2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
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@vonschmeling. danke für deine pn

kurze frage: was meinst du mit FOM? dem hotel? der reiseleitung?
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FOM = Front Office Manager, also der Rezeptionsoberguru im gastgebenden Hotel.
Meistens sehr pragmatische Mädchen und Jungz ...
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heißt also ich checke einfach alleine ein und sage dann am pmi, dass die zweite person nicht zum transfer kommt damit nicht gewartet werden muss. am abflughafen mache ich noch gar nix? im hotel gebe ich an der rezeption bescheid, dass die person2 in 3 tage nachkommt.
noch was zu beachten?
kann es an irgendeiner stelle im prozess probleme geben? das urteil zum no show nehme ich mal sicherheitshalber natürlich im ausdruck mit

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Also jetzt mal auf die Gefahr hin, dass sich das ganz naiv anhören mag, aber was soll der Müll seitens des RV?! Das ist doch ganz eindeutig der Ansatz einer versuchten *******(ich weiss, das Wort wird hier öfter überstrapaziert, aber hier trifft es zu!), wenn der kontaktierte Mitarbeiter nicht gerade jemand war, der aus der Putzkolonne kam und zum Hörer gegriffen hat, weil kein anderer wollte...
Es entsteht niemandem ein Schaden/Nachteil/Mehraufwand, ausser dem 2.Reiseteilnehmer!
Dieser erklärt ja ganz klar gegenüber dem RV auf alle Ansprüche in dem Zeitraum zu verzichten und für die Anreisekosten selbst aufzukommen! Auch die erste Person für drei Tage in ein anderes Zimmer umzulegen, halte ich für nicht angebracht, da ein DZ bezahlt wird,also DZ zur Einzelnutzung zum Preis eines vollen DZ!
So what?! Womit will der VA in einem Prozess denn die von ihm aufgestellten Gebühren rechtfertigen, mit seinen AGB`s?! Die müsste ihm der Richter um die Ohren...
Nein ich habe nichts getrunken und bin normalerweise eher gemässigt, aber das schlägt dem Fass doch den Boden aus und ist ne ganz offensichtliche Sauerei, falls das vom VA wirklich durchgezogen werden sollte!
Da wäre ich dann mit Frau GM und würde mir nen Musterprozess wünschen!
Mattes hier kann Dir leider keiner Garantien geben, aber ich denke, der Weg von vS ist der richtige und wünsche Euch, trotz allem, eine erfolgreiche Bewerbung und danach nen schönen gemeinsamen Urlaub!
Gruss
HolgerP.s.: Wer ist denn der gelbe Vogel(gelber Buchstabe auf blauem Grund?) und warum will den hier keiner nennen?! Kenne die Logos der VA nicht so gut,aber vielleicht lesen sie ja mit und schämen sich wenigstens, wenn sie ihren Namen lesen! Wohl der nächste fromme Wunsch...
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@mattes82
Vorsichtshalber um möglichen Komplikationen aus dem Wege zu gehen sollte die 2.Person am Reisetag ein mail an den RV schicken und mitteilen
a) Bin heute nicht mitgeflogen
b) Unter Bezugnahme auf das Urteil LG Frankfurt.......... teile ich mit, dass ich nicht von der Reise zurücktrete sondern alle weiteren gebuchten Leistungen in Anspruch nehme
c) Bitte bestätigen Sie den Fortbestand des Reisevertrags@doc3366
Also bei "Gelb auf Blau" fallen mir die Neckermänner ein. Für den Fall, dass sie mitlesen brauchen sie vermutlich selbst den Namen nicht. Und schämen? In dieser Branche schämt sich niemand. Höchstens noch ein kleiner Reisebüromitarbeiter für den Mist, der ohne sein Verschulden produziert wird. Und selbst das dürfte nur in ganz wenigen Ausnahmefällen geschehen, denn ich glaube, in diesem Gewerbe gibt es kein Unrechtsbewusstsein, sondern vorherrschende Denkart ist "soll doch froh sein, dass wir überhaupt was verkaufen" -
..., der letzte Absatz war nun nicht sehr nett @ Chepri. Der gute Wille wird bei dem einen oder anderen Mitarbeiter schon vorhanden sein. Nur läßt es das Buchungssystem nicht zu, eine solche "komplizierte" Bu-Änderung zu bearbeiten. Dazu braucht es Handarbeit und dazu wiederum den richtigen Mitarbeiter
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@gutenmorgen
Nett vielleicht nicht, aber mein Eindruck. Zudem muss ja überhaupt nichts geändert werden, wobei meine Äußerung nicht auf diesen Fall bezogen war, sondern ganz allgemein für dieses Gewerbe gilt.
Ausserdem habe ich nicht ausnahmslos alle verteufelt, sondern "ganz wenige Ausnahmefälle" zugelassen und bin doch von deinen "einen oder anderen Mitarbeiter" gar nicht so weit entfernt
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hallo zusammen,
erstmal vielen dank für eure hilfe und anteilnahme.
ich habe parallel schon einmal bei der rrv angefragt. ohne arbeitsvertrag machen die natürlich nix... hab ich mir auch so gedacht und ist nachvollziehbar. ich wollte diesen schritt nur noch einmal sicherheitshalber prüfen.
ich erwarte heute einen rückruf des RV. frage mich ein renommierter rv auf solche ideen kommt. wenn es wirklich nur eine fehlinfo ist frage ich mich wie man solche personen als mitarbeiter beschäftigen kann. so langsam haben die mich so auf die palme gebracht, dass ich notfalls dann die juristische schiene im nachgang wähle um hier ein exempel auch für andere zu statuieren.
sobald ich den rückruf erhalte (wenn er denn kommt) melde ich mich natürlich. hat jemand vielleicht einen wasserdichten text, den man dem rv am reisetag schickt um klarzustellen, dass das nichtantreten der 2. person nicht als konkludenter reiserücktritt zu werten ist?
gestresste vorurlaubsgrüße sendet
mattes -
Wenn du auf das Urteil Bezug nimmst und ausdrücklich erklärst, nicht von der Reise zurücktreten zu wollen und mit Ausnahme des Hinflugs die weiteren Leistungen wie gebucht in Anspruch zu nehmen, ist das wasserdicht genug. Lass dir jedenfalls bestätigen, dass der Reisevertrag weiterbesteht.
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gutenmorgen wrote:
Nur läßt es das Buchungssystem nicht zu, eine solche "komplizierte" Bu-Änderung zu bearbeiten.Kannst Du uns mal aufklären, was das hier im vorliegenden Fall heisst und was genau da so kompliziert ist!?
Lese ja viel im Reiserecht- und Veranstalterforum und diese, in meinen Augen, unberechtigten Forderungen und "nie wieder xxx Sprüche" nerven mich auch gewaltig, denn wir wissen doch alle, was beim nächsten Mal zu 90% passiert, wenn der Preis beim gleichen VA 100€ unter dem der Mitanbieter liegt...
Ausserdem wollte ich bestimmt nicht die Reisebürobranche angreifen, da gibts Gute und Schlechte, wie in jedere Branche!
Aber wenn die Aussagen des RV in dem Fall Firmenpolitik und nicht nur die unbedarften Aussagen eines einzelnen Mitarbeiter sind, erinnert mich das schwer an Grisham`s Regenmacher!
@ Chepri
Dann habe ich an den Richtigen gedacht! -
...., kompliziert in Tüttel gesetzt: einfach zu bereinigen, wenn man nur ein wenig will.
Es ist wirklich so, dass das Bu-System die Sache nicht einfach macht. Und wenn ein Mitarbeiter den Weg nicht so recht versteht, kommt es zu solch blöden Aussagen.
Allerdings ist jeder Mitarbeiter so gut ausgebildet, wie der Arbeitgeber es will (kostet nämlich Geld) -
..., erzähl ich dir
: eine Person rausnehmen aus der Buchung und für den dritten Tag wieder reinsetzen. Geht nicht, sagt das System, das ist keine Pauschalreise mehr.
Nun muß der Mitarbeiter des RV! (Reisebüro kann auch nur bittebitte sagen) den gesamten Vorgang ändern und einige Schritte vornehmen, die eigentlich nicht in den Tagesablauf eines Pauschalreisen-Bearbeiters liegt.
Wenn nun diese Buchung im RB passiert wäre, gebe es evtl.die Möglichkeit, ganz einfach eine einfache Änderung vor zu nehmen. Aaaaber... ich muß den richtigen Mitarbeiter beim RV erwischen. Und das ist dann die wirkliche Schwierigkeit -
[quote=]
gutenmorgen: eine Person rausnehmen aus der Buchung und für den dritten Tag wieder reinsetzen.
[/quote]
Wozu nur?!!!@ Mattes
Mir fällt nix mehr ein!
Das läuft doch wieder auf den Blödsinn hinaus, der hier schon einmal diskutiert wurde und auch verlinkt ist, nämlich dass die fehlende Person bei HP dann keine Getränke oder andere Leistungen konsumiert...
Fehlt nur noch, dass der RV argumentiert, ihm würden während der drei Tage Einnahmen wegfallen, weil er keine Ausflüge verticken kann

Edit: Jaja, der HC-Bug ist Geschichte...
Mein @ Mattes bezieht sich auf Mattes`Beitrag von 14:54.59!
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Dies ist eine Antwort auf den beitrag unten von mattes, der nach HC-Zeitrechnung nach meinem Beitrag geschrieben wurde. Bin richtig gespannt, wie lange die server noch umziehen. Ich fürchte fast, die haben sich verlaufen

Trotzdem fliegen und abwarten. Sollte das Hotel vor Ort Schwierigkeiten machen, sich auf nichts einlassen, die sind nicht dein Vertragspartner. Alles nur über Vertreter des Veranstalters und nichts unterschreiben
@gutenmorgen
Und warum um alles in der Welt soll jemand rausgenommen werden?
Mal angenommen ein Paar streitet sich bei der Ankunft am Zielflughafen dermaßen, dass ein Partner beschließt, den Urlaub ohne den anderen zu verbringen und sich irgendwo ein Hotel zu nehmen. Wird dann der andere Gast zwangsweise in den Flieger gesetzt und wieder heim geschickt?Oder z.B. bei getrennter Anreise kommt einer nicht zum Flughafen. Darf dann der andere nicht fliegen, wenn er derjenige ist, der die Papiere hat?
Das sind alles Ausreden einer schwerfälligen, nicht kundenorientieren Branche, die es nicht nötig hat, sich zu bemühen. Warum auch? Der Markt boomt und da wird gefälligst so gereist, wie der Veranstalter es vorschreibt.
Wenn ich solche Sachen lese, werde ich wieder mal bestätigt, dass die Entscheidung, sich nicht in die Fänge dieser Organisationen zu begeben schon die Richtige ist. Mag sein, dass der Urlaub nicht immer der Billigste ist, und dass ich u.U. manchmal Probleme habe, wo Pauschalurlauber sagen können "nun mach mal" (auch wenn da evtl. auch nichts gemacht wird). Aber ich bin frei und bestimme, wo es lang geht.
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Tut mir leid, mattes82, aber offenbar hast du das Pech, permanent an grenzdebile Gesprächspartner zu geraten ... mit NICHTS ist zu rechtfertigen, dass ein gebuchtes und bezahltes DZ auch entsprechend "belegt" sein muss. Ich könnte mir einzig vorstellen, dass diese Haltung von der Befürchtung geprägt ist, der Hotelgast würde Rückforderungen bezüglich der versäumten Tage stellen - ein anderer auch nur halbwegs plausibler Grund will mir dazu einfach nicht einfallen ...

Ein Beispiel aus meinem Freundeskreis: Das Paar X musste aus beruflichen Gründen kurzfristig den Urlaubsantritt nach hinten vertagen. Man buchte einen One Way Flug 3 Tage später, informierte den Veranstalter und das (gebuchte und bezahlte!) DZ war 3 Tage gänzlich unbelegt - was nicht das geringste Problem bedeutete!
Ich wiederhole meinen Rat: Schaffe Fakten, konfrontiere den Veranstalter mit den Tatsachen einschl. des Verweises auf das Gerichtsurteil und lass ansonsten alle Anstrengungen ruhen. "Das Hotel stellt sich quer" ist eine derartige Bananen-Aussage, dass man getrost auf alle weiteren verzichten kann!
UNFASSBAR ...Edit: Sollte sich der Veranstalter auf dein Schreiben hin weiter wehren, frage ganz konkret nach, wo in seinen Geschäftsbedingungen verankert ist, dass ein gebuchtes und bezahltes DZ über den kompletten Zeitraum der Buchung mit 2 Personen belegt sein muss? Mir fallen reihenweise Situationen ein, in denen das nicht so war und sich kein Mensch auch nur ansatzweise dafür interessiert hat ...
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..., grundsätzlich hast du ja Recht @chepri und für deine Vorwürfe bin ich nicht die richtige Person, wollte nur erklären, dass Schwierigkeiten in manchen Fällen hausintern gebastelt werden.
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Salat sollte man zurzeit meiden ... und dieser hier ist auch noch voller "Käfer" ... :?
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Es lag mir fern, dir Vorwürfe zu machen. Sollte es so rübergekommen sein, ein aufrichtiges "Sorry".
Ich hoffe für mattes82, dass sie auch mal an jemanden gerät, der bereit ist, die selbst gestellten Fußangeln zu beseitigen