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Aida- Tauchcomputer wurde einbehalten

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  • Weltenbummler_33183W Offline
    Weltenbummler_33183W Offline
    Weltenbummler_33183
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl, da diese nicht berechtigt sind, dein Eigentum zu zerlegen und Teile davon einzubehalten. Aber du bekommst die Compis ja zurück. Natürlich wäre es "schöner" gewesen, wenn man dies nicht erst nach Rückkehr des Schiffes in D sondern unverzüglich per UPS geschickt hätte. Ich unterstelle nun einfach mal AIDA, dass diese sich nur selbst schützen wollten und wirklich "Beweissicherung" betrieben haben. Rechtmässigkeit? Nach karibischen Recht? K.A. aber wie bereits geschrieben, sei froh, dass du gesund bist und die Compis wieder bekommst. Ich würde hier nicht vor Gericht streiten wollen - was sollte ich denn auch als Schadenersatz fordern.

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    • Paula2412P Offline
      Paula2412P Offline
      Paula2412
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      chepri wrote:
      Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?
      Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.

      So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?

      1. Danke für den netten Tipp
      2. Das frage ich mich bei Dir allerdings auch.
      1 Antwort Letzte Antwort
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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Weltenbummler_33 wrote:
        Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl,

        Auch bei § 242 StGB ist der rechtswidrige Zueignungswille Tatbestandsmerkmal. Läßt sich der wirklich beweisen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Paula2412P Offline
          Paula2412P Offline
          Paula2412
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          @weltenbummler
           
          wahrscheinlich hast Du Recht. Kann jetzt nur noch hoffen, dass das Zeug ordnungsgemäß bei mir ankommt. Und vor allem auch, dass mit dem Computer nicht auch noch getaucht wurde.

          Danke für die Antworten hier!!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Weltenbummler_33183W Offline
            Weltenbummler_33183W Offline
            Weltenbummler_33183
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @Chepri
             
            Sorry, ist mir wirklich zu dumm, mich mit Laien über "Recht" zu streiten. Du hast offensichtlich noch immer nicht verstanden, worum es der TO geht. Steht ja auch nicht im BGB *lach

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Herzlich willkommen zurück! Ich freue mich wirklich, deine erheiternden beiträge wieder zu lesen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Weltenbummler_33183W Offline
                Weltenbummler_33183W Offline
                Weltenbummler_33183
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @Paula
                Ich denke nicht, dass die AIDA deinen Compi weiter "betaucht" hat. Die haben genug "Geckos" im verleih. Sollten die Compis aber beschädigt sein, würde ich in jedem Fall Schadenersatz verlangen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Paula2412P Offline
                  Paula2412P Offline
                  Paula2412
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @weltenbummler
                   
                  Meinst Du da habe ich überhaupt eine Chance?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Wenn es Transportschäden sind, durchaus/eventuell. Ansonsten wirst du den Ursprungszustand wohl beweisen müssen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Weltenbummler_33183W Offline
                      Weltenbummler_33183W Offline
                      Weltenbummler_33183
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Ich gehe davon aus, dass dir die Compis unbeschädigt ausgehändigt werden. Die Konsole hat sicher einer der Tauchlehrer und nicht der Boardmechaniker zerlegt, also wird da alles passen.
                       
                      Mach dir Gedanken, wenn es soweit ist, und nicht schon vorher - spart Zeit, Energie und verhindert, dass du hier weiterhin das BGB bis zum letzten § zitiert bekommst.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Paula2412P Offline
                        Paula2412P Offline
                        Paula2412
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        So what - werde es jetzt erstmal abwarten müssen ob ich die Dinge wiederbekomme und wie der Zustand ist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Paula2412P Offline
                          Paula2412P Offline
                          Paula2412
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Weltenbummler_33 wrote:
                          Mach dir Gedanken, wenn es soweit ist, und nicht schon vorher - spart Zeit, Energie und verhindert, dass du hier weiterhin das BGB bis zum letzten § zitiert bekommst.

                          das ist wohl wahr. Habe das erste Mal in einem Forum eine Frage gestellt und hätte nicht erwarten, dass es Leute gibt die sich über ein Forum profilieren wollen.
                          Echt witzig!
                           
                          Schönes Wochenende!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HolginhoH Offline
                            HolginhoH Offline
                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Paula,

                            Du hast hier Fragen gestellt und Antworten bekommen...das auch einmal eine "nicht genehme" dabei ist, damit muß man in einem Forum immer rechnen! Falls Du das anders wünscht, google mal, ob Du ein "Ja-Sager-Forum" findest.

                            In jedem Fall hast Du aber Informationen erhalten, die Dir auch sicherlich weitergeholfen haben.

                            Danke Weltenbummler für die weitergefassten Infos!

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • owithaO Offline
                              owithaO Offline
                              owitha
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Liebe Paula,
                               
                              die richtige Antwort hast Du docvh bekommen: Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt !
                               
                              a) Realisierung des Herausgabanspruchs des Computers
                              b) Schadensersatz wegen falscher Diagnose
                              c) Unwirksamkeit der Einwilligung der Ausschiffung
                              d) Verletzung der Sorgfaltspflicht der Aufbewahrung des Computers
                              e) Risokoverteilung bei Verdacht und tatsächlicher Krnakheit zwischen Patient und Krankenkasse
                              ....
                               
                              Das sind doch rechtliche Probleme, die in einem Forum ohne Aktenkenntnis nicht gelöst werden können (wie lautete denn die Ausschiffungseinwilligungserklärung ?!)
                               
                              Dazu kommt das Verbot der unerlaubten Rechtsberatung. Und dass es hier um allgemeine Auskünfte geht, die auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen zutrifft, kann man ja wirklich nicht behauptet.
                               
                              Und der völlig unjuristische Hilfsvorschlag: Manchmal hilft es wirklich, den Fall bsp.weise dem Resimagazin des örtlichen Fernsehsenders zu schildern, solche öffentlichkeitswirksamen Anfragen können manchmal viel Bewegung bewirken. Es muss ja nicht immer - aber kann - "Bild kämpft" sein.
                               
                              Und schließlich: Nicht jedes Umglück oder Pech kann man in den fianziellen Folgen auf eine Versicherung, einen Reiseveransalter doer die Krankenkasse abschieben. Ausgenommen den Herausgabeanspruch bezüglich des Computers bestehen viel Anhaltspunkte dafür, dass  hier leider bei Dir so ein fall vorliegt.
                               
                              Ich wünsche Dir noch viele erfolgreichere Reisen !

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Moin Paula,
                                jeder schreibt / antwortet auf seine Art und Weise, aber ich glaube nicht, dass sich hier jmd. profilieren möchte.
                                 
                                Manchmal kommt es allerdings zu kleinen (oder größeren 😉   ) Streitigkeiten zwischen den Antwortenden, aber der / die TO sollte sich nicht davon abschrecken lassen.
                                Ist eben so.  😉
                                 
                                Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Wiederbeschaffung deines Eigentums und ein schönes sonniges Wochenende.
                                LG

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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