Neckermann xnec
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@Altlöwin63,
da Du auch schon etwas länger dabei bist, kann Man doch wohl erwarten, dass Dir die Arbeitsweise der X-Veranstalter bekannt ist.
Wie bereits Mehrfach erwähnt buchen die X-Veranstalter die einzelnen komponenten einer Pauschalreise direkt nach Buchungseingang. Wenn dann keine Kapazitäten frei sind wird eben storniert. Frag Mal Günter/Hc, er hat das schon Mehrfach erklärt.Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Aufklärung.@tuerkeifliegende sagte:
@Altlöwin63,
da Du auch schon etwas länger dabei bist, kann Man doch wohl erwarten, dass Dir die Arbeitsweise der X-Veranstalter bekannt ist.
Wie bereits Mehrfach erwähnt buchen die X-Veranstalter die einzelnen komponenten einer Pauschalreise direkt nach Buchungseingang. Wenn dann keine Kapazitäten frei sind wird eben storniert. Frag Mal Günter/Hc, er hat das schon Mehrfach erklärt.Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Aufklärung.Kleine Korrektur:
Nicht nach Buchungseingang, sondern während der Buchung, mit dem "ok" des Kunden ist alles gebucht.
Ansonsten muss das jeder mit sich selbst ausmachen, ob er Xler bucht --oder nicht---
So oder so wird das irgendwann die Zukunft der Pauschalreise sein und die alte Produktionsform ablösen.
Aber soweit sind wir noch nicht.
Müssen wir jetzt -denke ich -nicht nochmals vertiefen. -
@Günter/holidayCheck,
Danke für die Korrektur. Viel schlimmer finde ich die Veranstalter, die als X-Veranstalter nicht gleich erkennbar sind, und oder die vielen Unterarten wie dynymische Buchung oder flexible und wie sie sich noch Nennen. Oder wie selbst erlebt: DER Pauschalangebot. Als ich nach den AGBs sah, klein gedruckt der Hinweis, das die AGB von X-DER gelten. Wie gesagt im Angebot war Eindeutig DER als Veranstalter angegeben. -
und daß solche Angebote nur für Neckermann Klassik Reisen gelten, steht zwar im Angebot nirgends, aber so sind sie halt.

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Bei Neckermann muss man echt vorsichtig sein. Habe heute über HC eine Pauschalreise gesucht, beim Angebot stand als Veranstalter eindeutig nur Neckermann Reisen. Nachdem ich auf buchen klickte, stand da unter Mitteilung des Reiseveranstalters dann in kleiner Schrift "Bitte beachten Sie die gesonderten Buchungs- und Stornobedingungen für YNE-C" (könnte aber auch mal XNE-C da stehen). Habe daraufhin sofort die Buchung abgebrochen. Wenn man dieses Kleingedruckte nicht richtig liest bzw. überfliegt, hat man die A-Karte gezogen. Ich finde, das hat System.

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Bei Neckermann muss man echt vorsichtig sein. Habe heute über HC eine Pauschalreise gesucht, beim Angebot stand als Veranstalter eindeutig nur Neckermann Reisen. Nachdem ich auf buchen klickte, stand da unter Mitteilung des Reiseveranstalters dann in kleiner Schrift "Bitte beachten Sie die gesonderten Buchungs- und Stornobedingungen für YNE-C" (könnte aber auch mal XNE-C da stehen). Habe daraufhin sofort die Buchung abgebrochen. Wenn man dieses Kleingedruckte nicht richtig liest bzw. überfliegt, hat man die A-Karte gezogen. Ich finde, das hat System.

Warum ?
Hättest du etwas anderes bekommen als du haben wolltest oder etwas anderes als dir angeboten wurde ?
Und wieso hätte man bei Neckermann mehr (oder auch weniger) die A-Karte als bei anderen RV wo man das Kleingedruckte nicht liest ? -
Und was genau sollte "das System" bewirken?
Grundsätzlich ist vor dem Klick auf "verbindlich buchen" der für die Kenntnisnahme der AGB zu setzen. Also einfach nachlesen, zu welchen Bedingungen man bucht und schon ist die "Gefahr" gebannt.
Andernfalls hat man ja auch noch die Möglichkeit sich hinsichtlich der Risiken und Nebenwirkungen beim Reisebüro zu informieren.
Eine feste Kennzeichnungsvorschrift für paketierende Reiseanbieter gibt es nicht, die Pflicht zur Kontrolle der Inhalte kann der Kunde nicht weiterrechen mit dem "Vorhalt", es habe ja nix von X drangestanden.
Sorry, aber entweder kann man Internetbuchung oder man lässt sie bleiben. -
Ich habe da Mal eine revolutionäre Idee, die Veranstalter könnten ja bereits im Angebotstext deutlich schreiben, dass sie ein X-Veranstalter sind, oder Y oder sonstwas, und nicht erst versteckt in der AGB. Einige machen es ja auch, aber eben nicht Alle.
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Bei Neckermann muss man echt vorsichtig sein. Habe heute über HC eine Pauschalreise gesucht, beim Angebot stand als Veranstalter eindeutig nur Neckermann Reisen. Nachdem ich auf buchen klickte, stand da unter Mitteilung des Reiseveranstalters dann in kleiner Schrift "Bitte beachten Sie die gesonderten Buchungs- und Stornobedingungen für YNE-C" (könnte aber auch mal XNE-C da stehen). Habe daraufhin sofort die Buchung abgebrochen. Wenn man dieses Kleingedruckte nicht richtig liest bzw. überfliegt, hat man die A-Karte gezogen. Ich finde, das hat System.

@nate1 sagte:
Nachdem ich auf buchen klickte, stand da unter Mitteilung des Reiseveranstalters dann in kleiner Schrift "Bitte beachten Sie...
In diesem Zusammenhang kurz OT: Dort (s.o.) kann z. B. auch stehen "Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen bei Buchung einer Pauschalreise mit Linienflügen" o. s. ä. Diese Linienflüge sind jeweils Teil des Angebots, wurden nicht speziell vom Kunden ausgewählt.
Ist man einen solchen Vertrag eingegangen, kann man ebenfalls nicht "einfach so" umbuchen, sondern muss stornieren und neu buchen. Erklärt wird die Sache ausführlicher in den AGB. -
@Türkeifliegende
Weniger relvolutionär aber genauso wirksam: Vertragsbedingungen generell vor dem Abschluss lesen. Immer! Alle!
Oder sollen jetzt Veranstalter Warnbildchen vor ihre Angebote drucken, beispielsweise einen Hut mit Münzen und dem Hinweis "Reisen erhöht das Risiko zu verarmen" ?
FTI nennt diese Sparte dynamic. Oh, es sind paketierte Reisen! Wie soll man nur drauf kommen?
Sorry, aber ein bisschen Eigeninitiative darf man erwarten. Ansonsten ab ins Reisebüro und den Leuten dort ein Loch in den Bauch gefragt. -
@Vs.,
sorry, aber ein bisschen mehr Kundenorientiert kann man ja wohl erwarten von den Vas.
Auch wenn es eine unbequeme Wahrheit ist, die "guten" sind von den Kunden Abhängig.
Die derzeitige Praxis des sich "Versteckens" können sie sich Allerdings NUR so Lange leisten, wie wir Kunden es uns gefallen lassen.
Zugegeben, ich mag es nicht, ständig "ermahnt" zu werden, selbst Schuld, Du musst ja Nur .... -
Du benutzt "verstecken", Türkeifliegende, unterstellst damit einen Vorsatz. Dem widerspreche ich entschieden.
Eine unbequeme Wahrheit ist allenfalls, dass man tatsächlich nur vernünftig mit den vorhandenen Informationen umgehen muss und selbst schuld ist, wenn man es nicht tut. Mit "Kundenfreundlichkeit" hat das genauso wenig zu tun wie die Bilder auf den Kippen.
Wir kommen bei dem Thema nicht zusammen, mir fehlt allerdings auch die Verve zur Bekehrung. -
@Vs,
siehst Du, Du beschreibst die Praxis die ich kritisiere, und ja ich unterstelle tatsächlich Vorsatz.
O.T.
"Verve", was für ein wunderbares Wort, fehlt nur noch , dass ich es Verstehe ohne googeln zu müssen.
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Wenn derartige Hinweise / "Mitteilungen des Reiseveranstalters" auf dem Buchungsformular direkt unter "Ihre Reisedaten" stehen, man diese Hinweise lesen kann, bevor man das Buchungsformular ausfüllt, kann m.M.n. keine Rede von "versteckt" sein. (Und dort hat ja auch nate über ynec gelesen.)
Hier mal zwei Beispiele für Mitteilungen des Reiseveranstalters seitens dynamischer / X- RV unterhalb "Ihre Reisedaten":

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@Kourion,
und was spricht dagegen den Hinweis schon auf der Angebotsmaske einzustellen?
Was Teilweise auch geschieht, aber eben nur Teilweise.
Mir passiert, ich habe ein Angebot von Öger Tours gebucht mit der Option des "kostenfreien" Umbuchuchens. Das gilt aber nicht für X-Öger oder Y-Öger.
Als ich Uumbuchen wollte, hatte ich reichlich zu tun um dieses zu können, da auf der Angebotsseite Öger es nicht für nötig hielt, mich darauf hinzuweisen, dass die Agbs des XC-Veranstalters gelten. Warum stand dort Öger, statt X-Öger. -
@Malini,
Ich versuch aus der Sicht des Kunden zu argumentieren,zu Welchen ich mich zähle.
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Türkeifliegende, mit "verstecken" hast Du ganz recht und für mich hat so etwas nun mal System. Wer nicht bereits auf der Angebotsseite seine "Ableger" nennt und man dies erst erfährt, nachdem man auf den Button "Zur Buchung" geklickt hat, macht dies ganz bewusst so. Ist für mich sehr unseriös. So ganz bestimmte User hier haben da ja eine für mich nicht nachvollziehbare Meinung, ist aber ihre und ihr Bier und nicht meins. Jene müssen auch gar keine Angst um mich haben, denn ich weiß sehr wohl, auf was ich vor/bei/nach einer Buchung zu achten habe. Thema ist für mich jetzt durch.
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@Kourion,
und was spricht dagegen den Hinweis schon auf der Angebotsmaske einzustellen?
Was Teilweise auch geschieht, aber eben nur Teilweise.
Mir passiert, ich habe ein Angebot von Öger Tours gebucht mit der Option des "kostenfreien" Umbuchuchens. Das gilt aber nicht für X-Öger oder Y-Öger.
Als ich Uumbuchen wollte, hatte ich reichlich zu tun um dieses zu können, da auf der Angebotsseite Öger es nicht für nötig hielt, mich darauf hinzuweisen, dass die Agbs des XC-Veranstalters gelten. Warum stand dort Öger, statt X-Öger.@tuerkeifliegende sagte:
und was spricht dagegen den Hinweis schon auf der Angebotsmaske einzustellen?
Im Hinblick auf meine zwei Screenshots - es würde mich wundern, wenn es jemals Auszüge aus den AGB schon beim Angebot geben würde.
Ansonsten zum Thema AGB lesen: Ich lese sie nicht, wenn ich mir im Netz ein Buch antiquarisch für 5,75 € bestelle. Bei Buchung einer Reise - und insbesondere über einen mir unbekannten Veranstalter - ganz gewiss. Wenn's anderen überflüssig erscheint, ist das ihr Ding.
Was die von dir erwähnte Öger-Sache betrifft: Es gab vor einiger Zeit hier einen Thread, in dem Günter über flexible Umbuchungen bei einigen Veranstaltern berichtet hat. Zu Anfang des Threads konnte man lesen, dass dieses Angebot nicht für die X-Ableger galt. Später, als auch andere RV dazu kamen, wurde dieser Punkt nicht mehr erwähnt. Hier nachzulesen. -
@kourion,
wie mir scheint, hast Du das Problem nicht erkannt. ich möchte keine Auszüge der AGBs auf der Angebotsseite lesen, sonder deutlich sehen welcher tatsächliche Anbieter es ist. Meine Kritik in meiner öger Buchung war nict die Umbuchungsmöglichkeit, sondern sollte ebenfalls deutlich machen, dass ich auf den ersten blick nicht erkennen konnte, dass es sich um den X- Bzw. um den Y-Anbieter handelte.
Ich fürchte aber wir sind möglicherweise Hier reichlich O.T. Mässig unterwegs.
