Rechte bei einer Doppelbuchung?!F
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@xgdsbme
Zum Punkt: Minderjährige buchen Reise im Internet - kopiere ich hier mal etwas aus einem anderen Thread im Reiserecht:Lexilexi wrote:
sollte ein minderjähriger den versuch starten, der reiseanmelder zu sein, so wird er scheitern.
bei angabe des geburtsdatums erscheint eine drop-off liste, die in diesem jahr erst mit dem jahr 1993 endet.
soll also heißen, alles, was jünger, als 18 jahre ist, darf gar nicht buchen.Zum Punkt: Andere buchen einen Flug für mich:
Wie chepri schon schrieb: Und wie kommen "andere" an deine Bankdaten, an die KK-Nummer ? Um dir einen derartigen bösen "Streich" zu spielen, bedarf es weitaus mehr Informationen als dem Pizzalieferanten Namen + Adresse mitzuteilen. -
Da seid ihr aber gewaltig im Irrtum!
Nur bei reinen Flugbuchungen über die Airline muß ich meine KreditkartenNr. oder Bankverbindung angeben! Und dies ist auch gleichzeitig eine Legitimierung!
Frau vonSchmeling sagte aber, daß es sich hier NICHT um eine Buchung über die Airline handelt, sondern über einen Vermittler, dort kann ich in der Regel auch über Rechnung bezahlen!Und das Thema Verträge mit Minderjährigen im Internet ... da gibt es genügend Verbraucherurteile, die ich selbst herangezogen habe und die bei meiner minderjährigen Tochter auch gegenüber dem "Vertragspartner" als Argument gefruchtet haben.
Recht oder nicht, wird im Streitfall eh das Gericht entscheiden ... viel Glück allen!
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xgdsbme wrote:
Wäre ja noch schöner ... immerhin kann auch JEDER, der meine Daten kennt mal eben einen Flug für mich buchen .. war nur ein Scherz oder wie?Sorry, die "Idee" mit dem Flug kam von dir.
Der Fall des TO ist eine andere Sache und wurde in deinem Posting nicht erwähnt. -
Herr von Schmeling, wenn ich bitten darf?!
:?Davon abgesehen habe ich aus der Tilgung des Vermittlers/Veranstalters geschlossen, dass es nicht die Airline war, bei der gebucht wurde; diese Website hätte die forengeregelte Beschränkung nämlich mühelos passiert!
Falsche Annahme jedoch, Vermittler bestünden nicht auf einer Sicherheit Marke KK oder Einzugsermächtigung - zumindest auf diesem Planeten?

A) Äpfel- ./. Birnenvergleiche sind müssig!
B) Glauben, Hoffen, Lieben ist einigermaßen unzeitgemäß!
C) Ich bedaure ggf. den TO, da er mit einem weiteren Anruf beim Vermittler sicher mehr erreicht hätte, als mit dem schier endlosen GEEIER an dieser Stelle ...!?

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@__Herr__ von und zu Schmeling (wenn schon, denn schon
), das sehe ich genauso. Sofortiges Handeln des TO wäre wichtig gewesen, weniger das gemütliche Miteinander hier, was ich ja sonst sehr schätze.
Da ja bis jetzt niemand weiß, wie es zu dieser Doppelbuchung gekommen ist, wäre Chepri´s Idee der Anfechtung nach § 119 oder auch nach § 120 BGB für mich die 1. Wahl gewesen. Problem hierbei ist die Anfechtungsfrist, die besagt nämlich unverzüglich nach Kenntnisnahme und die ist leider schon mindestens 3 Wochen her. Normalerweise ist es mir rechtlich ein Greuel, wenn Menschen Verträge schließen und glauben, dass sie durch Zahlungsverweigerung oder Rückbuchung des Betrages an der Erfüllung des Vertrages nicht mehr festhalten müssen und so aus dem Vertrag rauskommen. Aber in diesem Fall könnte es Sinn machen, um den Veranstalter überhaupt mal zu einer Reaktion zu bewegen, da er offensichtlich keine Anstrengungen unternommen hat, seine Technik mal zu überprüfen. Es wäre ja auch mal interessant zu wissen, in welchem zeitlichen Abstand die beiden Buchungen vollzogen worden sind. Auch dazu könnte sich der Veranstalter mal äußern. -
@katjaworld
Glaube, Hoffnung, Liebe 1.2
Niewürde sich der - ich mutmaße! - Vermittlerzum Thema melden!
(Da wäre er ja auch ganz schön bescheuert - wenn schon geixxt!?)Mutmaßung 1.0 (reloaded)
Die Buchungen erfolgten zeitgleich oder zumindest sehr zeitnah.
Das dürfte aber erst dann eine Rolle spielen, wenn der Vermittler die Forderung an den TO erhärten will.
Ggf. müsste er nach meiner Auffassung nachweisen, dass der TO nicht etwa Opfer eines kleinen internen IT-Kollers war, sondern beherzt zweimal die Buchungsschritte schlüssig beigetragen hat und zweimal aktiv bestätigte.
(M.E. unwahrscheinlich!)Ich teile deine Auffassung zum "Widerspruch" im Allgemeinen, sofern er nicht - kurzfristig! - die Ultima Ratio ist und - wie eben beschrieben! - die Wege zur Beitreibung von Forderung geschmeidig umkehrt - was mir p.c. "fairer" erscheint.
(nur persönlich empfunden ...!) -
Nee, ich bin natürlich nicht davon ausgegangen, dass sich der Vermittler oder Veranstalter an unserer Runde hier beteiligt, sondern dass er dem Betroffenenen gegenüber Fakten darstellt, warum er zwingendst an der 2-fachen Buchung festhält. Dazu währen die technischen Details der Buchung durchaus interessant gewesen, um die Anfechtung besser formulieren zu können.
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Das persönliche Empfinden unberücksichtigt, dem Vermittler liegen zwei konkrete Buchungen vor, es ist nicht seine Aufgabe zu prüfen wie diese zustande kamen.
Einer der Buchungen stornieren ist mit Verwaltungsaufwand verbunden, eine Gebühr dafür ist allemal gerechtfertigt. -
@katjaworld
Offenbar hat der Vermittler erst ein paar Tage nach dem Widerspruch seine Stornobedingungen präsentiert ... da ist es doch recht unwahrscheinlich, dass er sich dem Kunden kulant offenbart, ohne zur Prüfung des Sachverhalts "genötigt" zu werden!?Mann, das ist doch jetzt aber alles graue Theorie zu einer Causa, die offenbar von der/dem TO nicht mehr verfolgt wird oder sich jenseits unserer Kenntnis klären ließ??

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Nein, nicht erst ein paar Tage nach Widerspruch. Bei jeder Online-Buchung gibt es das "berühmte" Kästchen mit den AGB, in denen sehr wohl auch die Modalitäten für Stornos enthalten sind.
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@Bernhard707
... das hatte ich glaubich schon bezüglich der leider noch "mutmaßlichen" AGBs vorausgesetzt, die der Vermittler bezüglich Storno/Umbuchung vorhalten wird.
Da aber A so sicher wie B ist, sind evtl. Details eher "kosmetisch" ... -
Richtig Bernhard, es ist nicht die Aufgabe des Vermittlers..., aber für mich als Betroffenen ist es wichtig mir zu überlegen, ob ich anfechten oder stornieren soll und kann. Das sind rechtlich 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe, die mit persönlichem Empfinden gar nichts zu tun haben. Darauf wollte ich hinaus... Und da, wie von vonschmeling gerade festgestellt wurde, der TO den Fall eventuell nicht mehr verfolgt oder anderweitig zu Kenntnissen gelangt ist, empfehle ich mich dann auch schon hier an der Stelle und sage Gute Nacht!
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@vS, katja, bernhard
Ihr habt doch alle keine Ahnung! Man muß doch nur ganz lieb bitten und auf Kulanz hinweisen und sofort wird der RV oder Vermittler sagen:"Ja natürlich nehmen wir die eine Buchung kostenfrei zurück, das internet ist da nicht immer zuverlässig, sowas kommt jeden Tag vor, dass Leute drei oder vier identische Buchungen vornehmen, alles kein Problem für uns, schließlich arbeiten wir gerne für Sie, damit Sie auch die nächste Schnäppchenreise bei uns buchen"
Alles andere wäre reine *******!

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Nur zur Richtigstellung:
bernhard schreibt:
"Das persönliche Empfinden unberücksichtigt, dem Vermittler liegen zwei konkrete Buchungen vor"So ist es aber anscheinend nicht. Der TO schreibt:
"Nachdem ich meine Daten eingegen und bestaetigt habe, habe ich dann auch meine Bestaetigungsemail ( = eine )bekommen.
Ich bekam ein Schock, es wurden 4 Tickets gebucht obwohl ich nur 2 wollte:-/"
Bezügl. einer Buchungsnummer schreibt auch fraenni:
"Kann sie nicht und außerdem hat jede Seite mit dem Buchungsformular eine andere bookingId-Nr. und es wären zwei Bestätigungsmail gekommen."Zusammenfassend: Eine Emailbenachrichtigung, eine Buchungsnummer aber vier Tickets statt zwei. :?
