Systemfehler, fehlerhafte Auskünfte und/oder flasche Beratung ausschließlich Pech für den Kunden?
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@Farouche, jeder hier kann glaube ich deinen Frust verstehen. Ich auch! Rechtlich muss man aber eben eure 1. von der 2. Buchung trennen. Das sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe und stehen vom Vertrag her in keinerlei Zusammenhang. Für den RV habt ihr eine Reise von Luxemburg nach Ägypten gebucht. Die andere Reise war aus irgendwelchen Gründen nicht buchbar. So, Reisebestätigung kommt, alles soweit für den RV korrekt. Dass ihr eine Zwischenlandung hinnehmen müsst, da man bei einer Pauschalreise meistens generell keinen tatsächlichen Nonstopflug buchen kann, sondern lediglich die Beförderung von A nach B, auch korrekt, was euch übrigends bei eurer eigentlichen Reise auch noch hätte passieren können. So, jetzt war ich bis zu deinem letzten Beitrag derselben Meinung wie Mausebaer. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, also ruhig mit dem Schreiben des Shops die Zentrale anvisiert. Was hättest du schon zu verlieren gehabt, als immer wieder alle mit carsten79 seiner favorisierten Art der Beharrlichkeit bei aller Freundlichkeit auf den Fuß zu treten.
In deinem letzten Beitrag schreibst du nun, dass die Dame im Shop euch nur das Schreiben aushändigt, wenn ihr vorher umbucht. Wenn wir beide dasselbe Pink meinen, dann sagen mir deren AGBs, dass du ab dem 14. Tag vor Abreise 85% Stornokosten hast!! Also erst zu stornieren bei 85% Stornokosten, dann zu hoffen, dass eure eigentliche Reise wieder zu buchen ist (Wofür euch ja niemand eine Garantie gibt. Dazu müsste man ja eventuell wie bei eurer ersten Buchung das Prozedere durchspielen bis zur Bezahlung, um zu wissen, dass es diesmal klappt.) und letztendlich nach vollzogener Stornierung und Neubuchung mit dem endlich verfassten Schreiben der netten Dame vom Shop auf die Kulanz des Veranstalters zu hoffen, halte ich für seeehr riskant, weil Kulanz eben Kulanz ist und keiner gezwungen ist, diese Kulanz auszuüben. Und da bis jetzt der Kontakt zur Zentrale eher bei Null liegt, glaube ich kaum, dass sich das noch großartig ändert, wenn ihr erstmal storniert und neu gebucht habt. Ich muss ganz ehrlich sagen, ihr habt euch so auf euren Urlaub gefreut. Grübelt nicht über Tasachen, die ihr offensichtlich nicht ändern könnt, sondern fangt an, euch auf einen tollen Urlaub zu freuen. Alles andere wäre zu schade. Ich wünsche euch, dass ihr loslassen könnt und dadurch die Chance auf einen traumhaften Urlaub bekommt, den ich euch von Herzen wünsche!
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@katjaworld:
Danke für deine ausführliche Stellungnahme. Gerne würde ich einfach sagen "schei** drauf", aber irgendwie will mir das bei dem Verhalten des pinkfarbenen Anbieters nicht gelingen - sowohl in Bezug auf das komplette Schweigen der Zentrale als auch auf das zwar recht freundlich aber hilflose Verhalten der Damen im Shop. So langsam beschleicht mich sowieso eher die Vermutung, dass die Damen im Shop gar nicht so hilflos sind, sondern eher unwillig, da sie ansonsten wohl einräumen müssten, dass man uns wirklich nicht ganz richtig beraten und überredet hat noch am gleichen Tag eine Alternative zu buchen.
Wenn von der anderen Seite zumindest irgendetwas kommen würde, könnte man sich damit wohl abfinden, aber so gar nichts ist schon echt hart.Aber hinsichtlich deiner Ausführung zur 1. und 2. Buchung mal noch eine ganz andere Frage für die Fachleute im Reiserecht:
So wie man uns erläutert hat, war unsere 1. Buchung gar keine Buchung, da ein Reisevertrag gar nicht erst geschlossen wurde. Wir haben zwar ein Angebot abgegeben (zumindest teilweise dokumentiert mit der Kartenzahlung), eine Annahme ist jedoch nicht erfolgt, da dies offiziell durch die Buchungsbestätigung oder die Reisedokumente erfolgt, die wir natürlich aufgrund der Nichtbuchbarkeit auch nicht erhalten haben.
Wenn dem so richtig ist, dann müssen wir im Umkehrschluss doch auch in der Lage sein, unsere Willensäußerung bei der 2. Buchung ohne Schaden zu ändern oder zurückzunehmen, solange keine Annahme erfolgt ist. Eine Buchungsbestätigung und die Reisedokumente sind uns ja erst an diesem Samstag, also Tage später, per Post zugegangen und wurden nachweislich erst am 12.08. abgeschickt.
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Hallo!
Wenn möglich empfehle ich alle Probleme telefonische zu klären. Wenn das nicht möglich (hotline immer besetzt) empfehle ich einen Brief. Viele Unternehmen werden mit tausenden E-Mails ,mit zum Teil vollkommen unsinnigen Fragen, regelrecht "zugetextet" und beantworten diese daher nur schlecht oder schleppend.
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht welches Schlupfloch du meinst zu sehen.
Fakt ist, völlig unabhängig von der ersten Buchunf (die nicht zustande kam) habt ihr eine weitere Buchung vorgenommen die von beiden Seiten bestätigt wurde.
Beide Seiten sind jetzt verpflichtet die Leistungen einzuhalten, du kannst von dem Vertrag zurücktreten, allerdings bist du verpflichtet die Stornogebühren zu tragen.Dies kann umgangen werden wenn der Reiseveranstalter den Preis nachträglich anhebt, selber den Rücktritt in die wege leitet oder dir das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellen kann.
Das ist in diesem Fall ja nicht gegeben von daher müsstet ihr Stornokosten bezahlen wenn ihr von dem Vertrag zurücktreten wollt ..
Da gibt es kein wenn und aber, was im vorfeld mit der anderen Sache gelaufen ist, ist sicherlich Ärgerlich aber Fehler passieren nun mal. Ihr habt aus freien Stücken die letztendliche Buchung vorgenommen die bestätigt ist und die Würfel sind letztendlich gefallen.
Ihr müsst jetzt wählen ob ihr euch den Stress weiter antun wollt (Aus meiner Sicht habt ihr rechtlich gesehen keine Ansprüche auf einen kostenlosen Rücktritt des Vertrags bzw. kostenfreie Umbuchung zum anderen nicht mehr buchbaren Angebot) oder ob ihr neutral an den Urlaub herangehen wollt und ihn ggf. genießt.
Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist aber man kann darüber noch lange sich beschweren oder unterhalten, das Ergebniss bleibt so.
P.s: Ich bin kein Jurist, dies ist nur meine Einschätzung.
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@YouRise:
Danke für deine Nachricht. Es geht mir hier doch nicht um ein "Schlupfloch". Wenn ich Entscheidungen treffe und Fehler mache, stehe ich dazu und erachte das auch als selbstverständlich. Genau aus diesem Grunde bin ich aber auch der Meinung, dass andere für ihre Fehler geradestehen sollten. So wie es hier aber dargelegt wird, ist das für Dienstleister bei Reisebuchungen aber anscheinend nicht der Fall. Aber egal…Die Frage, auf die Du leider nicht wirklich eingegangen bist, ist doch:
Wie haben telefonisch ein Angebot geäußertes (Alternativvorschlag Luxemburg) und unsere Zahlungsdaten durchgegeben. Damit allein kann ja aber noch kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen sein, denn sonst hätten wir ja schon am Nachmittag einen gehabt (eigentlich gewünschte Reise ab Düsseldorf), zu der wir ja auch ein Angebot abgegeben hatten und bereits bezahlt hatten. Dies war ja aber eben nicht der Fall, da ein Reisevertrag erst mit der Annahme des Angebotes geschlossen wird, die mit einer Buchungsbestätigung zu dokumentieren ist.
Insofern ist es doch keine Suche nach einem Schlupfloch, sondern eine legitime Frage, warum die eine Partei sich in diesem Stadium ohne Konsequenzen aus der Affäre ziehen kann und die andere aber nicht. -
Der RV hat dir bei Angebot A etwas angeboten,
ihr wolltet das haben, also habt ihr eine Buchungsanfrage rausgeschickt. Diese wird dann wiederrum vom Reiseveranstalter bestätigt, da Angebot A aber nicht buchbar war blieb dies aus.
Dann habt ihr Angebot B gefunden, ihr wart interessiert und habt gebucht. Somit habt ihr wieder eine Anfrage rausgeschickt an den RV.
Eure Buchungsbestätigung kam dann ja auch wie du es geschildert hast an.
Du hast per Email darum gebeten vor Bestätigung durch RV das gerade zu biegen, dies wurde allerdings von dem Shop verneint.
Ob das Angebot wirklich nicht mehr Verfügbar war (Das es auf der Website noch stand ist kein Argument da Irrtümer vorbehalten sind) ist beweissache.
Jetzt kommt es halt auf die AGBs an und die besagen z.b dass Umbuchungen nur stattfinden können wenn die zuvor gebuchte Reise storniert wird (Gebühren fallen an). Dann kann neu gebucht werden.
Mit euren Angebot das Angebot wahrzunehmen sagt ihr ja "Ich buche die Reise wenn das Angebot so und so machbar ist" ..
Ihr habt soweit ich das herausgelesen habe versucht das Angebot umzuschwenken auf das ursprüngliche was nicht mehr buchbar war und habt eure Buchungsanfrage ja nicht zurückgezogen.
Nun hat der RV es ja bestätigt und die Sache ist sozusagen durch ..
Es ist einfach so dass der Reiseveranstalter das letzte Wort bei einer Buchung hat und auf Irrtümer etc. noch reagieren kann weil sowas halt passieren kann.
Wie gesagt es nützt eigentlich nicht lange rum zu diskutieren, ich meinte das mit Schlupfloch auch nicht negativ aber ihr habt jetzt 2 möglichkeiten.
1.) Ihr nimmt die Situation so wie sie ist und macht das beste aus dem Urlaub
2.) Ihr tretet zurück und zahlt ne menge Storno.
Du kannst dich natürlich alternativ noch bei einem Anwalt beraten lassen aber die arbeiten auch nicht umsonst und wenn er dann auch sagt "Da können wir nichts machen" dann ist der Frust noch größer.
P.s Ich bin kein Jurist, dies ist nur meine Einschätzung. -
"Wie haben telefonisch ein Angebot geäußertes (Alternativvorschlag Luxemburg) und unsere Zahlungsdaten durchgegeben. Damit allein kann ja aber noch kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen sein, denn sonst hätten wir ja schon am Nachmittag einen gehabt (eigentlich gewünschte Reise ab Düsseldorf), zu der wir ja auch ein Angebot abgegeben hatten und bereits bezahlt hatten. Dies war ja aber eben nicht der Fall, da ein Reisevertrag erst mit der Annahme des Angebotes geschlossen wird, die mit einer Buchungsbestätigung zu dokumentieren ist."
In deinem ersten Beitrag hattest DU geschrieben, dass die "Buchung" der 1. Reise NICHT möglich war, so dass da auch keine schriftliche Buchungsbestätigung an DICH übergeben werden konnte!
Ich verstehe immer noch nicht, woher DU WEIßT, dass das ursprüngliche Angebot nun doch buchbar sein soll ( zumindest nach deiner Erfahrung im Shop, dass die Buchungsanfrage bejaht und dann die Buchung verneint wurde, einmal durch das Reservierungssystem und ein zweitesmal durch einen Anruf in der Zentrale)....
Sich mit dem Anbieter da zu verständigen , hätte eventuell nur funktionieren können, wenn DU am nächsten Tag, als Du bemerktest, dass das Angebot wieder im System ist, Dir vom Shop die Buchungsmöglichkeit hättest durch Ausdruck bestätigen lassen.
Aber da das eventuell doch nicht so klar ist, kann man nach einer (?) Woche das schwerlich nachweisen.
Und deshalb solltest Du nicht mehr so viel Energie da reinstecken sondern dich lieber auf den Urlaub freuen, denn das Wunschhotel war ja das wichtigste für Euch und das habt Ihr ja bekommen.
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Ein Ausdruck des neuerlichen Angebots haben wir. Ausserdem hatte ich in meiner Mail am nächsten Morgen auch gefragt ob tatsächlich buchbar oder nicht und falls ja, ob sie das bitte umbuchen können. In der Antwort wurde zwar nicht bestätigt, dass das Angebot wirkllich buchbar ist (denn dann wären wir ja beruhigt gewesen und hätten gedacht, es ist wieder oder immer noch ein Systemfeher), sondern erklärt, dass Umbuchen leider nicht möglich sei.
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@Farouche, nochmal zu deiner Frage bezüglich der Willenserklärungen. Hier sagt der § 130 BGB folgendes:
Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
Das bedeutet, dass deine Willenserklärung bindend ist (auch, wenn die Annahme des Antrags durch den RV einige Tage dauert, da in Schriftform per Post) wenn du nicht ein geeignetes Medium findest, mit dem du schneller oder zumindest zeitglich mit deiner Willenserklärung diese auch schon wieder widerrufst. Es würde also gehen, dass du per Post eine Willenserklärung abgibts und diese dann per Fax oder E-Mail sofort widerrufst. Dann ist die Rücknahme der Willenserklärung noch vor der eigentlichen Willenserklärung beim Empfänger deiner Erklärung und wird somit nicht wirksam. Bei einer Willenserklärung per Software übers Internet fällt mir nichts ein, wie du schneller dein Angebot widerrufen könntest, als deine Willenserklärung beim Empfänger ankommt. Auch ist es leider unerheblich, ob das ursprüngliche Angebot nun am nächsten Tag wieder buchbar war oder nicht, denn ob es tatsächlich buchbar gewesen wäre im Sinne eines tatsächlich zustandekommenden Vertrages (und alles andere, wie ein Ausdruck der Anpreisung aus dem Netz hat ja keine rechtliche Wirkung), kann dir auch erst der RV mit seiner Buchungsbestätigung signalisieren und nicht die Dame im Reisebüro durch ein selbst gefertigtes Schriftstück zum Beispiel. Und dass die Dame im Reisebüro euch geraten hat aufgrund etwaiger Erfahrungswerte, das 2. Angebot gleich zu buchen, da sonst weg wenn weg, kennzeichnet ja noch keine schlechte Beratung und im Endeffekt könnt ihr euch auch nicht darauf berufen, da ihr der Vertragspartner des RV seid und eben freiwillig diesen Vertrag eingegangen seid. Es geht dabei nicht darum, ob ihr den Vertrag mit mulmigem oder fröhlichen Gefühl eingegangen seid, sondern nur, dass es freiwillig geschah. Also, ich würde immer noch versuchen, endlich an einen schönen Urlaub zu denken und ein bisschen runterzufahren. Ich persönlich sehe keine Möglichkeit für euch, an der jetzigen Situation irgendetwas zu ändern, wenn sich der RV nicht in Kulanz übt und das tut er offensichtlich nicht. Also Kopf hoch und sich laaangsam an einen tollen Urlaub gewöhnen.

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@Farouche
Ich würde mich wirklich sehr für dich freuen, wenn sich alles zu deiner Zufriedenheit regeln ließe.
Aber dein Problem lässt sich m. E. nicht hier im Forum klären, sondern nur vor Ort - und von dir.
Nun ist allerdings seit Vertragsabschluss viel Zeit ins Land gegangen und wie schon früher geschrieben wurde - es wäre besser gewesen, du hättest unverzüglich vollen Einsatz
per Telefon statt per Mail, usw. gezeigt.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich nur wenig Chancen - wünsche dir aber das Allerbeste. -
Farouche hat ja nicht nur Mails geschrieben, sondern zusätzlich sehr schnell bei der Zentrale angerufen. Die wollten oder konnten nicht helfen und der Shop auch nicht. Ich kann mir nach allen Beiträgen nicht vorstellen, dass Farouche noch etwas hätte besser machen können. (Vielleicht hilft dir @Farouche der Gedanke auch ein bisschen, dass du wohl alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast.) Ein kulantes Verhalten eines Vertragspartners kann ich nun mal nicht erzwingen, sndern nur erbitten und versucht hat Farouche wohl ne Menge, um auf Kulanz beim Gegenüber zu stoßen. Was bleibt jetzt im Endeffekt von der Bauchschmerzen verursachenden Situation übrig, die offensichtlich nicht mehr zu ändern ist? Übrig bleibt meiner Meinung nach immer noch der Gedanke, mit dem Partner 2 Wochen Urlaub in einem Wunschhotel unter ägyptischer Sonne zu verbringen, von dem man bis vor kurzer Zeit nicht mal glaubte, dass dieser Urlaub arbeitstechnisch überhaupt möglich gemacht werden kann. Und ich finde, dass das eine tolle Basis ist, die negativen Aspekte nach hinten zu schieben und im Kopf Platz zu machen für die Freude auf eine tolle gemeinsame Zeit in einem schönen Hotel in einem faszinierenden Land. Auch ich wünsche euch, dass es euch gelingt, den Kopf frei zu kriegen und die Urlaubsvorfreude endlich genießen zu können.
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@katjaworld
Absolut d´accord, du hast wirklich sehr gute Worte für die Situation gefunden!
Rechtlich dürfte die Sache wirklich schwer anfechtbar sein, moralische Zweifel darf man - sofern im Hergang nichts Wesentliches ungesagt blieb! - aber durchaus haben. Ich sehe auch keine Veranlassung, Farouche mangelndes Engagement beim Versuch zur Einrede zu unterstellen, es ist kaum zu erwarten, dass stündliche fernmündliche Nachfragen den Vertragspartner zum Einlenken bewogen hätten?!
Fazit: In der Sache wurde (unter unnötigem Druck) falsch aber aus freien Stücken entschieden. An einer Kundenbindung scheint dem Vertragspartner nicht gelegen zu sein, lieber besteht er auf der Ausschöpfung seiner rechtlichen Möglichkeiten. Immerhin ist ein Urlaub im Wunschhotel der Preis der Plage, was nun theoretisch "hätte sein können" sollte man tunlichst nicht weiter hinterdenken. Man behalte eine recht armselige Dienstleistung im Gedächtnis und wähle bei der nächsten Gelegenheit einen "andersfarbigen" Anbieter! -
Ich versteh nicht wieso der RV nicht daran Interessiert sein soll den Kunden zu binden? Der RV hat gegenüber seinen Partnern auch verpflichtungen und muss Wirtschaftlich denken.
Die Dame im Reisebüro hat sich bemüht ein Alternativ Angebot zu erstellen das dem Kunden akzeptabel erscheint.
Dies ist ihr gelungen und so kam es ja letztendlich zur Buchung.Ein Umbuchen war nicht möglich, ob das vorherige Angebot tatsächlich in der Form verfügbar war darüber kann man spekulieren.
Er besteht sicherlich nicht auf die Ausschöpfung seiner rechtlichen Möglichkeiten sondern denkt vielmehr Wirtschaftlich denn der RV kann nicht einfach sagen "ok dann machen wir es so und so" ohne dadurch Geld zu verlieren. So hoch sind die Gewinnmargen in dem Bereich auch nicht.Der Kunde hat ein anderes Angebot wahrgenommen und der RV verpflichtet sich diese Leistung zu erbringen. Der (wahrscheinlich) Vertragspartner (Das Reisebüro) von dem RV hat seinen Dienst getan indem es Beratung und co geleistet hat nach besten gewissen (nehme ich mal stark an). Wenn die Reise tatsächlich buchbar gewesen wäre hätte das Reisebüro dies garantiert gemacht.
Wenn der RV diese Leistung zufriedenstellend erbringt dann hat der RV aus meiner Sicht seinen Dienst getan denn wenn eine Umbuchung nicht möglich war dann ist sie nicht möglich.
Technische Fehler passieren, niemand ist unfehlbar.Ich finde es schon sehr irritierend den ganzen vorfall als "armselige Dienstleistung" zu bezeichnen.
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@YouRise
Allein mit der Bemerkung "Warum sollte der Veranstalter daran interessiert sein, Kunden zu binden?" (so sollte das aussehen!) wird jeder Kommentar zu deinem Beitrag müssig.
Das Gefasel über Produktivität möchte ich gleichwohl nicht bewerten ... dient es doch leider weder dem Betroffenen, noch allgemeiner Erkenntnis. -
Gott sei dank ist es nicht so, ansonsten wären die Reisepreise und Insolvenzraten um einiges höher als ohnehin schon.
Wir sind, sofern nicht bereits bemerkt im Reiserecht Unterforum. Hier geht es darum geschilderte Fälle zu diskutieren und einschätzungen aufzuzeigen.
Ob es sich lohnt einen Anwalt zu kontaktieren, wie andere das sehen etc.In so einem Fall zählen die AGBs, die Paragraphen und Tatsachen. Es geht nicht darum den betroffenden Blümchen zu schenken, hier ist die Sache blöd gelaufen und man kennt nur die eine Seite.
Fehler passieren, keiner hat den TE gezwungen das zweite Angebot zu buchen mit einer geladenen Waffe am Hinterkopf.
Umbuchung ist nicht möglich (Das wurde anscheinend geprüft).
Aufgrund dessen einen seriösen Anbieter gleich der "armseeligen Dienstleistung" zu bezichtigen finde ich schon sehr komisch. Immerhin handelt es sich um besagten RV um einen der Pioniere in der Touristik Branche.Aber in Deutschland herrscht ja Meinungsfreiheit, darf ja jeder halten wie er will und sich einen anderen RV für die nächste Reise suchen.
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@YouRise
Falls du gelegentlich aus den Wolken herabsinkst (
) ... ich hab aber mal so exakt nichts Anderes gepostet, als das, was du hier überaus blumig umschreibst!?
Nur ... das ist für den Interessenten am Thread unfassbar fad und ineffizient ... daher: Back to topic! -
vonschmeling:
@YouRise
Allein mit der Bemerkung "Warum sollte der Veranstalter daran interessiert sein, Kunden zu binden?" (so sollte das aussehen!) wird jeder Kommentar zu deinem Beitrag müssig.
Das Gefasel über Produktivität möchte ich gleichwohl nicht bewerten ... dient es doch leider weder dem Betroffenen, noch allgemeiner Erkenntnis.Sorry, vonschmeling, aber manchmal ist EIN Wort sehr wichtig
.......Yourise schrieb:
" Ich versteh nicht wieso der RV nicht daran Interessiert sein soll den Kunden zu binden?..."
Und damit ist doch sein Beitrag auch für den Betroffenen nachvollziehbar. Vielleicht versteht Farouch es auch, denn die Frage beinhaltet dann auch die Einstellung - Warum sollte die MA im Shop bzw. der RV eine Reise NICHT verkaufen wollen, wenn sie da ist....wenn es so ist, wie von Farouche geschildert ( besonders die Buchbarkeit des Hotels für erstgenannten Zeitraum), wäre die Nachweisbarkeit gewährleistet gewesen durch Überprüfung in dem Shop bzw. durch Buchungsanfrage in der Zentrale.
Da er ja im Shop schon seine Daten gegeben hatte ( die bei dem pinkfarbenen RV definitiv registriert wurden für die 1. Buchung, die dann doch nicht ging) wäre es gut gelaufen.....das ist aber vorbei und wohl nicht zu ändern ohnen größeren Aufwand und Geldausgabe, die eventuell NICHT den gewünschten Effekt bringt. -
@Zuckerpüppi
Ja, ganz recht, das "nicht" hatte ich schlichtweg überlesen ... sorry, @yourise!
Allerdings geht es mir nicht um das "Verkaufen einer Reise", bis dahin unterstelle ich sogar, dass die MA im Reisebüro dem Kunden helfen wollten, sondern vielmehr um die grottigen Verweise der Zuständigkeit vom einen zum andern, als eine Korrektur oder zumindest die Auskunft, dass die Reise zwar erneut so eingestellt aber dennoch nicht buchbar ist, notwendig wurde. Anstelle der schieren Auskunft "nicht möglich" hätte eine gute Dienstleistung eine Erklärung erfordert, warum nicht möglich. So zumindest würde ein Service verfahren, der an Kundenbindung interessiert ist. -
ein freundliches Hallo, an alle hier,
ich bin der festen Überzeugung, wenn diese Reise am letzten Samstag online gebucht worden wäre , oder es zumindest versucht worden wäre (Ergebnisoffen) , aufgetretene Fragen dann sofort direkt mit der Hotline geklärt worden wären , ein großer Teil der entstandenen Probleme und Ärgernisse wären nicht entstanden.
So , kann auch nicht nur empfehlen, Augen zu und durch, bzw. auf nach Luxemburg
und den jeden Urlaubstag genießen .viele Grüße Jürgen
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@kimaugust
Dem schliesse ich mich vollkommen an. Eine Buchung am SAMSTAG hätte auch meinem verdacht nach eine anderes Ergebnis gebracht. Ein Klick beim Online-Reisebüro oder ein Anruf/Besuch im Reisebüro mit der netten Dame hätte dazu gereicht. Aber, vorbei ist vorbei, die Lehre bleibt für die nächste Reise.