ist). Also sucht man sich für den gebuchten Zeitraum selber ein Hotel (was man dann natürlich auch selber bezahlt) und nimmt nur den gebuchten Rückflug in Anspruch. Oder man bucht selber einen Flug zurück.
       
      Weil, wenn man erstmal vor Ort ist, möchte man ja auch gerne Urlaub machen, wenn man die Strapazen der Anreise hinter sich hat.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • onkelb58O Offline
        onkelb58O Offline
        onkelb58
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Hallo,
        habe heute vom Reiseveranstalter eine E Mail erhalten, dass das gebuchte Hotel Meydan in Dubai überbuchten ist ( Flug wäre in 3 Wochen ) diesen habe ich nach Buchungsbestätigung von Dertour direkt über Emirates gebucht.
        alternative. Hotels sagen mir nicht zu, da diese keinen Strandzugang wie das Meydan gewährleisten. Was kann ich nun noch tun ? Schadenersatzklage ?
        vielen Dank für Eure Unterstützung
        OnkelB 58

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hallo @onkelb58 und willkommen im Forum von HolidayCheck - wenngleich im "falschen" Thread (Stichwort: "vor Ort" und hier gleichder treffende).
          😉

          Deine Reise liegt demnach noch >=21 Tage in der Zukunft?
          Du kannst weitere Alternativen fordern - sofern z.B. der direkte Strandzugang eine wesentliche Eigenschaft deiner Buchung war - und immerhin kostenlos stornieren, falls dir die Ausweichhotels nicht taugen ...

          Ob dann schließlich eine Klage auf Schadenersatz Erfolg verspricht?
          Sie müsste eines Rechtschutzes bedürfen, und dieser ist soweit nicht erkennbar.
          :?

          Besser recherchierst du nach geeigneten Alternativen und schlägst diese vergleichsweise vor ...
          Zumeist stellt die außergerichtliche Einigung  den Kunden besser!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Das Meydan ist doch fast direkt an der Galopp Rennbahn und liegt damit nicht gerade zentral (um es mal sehr vorsichtig zu formulieren) und nicht am Meer.

            Oder gibt es mehr als ein Meydan Hotel in Dubai?

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Mir ist in Dubai nur dieses hier

              http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_The+Meydan+Hotel-hid_255856.html

              "bekannt".

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
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