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Flug abgebrochen - Schiff verpasst...

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  • Heike ElbeH Offline
    Heike ElbeH Offline
    Heike Elbe
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo, A und B sind auf eigene Faust angereist. Dies haben wir auch schon gemacht. Die Anreise am gleichen Tag halte ich jedoch für zu spät. Hier braucht nur der Flieger ausfallen und man schaut dem Schiff hinterher. Wir reisen in solchen Fällen immer einen  Tag vorher an und nehmen eine Hotelübernachtung am Hafen. Kostet Geld aber schont die Nerven von A B und C.
    Gruß Qwanter Welbe

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Es ist meiner Meinung nach nicht ausgeschlossen, dass die Airline auch für (einen Teil) die Folgekosten aufkommen muss. Eine Entscheidung des EUGH bietet dafür Anhaltspunkte:

      http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13660035/EuGH-4150-Euro-bei-Flugausfall.html
       http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12406

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • Sue1975S Offline
        Sue1975S Offline
        Sue1975
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Kourion wrote:
        "Ich habe schon bei der GROSSEN airline (Du erinnerst Dich, zwei Tage Flugverspätung AYT - MUC???) so viel rausgehauen, wie kein Anderer, vielleicht sind Wunder möglich....!" 
         
        Ach ja, und darum geht's, nicht wahr ? Um's was raushauen...  :?  
        Wäre es schön, wenn AB hier mitlesen würde...

        Ich habe das Wort "raushauen" gewählt - leider wurde es und auch anscheinend mein Beitrag hier von vielen missverstanden. Hier ging es den Reisenden nicht darum, die Airline noch mal richtig bluten zu lassen und sich in den drei Tagen nen fetten Max zu machen auf DEREN Kosten. Hier ging und geht es lediglich um die Erstattung der angefallenen Kosten...
         
        Und auch bei meinem damaligen Fall ging es nie darum, sich von den Erstattungskosten den nächsten Urlaub zu buchen sondern einfach eine gesunde und angemessene Entschädigung für die Misstände zu erhalten, die angefallen sind. Hier sei angemerkt, dass die Passagiere, die es damals betraf, mit 50 Euro-Gutscheinen "abgeschmatzt" wurden obwohl ihnen nach den EU-Richtlinien ganze 400 Euro zugestanden hätten!

        LG Sue

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