Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
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Ich glaube kaum, dass ihr hier sehr viel hilfreiche Antworten bekommen werdet, schließlich beschäftigt sich dieses Unterforum mit "Reiserecht".
Also wenn ihr z.B. ein Problem damit hättet, die Umbuchung zu akzeptieren o.ä. findet ihr hier eine Menge Antworten oder ihr bekommt erneut Auskunft, wenn euer Problem ein anderer Sachverhalt ist. Aber rechtliche Problem habt ihr ja anscheinend nicht.
Vielleicht sind diese Anfragen im Forum zum Veranstalter besser gestellt?Nachtrag: Diese Antwort gilt auch für cat41, der die Frage laut HC-Zeitrechnung nach meiner Antwort (14:09)gestellt hat

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Hallo zusammen,wir haben am 25.11.2010 Pauschal bei TC eine Reise nach sharm gebucht.Unser Abflug sollte von stuttgart am 23.06.-07.07 mit Tuifly gehen,nun stellt sich raus das sharm erst im November wieder von Tuifly angeflogen wir.Hat den noch jemand ausser mikati und uns das gleiche problem,wen ja auf welchen Abflughafen wurdet ihr umgebucht.Es geht um flüge die Donnerstags geplant waren.Danke für eure antworten.Gruss cat41
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Guten Tag,
ich hatte hier ja bereits eine Anfrage gestellt zum Thema stornierung bei Flughafenänderung. Nun habe ich auch eine Nachricht vom RV bekommen. Nochmal zu meiner Situation.
Wir haben 14 Tage Ägypten gebucht vom 25.06-09.07.2011, wir sollten mit KoralBlue ab Hannover fliegen. Nachdem ich gehört habe das diese Fluggesellschaft Insolvent ist habe ich bei mein RV angerufen und nach den neuen Flügen nachgefragt.
Nun kam am letzten Mittwoch eine E-Mail sie könnten mir eine alternative vom 26.06-10.07 anbieten ( ist ja auch gut ) allerdings statt Hannover sollen wir von Berlin-Schenefeld fliegen und auch noch um 10 uhr morgens. Da ich 5 Stunden von Berlin mit dem Zug entfernt wohne ist eine Anreise nur am Vortag möglich. Also nochmal extra Kosten für eine Übernachtung in Berlin.
So wie ich es verstanden habe kann ich nun ohne probleme kostenlos stornieren, d.h. ich krieg 100% von mein bereits gezahlten Geld wieder oder? da ich ja nun mir eine neue Reise gefunden habe bei einem anderen RV bin ich aufs Geld angewiesen weiss einer von euch wielange bei einer stornierung die Erstattung des Geldes dauern darf? Was für eine Frist darf ich setzen.
vielen Dank im voraus.
Gruß -
@mausi
Klick mal hier Ist ein Thread, wo das Thema im März schon einmal diskutiert wurde.
Die RV zahlen - wie man dort nachlesen kann - unterschiedlich schnell.
Vllt. ist ja auch von deinem RV die Rede.
Aber es kommt hier gewiss auch noch jmd. vorbei, der dir Auskunft erteilen kann.
Sorry, habe die Stornierungssache vergessen: Ja, du kannst kostenfrei stornieren: geänderte Reisedaten, geänderter Abflughafen. -
@mausi07
Falls Du die neue Reise noch nicht gebucht hast und damit diese nicht weggebucht wird, lohnt sich aus meiner Sicht die Nachfrage beim aktuellen Reiseveranstalter, ob er nicht diese Reise (Termin, Flughafen, Airline, Flugzeiten) auch ermöglichen kann. -
mikati wrote:
... Der für Sie ursprünglich gebuchte Hin- und Rückflug ab/ an Stuttgart kann
seitens der Fluggesellschaft nicht Aufrecht erhalten werden. Der
Flugveranstalter hat Ihren Hin- und Rückflug nun ab/ an München reserviert.Damit Ihnen für die An- und Abreise zum Flughafen Stuttgart keine
Mehrkosten entstehen, erhalten Sie selbstverständlich ein kostenfreies
Rail & Fly Ticket für die Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn in der
2. Klasse. ...
... Habe soeben die Fahrzeiten der Bahn gecheckt und wir mussten mit Erschrecken feststellen, das wir am Vortag um 20.45 Uhr losfahren müssten, um morgens pünktlich am Flughafen zu sein!!!!...Hallo,
Das gleiche Problem haben wir auch mit Air Berlin für Juli 2011. Wir hatten HAM-HRG-HAM im Dezember 2010 für unseren Urlaub im Juli 2011 direkt bei der Air Berlin gebucht. Im April teilte Air Berlin uns mit, dass der Flug gestrichen wurde und wir kostenfrei auf Hannoover umgebucht werden. Flugzeiten haben sich dementsprechend auch geändert. Am 04.08.2011 landen wir jetzt um 23:30 Uhr in Hannover, statt wie gebucht um 22:30 Uhr in Hamburg. R&F Ticket nützt auch nix, da der nächste Zug erst frühstens um 07:00 Uhr des Folgetages geht.
Auskunft vom Luftfahrtbundesamt (LBA) eingeholt:
Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8.
Wir bestehen hier auf die Kostenübernahme für einen Transfer von Hamburg nach Hannover und zurück. Air Berlin weigert sich jedoch. Wir beziehen usn hierbei auf die EU Verordnung 261/2004:
Zitat aus Artikel 8 Absatz 1 b:b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oderund
Zitat aus Artikel 8 Absatz 3(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
Nemen wir etwas anders an, wie z.B. 100€ für eigene Anreise, R&F Ticket o.ä. hat die Air Berlin zusätzlich auch noch weitere Betreuungsleistungen zu übernehmen. Da sie sich jedoch weigern, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen. Ein Anwalt, welcher auf Reiserecht spezialisiert ist, bestätigte unsere Rechte. Wobei unser Fall nicht unter das Reiserecht sonder unter Vertragsrecht läuft.
!!! Nemt nicht alles hin, was Euch angeboten wird. Ihr zahlt die Zeche, welche andere verursachen. Informiert Euch über Eure Rechte !!! -
Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?
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@p. luks:
Habt ihr in dieser Sache auch mit einem Anwalt der auf Vertragsrecht spezialisiert ist gesprochen und seine Meinung dazu eingeholt?
Ihr wärd nicht die ersten die fürchterlich reinfallen, weil sie an den "falschen" Richter geraten bzw. ganz einfach vom falschen Spezialisten beraten wurden. -
bernhard707 wrote:
Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?Diese ergeben sich aus dem Artikel 9 der EU Verordnung.
Mehr Informationen und Auskunft gibt auch das LBA www.lba.de
Einen Link zu der EU Verordnung gibt es auf den Seiten des Luftfahrtbundesamt unter http://www.lba.de/cln_011/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
Man kann sich auch bei der Schlichtungsstelle (http://www.soep-online.de/) informieren - wobei viele Fluggesellschaften sich nicht an einem Schlichtungsverfahren beteiligen. -
Holginho wrote:
@p. luks:
Habt ihr in dieser Sache auch mit einem Anwalt der auf Vertragsrecht spezialisiert ist gesprochen und seine Meinung dazu eingeholt?
Ihr wärd nicht die ersten die fürchterlich reinfallen, weil sie an den "falschen" Richter geraten bzw. ganz einfach vom falschen Spezialisten beraten wurden.Der Anwalt ist auch Spezialist auf Vertragsrecht. Das Reiserecht (genauer Reisevertragsrecht) ist eine spezielle Form des Vertragsrecht.
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Und wozu, um noch ein Paar Euro für ein Essen oder ein paar Getränke rauszuholen? Meine Güte...
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bernhard,
wir sollten uns doch mittlerweile nach all den Jahren hier daran gewöhnt haben, das es Leute gibt die einfach von dem Zwang besessen sind alles (oder das was sie glauben herausholen zu können) herauszuholen.
Juristisch mögen sie manchmal im Recht sein...moralisch/soziologisch sollte man es aber besser nicht immer bewerten! -
@ p.luks: Du schreibst: "Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8."
Da dein Flug erst im Juli stattfindet - vom Rückflugtermin her vermute ich Mitte Juli - passt da was nicht. In der von dir genannten EU-Verornung heißt es nämlich in Artikel 5:
"Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und
Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung,
wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der
planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben
b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt,es sei
denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei
Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,
oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum
zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der
planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein
Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen
ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der
planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen."
Da sollte der Fachanwalt aber mal genau nachlesen...
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@[Bienekind](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=NTM2Mg', 'mhcprofile')
Unserer Flug geht Ende Juli bis Anfang August. Im April wurden wir über die Annulierung informiert. Das ist weit mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug und aus diesem Grund eregben sich keine Ausgleichzahlungen gem. dem Artikel 7 (welchen du fett markiert hast).
Die Artikel 8 und 9 bleiben von der Annulierung unberührt und sind weiterhin gültig.
Diese Information habe ich nicht nur von dem Anwalt, sonder als erstes vom LBA (Luftfahrtbundesamt) erhalten.@[bernhard707](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=NzU2MzQx', 'mhcprofile')&[Holginho](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=MzYwNQ', 'mhcprofile')
Es geht hier nicht um ein paar Euro rauszuholen. Sondern um viel mehr - um das Recht jeden einzelnen.
Bis heute liegt von Seiten der Airline keine Begrüdung für die Annulierung vor. Ich vermute es sind wirtschaftliche Gründe. Nun soll ich als Fluggast Zusatzkosten hinnehmen (ca. 300,00 €) für Hin- und Rückfahrt zum neuen Flughafen, damit die Airline Geld sparen kann?
Darf ich Euch dann das nächste mal auch per Vertrag einen PC für 699 € verkaufen und kurz vor der Auslieferung sage ich Euch, Ihr bekommt einen Wertmäßig billigeren zum selben Preis. Statt der kostenlosen Lieferung müsst Ihr Euch den dazu noch selbst abholen, weil es für mich selbst wirtschaftlicher ist? Finde ich Gut, wenn Ihr das dann auch so annehmt - Ihr seid fortan meine besten Kunden.
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Mein Einwand war
bernhard707 wrote:
Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?von Übernahme der Kosten für Transfers war keine Rede.
Übernimmst Du bei Verkauf eines PC für €699 auch eine Schulung für Grundkenntnisse des Benutzers?
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Letzter Stand:
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir uns zusätzlich nocheinmal Angebote für einen Mietwagen einholen lassen und die Kosten berechnet. Demnach ergab sich, dass der Mietwagen teurer ist, als der Transfer. Das haben wir der Air Berlin erneut mitgeteilt und die Kosten gegenübergestellt.
Letzten Dienstag (12.07.2011) bekamen wir die Antwort von Air Berlin, dass sie die Kosten für den Transfer nun übernehmen werden.
Was endgültig dazu geführt hat, dass Air Berlin nun doch die Kosten übernimmt, kann ich nicht sagen. Wir hatten zwischenzeitlich auch Anzeige beim LBA erstattet. Nun bleibt es abzuwarten, dass sie die Aussage auch wahrnehmen. Doch das sehen wir dann nach dem Urlaub, wenn wir die Rechnung einreichen.
In vielen Fällen soll eine Anzeige beim LBA bereits schon wunder bewirkt haben.
Bis dahin "Happy Holiday".
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Ok, das Thema dürfte damit behandelt sein... Machen wir zu!