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Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
29 Beiträge 10 Kommentatoren 8.8k Aufrufe
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Liebe Gabriela,

    es ist einfach zu Unsinnig was du hier schreibst, als dass ich darauf antworten will. Nur soviel:
    Du hast früher manchmal gute Ansätze gehabt, auch wenn es schon immer deine Schwäche war, Dinge zu behaupten ohne den geringsten Nachweis. So auch diesmal. Aus deiner Tätigkeit als Schöffin solltest du eigentlich wissen, dass Recht auf § beruht, die mit Leben zu erfüllen sind. Leider vermisse ich bei all deinen Antworten auch nur andeutungsweise die Nennung einer Rechtsgrundlage. Und zu behaupten, durch die Abgabe seiner Willenserklärung sei der RV rechtlich gebunden, ist geradezu lachhaft. Abenteuerkich auch deine Konstuktion eines Vertragsschlusses!

    Nimm es mir nicht übel, aber es ist absolut sinn-und zwecklos mit dir über juristische Probleme diskutiern zu wollen.

    Kleine Erläuterung am Rande:
    "Schuldig" macht man sich im Zivilrecht nicht, dieser Begriff dürfte dir vielleicht aus dem Strafrecht bekannt sein. Und wieso du jetzt auf Zinsschaden aus Verzug eingehst wird wohl ewig dein Geheimnis bleiben.

    Ich werde hier jedenfalls nichts mehr schreiben, dieses Unterforum und dieses Forum insgesamt sind nicht mehr meine Welt.

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Och gabriela, wir haben doch nur ein wenig "unter uns" diskutiert... 😉
       
      Niemand wollte sich in etwas verrennen. Das hast du völlig falsch verstanden.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @chepri

        .....Ich werde hier jedenfalls nichts mehr schreiben, dieses Unterforum und dieses Forum insgesamt sind nicht mehr meine Welt.....

        Und warum setzt Du das nicht endlich um??? - sondern drohst immer nur!!!!

        bernardo2001

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Frankie187F Offline
          Frankie187F Offline
          Frankie187
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Danke für eure Beiträge!

          Bis jetzt gibt es noch nichts neues. Ich werde heute noch einmal das Gespräch mit dem RV suchen. Ich kann die Lage insgesamt auch nicht recht nachvollziehen angeblich ist die Buchhaltung ja schon seit dem letzten Anruf (10 Tage her) dabei Rückbuchungen durchzuführen! Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das es SO lange dauert. Am Anfang hieß es noch das sie das Geld erst zurücküberweisen können wenn sie das Geld von der Airline haben.

          Zum Thema beweisen:

          Ja das wird schwierig war ja nur ein Telefonat. Ich hatte auch ne Mail geschickt aber da kam nichts zurück. Deshalb auch der Anruf

          Und von Verzinsung hab ich nun mal gar nichts gesagt!

          Aber trotzdem nochmal herzlichen Dank an alle die mir helfen und sich mühe machen!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @chepri:

            unabhängig von unseren Differenzen würde ich allein aus deiner Sachkunde heraus es bedauern, wenn du deine Ankündigung wahr machst. Aber -wenn schon offene Worte, dann diese auch in deine Richtung- hast du manchmal penetrant und z.T. auch sehr überheblich formuliert. So als hättest du die Weisheit ganz alleine gepachtet. Das war OT.

            Zur Sache hier: ich kann es immer noch nicht glauben, was um einen glasklaren Umstand soviel diskutiert wurde und wird. Der RV hat einen Vertrag gekündigt, er ist im Besitz des Reisepreises, der im jetzt nicht mehr zusteht, und den hat er sofort und unverzüglich zu erstatten. Da gibt`s nix mit warten, bis die airline ihm den Flug erstattet, das ist sein Problem mit der airline.

            Über den dafür notwendigen Zeitraum, den er mit 2 Wochen veranschlagt, kann man streiten. Bringt aber in der Sache auch nichts, weil Verzug nach Überschreitung dieser Frist bei einem Reisepreis von z.B.  € 2.000.-- nur Verzugszinsen von weniger als € 1.-- pro Tag kostet.

            Von mir aus kann man das Thema abschliessen. Die Frage war, wie lange darf der RV das Geld zurückhalten ist doch ebenfalls sonnenklar: überhaupt nicht, es wird lediglich ein organisatorischer Zeitaufwand akzeptiert.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • santamarineIIoS Offline
              santamarineIIoS Offline
              santamarineIIo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Was kann es denn da überhaupt für ein Vertun ergeben? Der RV hat den Vertrag geküdigt, er ist verpflichtet UNVERZÜGLICH die bereits bezahlten Beträge zu erstatten. Punkt. Aus. Schluss. Ein SERIÖSER RV wird das auch tun. Wenn ein RV wie im vorliegenden Fall anders handelt - mit Verlaub, das ist zumindest rechtswidrig, wenn nicht mehr.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • levesmaedcheL Offline
                levesmaedcheL Offline
                levesmaedche
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Aaaaaarrrgggggs, was ist denn das hier für ein Thread??

                Es ist doch sowas von sch.....egal, ob die Erstattung nun ne Woche früher oder später kommt, hauptsache sie kommt, dafür brauch man sich doch wirklich nicht an die Köppe zu kriegen.
                Wie hier bereits mehrfach erwähnt wurde, ist der Zinsverlust, vorausgesetzt der TE hätte das Geld überhaupt zinsgewinnend angelegt und nicht einfach nur auf dem Giro geparkt, sowas von gering das durch eine verzögerte Rücküberweisung doch nun wirklich kein erwähnenswerter Schaden entsteht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @levesmaedche
                  es mag ja sein, dass der zinsverlsut sehr gering ist.
                   
                  aber wenn der to die ganze zeit auf sein geld wartet und deswegen keine neue reise antreten kann (nicht jeder hat das geld für 2 urlaube auf dem konto), der urlaub aber beim chef genehmigt, beantragt und auch genommen werden muß, entsteht schon ein schaden.
                  dieser lässt sich zwar nicht beziffern.
                  aber wenn man seinen urlaub nicht als erhloungsphase nutzen kann, weil man eben auf die rückerstattung wartet........

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • wiener-michlW Offline
                    wiener-michlW Offline
                    wiener-michl
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Es ging ja nicht um den Zinsverlust , der ist eh nur im Centbereich.
                    Es ging darum das dem TE das Geld nun fehlt um eine Ersatzreise zu buchen.
                    Kann er wohl erst wenn die Kohle auf sein Konto zurück ueberwiesen wurde.
                     
                    Ich finde es auch nicht gut daß das so lange dauert aber ich denke auch das hier besondere Umstände vorliegen.
                    Durch die Masse der Stornierungen muß man wohl dem RV einfach mehr Zeit als üblich zugestehen um die Sache abzuwickeln.

                    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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